Haltung der Bundesregierung zur drohenden Hungerkatastrophe in Äthiopien
der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Irmer, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Joachim Günther (Plauen), Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
In Äthiopien sind alle Anzeichen einer erneuten humanitären Tragödie infolge der anhaltenden Trockenheit in der Region erkennbar. In der Stadt Gode sind bereits Anfang März dieses Jahres 91 Kinder an den Folgen von Hunger oder durch Fehlernährung gestorben. Als Vorboten des drohenden Unheils sind schon viele Nutztiere verendet; nicht nur Rinder, Schafe und Ziegen, sondern auch die als äußerst genügsam geltenden Kamele. Ohne vorbeugende internationale Hilfe wird sich die Hungerkatastrophe voraussichtlich zwischen Juli und September voll entfalten. Über sechs Millionen Menschen sind akut von der Hungersnot bedroht. Die ohnehin geringen Ressourcen des verarmten Landes werden durch den andauernden Grenzkrieg mit Eritrea beansprucht. Nichtregierungsorganisationen berichten über Missbrauch von Mitteln der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit für Waffenkäufe. Die äthiopische Regierung ist nicht in der Lage, selbst für eine Versorgung der vom Hunger bedrohten Bevölkerung zu sorgen. Sämtliche Nahrungsmittelreserven des Landes sind verbraucht und konnten auf Grund der Dürre nicht erneuert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, wonach Äthiopien im kommenden Sommer abermals eine Hungerkatastrophe bevorsteht?
Welche präventiven Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um der sich abzeichnenden Hungerkatastrophe entgegenzuwirken?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus den periodisch in Äthiopien auftretenden Hungersnöten für die Gestaltung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gezogen?
Worin sieht die Bundesregierung neben den meteorologischen Faktoren die Hauptursachen für die Entstehung von Hungersnöten in Äthiopien?
Welche strukturellen Maßnahmen müsste die äthiopische Regierung nach Auffassung der Bundesregierung einleiten, um derartigen Entwicklungen zukünftig entgegenwirken zu können?
In welcher Weise hat die Bundesregierung in der bilateralen Zusammenarbeit mit der äthiopischen Regierung auf die Durchführung derartiger Maßnahmen hingewirkt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Missbrauch von Mitteln aus der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit für die Beschaffung von Waffen in Äthiopien bzw. über die Verwendung internationaler Nahrungsmittelhilfe für die Streitkräfte vor und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Fortführung der Zusammenarbeit in diesem Falle nicht in Frage kommt?
In welchem Umfange wird die Fähigkeit der äthiopischen Regierung, selbst präventive Maßnahmen gegen sich abzeichnende Hungerkatastrophen zu ergreifen, durch den fortdauernden Grenzkonflikt mit Eritrea beeinträchtigt?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung bilateral gegenüber Äthiopien und Eritrea und im Verbund mit den Partnern in der Europäischen Union zur friedlichen Beilegung des Konfliktes zwischen beiden Ländern ergriffen?