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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schadstoffsanierung in Gebäuden des Bundes (G-SIG: 14011197)

Verwendungsverbot für biopersistente Dämmstofffasern im Hochbau, Schadstoffbelastung in den Gebäuden des Bundes und daraus resultierender Sanierungsbedarf, wirtschaftliche Förderung der Sanierungsmaßnahmen durch die Bundesregierung, Verwertung von Asbest und asbesthaltigen Stoffen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, Maßnahmen zur umweltgerechten Entsorgung krebserzeugender Mineralfasern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

28.06.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/360207. 06. 2000

Schadstoffsanierung in Gebäuden des Bundes

der Abgeordneten Birgit Homburger, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Im nationalen Alleingang hat die Bundesregierung das Vermarkten und die Verwendung biopersistenter Dämmstofffasern im Hochbau mit Wirkung zum 1. Juni 2000 einerseits verboten. Andererseits ist jedoch in Gebäuden des Bundes nach Angaben des Fachverbandes Schadstoff-Sanierung noch immer ein erhebliches Schadstoffpotential vorhanden; eine Reihe schadstoffbelasteter Gebäude steht leer. Bei diesen liegt es nahe, vor einer neuerlichen Nutzung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Eine Erhebung des Fachverbandes, der Mitglied im Zentralverband Umwelt und Sanierung ist, hat ergeben, dass 34 % der Gebäude und Anlagen des Bundes noch zur Sanierung anstehen. Bei 12 % dieser Gebäude ist eine sofortige Sanierung, bei den restlichen Gebäuden eine Sanierung innerhalb der nächsten zwei Jahre notwendig. Eine durchgreifende Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben dazu ist bisher nicht erfolgt.

Der Verbleib der Schadstoffe in den Gebäuden führt zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit der Gebäudenutzer sowie zu einer Belastung der Umwelt. Dabei ist mit Blick auf künstliche Mineralfasern festzustellen, dass entgegen der Gefahrstoffverordnung auf Baustellen bei der Deponierung vergleichsweise sorglos mit Produkten umgegangen wird, welche insbesondere durch Revisions- und Reparaturarbeiten anfallen. Diese Altprodukte sind als krebserzeugend eingestuft und weisen aufgrund ihrer Alterung ein besonders bedenkliches Verstaubungsverhalten unter Freisetzung hoher Konzentrationen alveolengängiger Fasern auf. Hinsichtlich der Ablagerung von Mineralwolldämmstoffen hat das Hessische Minsterium für Umwelt, Energie, Jugend und Gesundheit deshalb bereits 1996 die Betreiber hessischer Hausmülldeponien angewiesen, zum Schutze des Deponiepersonals bei der Anlieferung von Mineralwolledämmstoffen analog zur Annahme von Asbest zu verfahren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in welchem zeitlichen Rahmen einzuleiten, um die notwendigen Schadstoffsanierungen in Gebäuden und baulichen Anlagen durchzuführen?

2

Welche Möglichkeiten bestehen und werden gegebenenfalls erwogen, um die unverzügliche Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich zu fördern?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Asbest und asbesthaltige Baustoffe nicht im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verwertet werden, obwohl technisch ausgereifte Verfahren existieren, die neben der Faserzerstörung dazu bestimmt sind, aus asbesthaltigen Abfällen industriell nutzbare Wertstoffe zu gewinnen?

4

Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in Bezug auf Gebäude des Bundes zu ergreifen, um die als krebserzeugend eingestuften künstlichen Mineralfasern (Mineralwolledämmstoffe) gemäß der Dritten Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung vom 12. Juni 1998 entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Auflagen zu entsorgen?

Berlin, den 6. Juni 2000

Birgit Homburger Ulrike Flach Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Walter Hirche Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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