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[Deutscher Bundestag
Drucksache
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14. Wahlperiode
10. 02. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten vom 7. Februar 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marita Sehn, Ulrich Heinrich, Rainer
Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/2557 –
Situation des Weinmarktes an der Mosel
Der Weinbau in den Steillagen an der Mosel ist nicht nur Garant für die
Erzeugung von Spitzenweinen, sondern auch prägend für den Landschaftscharakter
der Region. Die Förderung der Weinbaubetriebe durch günstige politische und
rechtliche Rahmenbedingungen ist deshalb sowohl eine wirtschaftliche als
auch eine natur- und kulturerhaltende Notwendigkeit.
In den ver gangenen Wochen verzeichnete der W einmarkt an der Mosel einen
erheblichen Einbruch bei den Preisen für Fasswein. Mit einem Anteil von etwa
60 % an der produzierten W einmenge ist der Handel mit Fasswein eine
wichtige Einkommensgrundlage für viele W einbaubetriebe, die wegen des in der
Region vorherrschenden arbeitsintensiven W einanbaus in Steillagen auf ein
stabiles Preisniveau angewiesen sind. Derzeit liegen jedoch die Marktpreise für
Tafelweinmoste bei 50 bis 60 DM/hl, für QbA-geeignete Moste bei 60 bis 70
DM/hl und damit weit unter dem Niveau der vergangenen Jahre.
1. Wie wirken sich die agrar -, steuer- und haushaltspolitischen Maßnahmen
der Bundesregierung (Stichworte: Steuerentlastungsgesetz, sogenannte
Ökosteuer, Kürzungen im Agraretat, AfA-T abellen) auf die
weinbautreibenden Betriebe aus?
Weinbaubetriebe sind grundsätzlich in gleichem Maße von den agrar -, steuer-
und haushaltspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung betroffen wie
andere landwirtschaftliche Betriebe. Allerdings unterscheiden sich W
einbaubetriebe in der Kostenstruktur in einigen Bereichen erheblich vom Durchschnitt
der übrigen Betriebsformen. So liegen der Personalaufwand höher und der
Energieaufwand deutlich niedriger als bei anderen Betriebsformen.
Aufgrund des geringeren Ener gieverbrauchs werden Weinbaubetriebe weniger
stark durch die Absenkung der Gasölbeihilfe und die ökologische Steuerreform
berührt.
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2. Wie hoch ist die durchschnittliche zusätzliche finanzielle Belastung für di
Neben- und Haupterwerbsbetriebe durch diese gesetzlichen Regelungen?
Je nach betrieblicher und familiärer Situation werden die W einbaubetriebe
durch die o. g. Maßnahmen sehr unterschiedlich betrof fen. Insgesamt kann
jedoch unterstellt werden, dass die Einkommenseinbußen weinbautreibender
Betriebe niedriger liegen als im Durchschnitt aller landwirtschaftlichen Betriebe.
3. Worin sind die Ursachen für den Preisverfall für Fassweine an der Mosel
zu sehen?
Die derzeitige Situation auf dem Fassweinmarkt im bestimmten Anbaugebiet
Mosel–Saar–Ruwer hat vielfältige Ursachen, u. a. folgende:
– Die Fasswein vermarktenden Betriebe verfügen z. T. nicht über
ausreichende Lagerkapazitäten zur Unterbringung einer mengenmäßig großen
Ernte. Sie müssen daher auch zu niedrigen Preisen verkaufen, um die Ernte
einbringen zu können.
Erschwerend kam im letzten Herbst hinzu, dass bei vielen Betrieben noch
Übermengen aus dem Jahrgang 1998 vorhanden waren, die die
Lagerkapazität für die Aufnahme der Ernte 1999 zusätzlich verringert haben.
– Die Erzeugung ist zum Teil nicht an der Nachfrage ausgerichtet.
– Die abnehmende Hand, insbesondere die Kellereien, steht in einem harten
Konkurrenzkampf, wodurch der Einf uss gegenüber dem
Lebensmitteleinzelhandel geschwächt wird.
– Viele ganz oder zum Teil Fasswein vermarktende Betriebe produzieren ohne
Bindung an eine Genossenschaft, Erzeuger gemeinschaft oder den Handel
mit der Folge, dass sie den Preis, der sich auf dem Markt gebildet hat,
akzeptieren müssen.
4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Bemühungen des
Landes Rheinland-Pfalz um eine Stabilisierung der Marktsituation zu
unterstützen?
Der Deutsche W einfonds, eine bundesunmittelbare Anstalt des öf fentlichen
Rechts, hat vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden größeren Weinernte
1999 kurzfristig Mittel in Höhe von 500 000 DM zur Verfügung gestellt und
damit im zweiten Halbjahr 1999 zusätzliche Verkaufsförderungsaktivitäten im
Lebensmittelhandel, im Fachhandel und in der Gastronomie initiiert. Konkret hat
er eine Handzettelaktion im Lebensmittelhandel für deutsche Weine in den
großen Ballungszentren mit einem Großteil der relevanten Lebensmittelketten
gestartet, und zwar mit Schwerpunkt deutsche Weißweine im Mittelpreissegment.
Diese Aktion wurde durch Anzeigen und Hörfunk-Werbespots unterstützt.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich im
Rahmen der Beratungen im Verwaltungsausschuss Wein in Brüssel über die
Eröffnung der vorbeugenden Destillation dafür eingesetzt, dass Deutschland ein
möglichst großes Gesamtkontingent an dieser Maßnahme erhält.
Nachdem die Wünsche aller Mitgliedstaaten aus Haushaltsgründen reduziert
werden mussten, wurde für Deutschland eine Menge von 148 000 hl Tafelwein
festgesetzt, die vorbeugend destilliert werden kann.
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Weiterhin hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten erreicht, dass sich die für den einzelnen Erzeuger mögliche
Destillationsmenge nunmehr nicht mehr nach hl/ha berechnet, sondern nach einem
festgelegten Prozentsatz seiner Tafelweinproduktion, der 40 % beträgt.
Die Auslösung der vorbeugenden Destillation sowie die Änderung des
Berechnungsmodus der möglichen Destillationsmenge ermöglichen es, deutsche T
afelweine zu einem Preis vom Markt zu nehmen, der bei den frühreifen Sorten
wie auch beim Elbling bei ca. 1 DM/l und damit erheblich über dem derzeitigen
Marktpreis liegt.
5. Wird die Bundesregierung bei der EU die im laufenden W
einwirtschaftsjahr letztmalig mögliche obligatorische Destillation beantragen?
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im laufenden Haushalt der Europäischen
Union (EU) keine Mittel für die obligatorische Destillation von T afelwein
eingestellt sind.
Die Entscheidung darüber, ob die Bundesregierung sich in Brüssel für die Er -
öffnung der obligatorischen Destillation von Tafelwein einsetzen wird, ist noch
nicht getroffen worden.
Eine solche Entscheidung zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre verfrüht, weil
die Kommission und die Mitgliedstaaten erst nach dem 24. Februar 2000
Kenntnis darüber haben werden, für welche Mengen die Erzeuger in der
gesamten Gemeinschaft und in den einzelnen Mitgliedstaaten V erträge bzw.
Erklärungen über die vorbeugende Destillation unterzeichnet haben, und erst
dann erkennbar wird, ob und ggf. in welchem Umfang eine Aufstockung des
Deutschland zugewiesenen Kontingents erforderlich ist und möglich wird.
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist auch nicht gänzlich auszuschließen,
dass die Kommission eine weitere Eröf fnung der vorbeugenden Destillation
vorschlagen wird, und so auch das deutsche Gesamtkontingent angehoben
werden könnte.
Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit in enger Abstimmung mit allen
Beteiligten über das weitere Vorgehen entscheiden.
6. Welche Aspekte sprechen aus Sicht der Bundesregierung für und welche
gegen eine obligatorische Destillation?
Nach den Bestimmungen des EG-Weinrechts dient die obligatorische
Destillation dem Zweck, T afelweinüberschüsse zu beseitigen und damit hinsichtlich
der Menge und des Preises wieder eine normale Marktlage herzustellen. Damit
leistet sie, wie jede andere Destillation von T afelwein auch, einen Beitrag zur
Marktentlastung.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass, wenn die obligatorische Destillation für
eine Erzeugungsregion in der EU beschlossen wird, jeder Erzeuger von T
afelwein in dieser Erzeugungsregion verpf ichtet ist, mit dem auf ihn entfallenden
Anteil an dieser Maßnahme teilzunehmen. Dies gilt auch für den Erzeuger , der
in der Lage ist, seinen T afelwein zu guten Preisen, z. B. als Flaschenwein, zu
vermarkten. Wollte er sich dieses Geschäftsfeld erhalten, wäre er gezwungen,
Tafelwein zuzukaufen und diesen dann obligatorisch zu destillieren.
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7. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um den Markt
langfristig zu stabilisieren und zukünftige Preiseinbrüche zu verhindern?
Die Verbände der deutschen Weinwirtschaft, die Bundesländer und die
Bundesregierung sind bislang in Brüssel übereinstimmend und mit Erfolg immer dafür
eingetreten, dass alle deutschen W einbauflächen zur Qualitätsweinproduktio
geeignet sind und Qualitätswein aus jedweder Marktordnungsmaßnahme der
Gemeinschaft herausgehalten wird. Der deutsche Qualitätsweinmarkt ist damit
ein Markt, der seit jeher von Angebot und Nachfrage bestimmt wird.
Dessen ungeachtet wird die Bundesregierung bestrebt sein, in enger
Abstimmung mit allen Beteiligten die rechtlichen Rahmenregelungen für die
deutschen Winzerinnen und Winzer so auszugestalten, dass Preiseinbrüche in dem
in diesem Herbst zu beobachtenden Umfang künftig so weit wie möglich
vermieden werden. Dabei zeigt sich bereits heute, dass überlagerte Übermengen
ein Grundproblem darstellen, da sie Lagerraum blockieren und so Preisdruck
erzeugen. Weiterhin dürfte es erforderlich sein, den Qualitätsgedanken künftig
stärker als bisher in den Vordergrund treten zu lassen.
Dabei kann der Gesetzgeber immer nur den Rahmen festlegen und so den
Marktbeteiligten Hilfestellung geben. Es sind die von der derzeitigen Situation
auf dem Fassweinmarkt betrof fenen Betriebe, die entscheiden müssen, ob und
ggf. welche konkreten auch langfristig den Markt stabilisierenden Maßnahmen
sie zur Verbesserung ihrer eigenen Lage er greifen wollen. Eine stärkere
Bindung an Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften und den Handel wäre
dabei nach Auffassung der Bundesregierung eine Maßnahme, die zu einer
Stabilisierung des Marktes beitragen könnte.
8. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob die weinbautreibenden
Betriebe an der Mosel durch fehlende zugelassene Pflanzenschutzmitte
(sogenannte Lückenindikation) beeinträchtigt sind?
Das Problem der Lückenindikationen im W einbau beschränkt sich derzeit auf
die Bekämpfung einiger tierischer Schador ganismen. Entsprechende
Aktivitäten des Arbeitskreises Lückenindikationen der Länder werden in enger
Abstimmung mit der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA)
und der Pflanzenschutzmittel herstellenden Industrie zur Schließung der Lü
cken durchgeführt.
Insbesondere die Bekämpfung von Zikaden ist schwierig, da nur ein Pf
anzenschutzmittel („Kiron“, Wirkstoff Fenpyroximate) zugelassen ist. Dieses Pf
anzenschutzmittel darf nur mit verlustmindernden Geräten und unter Einhaltung
eines Abstandes von 50 m zu Oberflächengewässern angewandt werden. Dies
Geräte sind im Steillagenweinbau nicht verwendbar . Auch vor dem Hinter -
grund dieses Problems nimmt die BBA für das Pf anzenschutzmittel „Kiron“
derzeit eine erneute Bewertung vor . Diese Neubewertung erfolgt in
Abstimmung mit dem Umweltbundesamt.
Für weitere nicht regelmäßig auftretende Schador ganismen (z. B. andere
krankheitsübertragende Zikaden, virusübetragende Nematoden,
Dickmaulrüssler, Engerlinge, Schildläuse) stehen derzeit keine geeigneten Pf
anzenschutzmittel zur Verfügung.
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9. Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen eine mögliche
Benachteiligung im europäischen Wettbewerb zu unternehmen?
Die Bundesregierung wirkt mit Nachdruck auf einen schnellen Abschluss der
Überprüfung alter Pflanzenschutzmittelwirksto fe („Altwirkstof fprogramm“;
Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln, die vor dem 27. Juli 1993 in erkehr
waren) in der EU hin, um eine möglichst weitgehende Harmonisierung der
nationalen Zulassungen von Pf anzenschutzmitteln in der EU zu erreichen.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass von den derzeit in der EU in Verkehr
befindlichen rund 800 alten irkstoffen nach Ankündigung der Pf
anzenschutzmnittel herstellenden Industrie mittelfristig nur etwa 225 weiterverfolgt
werden. Dies kann ein Vorteil sein, wenn neue Wirkstoffe mit besseren
Eigenschaften die alten W irkstoffe ersetzen. Es ist jedoch auch zu erwarten, dass
durch den Wegfall alter W irkstoffe in einer Reihe von Kulturen neue Lücken
entstehen. Dies kann auch den Weinbau in Deutschland betreffen.
In solchen Fällen wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass für
betroffene Kulturen auch mittelfristig tragbare Lösungen gefunden werden, um
den wettbewerbsfähigen Anbau in Deutschland nicht zu gefährden.
Die Europäische Kommission, die dem Europäischen Parlament bis Ende 2001
einen Bericht über das Programm zur Überprüfung der alten W irkstoffe in der
EU vorzulegen hat, wird gebeten, noch vor Abschluss dieses Berichtes eine
Fachtagung zu diesem Thema durchzuführen. Im Rahmen dieser Fachtagung
müssen auch die möglichen Auswirkungen des „Altwirkstoffprogramms“ auf
die Landwirtschaft einschließlich Weinbau beleuchtet und
Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Er gebnisse dieser Fachtagung sollten auch in den
Bericht an das Europäische Parlament einf ießen.
Die Einführung neuer verlustmindernder Pf anzenschutzgeräte bzw. eine
Aufrüstung der im Gebrauch bef ndlichen Geräte lässt nach Abschluss von derzeit
laufenden Abtriftuntersuchungen erweiterte Möglichkeiten zur Anwendung der
in Deutschland zugelassenen Pf anzenschutzmittel erwarten. Diese Geräte mit
neuen Düsen können in gleicher Weise genutzt werden, wie die bisherigen
konventionellen Pflanzenschutzgeräte. Aufgrund positiver Erfahrungen im Acke -,
Obst- und Hopfenbau kann auch für den W einbau mit einer Verbesserung der
Anwendungsbedingungen für Pf anzenschutzmittel gerechnet werden, wodurch
Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Ländern in der EU weiter abgebaut
werden.
10. Was unternimmt die Bundesregierung zusätzlich zum Engagement des
Landes Rheinland-Pfalz, um den einzigartigen Steillagen-W einanbau an
der Mosel zu sichern?
Wie in der Fragestellung zu Recht angemerkt, ist der Steillagenweinanbau ein
spezifisches Merkmal insbesondere des einanbaus in Rheinland-Pfalz. V or
diesem Hintergrund ist es nur sachgerecht, wenn das Land Rheinland-Pfalz für
diese Problemstellung eigene Fördermaßnahmen anbietet. Demgegenüber
bietet der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „V erbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ein agrarstrukturpolitisches
Förderspektrum an, das allgemeinen und eher f ächendeckenden agrarstrukturellen
Förderzielen dient. Der Bund beteiligt sich hierbei mit 60 % an der
Finanzierung von Fördermaßnahmen.
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Innerhalb des durch die Gemeinschaftsaufgabe gesteckten Rahmens können
selbstverständlich auch die Weinbaubetriebe an der Mosel von der
Agrarstrukturförderung des Bundes prof tieren. Im Übrigen stünde es dem Land
Rheinland-Pfalz frei, seine Gemeinschaftsaufgabenmittel stärker in der Region
Mosel zu konzentrieren, falls es hierfür einen Bedarf sieht.
Aus dem Spektrum der Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe sind besonders
die einzelbetriebliche Investitionsförderung, also das
Agrarinvestitionsförderungsprogramm, sowie die W einbergs-Flurbereinigung zu nennen. Darüber
hinaus wurde auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz erstmals die Förderung
stationärer Transporteinrichtungen als W egeersatz in den W einbergsteillagen,
einschließlich dazugehöriger Arbeiten an der W einbergsmauer, als neuer För -
derungsgegenstand aufgenommen. Diese Maßnahmen dürften auch dem
Weinbau an der Mosel zur Erhaltung seiner Wettbewerbskraft dienen.
11. Ist die Bundesregierung der Auf fassung, dass das Institut für Pflanzen
schutz im Weinbau der Biologischen Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft in Bernkastel-Kues im Interesse der Sicherung des Steillagen-
Weinanbaus erhalten werden muss?
12. Teilt die Bundesregierung die Auf fassung, dass die Forschungsarbeiten
der genannten Einrichtung wesentlich sind, um der V erbreitung
pilzlicher, viröser, parasitärer und tierischer Rebkrankheiten langfristig
vorzubeugen und dem Ziel eines umweltschonenden Pflanzenschutzes gerech
zu werden?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet:
Nach dem Rahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist
vorgesehen, die W einbauforschung des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten am Standort Siebeldingen zusammenzuführen. Die
am neuen Standort vor gesehenen Forschungsarbeiten zum Pf anzenschutz im
Weinbau werden für den Steillagenweinbau ebenso nutzbringend sein wie für
den Weinbau in anderen Lagen. Soweit besondere Probleme in Steillagen
auftreten, werden diese in der Forschungsplanung im Rahmen der Möglichkeiten
weiterhin berücksichtigt.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die Forschungsarbeiten der
genannten Einrichtung wichtig sind, um der Verbreitung pilzlicher, viröser,
parasitärer und tierischer Rebkrankheiten langfristig vorzubeugen und dem Ziel
eines umweltschonenden Pf anzenschutzes gerecht zu werden. In dem nach
dem Rahmenkonzept vor gesehenen Institut für Pf anzenschutz im Obst- und
Weinbau der BBA in Dossenheim und Siebeldingen werden diese
Forschungsarbeiten zukünftig noch intensiver vorangetrieben werden können als bisher, da
sowohl Personal als auch Labors, Geräte und V ersuchsflächen an den vo
gesehenen Standorten des Institutes effektiver eingesetzt werden können.
13. Wieso ist die Bundesregierung bereit, das gesamte Anwesen und
sämtliche Gebäude der Forschungseinrichtung einschließlich allerbester W
einlagen im Gesamtwert von rund 5 Millionen DM für den symbolischen
Preis von l DM zu veräußern?
Die Bundesregierung ist nicht ohne weiteres bereit, die gesamte Liegenschaft
(einschließlich der Gebäude) sowie die im Eigentum des Bundes stehenden
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Rebflächen für den symbolischen Preis von l DM zu veräußern. Es handelt sic
bei dem Betrag von l DM lediglich um das Kaufangebot des Deutschen Roten
Kreuzes, Sozialwerk Bernkastel-Wittlich GmbH, das sich im Gegenzug bereit
erklärt hat, die Mitarbeiter des Institutes (mit Ausnahme der W issenschaftler)
zu übernehmen. Die V erhandlungen über den Kaufpreis können bundesseitig
erst dann aufgenommen werden, wenn die Bodenwertermittlung zur
Bestimmung des Wertes der Liegenschaft abgeschlossen ist.
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit einer derartigen
Maßnahme Steuergelder in Millionenhöhe verschenkt werden?
Da zurzeit weder der W ert der Liegenschaft ermittelt worden noch eine
Einigung über den Kaufpreis erfolgt ist, kann nicht die Rede davon sein, dass
Steuergelder in Millionenhöhe verschenkt werden. Im Übrigen ist zu
berücksichtigen, dass bei einer Übernahme der Mitarbeiter des Institutes Personalkosten in
erheblichem Umfang eingespart werden könnten.
15. In welcher Höhe werden Fördermittel von der Bundesregierung für die
Begleitung internationaler Weinbaumessen bereitgestellt, um den Absatz
deutschen Weins im Ausland zu unterstützen und auszubauen?
16. In welcher Höhe hat die Bundesregierung diese Mittel zurückgefahren
und welche Auswirkungen sind deshalb für den Absatz deutschen W eins
zu erwarten?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beteiligte
sich in den Jahren 1995 bis 1999 mit Firmengemeinschaftsausstellungen an
folgenden Weinmessen:
Jahr Veranstaltung Betrag
1995 Vinexpo, Bordeaux
*)
35
1 704 DM
1996 Wine & Spirits Show, Sao Paulo
**)
234 732
DM
1997 Vinexpo, Bordeaux 418 564
DM
1998 V&S, Hongkong
**)
209 120
DM
1999 Vinexpo, Bordeaux 416 668
DM
*)
Die Vinexpo Bordeaux findet im zweijährigen urnus statt.
**)
Die Beteiligungen an Messen in Übersee fallen aufgrund des höheren Aufwandes
für die Aussteller (Reisekosten) in der Regel kleiner aus als
Gemeinschaftsbeteiligungen in Bordeaux.
Für das Jahr 2000 ist eine Gemeinschaftsbeteiligung an der Messe V&S T okio
mit vergleichbarem finanziellen Aufwand wie in den orjahren vorgesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]