Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/3684
14. Wahlperiode 28. 06. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vom 27. Juni 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Winfried Wolf
und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3594 –
Anmeldungen von Straßenprojekten in den „vordringlichen Bedarf“ des
Bundesverkehrswegeplanes
1. Welche Kriterien legte die Bundesregierung der Einstufung eines
Autobahn- bzw. Bundesstraßenneu- oder -ausbauprojektes im zurzeit gültigen
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zugrunde, wenn es in den
„vordringlichen Bedarf“ des BVWP aufgenommen werden sollte?
Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Bewertung von Straßenbaumaßnahmen
wurden folgende Kriterien herangezogen:
– Verbilligung von Beförderungsvorgängen,
– Verringerung des Aufwandes der Verkehrswegeinstandhaltung,
– Erhöhung der Verkehrssicherheit,
– Räumliche Vorteile und
– Entlastung der Umwelt.
Darüber hinaus wurden folgende ergänzende Beurteilungskriterien eingesetzt:
– Ökologische Beurteilung (Umweltrisikoeinschätzung),
– Städtebauliche Beurteilung und
– Zusätzliche Beurteilungskriterien.
Da jedoch nicht alle Projekte, die bauwürdig sind, auch finanzierbar sind, war
es geboten, die bauwürdigen Projekte einzustufen in den „Vordringlichen
Bedarf“ – das sind solche mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) größer
als 3 – sowie in den „Weiteren Bedarf“ – das sind solche mit einem NKV von
mindestens 1 –.
Die Einstufungen erfolgten entsprechend dem Ergebnis der weitgehend
objektivierten und formalisierten Bewertung.
2. Welche Gewichtung nahm die Bundesregierung innerhalb dieser Kriterien
vor?
Eine Gewichtung der einzelnen Kriterien ergab sich durch die
Berücksichtigung von auf Wettbewerbspreisen oder abgeleiteten Preisen basierenden
Wertansätzen.
3. Welche Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung der Einstufung eines
Autobahn- bzw. Bundestraßenneu- oder Ausbauprojektes im neuen BVWP
zugrunde zu legen, wenn es in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen
werden soll?
Im Rahmen der Überarbeitung des BVWP 1992 wird auch das
gesamtwirtschaftliche Bewertungsverfahren des zurzeit gültigen BVWP fortentwickelt,
um so den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Dabei
werden u. a. folgende Anregungen des Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Umwelt-Bundesamtes
und anderer Gutachter berücksichtigt:
– Raumordnung und Verkehr
Neben der Nutzen-Kosten-Analyse sollen raumordnerische Anforderungen
in Form einer ergänzenden „Raumwirksamkeitsanalyse“ Eingang in das
Verfahren finden.
– Städtebauliche Beurteilung
Städtebauliche Effekte, die im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen
Bewertungsverfahrens des BVWP '92 nur bei Großprojekten der „Straße“ –
als städtebauliche Beurteilung – Berücksichtigung fanden, sollen künftig
umfassender abgebildet werden.
– Monetarisierung weiterer Umwelteffekte
Durch eine Monetarisierung weiterer Umweltwirkungen, beispielsweise von
CO2-Emissionen, sollen verstärkt Umweltbelange – zusätzlich zu der
nichtmonetären ökologischen Beurteilung (URE) – in die Nutzen-Kosten-
Analyse eingeführt werden.
– Umweltrisikoeinschätzung
Eine Umweltrisikoeinschätzung von Vorhaben der BVWP erfolgte bisher
projektbezogen. Es wird angestrebt, außerhalb der Nutzen-Kosten-Analyse
die ökologische Beurteilung durch ein Verfahren für eine
Umweltrisikoeinschätzung bei verkehrlich interdependenten Projekten zu erweitern.
– Programmbetrachtung
Das bisherige Prinzip der Einzelprojektbewertung soll grundsätzlich
beibehalten werden. Hinsichtlich der Beurteilung der verkehrlichen
Wechselwirkungen innerhalb eines Verkehrsträgers und zwischen verschiedenen
Verkehrsträgem soll zukünftig ergänzend eine gemeinsame Beurteilung in Form
eines Infrastrukturmaßnahmenprogrammes durchgeführt werden.
4. Welche Gewichtung beabsichtigt die Bundesregierung innerhalb dieser
Kriterien vorzunehmen?
Das Bewertungsmodell einer Nutzen-Kosten-Analyse sieht eine direkte
Gewichtung der Kriterien nicht vor. Mit dem Einbezug von Wertansätzen ist eine
systemimmanente Gewichtung der Kriterien verbunden (siehe auch Antwort zu
Frage 2).
5. Welche Gewichtigkeit misst die Bundesregierung Bedingungen bei, wenn
z. B. bestehende Bundesstraßen durch enge Ortschaften, schwer
einsichtiges Gelände, sehr steile und kurvenreiche Straßen durch Ortschaften
führen und von den Anwohnern und der Lokal- und Regionalpolitik dringend
Ortsumfahrungen gewünscht und gefordert werden?
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung
mit einer Nutzen-Kosten-Analyse sowie einer ergänzenden Beurteilung (siehe
Antwort zu Frage 1) zu unterziehen. Hierbei werden alle oben angesprochenen
maßnahmenspezifischen Randbedingungen erfasst.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die abschließende
Entscheidung hinsichtlich der Dringlichkeit von Einzelprojekten in einem
neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen dem Parlament vorbehalten ist.
6. Welche Maßnahmen außerhalb des Anmeldeverfahrens zum BVWP
schlägt die Bundesregierung vor, um in besonders drastischen Fällen nach
Frage 3 schnelle Abhilfe zu schaffen?
Eine Abweichung von dem weitgehend formalisierten und objektivierten
Bewertungsverfahren ist im Rahmen der Überarbeitung des BVWP nicht
vorgesehen. Die gleichartige Bewertung stellt einen der integrativen Ansätze der
Bundesverkehrswegeplanung dar.
Im Übrigen wird auf die rechtlichen Möglichkeiten gemäß § 6
Fernstraßenausbaugesetz hingewiesen.
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