[Deutscher Bundestag Drucksache 14/4960
14. Wahlperiode 11. 12. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Dezember
2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert,
Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/4681 –
Euro-Bargeldeinführung
Die Einführung des Euro-Bargelds zum 1. Januar 2002 stellt eine immense
logistische Aufgabe für alle Beteiligten, insbesondere für die Kreditwirtschaft,
den Handel, das Handwerk und die Werttransportunternehmen, dar. Aber
nicht nur die Einführung des Bargelds, sondern vor allem auch die zahlreichen
damit verbundenen Umstellungen von Konten, Rechengrößen im Steuerrecht,
neuen Berechnungen von Preisen usw. deuten darauf hin, dass die
Herausforderungen der Euro-Bargeldeinführung ab 1. Januar 2002 weitaus größer sind
als die Einführung des Euro 1999.
Eine reibungslose Euro-Bargeldeinführung aber ist eine wesentliche
Voraussetzung dafür, dass das neue Bargeld von den Bürgern von Anfang an
akzeptiert wird. Dies gewinnt umso mehr an Bedeutung, weil die Bürger den Euro –
bedingt durch den Rückgang des Eurokurses – ohnehin skeptischer
betrachten.
Die Bundesregierung ist deshalb umso mehr gefordert, alle erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, eine reibungslose und sichere Einführung des
Bargelds zu gewährleisten. Dies heißt insbesondere, den betroffenen
Wirtschaftszweigen, die einen Hauptteil dieser Aufgabe zu bewältigen haben, alle
denkbare Unterstützung zukommen zu lassen und die Bürger intensiv auf den Euro-
Bargeldaustausch vorzubereiten.
Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits im Juli (Bundestagsdrucksache 14/3832)
nach dem Vorbereitungsstand der Euro-Bargeldeinführung gefragt. Mit
Schreiben vom 18. Juli 2000 von Staatsekretär Karl Diller hat die
Bundesregierung geantwortet (Bundestagsdrucksache 14/3908). Aus den damaligen
Antworten wurde deutlich, dass für zahlreiche Fragen noch keine Antworten
gefunden wurden. Der Zeitdruck für Lösungen wächst – nicht zuletzt –, um
allen Beteiligten die notwendige Planungssicherheit im Jahr 2001 zu geben.
Vo r b e m e r k u n g e n
Die Bundesregierung misst dem Erfolg der Einführung des Euro-Bargeldes
größte politische Bedeutung bei. Der sichere und reibungslose Bargeldaustausch
wird wichtig für die Annahme der neuen Währung durch die Bevölkerung sein.
Dieses in seiner Bedeutung historisch einmalige Vorhaben findet auch Ausdruck
in organisatorischen Entscheidungen der von der Euro-Bargeldeinführung
besonders betroffenen Ressorts. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits
im November 1995 den Arbeitsstab Europäische Wirtschafts- und
Währungsunion (AS WWU) im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Europäische
Wirtschafts- und Währungsunion eingerichtet. Der Bundesminister des Innern hat
Mitte des Jahres Herrn Staatssekretär Claus-Henning Schapper zum Koordinator
der Bundesregierung für Sicherheitsfragen bei der Euro-Bargeldeinführung
bestellt. Zusätzlich wurde beim Bundesministerium des Innern die
Interdisziplinäre Arbeitsgruppe Euro, in der alle an der Währungsumstellung Beteiligten
vertreten sind, gebildet. Für den logistischen Rahmen der Euro-Bargeldeinführung
und die Erstellung des „Gemeinsamen Konzepts für die Inverkehrgabe von Euro-
Bargeld in der Bundesrepublik Deutschland“ ist die Deutsche Bundesbank unter
Beteiligung der oben genannten Ressorts und der betroffenen Verbände
federführend zuständig.
Dem Sicherheitskoordinator kommt zum einen die Aufgabe zu, die für die
Sicherheit der Euro-Bargeldeinführung bedeutsamen Entscheidungen innerhalb
der Bundesregierung und der Landesregierungen abzustimmen. Daneben setzt
sich der Koordinator für „sicherheitsfreundliche“ Entscheidungen über
Rahmenbedingungen der Bargeldeinführung (wie Ausnahmegenehmigungen für das
Befahren von Fußgängerzonen durch Werttransportfahrzeuge oder Fragen der
Flexibilisierung von Arbeitszeiten während der Hochphase der Bargeldeinführung)
ein. Zudem steht der Sicherheitskoordinator in einem ständigen Dialog mit der
Kreditwirtschaft, Handel und Werttransportunternehmen, um die
Sicherheitsmaßnahmen der Polizeien der Länder und des Bundes sowie der übrigen
Beteiligten aufeinander abzustimmen.
Die Bargeldeinführung ist mit besonderen Kriminalitätsrisiken verbunden. Im
Zusammenhang mit der Einführung der neuen Währung sind insbesondere die
Kriminalitätsfelder Eigentumskriminalität, Geldwäsche und
Falschgeldkriminalität von Bedeutung. Die öffentliche Sicherheit der Euro-Bargeldeinführung um
den Jahreswechsel 2001/2002 wird durch den Einsatz aller verfügbaren
Polizeikräfte des Bundes und der Länder gewährleistet. Auf dieser Grundlage ist davon
auszugehen, dass Bankmitarbeiter, Werttransporteure, Händler und die
Bevölkerung bei der Einführung des neuen Bargeldes keinen erhöhten Gefahren
ausgesetzt sein werden.
Die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat am 23./24.
November 2000 einen mit allen Beteiligten abgestimmten Bericht der
Projektgruppe Euro beschlossen, der Vorschläge zur Verbesserung des
Informationsaustausches, die Erstellung eines Euro-Lagebildes, eine Rahmenkonzeption für
operative polizeiliche Maßnahmen und Anforderungen für
Sicherheitsmaßnahmen des Kreditgewerbes, des Handels und der Werttransportunternehmen
enthält. Die Rahmenkonzeption sieht, in Abhängigkeit von der aktuellen
Lageentwicklung, Raumschutz-, Personenschutz- und Objektschutzmaßnahmen sowie
den Schutz von Geldtransporten, die Bereitstellung von Spezialeinheiten und
eine generelle Verstärkung der polizeilichen Präsenz vor. Diese zentralen
Vorgaben sind jetzt auf Länder-, Regional- und Ortsebene unter Mitwirkung aller
Beteiligten rasch und entschieden umzusetzen.
Dies vorangeschickt, beantworte ich die oben genannte Kleine Anfrage wie
folgt:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gewährleistung der
Sicherheit der Euro-Bargeldeinführung eine öffentliche Aufgabe ist, die sich
nicht zur Delegation an Private eignet?
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bei der Euro-Bargeldeinführung
ist eine öffentliche Aufgabe, die in den Zuständigkeitsbereich der Polizeien der
Länder und des Bundes fällt. Daneben sind jedoch zusätzliche
Sicherheitsanstrengungen des Kreditgewerbes, des Handels und der
Werttransportunternehmen erforderlich, um die Sicherheit der Bankfilialen, der Geschäfte und
Werttransportfahrzeuge sowie der jeweiligen Mitarbeiter zu gewährleisten. Insoweit
besteht eine Eigenverantwortlichkeit Privater für den Schutz ihrer
Einrichtungen. Dementsprechend sieht der von der Innenministerkonferenz verabschiedete
Projektgruppenbericht Euro nicht nur eine Rahmenkonzeption für die zu
ergreifenden polizeilichen Maßnahmen, sondern auch einen Anforderungskatalog zur
Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen im Bereich des Kreditgewerbes, des
Handels und der Transportunternehmen vor.
2. Ist der Arbeitsauftrag von Staatssekretär Claus Henning Schapper beendet
bzw. welche Aufgaben sollen danach betreut werden, wenn Bund und
Länder im November die Sicherheitskonzeption für Deutschland beschließen?
Die Aufgabe des Koordinators der Bundesregierung für die Sicherheit der Euro-
Bargeldeinführung ist durch die Beschlussfassung der Innenministerkonferenz
am 23./24. November 2000 über den Projektgruppenbericht Euro nicht beendet.
Der Sicherheitskoordinator der Bundesregierung wird die Umsetzung der
polizeilichen Rahmenkonzeption aktiv begleiten. Außerdem wird er sich weiterhin
für die richtigen Weichenstellungen auf Bundesebene, etwa im Bereich des
Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts, einsetzen und den Dialog mit allen
Beteiligten an der Euro-Bargeldeinführung fortsetzen, da nur durch eine abgestimmte
Vorgehensweise mit spezifischen Eigenbeiträgen eines jeden Beteiligten die
Sicherheit insgesamt gewährleistet werden kann.
3. Wie soll der Bürger beim Bargeldaustausch geschützt werden?
Die vielfältigen polizeilichen Maßnahmen, welche die Rahmenkonzeption für
operative polizeiliche Maßnahmen vorsieht, dienen nicht nur dem Schutz der
Mitarbeiter der Kreditwirtschaft, des Handels und der
Werttransportunternehmen sowie dem Schutz von Sachwerten, sondern auch dem Schutz des Bürgers.
Aus Anlass der Währungsumstellung hat die Projektleitung Polizeiliche
Kriminalprävention zum Schutz und zur Beratung der Bevölkerung sowie der Akteure
der Euro-Bargeldeinführung ein Präventionskonzept Euro erarbeitet. Das
Konzept sieht vor, die Bürgerinnen und Bürger über Abläufe der
Währungsumstellung, Aussehen und Sicherheitsmerkmale des neuen Zahlungsmittels,
Eurobezogene Kriminalitätsgefahren, polizeiliche Verhaltensempfehlungen und
Informationsangebote anderer Akteure zu unterrichten. Zu diesem Zweck sollen
Informationsbroschüren für den Bürger und zielgerichtet für die Polizei, damit
diese die Bevölkerung aus kriminalpräventiver Sicht beraten kann,
herausgegeben werden. Darüber hinaus ist die Auflage eines Medienpaketes mit
polizeilichen Sicherheitshinweisen für die Akteure der Euro-Bargeldeinführung
vorgesehen.
4. Wie viele Polizeikräfte begleiten die Transporte des Bargelds (Euro und
DM) und wie schützt die Polizei die Geschäftsstellen von Banken und
Sparkassen?
Über die Frage, wie einzelne Transporte und Geschäftsstellen geschützt werden,
wird auf örtlicher Ebene auf Grund der Festsetzungen der Rahmenkonzeption für
operative polizeiliche Maßnahmen zu entscheiden sein. Auf Länder- und
Ortsebene sind die zentralen Vorgaben der Rahmenkonzeption unter Mitwirkung
aller Beteiligten umzusetzen. Auf dieser Ebene haben die Banken, Handels- und
Transportunternehmen den logistischen Bedarf zu errechnen. Gemeinsam mit
der Polizei ist sodann festzulegen, wie viele Transporte erfolgen, wann sie
durchgeführt werden und vor allem welche Sicherheitsmaßnahmen im Einzelnen
geboten sind. Entsprechendes gilt für den Schutz der Geschäftsstellen. Vor Ort ist
die entscheidende Vorbereitungsarbeit bis zum 1. September 2001 zu leisten. Die
örtlichen Entscheidungen werden dabei auch von der jeweiligen
Lageentwicklung abhängen. Im Übrigen sind – wie bereits ausgeführt – auch die Geld- und
Werttransportunternehmen sowie die Kreditwirtschaft gehalten, selbst die
erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Durch die Einbindung privater
Sicherheitsunternehmen können die privaten Beteiligten zur Erhöhung der
Sicherheit beitragen.
5. Geht die Bundesregierung von einer erhöhten Gefährdungslage in der Zeit
der Ausgabe der Münzhaushaltsmischungen vom 17. Dezember 2001 bis
zum 14. Januar 2002 aus?
Das Bundeskriminalamt geht prognostizierend davon aus, dass die im Rahmen
der Währungsumstellung sich ergebende Zunahme der Tatgelegenheiten zu einer
Steigerung der Überfälle und Eigentumsdelikte im Zusammenhang mit
Geldtransporten und der Lagerung von Euro-Banknoten und -Münzen sowie der
abzugebenden nationalen Währung führen wird. Von daher ist eine erhöhte
Gefährdungslage in Bezug auf die Begehung von schweren Straftaten gegeben. Um zu
vermeiden, dass der Währungsaustausch in einem zu engen zeitlichen Rahmen
stattfindet, ist es aus der Sicht des Sicherheitskoordinators dringend geboten,
dass die Kreditwirtschaft, wie mit der Deutschen Bundesbank vereinbart, schon
ab dem 1. September 2001 schrittweise von der Möglichkeit der Voranlieferung
des Euro-Bargeldes Gebrauch macht, um so durch eine zeitliche Entzerrung
Erleichterungen für die Logistik und auch für die Gewährleistung der Sicherheit zu
schaffen.
6. Welche zusätzlichen Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung sind
vorgesehen, wenn die Zahl der verfügbaren Polizeikräfte einschließlich
Reserve und Bundesgrenzschutz nach Anforderung der Beteiligten vor Ort
nicht ausreichen sollte?
Durch den Einsatz aller verfügbaren Polizeikräfte des Bundes und der Länder
sowie durch zusätzliche Sicherheitsanstrengungen der anderen Beteiligten ist die
öffentliche Sicherheit der Euro-Bargeldeinführung gewährleistet. Wie bereits zu
Frage 4 ausgeführt, kann überdies der personelle Einsatz der Polizei
lageangepasst und situationsbedingt verändert werden.
7. Welches Verfahren stellt sich das Bundesministerium des Innern vor,
wenn es aus Sicherheitsgründen von den Kreditinstituten eine
Kennzeichnung der rückfließenden DM-Banknoten fordert?
Auf nachdrücklichen Wunsch des Zentralen Kreditausschusses, der
Versicherungswirtschaft, der Verwaltungsberufsgenossenschaft, des
Bundeskriminalamtes und des Bundesministeriums des Innern hat die Bundesbank der
Kennzeichnung zurückfließender DM-Banknoten durch Kreditinstitute zugestimmt.
Vorgesehen ist ein Stempelaufdruck mit einem äußeren Stempelformat in den
Ausmaßen 35 70 mm, der mittig auf der Banknote anzubringen ist. Die
Flächendeckung innerhalb des Stempelfeldes soll weniger als 30 % betragen und
die Stempelfarbe soll reines Rot sein. Auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung
ist vorgesehen, dass die Kreditwirtschaft zurücklaufende DM-Noten
kennzeichnet und in einem besonders geschützten Raum bis zur endgültigen Vernichtung
aufbewahrt und dass sich der Handel verpflichtet, gekennzeichnete Noten im
Rahmen der Währungsumstellung nicht mehr anzunehmen. Durch dieses
Verfahren soll erreicht werden, dass gekennzeichnete DM-Banknoten nicht mehr als
Zahlungsmittel Verwendung finden können. Das Überfallrisiko vor allem auf
Kreditinstitute und Werttransportfahrzeuge kann hierdurch deutlich vermindert
werden.
8. Sollen dafür von Seiten des Staates Kennzeichnungsmaschinen zur
Verfügung gestellt werden?
Nein, dies ist nicht vorgesehen.
9. Sollen die DM-Banknoten nur in Kreditinstituten oder auch im Handel
bestempelt werden?
Die Kreditinstitute nehmen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung
wesentliche Prüfpflichten wahr. Ihnen zur Einzahlung oder zum Umtausch vorgelegte
gekennzeichnete Banknoten begründen nach dem Geldwäschegesetz eine
Verdachtsanzeige. Würde auch der Handel DM-Banknoten kennzeichnen, wäre die
Vorlage gekennzeichneter Banknoten an den Schaltern der Kreditinstitute im
hohen Umfang zu erwarten, sodass aus der Kennzeichnung selbst kein
Anhaltspunkt mehr für eine absichtliche Handlung hergeleitet werden könnte. Aus
diesem Grund ist eine Bestempelung durch den Handel nicht vorgesehen.
10. Wie stellen die öffentlichen Stellen sicher, dass bestempelte Banknoten
entsprechend registriert werden und ist es richtig, dass für falsch
bestempelte Banknoten von den Kreditinstituten eine Strafgebühr verlangt
werden soll?
Es ist nicht vorgesehen, bestempelte Banknoten zu registrieren. Jedoch
begründet die Vorlage gekennzeichneter Banknoten im Kreditgewerbe
Anzeigepflichten nach dem Geldwäschegesetz (siehe Antwort zu Frage 9). Eine Strafgebühr
für falsch bestempelte Banknoten ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die
Bundesbank hat mehrfach klargestellt, dass für einzelne fehlerhaft platzierte
Stempelabdrucke keine Weiterbelastung der ihr durch die manuelle Nachbearbeitung
entstehenden Kosten in Höhe von 14 Pfennigen je Banknote erfolgen wird. Eine
durch fehlerhafte Kennzeichnung verursachte manuelle Nachbearbeitung von
DM-Banknoten und die Weiterbelastung der daraus resultierenden Kosten ist
folglich nur für den Fall zu erwarten, wenn vom kennzeichnenden Kreditinstitut
grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen die vereinbarten Vorgaben verstoßen
wird. In diesen Fällen, die jedoch allenfalls ausnahmsweise vorkommen dürften,
hält es die Bundesbank für gerechtfertigt, dass die Folgen der fehlerhaften
Kennzeichnung vom Verursacher getragen werden.
11. Ist das Verfahren überhaupt sinnvoll, wenn staatlicherseits die
Bestempelung zwar gefordert, bei der praktischen Umsetzung aber behindert wird?
Das unter anderem von der Kreditwirtschaft geforderte
Kennzeichnungsverfahren ist sowohl aus der Sicht des Bundesministeriums des Innern als auch der
Sicht der Deutschen Bundesbank sinnvoll, weil das Überfallrisiko und
Diebstahlsdelikte deutlich vermindert werden können und auch positive
Auswirkungen auf die Versicherungsbedingungen erwartet werden. Eine Behinderung bei
der praktischen Umsetzung findet nicht statt (siehe auch Antwort zu Frage 10).
12. In welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung durch den Einsatz
öffentlicher Lager- und Transportkapazitäten insbesondere der Bundeswehr
die logistischen Umtauschkosten der Kreditwirtschaft zu reduzieren und
wie wird nach Auffassung der Bundesregierung die Koordinierung
zwischen öffentlicher Unterstützung, privaten Logistikunternehmen,
Kreditwirtschaft und Handel erfolgen?
Die Bundesregierung ist bereit, logistische Unterstützung durch die Bundeswehr
zu leisten, soweit dies notwendig werden sollte. Der Bundesminister der
Verteidigung hat bereits seine Bereitschaft gegenüber der Kreditwirtschaft und
anderen Beteiligten erklärt, Transportfahrzeuge, Fahrer und Lagerungsstätten zur
Verfügung zu stellen. Ein solches Hilfsangebot ist verfassungsrechtlich
unbedenklich, da es sich nicht um einen Einsatz der Bundeswehr zur Gewährleistung
der inneren Sicherheit handeln würde, sondern um eine rein logistische
Unterstützung. Auf eine Kostenerstattung für eine solche wirtschaftliche Tätigkeit
wird die Bundeswehr allerdings nicht verzichten können. Insofern ist das
Angebot zur Leistung logistischer Unterstützung nicht darauf gerichtet, die
Umtauschkosten der Kreditwirtschaft zu reduzieren, sondern vielmehr die
praktische Durchführbarkeit des Euro-Bargeldumtausches sicherzustellen. Für die
Ermittlung von Bedarfslücken wird entscheidend die Erstellung der
Sicherheitskonzepte auf örtlicher und regionaler Ebene sein. Vor Ort sind der Bedarf und die
vorhandenen Kapazitäten zu ermitteln. Mögliche Transport- und
Lagerungslücken sind, soweit eine Deckung durch die Bundeswehr beabsichtigt ist, beim
Bundesministerium der Verteidigung anzumelden. Von dort aus wird eine
zentrale Prüfung und Steuerung geforderter und von der Bundeswehr auch leistbarer
Unterstützung erfolgen. Für eine Überlassung von Kapazitäten der Bundeswehr
ist ferner eine Bescheinigung der jeweils zuständigen Industrie- und
Handelskammer erforderlich, nach der eine vergleichbare Leistung nicht durch ein
Unternehmen erbracht werden kann (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
13. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Wirtschaftsverbände,
auch für Unternehmen so genannte Firmenkunden Starter kits (Münz-
und Banknotenmischungen) zu erstellen?
14. Sind der Bundesregierung die Vorschläge nach vier Starter kits (zwei für
Münzen/zwei für Banknoten) bekannt und können diese Starter kits in
der verbleibenden Zeit von knapp einem Jahr von den öffentlichen
Händen noch produziert werden?
Das von der Bundesbank als Federführerin erarbeitete und mit den beteiligten
Verbänden abgestimmte „Gemeinsame Konzept für die Inverkehrgabe von Euro-
Bargeld in der Bundesrepublik Deutschland“ sieht die Ausgabe so genannter
Starter kits bisher nur für Euro-Münzen vor. Noch haben aber die
Wirtschaftsverbände weder der Bundesregierung noch der Deutschen Bundesbank konkrete
Vorschläge für Firmenkunden Starter kits unterbreitet. Vielmehr ist von Seiten
der deutschen Wirtschaft vielfach der Wunsch nach Planungssicherheit geäußert
worden, die durch laufende Änderung gemeinsam festgelegter Konzepte
gefährdet würde.
15. Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen, die Möglichkeit des
Bargeldumtauschs von DM in Euro auf Anfang Dezember 2001 vorzuziehen,
damit Engpässe mit der Euro-Bargeldversorgung Anfang Januar 2002
vermieden werden?
Die Bundesregierung hält in Übereinstimmung mit anderen EU-Mitgliedstaaten
und europäischem Gemeinschaftsrecht am festgelegten Zeitplan für die
Einführung des Euro-Bargeldes fest. Der Entzerrung der Anlaufphase dient die
Ausgabe so genannter Starter kits sowie die Möglichkeit zur faktischen
Weiterverwendung von DM-Bargeld bis 28. Februar 2002 auf Grund der Gemeinsamen
Erklärung vom 22. Oktober 1998 von Einzelhandel, Banken und
Automatenwirtschaft über die Verwendung von DM. Schließlich hat die zuständige
Europäische Zentralbank entschieden, dass eine vorzeitige Einführung von Euro-
Banknoten nicht in Betracht kommt.
16. Sind dazu ggf. Kooperationen mit den Werttransporteuren notwendig und
stimmt es, dass in anderen Staaten solche Firmenkunden Starter kits
erstellt werden und welche Staaten sind dies?
Nach Auskunft der Europäischen Kommission sind so genannte Firmenkunden
Starter kits bislang in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Österreich
vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13 bis 15 verwiesen.
17. Liegt ein umfassender Transparenzbericht über die verschiedenen
Unterstützungen in den Mitgliedstaaten mittlerweile vor, da die öffentliche
Unterstützung des Euro-Bargeldaustausches auch auf europäischer Ebene im
ECOFIN, bei der EU-Kommission und bei der Europäischen Zentralbank
thematisiert wird?
Der Bundesregierung liegen keine solchen Informationen vor.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass z. B. in den
Niederlanden Euro-ausgebende Stellen direkte Subventionen vom Staat erhalten
und die Bürger vom Staat auf dessen Kosten eine Euro-Münzmischung
zugesendet bekommen?
Die Bundesregierung verweist auf die Erklärung der Euro-Gruppe vom 16.
Oktober 2000, in der sich die Finanzminister der Euro-Zone darauf geeinigt haben,
dass Kosten dort zu tragen sind, wo sie anfallen. Des Weiteren wurde darin
vereinbart, dass Kosten für Sicherheitsleistungen „wie üblich“ gehandhabt werden.
19. Sieht die Bundesregierung darin eine Wettbewerbsverzerrung im
Vergleich zu Deutschland und sind solche Maßnahmen auch für Deutschland
geeignet?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den in anderen Mitgliedstaaten
„üblichen“ Maßnahmen.
20. In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung in Abstimmung
mit den zuständigen Länderministerien eine dem Anlass angemessene,
temporäre Aussetzung von Arbeitsschutzvorschriften (z. B.
Arbeitszeitvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften) zuzulassen und wie ist der
Stand der Verhandlungen?
Für die Gestaltung der Arbeitszeit eröffnet das Arbeitszeitgesetz einen weiten
Rahmen, der einen flexiblen Einsatz der Arbeitnehmer ermöglicht. Nach dem
Arbeitszeitgesetz ist eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden
möglich, die vorübergehend bis auf 60 Stunden verlängert werden kann, wenn
ein entsprechender Arbeitszeitausgleich innerhalb eines halben Jahres
gewährleistet wird. Weitere Flexibilisierungen können auf tarifvertraglicher Grundlage
erfolgen. Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt das Arbeitszeitgesetz, sofern einer
der im Gesetz aufgeführten Ausnahmetatbestände vorliegt. Alle gesetzlichen
Möglichkeiten können bei den zur Einführung des Euro-Bargeldes notwendigen
Tätigkeiten ausgeschöpft werden. Über diesen Rahmen hinaus können die
Aufsichtsbehörden der Länder längere tägliche Öffnungszeiten sowie Arbeiten an
Sonn- und Feiertagen im Einzelfall zulassen. Das Bundesministerium für Arbeit
und Sozialordnung hat daher veranlasst, dass die Frage, ob und in welcher Form
Ausnahmegenehmigungen aus Anlass der Einführung des Euro-Bargeldes
erforderlich sind, in dem für eine einheitliche Anwendung des Arbeitszeitrechts
zuständigen Ländergremium unter Beteiligung der Kreditwirtschaft behandelt
wird. Auf dieser Grundlage wird entschieden werden, durch welche Maßnahmen
den berechtigten Interessen der Kreditwirtschaft entsprochen werden kann. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bei der Euro-Bargeldeinführung unter
Beachtung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer praktikable Lösungen
erzielt werden, die den administrativen Aufwand auf das notwendige Maß
beschränken.
21. In welchem Umfang wird die Bundesregierung in Abstimmung mit den
zuständigen Länderministerien dem Anlass angemessene, temporäre
verkehrsrechtliche Sonderregelungen (z. B. Nutzung von Busspuren,
Befahren von Fußgängerzonen) zulassen?
Wie ist der Stand der Verhandlungen?
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
beabsichtigt, den besonderen Erfordernissen der Euro-Bargeldeinführung durch
eine Ausnahmeverordnung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
Rechnung zu tragen. In ihr soll geregelt werden, dass Geldtransportfahrzeuge in dem
Zeitraum der höchsten Belastung (voraussichtlich Mitte Dezember 2001 bis
Mitte Januar 2002) Fußgängerzonen auch außerhalb der durch Zusatzschild zu
Zeichen 242 („Fußgängerzone“) angeordneten Zeiten zugelassenen
Fahrzeugverkehrs befahren dürfen. Die Beratungen mit den Bundesländern werden
voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden können. Mit
der Inkraftsetzung der Ausnahmeverordnung ist Mitte 2001 zu rechnen. Eine
generelle Freigabe der Bus-Sonderfahrstreifen für Geldtransportfahrzeuge kann
hingegen nicht in Betracht kommen, weil diese Sonderfahrspuren teilweise mit
Sondersignalen für den öffentlichen Personennahverkehr geregelt sind und die
generelle Zulassung von Geldtransportfahrzeugen dort, wo Fahrradverkehr auf
solchen Spuren zugelassen ist, aus Sicherheitsgründen ausscheidet. Insoweit
kommen allenfalls Ausnahmegenehmigungen in Betracht; über entsprechende
Anträge kann nur die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in Kenntnis der
jeweiligen örtlichen Verkehrsregeln für die Bus-Sonderfahrstreifen befinden.
22. Hat die Bundesregierung der für die Schule zuständigen
Kultusministerkonferenz die Anregung gegeben, dass die Bankauszubildenden vom
Berufsschulunterricht freigestellt werden, um in der Zeit der Euro-
Bargeldeinführung in den Zweigstellen zur Verfügung zu stehen, und wie ist
der Stand der Verhandlungen?
Eine Anpassung der Zeiten des Berufsschulunterrichts in Bezug auf die
besonderen Anforderungen an Bankauszubildende in der Zeit der Euro-
Bargeldeinführung wird vom Bundesministerium des Innern als Beitrag zur Gewährleistung
der Sicherheit begrüßt. Das Kultusministerium in Nordrhein-Westfalen hat der
Kreditwirtschaft bereits zugesagt, die Währungsumstellung bei der Planung des
Unterrichts zu berücksichtigen. Der Sicherheitskoordinator der
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass entsprechende Regelungen auch in anderen
Bundesländern getroffen werden.
23. Inwieweit wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Euro-Noten
und -Münzen kostenfrei in die Zweigstellen der Kreditwirtschaft
angeliefert und die DM-Noten und -Münzen kostenfrei von dort zur Vernichtung
abgeholt werden?
24. Wie gedenkt die Bundesregierung die Kreditwirtschaft von den
entstehenden Versicherungskosten für das ausgegebene Euro-Bargeld zu
entlasten, da der Euro bis zum 1. Januar 2002 im Eigentum des Staates bleibt
und grundsätzlich der Eigentümer für die Versicherung seines Eigentums
zuständig ist?
Die Bundesregierung verweist auf die oben genannte Erklärung der
Finanzminister der Euro-Gruppe vom 16. Oktober 2000. Demnach sind die Kosten dort zu
tragen, wo sie anfallen. Dies gilt sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch
für die Privatwirtschaft. Der Staat ist der Kreditwirtschaft schon durch die
Produktion von 53,5 Mio. Münzhaushaltsmischungen entgegengekommen, die nur
auf deren Wunsch erfolgte. Auch ist das Eurosystem durch den Beschluss des
EZB-Rates vom 20. Juli 2000 den Banken entgegengekommen. Durch spätere
Inwertstellung der vorher gelieferten Euro-Banknoten und Münzen (an drei
Terminen am 2., 23. und 30. Januar 2002) werden die Kreditinstitute entlastet.
Schließlich sind die Aufwendungen für die Einführung des Euro als
Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Der Staat beteiligt sich also über Steuerausfälle an
den Kosten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Euro-
Einführung nur einmalig anfallen, während die Vorteile der Währungsunion von
Dauer sind.
25. Wie weit sind die von der Aktionsgemeinschaft Euro in Auftrag
gegebenen Arbeiten gediehen, aufgrund eines Wettbewerbs ein integriertes
Kommunikationskonzept zu erarbeiten und wie sieht dieses konkret aus,
damit die Bürger auf die Einführung der neuen Euro-Noten und -Münzen
ausreichend vorbereitet werden?
Die neue Informationskampagne der „Aktionsgemeinschaft Euro“ ist von der
Botschaft geprägt: „Echte Werte setzen sich durch. Der Euro“. Sie wird Anfang
Dezember gestartet und führt in fünf Phasen zur Euro-Premiere am 1. Januar
2002.
Phase I (Dezember 2000/Januar 2001): Typografische Anzeigen in Tages-,
Wochen-, Sonntagszeitungen und Magazinen mit klaren Schwerpunkt-
Themen.
Phase II beginnt im Februar 2001 und verbindet in Testimonial-Anzeigen
positive Aussagen zum Euro mit Leitfiguren von hoher Kompetenz.
Phase III stellt ab April/Mai 2001 Leitfiguren mit persönlicher
Glaubwürdigkeit aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft vor, die für den Euro
offensiv einstehen.
In Phase IV – Sommer/Herbst 2001 – sprechen sich in Testimonials
prominente und nichtprominente Frauen und Männer für den Euro aus. Nach dem
derzeitigen Planungsstand wird in dieser Zeit auch die Schaltung der TV-
Spots beginnen.
Phase V massiert ab Oktober 2001 die Fakten zur Euro-Einführung.
Die Abstimmung mit der Kampagne der Deutschen Bundesbank sorgt für
verstärkende, sich ergänzende Effekte. Diese fünf Anzeigen-Schritte
werden begleitet und in der Wirkung intensiviert durch PR-Aktivitäten
und einen umfassenden, permanent aktualisierten Internet-Auftritt:
www.aktion-euro.de.
Die Broschüre „Ratgeber Euro“ wird im Dezember mit einer Startauflage von
250 000 Exemplaren neu herausgegeben. In allen Mitteilungen, ob in den
elektronischen oder Printmedien, wird das „Service-Centrum der
Aktionsgemeinschaft Euro“ kommuniziert, das Bürgeranfragen kompetent und schnell
beantwortet. Seine Informationsinstrumente sind vor allem:
das Euro-Bürgertelefon: 0180-321-2002 und
die Euro-Zelttouren, die Information und Beratung vor Ort anbieten.
Diese beiden Einrichtungen haben sich bereits in den zurückliegenden drei
Jahren als sehr effizient erwiesen. Die Zahl der Euro-Zelt-Touren wird ab 2001 in
Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank verdoppelt: Im kommenden
Jahr werden 100 Euro-Zelt-Termine in allen Städten Deutschlands mit mehr als
100 000 Einwohnern durchgeführt.
26. Ist die Bundesregierung bereit, die obligatorische Umstellung von
Konten auf Euro bereits zum Ende des Jahres 2001, z. B. ab Herbst 2001,
zuzulassen, da die Europäische Kommission in einer neuen Empfehlung
avisiert hat, dass die vorzeitige Kontenumstellung auch ohne
ausdrückliche Einverständniserklärung der Kunden schon vor dem 1. Januar 2002
möglich sein soll?
Für die Übergangszeit zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember
2001 gilt grundsätzlich das Prinzip „kein Zwang, keine Behinderung“ für die
Verwendung der Euro-Währungseinheit. Dies gilt für alle Rechtsbeziehungen
einschließlich derjenigen zwischen Banken und ihren Kunden. In der
Empfehlung der Kommission vom 11. Oktober 2000 wird diesbezüglich ebenfalls auf
die Wünsche der Bankkunden abgestellt. Die Frage der Umstellung der Konten
wird demnach von der Kreditwirtschaft unter Berücksichtigung der
Kundenwünsche nach deren eigenen Umstellungsplänen erfolgen.
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