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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Höhe des Essensgeldes für Zivildienstleistende (G-SIG: 16010245)

Angemessenes Verpflegungsgeld für Zivildienstleistende, insbesondere wenn eine Verpflegung an der Einsatzstelle nicht möglich ist, Berücksichtigung religiöser Minderheiten, Regelung in Österreich <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

27.02.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/62508. 02. 2006

Höhe des Essensgeldes für Zivildienstleistende

der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Höchstgericht (VfGH) in Österreich hat in einem Urteil vom November 2005 festgelegt, dass das Verpflegungsgeld für Zivildiener in Österreich in Höhe von rund 6 Euro pro Tag deutlich zu niedrig sei. Die Richter stellten ebenso fest, dass bereits in den vergangenen Jahren der Ansatz für das Verpflegungsgeld zu gering ausgefallen ist.

In Österreich gibt es bereits seit Jahren eine Kontroverse um die Verpflegungssituation der Zivildiener. Im Jahr 2001 trat eine Novelle des Zivildienstgesetzes (ZDG) in Kraft, die festlegte, dass die Rechtsträger der Einrichtungen „… dafür Sorge zu tragen [haben], dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden“ (ZDG § 28 Abs. 1) ohne jedoch näher zu definieren, was unter angemessen zu verstehen ist.

Aufgrund dieser gesetzlichen Ungenauigkeit entschieden sich viele Zivildiensteinrichtungen, ihren Zivildienern nur das Minimum an Verpflegungsgeld von rund 6 Euro/Tag zu zahlen, was zu Protesten und Beschwerden seitens der Zivildiener führte. Nach Ansicht der Zivildiener kann mit 6 Euro/Tag keine angemessene Verpflegung gewährleistet werden, deshalb wurde eine Prüfung vor dem VfGH angestrebt. Im November 2005 kam der VfGH zu dem Urteil, dass eine Verpflegung von 6 Euro/Tag als zu gering anzusehen sei, und legte eine Bezugsgröße für die Angemessenheit der Verpflegung von 11,26 Euro bis 13,60 Euro/Tag fest.

Nach Meldungen von APA vom 2. Februar 2006 hat das Innenministerium in Österreich entschieden, dass die Zivildiener künftig grundsätzlich eine Naturalverpflegung erhalten. Kann diese von den Organisationen nicht angeboten werden, bekommt der Zivildiener 13,60 Euro pro Tag.

Drucksache 16/625 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDas Verpflegungsgeld in Österreich wird also ebenso wie in Deutschland nur dann gezahlt, wenn die Einsatzstelle selbst keine Verpflegung stellt. Der Satz von 13,60 Euro/Tag, der sich in der vom Höchstgericht festgelegten Bandbreite befindet, liegt deutlich über dem in Deutschland gezahlten einfachen Verpflegungsgeldsatz in Höhe von 1,10 Euro für das Frühstück, 1,25 Euro für das Mittagessen sowie 1,15 Euro für das Abendessen. Kann der Zivildienstleistende nicht an der Verpflegung für einen gesamten Tag teilnehmen, wird der doppelte Verpflegungsgeldsatz in Anrechnung gebracht. Auch dieser doppelte Verpflegungsgeldsatz in Höhe von 7,60 Euro pro Tag liegt deutlich unter dem Satz von 13,60 Euro, den das Höchstgericht für eine angemessene Verpflegung als notwendig erachtet. Auch in Deutschland legt der Leitfaden für den Zivildienst in Kapitel F 6, Punkt 1.2 fest: „Die Verpflegung soll ausreichend, ausgewogen und angemessen sein …“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Hält die Bundesregierung die Aufwendungen für eine angemessene Verpflegung in Österreich und in Deutschland für vergleichbar?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wie definiert die Bundesregierung eine angemessene Verpflegung, wie sie auch im Leitfaden für den Zivildienst unter dem Kapitel F 6, Punkt 1.2 festgeschrieben ist?

3

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Höhe des Verpflegungsgeldes eine angemessene Verpflegung sicherstellen, oder sieht die Bundesregierung das Verpflegungsgeld nur als einen Zuschuss zur Verpflegung an?

4

Hält die Bundesregierung es für möglich, ein ausreichendes, ausgewogenes und angemessenes Essen für den einfachen Verpflegungsgeldsatz zu erwerben, z. B. 1,25 Euro für ein Mittagessen?

5

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass es für einzelne Mahlzeiten, die der Zivildienstleistende zwar theoretisch in der Einsatzstelle einnehmen könnte, aber z. B. aufgrund von Schichtdienst nicht einnehmen kann, weil der Zivildienstleistende hierfür extra die Zivildienststelle aufsuchen müsste, nur den einfachen Verpflegungsgeldsatz für die einzelne Mahlzeit ausgezahlt bekommt, z. B. für das Abendessen 1,15 Euro?

6

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Unterscheidung in einen einfachen und einen doppelten Verpflegungsgeldsatz, und soll diese Unterscheidung auch weiterhin aufrechterhalten werden?

7

Wie begründet die Bundesregierung, dass Vegetarier bzw. Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften mit in der Religion verankerten Ernährungsgesetzen, wie z. B. koscheres Essen bei den Juden keinen Anspruch auf die Auszahlung des Verpflegungsgeldes haben, um sich gemäß den Richtlinien zu ernähren, sondern es diese Sonderregelung nur für Angehörige des muslimischen Glaubens während des Ramadan gibt?

8

Hält die Bundesregierung eine Anhebung des Verpflegungsgeldes in Deutschland für notwendig?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wann soll das Verpflegungsgeld angehoben werden?

9

Welche Höhe muss das Verpflegungsgeld nach Auffassung der Bundesregierung haben, und wie wird der Betrag für die einzelnen Mahlzeiten genau berechnet?

10

Seit wann wurde der Tagessatz für das Verpflegungsgeld für Zivildienstleistende, deren Einrichtung keine Verpflegung stellen kann, nicht mehr angehoben?

11

Warum wurde dieser Satz nicht mehr verändert?

12

In welchen Zeitabständen wird der Verpflegungsgeldsatz überprüft, und plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung in Österreich eine Überprüfung?

13

Welche unterschiedlichen Berechnungsansätze für das Verpflegungsgeld in Österreich und Deutschland führen gegebenenfalls zu diesen unterschiedlichen Beträgen?

Berlin, den 8. Februar 2006

Ina Lenke Sibylle Laurischk Miriam Gruß Christian Ahrendt Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Heinz Lanfermann Harald Leibrecht Michael Link (Heilbronn) Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Jan Mücke Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg Rohde Marina Schuster Dr. Max Stadler Carl-Ludwig Thiele Christoph Waitz Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Martin Zeil Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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