BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Änderung des Sozialtarifes der Deutschen Telekom AG (G-SIG: 14011143)

Neuer Sozialtarif mit Ermäßigungen nicht mehr bei der Grundgebühr, sondern nur bei tatsächlich vertelefonierten Einheiten; Ausschluss von Kunden, die Preselection-Verträge mit Konkurrenzanbietern abgeschlossen haben

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

20.06.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/346317. 05. 2000

Änderung des Sozialtarifes der Deutschen Telekom AG

des Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Die Deutsche Telekom AG (DT AG) bietet einen so genannten Sozialtarif für Kunden an, die entweder

  • von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
  • BAföG erhalten oder
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 % sind.

In der Vergangenheit wurde ein Betrag von 13,57 Mark netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und 17,05 DM netto für die dritte Bedingung von der Grundgebühr abgezogen.

Seit dem 1. Dezember 1999 wird der Sozialtarif der DT AG nicht mehr von der Grundgebühr abgezogen, sondern gilt nur noch für tatsächlich vertelefonierte Standard-Verbindungen im T-Net.

Bedingung für die Gewährung des Sozialtarifs ist ein Vollanschluss bei der DT AG. Kunden der DT AG, die zusätzlich einen Preselection-Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen haben, um Kosten zu sparen, fallen aus dem Sozialtarif heraus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist der seit dem 1. Dezember 1999 geltende neue Sozialtarif der DT AG von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation genehmigt worden und wie wurde die Entscheidung begründet?

2

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die DT AG den Sozialtarif seit dem 1. Dezember ausschließlich für Kunden mit einem Volltarif bei der DT AG anbietet?

3

Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Abschluss eines für den o. g. Personenkreis wichtige Möglichkeit eines kostengünstigen Preselection-Vertrages mit einem anderen Telefonanbieter in Kombination mit dem Sozialtarif der DT AG nicht mehr möglich ist?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Änderung des Sozialtarifes im Hinblick auf eine mögliche Ausnutzung der Monopolstellung im Wettbewerb gegenüber Unternehmen, die ihren Kunden so genannte Preselection-Verträge anbieten?

5

Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Sozialtarif nicht mehr wie bisher mit der Grundgebühr der DT AG verrechnet wird, sondern seit dem 1. Dezember 1999 mit den tatsächlich abtelefonierten Einheiten im T-Net?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Änderung des Sozialtarifes im Hinblick auf das Gerechtigkeitsgefühl der betroffenen Mitbürger ein?

7

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um auf eine Änderung des derzeit geltenden Sozialtarifes hinzuwirken?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?

Wenn nein, warum?

Berlin, den 16. Mai 2000

Dr. Guido Westerwelle Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Walter Hirche Birgit Homburger Ulrich Irmer Jürgen Koppelin Dr. Hermann Otto Solms Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen