Zur Stärkung des ostdeutschen Stromwettbewerbes für Tarifkunden
der Abgeordneten Walter Hirche, Cornelia Pieper, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Angleichung der Strompreise in West- und Ostdeutschland ist erklärtes Ziel der Politik der Bundesregierung. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren wachsenden Differenz der Tarifkundenpreise zwischen Ost- und Westdeutschland sowie der strompreistreibenden Maßnahmen der Bundesregierung durch die Stromsteuer, das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie das KWK-Vorschaltgesetz wachsen die Belastungen der ostdeutschen Bürgerinnen und Bürger überproportional. Obwohl das neue Energierecht, flankiert durch die Verbändevereinbarung zur Durchleitung von Strom, die Möglichkeit des Wechsels zum günstigeren Stromversorger bietet, verläuft der Wettbewerb in Ostdeutschland äußerst schleppend; zum Teil scheitert der Kundenwechsel an der restriktiven Haltung der bisherigen Stromlieferanten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hat sich die Einführung der Stromsteuer von 2 Pf/KWh bzw. 1 Pf/KWh bei Nachtstromheizungen auf die Strompreise im Bereich der ostdeutschen Tarifkunden ausgewirkt?
Gibt es Schätzungen über die Auswirkungen der durch die Regelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und des KWK-Vorschaltgesetzes zu erwartenden erhöhten Strompreise im Bereich der ostdeutschen Tarifkunden?
Mit welchen Schritten gedenkt die Bundesregierung einer möglichen überproportionalen Belastung der ostdeutschen Stromkunden entgegenzuwirken, insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Unterschiede zwischen west- und ostdeutschen Haushaltseinkommen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung – gemeinsam mit den Wirtschaftsministern der neuen Länder – eingeleitet, um die kommunalen Energieerzeuger und -dienstleister zu einer aktiven Teilnahme am Wettbewerb anzuregen und ihrer zum Teil restriktiven Geschäftspraxis entgegenzuwirken?
Welche Schritte hat die Bundesregierung – gemeinsam mit den Wirtschaftsministern der neuen Länder – eingeleitet, um den Wechsel zum günstigeren Stromlieferanten zu erleichtern und so dazu beizutragen, Möglichkeiten zur Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten zu schaffen?
Ist die Bundesregierung bereit, in ihrer Kampagne zur Energiepolitik die besondere Situation der ostdeutschen Tarifkunden aufzugreifen und diese zu problematisieren?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen einer intensivierten Verbraucherberatung eine verstärkte Informations- und Aufklärungsarbeit zu betreiben, um Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, das günstigste Stromangebot am Markt zu orten und ggf. den Kundenwechsel beratend zu flankieren?