Sicherheit von ICE-Zügen und Verkehrskonzept der Bundesregierung
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Paul K. Friedhoff, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
In der jüngsten Vergangenheit häufen sich die Probleme der Deutschen Bahn AG mit ihren ICE-Zügen. Das Paradepferd im Schienenfernverkehr weist technische Mängel in einem Umfang auf, der für den wirtschaftlichen Betrieb und für die Sicherheit im Schienenverkehr bedeutsam ist. Dabei sind alle drei ICE-Generationen in nahezu gleichem Maß von technischen Unzulänglichkeiten, Beschränkungen und Schwierigkeiten erfasst. Das hohe Ansehen, das die Deutsche Bahn AG (DB AG) in Bezug auf Zustand und Ausstattung ihres Fuhrparks genießt, ist gefährdet.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Auswirkungen haben die jüngsten Probleme mit den ICE-Zügen der ersten Generation im Hinblick auf notwendige Aktivitäten des Eisenbahn-Bundesamtes unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit für die Fahrgäste der DB AG?
Reicht das Sicherheitskonzept der DB AG nach Ansicht der Bundesregierung aus, um eine ausreichende Überwachung des Zustands des rollenden Materials der DB AG gerade unter dem bestehenden wirtschaftlichen Druck dauerhaft zu gewährleisten?
Sieht die Bundesregierung rechtliche Möglichkeiten, die bestehende Sicherheitsphilosophie der DB AG zu überprüfen oder zu korrigieren, und wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Eisenbahn-Bundesamt verhängten Geschwindigkeitsbeschränkungen für die ICE 2 und 3 hinsichtlich der zukünftigen Leistungsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene im Hochgeschwindigkeitsverkehr?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung im Hinblick auf die bestehende Diskrepanz zwischen den teuren Investitionen in hochgeschwindigkeits-taugliche Strecken einerseits und die verfügten Geschwindigkeitsbeschränkungen andererseits?
Sieht die Bundesregierung eine Grundlage, mit der unnötige Investitionen des Bundes in Hochgeschwindigkeitsstrecken von der DB AG zurückgefordert werden könnten, wenn diese das Geschwindigkeitspotenzial nicht auszunutzen in der Lage ist?
Welche eigenen Aktivitäten entwickelt die Bundesregierung, um den Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkungen beseitigen zu helfen?
Welche Auswirkungen der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf das Verkehrskonzept im Hochgeschwindigkeitsbereich sieht die Bundesregierung insbesondere für die im Neubau befindliche ICE-Strecke Köln – Frankfurt?
Hat das Tempolimit für den ICE Auswirkungen auf die Daten und Grundlagen, die letztlich zum Aus für den Bau der Transrapid-Referenzstrecke zwischen Berlin und Hamburg geführt haben, weil auf der dortigen Schienenverbindung die erwarteten Geschwindigkeiten nicht erreicht werden können?
Teilt die Bundesregierung angesichts der oben dargestellten Probleme die Auffassung, dass die Leistungsfähigkeit der Rad-Schiene-Technik in Deutschland beschränkt ist mit dauerhaften Folgen für die Entwicklung des Verkehrträgers Schiene und seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den anderen Verkehrsträgern einschließlich Magnetschwebetechnik?