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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität - rechts

<span>Gründe der Innenministerkonferenz für die Entwicklung neuer Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich politisch motivierter Kriminalität (PMK-rechts), Verfahrensregeln für Erhebung antisemitischer Straftaten, Art der Verfahrensregeländerung, Gründe für Einstufung der Fallzahlen als Verschlusssache (VS-NfD), Gründe für Nichtveröffentlichung von Fallzahlen in einigen Bundesländern, Anzahl antisemitischer Straftaten vom 3. Quartal 2004 bis zum 1. Quartal 2005, aufgeschlüsselt nach Bundesländern</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

07.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/675318. 10. 2007

Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts

der Abgeordneten Petra Pau, Kersten Naumann, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat im Jahr 2004 neue Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts entwickelt. Laut Meldungen in den Medien im Jahre 2005 sollen diese Verfahrensregeln „VS-NfD“ eingestuft worden sein (vgl. Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 171. Sitzung der 15. Wahlperiode, S. 16011). Die Folge dieser Praxis war es offenbar, dass der damals fraktionslosen Abgeordneten Petra Pau bei Mündlichen Fragen zu antisemitisch motivierten Straftaten keine Länderzahlen mehr mitgeteilt wurden. Der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern drückte dies so aus: Wir sind von den Ländern, die die Zahlen liefern, ausdrücklich gebeten worden, diese Zahlen nicht zu veröffentlichen.“ (Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht der 125. Sitzung, 22. September 2004, S. 11404)

Die Konsequenz war, dass die Aufteilung der antisemitischen Straftaten auf die einzelnen Bundesländer gut ein Jahr lang nicht mehr öffentlich zugänglich waren. Dies fiel ausgerechnet in eine Zeit, als jüdische Bürgerinnen und Bürger aus dem Ausland, beunruhigt und erschüttert durch die hohen Wahlergebnisse der NPD in Sachsen und über die Zunahme rechtsextremer Gewalt, wissen wollten, in welche Teile der Bundesrepublik Deutschland man noch gefahrlos fahren könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Ereignisse, Erkenntnisse und Überlegungen haben im Jahre 2004 in der IMK dazu geführt, neue Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts zu entwickeln?

2

Wurden 2004 in der IMK auch für die Erhebung antisemitischer Straftaten die Verfahrensregeln geändert, und welche Erwägungen, Erkenntnisse und Überlegungen haben dazu geführt?

3

Wie genau wurden die Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts geändert?

4

Welche Überlegungen haben dazu geführt, die Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts als „VS-NfD“ einzustufen?

5

Mit welcher Begründung haben welche Bundesländer in den Jahren 2004 und 2005 die Bundesregierung aufgefordert, die Zahlen über antisemitische Straftaten in den einzelnen Bundesländern öffentlich nicht mehr bekannt zu machen, und was hat die Bundesregierung bewogen, dieser Aufforderung nachzukommen?

6

Wie viele antisemitische Straftaten wurden im 3. Quartal 2004 begangen und wie war die genaue Aufteilung dieser Straftaten auf die einzelnen Bundesländer?

7

Wie viele antisemitische Straftaten wurden im 4. Quartal 2004 begangen und wie war die genaue Aufteilung dieser Straftaten auf die einzelnen Bundesländer?

8

Wie viele antisemitische Straftaten wurden im 1. Quartal 2005 begangen und wie war die genaue Aufteilung dieser Straftaten auf die einzelnen Bundesländer?

Berlin, den 15. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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