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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls in Deutschland (G-SIG: 14012230)

Ratifizierung des Kyoto-Protokolls, Handel mit Emissionsrechten, Ratifizierung auf EU-Ebene, Treibhausgasreduzierung und ökologische Steuerreform, Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, Umsetzung von Reduktionsverpflichtungen, Anrechnung von Projekten in Entwicklungsländern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

28.08.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/678408. 08. 2001

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls in Deutschland

der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Jürgen Koppelin und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Auf der Fortsetzung der Sechsten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen in Bonn hat die internationale Staatengemeinschaft unter maßgeblicher Beteiligung der Europäischen Union die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Kyotoprotokolls geschaffen. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, hat vor diesem Hintergrund erklärt, das Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls in Deutschland zügig einleiten zu wollen. In einem Zeitungsgespräch äußerte sich der Minister überdies zuversichtlich, dass auch die USA schon bald Interesse am internationalen Emissionsrechtehandel entwickeln würden, weil auf dieser Grundlage beispielsweise für die amerikanische Kraftwerksindustrie bei Klimaschutz-Exportprojekten „viel Geld zu verdienen“ sei (Frankfurter Rundschau vom 26. Juli 2001).

Die F.D.P. unterstützt eine möglichst baldige deutsche Ratifizierung des Kyotoprotokolls und hatte die vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit angekündigten Schritte im Deutschen Bundestag bereits beantragt (Drucksache 14/6547). Dieser Antrag wurde noch am Vorabend des Bonner Weltklimagipfels von der Regierungskoalition abgelehnt; auch findet sich von den modernen Instrumenten des Kyotoprotokolls – anders als in anderen Ländern der Europäischen Union – in Deutschland bisher keine Spur. Für die internationale Ebene hat die F.D.P. in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Republik Georgien auf dem Bonner Weltklimagipfel ein Konzept präsentiert, um auf dem Wege bilateraler Zusammenarbeit einen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Umsetzung des Kyotoprotokolls zu leisten.

Die F.D.P. nimmt die Äußerungen des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Umfeld des Bonner Weltklimagipfels zum Anlass, folgende Fragen an die Bundesregierung zu richten:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen der Bonner Verhandlungen bestätigte Möglichkeit, dass Vertragsstaaten ihre Reduktionsverpflichtungen beim Eintrag von Treibhausgasen in die Atmosphäre auch durch Emissionshandel und durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten in anderen Ländern erfüllen können?

2

In welcher Form und in welchem Umfang wird sich die Bundesregierung an die beschlossene Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für den Klimaschutz in Entwicklungsländern beteiligen?

3

Bis wann darf der Deutsche Bundestag mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls rechnen, wenn der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit von einer zügigen Einleitung der „notwendigen gesetzgeberischen Schritte“ für eine Ratifizierung spricht?

4

Schließt die Ankündigung der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls in Deutschland unverzüglich einleiten zu wollen, die Absicht ein, die flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls auch im Rahmen eines deutschen Emissionsrechtehandelssystems anwenden und nutzen zu wollen?

5

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt die Bundesregierung den Börsenhandel mit Emissionsrechten für Treibhausgase in Deutschland einzuführen und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung an entsprechenden internationalen Handelssystemen teilzunehmen?

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass bei Klimaschutz-Exportprojekten in Verbindung mit einem weltweiten Emissionsrechtehandel „viel Geld zu verdienen“ ist?

7

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung deutschen Unternehmen den Zugang zu entsprechenden Geschäftsfeldern zu erleichtern?

8

Gedenkt die Bundesregierung die Elemente ihres so genannten Klimaschutzprogramms, insbesondere die so genannte Ökosteuer, mit einer deutschen Implementierung und Anwendung der flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls auf nationaler wie auf internationaler Ebene zu verbinden und in welcher Form sowie in welchem zeitlichen Rahmen soll dies gegebenenfalls geschehen?

9

In welcher Weise und in welchem Umfang werden die so genannten flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls gegenwärtig von den Partnern in der Europäischen Union, insbesondere von den skandinavischen Ländern, von Großbritannien und den Niederlanden, auf nationaler sowie auf internationaler Ebene genutzt und eingesetzt?

10

Wie bewertet die Bundesregierung das britische Konzept eines Emissionsrechtehandels und dessen Verbindung mit der „Climate Change Levy“?

11

Hält die Bundesregierung dieses Konzept oder Bestandteile dieses Konzepts für auf Deutschland übertragbar?

12

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form könnte dies gegebenenfalls geschehen?

13

Wie bewertet die Bundesregierung das niederländische Konzept zur Umsetzung und Anwendung der flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß und in welcher Form die Niederlande an einer Verminderung von Treibhausgasemissionen im Ausland beteiligt waren bzw. beteiligt sind und zu welchen Grenz- bzw. Durchschnittskosten (bezogen auf eine Tonne CO2-Äquivalent) diese Emissionsminderungen realisiert wurden bzw. werden?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang sowie in welcher Form und durch welche Einrichtungen die vorgenannten Emissionsminderungen dokumentiert/zertifiziert wurden bzw. werden und wie mit diesen Reduktionszertifikaten in den Niederlanden gegenwärtig verfahren wird bzw. künftig verfahren werden soll?

16

In welcher Form und in welchem Ausmaß werden die vorgenannten Verminderungen von Treibhausgasemissionen im Ausland zugunsten niederländischer Reduktionsverpflichtungen angerechnet?

17

Hält die Bundesregierung das niederländische Konzept oder Bestandteile dieses Konzepts für auf Deutschland übertragbar?

18

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form könnte dies gegebenenfalls geschehen?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb weitere Beratungen über ein Konzept der EU-Kommission vom 31. Mai 2001, in dem ein Rahmen für den Handel mit Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Union vorgeschlagen wird, zunächst zurückgestellt wurden?

20

War die Bundesregierung an der vorgenannten Entscheidung beteiligt und welche Position hat die Bundesregierung in dieser Angelegenheit aufgrund welcher Erwägungen vertreten?

21

Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, um den Vorschlag der EU-Kommission vom 31. Mai 2001 zur Ratifizierung und Umsetzung des Kyotoprotokolls auf europäischer Ebene in der vorliegenden oder in einer geänderten Form zu realisieren bzw. voranzubringen?

22

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung innerhalb welchen zeitlichen Rahmens in diesem Sinne ergreifen und welchen Grundsatzvorstellungen und Konzepten folgt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang?

23

Welchen Anteil der Verpflichtung Deutschlands zur Minderung von Treibhausgasemissionen will die Bundesregierung durch Klimaschutzaktivitäten im eigenen Land erfüllen?

24

Verfügt die Bundesregierung über Informationen bezüglich der Höhe der Grenzkosten bzw. der erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben für eine zusätzlich vermiedene Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent auf globaler Ebene?

25

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der so genannten ökologischen Steuerreform bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der so genannten ökologischen Steuerreform erzielt wird?

26

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der gerade beschlossenen Energieeinsparverordnung bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der Energieeinsparverordnung erzielt wird?

27

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund des „Förderungsprogramms zur Energieeinsparung im Gebäudebestand einschließlich der Durchführung von Energiediagnosen“ bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der vorgenannten Maßnahmen erzielt wird?

28

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund von „Maßnahmen im Bereich Stromverbrauch“ bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund vorgenannter Maßnahmen erzielt wird?

29

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund einer „Förderung des Erdgaseinsatzes“ bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund zugehöriger Maßnahmen erzielt wird?

30

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit u. a. aufgrund emissionsorientierter Abgaben im Luftverkehr bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund vorgenannter Maßnahmen erzielt wird?

31

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund weiterer Maßnahmen im Verkehrsbereich bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund dieser Maßnahmen erzielt wird?

32

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der Weiterentwicklung der „Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge“ (so genannte Selbstverpflichtung) bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund zugehöriger Maßnahmen erzielt wird?

33

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund weiterer Maßnahmen im Industriebereich bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der dort genannten Maßnahmen erzielt wird?

34

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund des Markteinführungsprogramms für erneuerbare Energien, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des so genannten 100 000-Dächer-Programms bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund vorgenannter Maßnahmen erzielt wird?

35

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund weiterer Maßnahmen im Bereich der Energiewirtschaft bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der dort genannten Maßnahmen erzielt wird?

36

Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund von Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft und der Landwirtschaft bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der dort genannten Maßnahmen erzielt wird?

37

Hat die Bundesregierung bisher von der im Kyotoprotokoll vorgesehenen und schon seit Jahresende 2000 nutzbaren Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Ausland realisierte Emissionsminderungen mit Blick auf eine Anrechnung bei deutschen Reduktionsverpflichtungen dokumentieren und zertifizieren zu lassen?

38

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form ist dies bisher geschehen und wie wurde mit den insoweit dokumentierten Emissionsminderungen weiter verfahren?

39

Wie bewertet die Bundesregierung die klimapolitischen Aktivitäten der Weltbank, insbesondere des „Prototype Carbon Fund“ und anderer multilateraler Finanzinstitute, beispielsweise der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung?

40

An welchen klimapolitisch relevanten multilateralen Einrichtungen bzw. Projekten ist die Bundesrepublik Deutschland in jeweils welcher Form und in welchem Umfang beteiligt?

41

Werden die auf solcher Ebene unter deutscher Beteiligung finanzierten Minderungen globaler Treibhausgasemissionen im Sinne der flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls dokumentiert und zertifiziert?

42

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form und durch welche Einrichtungen werden die betreffenden Emissionsminderungen zu wessen Gunsten und nach welcher Verfahrensregel dokumentiert bzw. zertifiziert?

43

Beabsichtigt die Bundesregierung, die durch multilaterale Einrichtungen mit deutscher Beteiligung finanzierten Minderungen globaler Treibhausgasemissionen auf bestehende Reduktionsverpflichtungen Deutschlands anrechnen zu lassen?

44

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, in welcher Form soll dies gegebenenfalls geschehen?

45

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Transfer von Humankapital und modernen Techniken zur Reduzierung von Treibhausgasen in Entwicklungs- und Schwellenländer von erheblicher klimapolitischer Bedeutung ist?

46

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, welche Aktivitäten hat die Bundesregierung zur Förderung des Transfers von Humankapital und modernen Techniken beispielsweise für die Energieumwandlung in Entwicklungs- und Schwellenländern bisher unternommen?

47

Sieht die Bundesregierung, dass in diesem Zusammenhang Auslandsinvestitionen privater Unternehmen besonders zweckdienlich sein können, deren Tätigkeitsfeld im Bereich der Entwicklung und der Nutzung klimarelevanter Technologien liegt und in welcher Form hat die Bundesregierung die Aktivitäten solcher Unternehmen bisher unterstützt?

48

Existieren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und geeigneten Entwicklungs- oder Schwellenländern allgemeine bilaterale Rahmenabkommen oder Memoranden auf Regierungsebene („Memorandum of Understanding“), welche sich auf eine Durchführung privatwirtschaftlicher klimarelevanter Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen beziehen, und mit welchen Partnerländern wurden solche Rahmenabkommen mit welchem konkreten Inhalt gegebenenfalls geschlossen, bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, solche Rahmenabkommen – mit gegebenenfalls welchen Partnerländern und mit welchem Inhalt – zu schließen?

49

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die unternehmensseitige Nutzung derartiger Memoranden durch allgemeine bilaterale Rahmenvereinbarungen zu vereinfachen und die zugehörigen einzelwirtschaftlichen Transaktionskosten für klimarelevante Investitionsprojekte zu senken?

50

Wurden in der laufenden Legislaturperiode unter Beteiligung des Bundes Projekte im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit finanziert oder kofinanziert, die eine Verringerung von Treibhausgasemissionen in Entwicklungs- oder Schwellenländern zum Ziel hatten bzw. bewirkt haben und sind derartige Projekte für die Zukunft geplant?

51

Wenn nein, weshalb nicht?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei im Einzelnen, welche Projektträger, Organisationen, Investoren und (Gast-)Länder waren bzw. sind daran beteiligt und welche Emissionsminderungen wurden hinsichtlich welcher Treibhausgase in jeweils welchem Umfang erzielt bzw. stehen zu erwarten?

Berlin, den 8. August 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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