[Deutscher Bundestag Drucksache 14/6833
14. Wahlperiode 28. 08. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 22. August 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn,
Jürgen Koppelin und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/6784 –
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und Umsetzung des
Kyotoprotokolls in Deutschland
Auf der Fortsetzung der Sechsten Vertragsstaatenkonferenz der
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen in Bonn hat die internationale
Staatengemeinschaft unter maßgeblicher Beteiligung der Europäischen Union die
Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Kyotoprotokolls geschaffen. Der
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin,
hat vor diesem Hintergrund erklärt, das Gesetzgebungsverfahren zur
Ratifizierung des Kyotoprotokolls in Deutschland zügig einleiten zu wollen. In einem
Zeitungsgespräch äußerte sich der Minister überdies zuversichtlich, dass auch
die USA schon bald Interesse am internationalen Emissionsrechtehandel
entwickeln würden, weil auf dieser Grundlage beispielsweise für die amerikanische
Kraftwerksindustrie bei Klimaschutz-Exportprojekten „viel Geld zu verdienen“
sei (Frankfurter Rundschau vom 26. Juli 2001).
Die F.D.P. unterstützt eine möglichst baldige deutsche Ratifizierung des
Kyotoprotokolls und hatte die vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit angekündigten Schritte im Deutschen Bundestag bereits
beantragt (Drucksache 14/6547). Dieser Antrag wurde noch am Vorabend des
Bonner Weltklimagipfels von der Regierungskoalition abgelehnt; auch findet
sich von den modernen Instrumenten des Kyotoprotokolls – anders als in
anderen Ländern der Europäischen Union – in Deutschland bisher keine Spur. Für
die internationale Ebene hat die F.D.P. in einer gemeinsamen Stellungnahme
mit der Republik Georgien auf dem Bonner Weltklimagipfel ein Konzept
präsentiert, um auf dem Wege bilateraler Zusammenarbeit einen Beitrag zur
Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Umsetzung des Kyotoprotokolls
zu leisten.
Vo r b e m e r k u n g e n
Grundlage auch für die Umsetzung der Klimarahmenkonvention und des
Kyoto-Protokolls in Deutschland ist das Klimaschutzprogramm der
Bundesregierung vom 18. Oktober 2000. Mit diesem breit ansetzenden und sehr
anspruchsvollen Programm stellt sich die Bundesregierung der großen
umweltpolitischen Herausforderung, die der weltweite Klimawandel für die
Menschheit darstellt. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des
Zwischenstaatlichen Ausschusses für den Klimawandel (IPCC), in dem die weltweit
führenden Klimaforscher zusammenarbeiten, dass der globale Klimawandel
bereits begonnen hat. Die Erwärmung der Erdatmosphäre führt u. a. dazu, dass
die Wahrscheinlichkeit von Stürmen und Überschwemmungen sowie die
Gefahr der Verschiebung von Vegetationszonen steigt.
Wirksamer Klimaschutz erfordert weltweit abgestimmte Anstrengungen.
Angesichts ihres hohen Anteils an Treibhausgasemissionen sowie ihrer technischen
und wirtschaftlichen Möglichkeiten sind die Industriestaaten hierbei besonders
gefordert. Mit der 1994 in Kraft getretenen Klimarahmenkonvention und dem
1997 angenommenen Kyoto-Protokoll liegen die Grundlagen für ein weltweit
koordiniertes Vorgehen vor. Mit den von der 6. Vertragsstaatenkonferenz der
Klimarahmenkonvention in Bonn verabschiedeten Ergebnissen sind die
entscheidenden Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im
Jahre 2002 geschaffen worden.
Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung konsequentes Handeln auf
nationaler Ebene für erforderlich. Sie unterstreicht ihre klimaschutzpolitischen
Ziele:
1. Minderung der CO2-Emissionen bis 2005 gegenüber 1990 um 25 %,
2. Minderung der Emissionen der sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls
im Zeitraum 2008 bis 2012 im Rahmen der EU-Lastenverteilung um 21 %.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung auch technologie- und
energieträgerbezogene Ziele. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der
erneuerbaren Energien bis 2010 zu verdoppeln, den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
erheblich zu beschleunigen und zu verstärken sowie die Energieproduktivität
deutlich zu steigern.
Klimaschutz endet nicht im Jahre 2012. Deswegen ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass mittel- bis langfristig zusätzliche Anstrengungen zur
Bekämpfung des Treibhauseffektes notwendig sind. Sie verweist in diesem
Zusammenhang auf die Schlussfolgerungen der Klimaenquetekommissionen des Deutschen
Bundestages, die für die Industriestaaten weitere ganz erhebliche Minderungen
der Treibhausgasemissionen als notwendig ansehen. Wegen des starken Anstiegs
der Treibhausgasemissionen in den Entwicklungsländern wird es nach 2012
auch erforderlich sein, diese Ländergruppe in die international abgestimmten
Reduzierungs- bzw. Begrenzungsverpflichtungen einzubeziehen.
Die Bundesregierung steht trotz der mittlerweile schon sehr fortgeschrittenen
Zeit zu ihren anspruchsvollen klimaschutzpolitischen Zielen. Die frühere
Bundesregierung hat zwar sehr ehrgeizige klimaschutzpolitische Ziele festgelegt.
Sie hat es allerdings versäumt, die notwendigen Maßnahmen zu beschließen,
um diese Zielvorgaben zu erreichen. Die beim Regierungswechsel 1998
vorliegenden Prognosen gingen davon aus, dass mit den bis zu diesem Zeitpunkt
beschlossenen Maßnahmen die Klimaschutzziele weit verfehlt werden würden.
Für 2005 wurde in diesen Prognosen eine CO2-Minderung von lediglich 15 bis
17 % vorhergesagt. Dies zeigt, dass die in den vier Klimaberichten der
Vorgängerregierung enthaltenen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichten, um die
ambitionierten deutschen Klimaschutzziele auch nur annähernd zu erreichen.
Hinzu kam, dass die schließlich doch in Angriff genommen Maßnahmen nur
sehr schleppend umgesetzt wurden.
Die neue, konsequente Klimaschutzpolitik der Bundesregierung hat diesen
Stillstand der deutschen Klimaschutzpolitik überwunden. Bis Ende 2000
konnten die CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 15,3 % und die der sechs
Treibhausgase des Kyotoprotokolls um 18,5 % reduziert werden. Jüngst vorgelegte
Studien belegen, dass der überwiegende Teil dieser Emissionsminderung das
Ergebnis einer aktiven Klimaschutzpolitik sind. Damit zählt Deutschland neben
Großbritannien (–14,0 %), Luxemburg (–43,3 %), Finnland (–1,1 %) und
Frankreich (–0,2 %) zu den fünf westlichen Industriestaaten, deren
Treibhausemissionen seit 1990 reduziert werden konnten. Deutschland trägt damit mehr
als zwei Drittel der derzeitigen Minderung der Treibhausgasemissionen in der
Europäischen Union (–4,0 %).
Wichtige Beiträge zu den insgesamt rückläufigen CO2-Emissionen haben die
folgenden zwischen Ende 1998 und dem 18. Oktober 2000 ergriffenen
Maßnahmen geleistet:
1. die Ökologische Steuerreform, die durch einen stufenweise Anstieg der
Energiepreise in allen Bereichen Anreize zur Entwicklung und
Markteinführung neuer Technologien sowie zum rationellen und sparsamen Umgang mit
Energie gibt,
2. das Erneuerbare-Energien-Gesetz, mit dem die Verstromung erneuerbarer
Energien gefördert wird,
3. das Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien, das insbesondere
dem Einsatz von Solarkollektoren zugute kommt,
4. das 100 000-Dächer-Programm, mit dem Investitionen zur direkten
Umwandlung von Sonnenlicht in Strom unterstützt werden, sowie
5. die Förderung schwefelarmer bzw. schwefelfreier Kraftstoffe, die darüber
hinaus verbrauchs- und emissionsarmen Motortechniken zum Durchbruch
verhilft.
Mit den nach dem Regierungswechsel beschlossenen weitreichenden
Maßnahmen wird bis 2005 im Vergleich zu 1990 eine CO2-Minderung von 18 bis 20 %
(etwa 180 bis 200 Mio. Tonnen CO2) erreicht.
Um die bestehende Lücke zum nationalen CO2-Minderungsziel zu schließen,
hat die Bundesregierung erstmals konkrete Ziele für die einzelnen
Energieverbrauchssektoren festgelegt. Im Einzelnen sollen die verschiedenen Sektoren die
folgenden Beiträge erbringen:
1. Private Haushalte und Gebäude: 18 bis 25 Mio. Tonnen CO2-Minderung bis
2005 (1,8 bis 2,5 Prozentpunkte der gesamten CO2-Emissionen in
Deutschland im Jahr 1990),
2. Energiewirtschaft und Industrie: 20 bis 25 Mio. Tonnen CO2-Minderung bis
2005 (2,0 bis 2,5 Prozentpunkte der gesamten CO2-Emissionen in
Deutschland im Jahr 1990),
3. Verkehr: 15 bis 20 Mio. Tonnen CO2-Minderung bis 2005 (1,5 bis 2,0
Prozentpunkte der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland im Jahr 1990).
Für den Fall, dass ein Sektor nicht in der Lage ist sein Minderungsziel zu
erreichen, muss dies durch verstärkte Anstrengungen in anderen Sektoren
kompensiert werden.
Bereits in ihrem Beschluss vom 18. Oktober 2000 hat die Bundesregierung
nachdrücklich unterstrichen, dass sie die Nutzung der flexiblen Mechanismen
des Kyotoprotokolls und die auf nationaler, europäischer und internationaler
Ebene stattfindenden Diskussionen über die Einführung von
Emissionshandelssystemen begrüßt. Die Bundesregierung beteiligt sich konstruktiv an diesen
Diskussionen und bezieht dabei alle relevanten Gruppen aus Wirtschaft und
Gesellschaft mit ein. Ziel sind praktikable Lösungen unter Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und
internationaler Ebene. Die Bundesregierung sieht im Emissionshandel ein
Instrument, das es prinzipiell ermöglicht, definierte Treibhausgasminderungen
ökologisch wirksam, ökonomisch effizient und gesellschaftlich akzeptabel zu
verwirklichen. Seit Dezember 2000 berät unter Federführung des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Arbeitsgruppe, an
der Vertreter der deutschen Wirtschaft und andere interessierte Akteure
beteiligt sind, über Möglichkeiten zur Einbindung eines Emissionshandelskonzepts
in die deutsche Klimaschutzpolitik. Dabei geht es insbesondere um das
Zusammenwirken mit bereits wirksamen Instrumenten und die Einbindung eines
nationalen Konzepts in zukünftige europäische und internationale Systeme.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die im Rahmen der Bonner
Verhandlungen bestätigte Möglichkeit, dass Vertragsstaaten ihre
Reduktionsverpflichtungen beim Eintrag von Treibhausgasen in die Atmosphäre auch
durch Emissionshandel und durch die Finanzierung von
Klimaschutzprojekten in anderen Ländern erfüllen können?
Wie bereits in den Vorbemerkungen deutlich gemacht, begrüßt die
Bundesregierung diese kosteneffizienten Möglichkeiten zur Reduzierung von
Treibhausgasemissionen grundsätzlich. Sie hält es jedoch für erforderlich, dass klare
Rahmenbedingungen für den Einsatz der sog. Kyoto-Mechanismen formuliert
werden und diese Mechanismen einer konsequenten Erfüllungskontrolle
unterworfen werden, um Missbrauch zu Lasten des Klimaschutzes vorzubeugen. Der
Bonner Beschluss zum Kyotoprotokoll unterstreicht, dass die Nutzung der
flexiblen Mechanismen zusätzlich zu den Klimaschutzmaßnahmen im eigenen
Land vorgesehen ist und ein signifikanter Anteil der Reduktionsverpflichtung
durch Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Land erbracht werden muss („shall
be supplemental to domestic action and domestic action shall thus constitute a
significant element of the effort made by each party“). Die Bundesregierung ist
der Auffassung, dass der überwiegende Schwerpunkt der
Klimaschutzmaßnahmen im Inland liegen sollte, um in den Industrieländern den Wandel hin zu einer
ressourcenschonenden Wirtschaftsweise unverzüglich zu beginnen. Daneben ist
es wichtig, dass Industrieländer Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern
finanzieren und durchführen, um den steigenden Treibhausgasemissionen in
dieser Ländergruppe entgegen zu wirken. Im Übrigen hat sich die Bundesregierung
seit Start der Pilotphase für sog. aij-Projekte („activities implemented jointly“)
sehr aktiv mit verschiedenen Projekten an dieser Pilotphase beteiligt.
2. In welcher Form und in welchem Umfang wird sich die Bundesregierung
an der beschlossenen Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für den
Klimaschutz in Entwicklungsländern beteiligen?
In Bonn hat sich die 6. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention
auf die Einrichtung von drei neuen Fonds für Klimaschutzmaßnahmen in
Entwicklungsländern verständigt („Special Climate Change Fund“, „Least
Developed Countries Fund“, „Adaptation Fund“). Die Mittelausstattung der Fonds
hängt auch von dem Ergebnis der Verhandlungen für die 3. Wiederauffüllung
der GEF ab, die im Jahre 2002 beendet werden. Eine von der EU
vorgeschlagene, von Norwegen, Neuseeland, der Schweiz, Island und Kanada
mitgetragene politische Erklärung stellt höhere jährliche Finanzbeiträge für den
Klimaschutz ab 2005 in Aussicht. In dieser Deklaration wird ein jährlicher Betrag von
410 Mio. US-$ genannt. Eine Lastenteilung unter den Industrieländern ist noch
nicht erfolgt. Es obliegt dem Deutschen Bundestag im Allgemeinen und dem
Haushaltsausschuss insbesondere zu entscheiden, inwieweit sich die
Bundesrepublik Deutschland an der Finanzierung der Fonds im Rahmen des
Kyotoprotokolls und der Klimarahmenkonvention beteiligt. Da die Grundlage der
genannten politischen Deklaration das Verursacherprinzip war und Deutschland
gegenwärtig der fünftgrößte Treibhausgasemittent weltweit ist, wird von der
Bundesrepublik Deutschland sicherlich ein signifikanter Beitrag erwartet.
3. Bis wann darf der Deutsche Bundestag mit der Vorlage eines
Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls rechnen,
wenn der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
von einer zügigen Einleitung der „notwendigen gesetzgeberischen
Schritte“ für eine Ratifizierung spricht?
Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des
Kyotoprotokolls nach der 7. Vertragsstaatenkonferenz in Marrakesch voraussichtlich
bis Dezember 2001 in den Deutschen Bundestag einzubringen.
4. Schließt die Ankündigung der Bundesregierung, das
Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung des Kyotoprotokolls in Deutschland unverzüglich
einleiten zu wollen, die Absicht ein, die flexiblen Mechanismen des
Kyotoprotokolls auch im Rahmen eines deutschen
Emissionsrechtehandelssystems anwenden und nutzen zu wollen?
5. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt die
Bundesregierung den Börsenhandel mit Emissionsrechten für Treibhausgase in
Deutschland einzuführen und in welcher Form beabsichtigt die
Bundesregierung an entsprechenden internationalen Handelssystemen
teilzunehmen?
Entsprechend dem Kabinettbeschluss vom 18. Oktober 2000 hat das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, in der gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft und anderen
interessierten Akteuren die Möglichkeiten für die Einbindung eines
Emissionshandelssystems in die deutsche Klimaschutzpolitik erörtert werden. Erste
Ergebnisse der Beratungen werden für Ende des Jahres erwartet. Inwieweit die
flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls auch im Rahmen eines deutschen
Emissionshandelssystems Anwendung finden können, wird von diesen
Ergebnissen, aber auch von den Ergebnissen der Diskussion über die von der EU-
Kommission derzeit vorbereitete Richtlinie zur Schaffung einheitlicher
Rahmenbedingungen für einen Handel mit Treibhausgasemissionen innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft abhängen. Die Bundesregierung will bzw. kann
diesen beiden derzeit laufenden Prozessen nicht vorgreifen. Sie wird diese
Ergebnisse zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen.
6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass bei Klimaschutz-
Exportprojekten in Verbindung mit einem weltweiten Emissionsrechtehandel „viel
Geld zu verdienen“ ist?
Ja. Erfolgreiche Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasen werden im
Rahmen eines Emissionshandelssystems monetär belohnt. Hierdurch können
u. U. Deckungsbeiträge zur Finanzierung von Projekten für den Klimaschutz
erzielt werden. Die Bundesregierung ist in der Tat der Meinung, dass die
technologische Führerschaft Deutschlands in vielen Umwelttechnologien, im
Kraftwerks- und Motorenbau, bei erneuerbaren Energien wie generell bei effizienten
Prozesstechnologien besondere Exportchancen eröffnet, insbesondere dann,
wenn auch in anderen Ländern die Klima- und Ressourcenschutzbemühungen
verstärkt werden. Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, lässt sich derzeit
noch nicht exakt vorhersagen. Dies wird im Einzelnen auch davon abhängen,
wie die Rahmenbedingungen für die Nutzung der flexiblen Mechanismen
festgelegt werden.
7. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung deutschen
Unternehmen den Zugang zu entsprechenden Geschäftsfeldern zu erleichtern?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Gedenkt die Bundesregierung die Elemente ihres so genannten
Klimaschutzprogramms, insbesondere die so genannte Ökosteuer, mit einer
deutschen Implementierung und Anwendung der flexiblen Mechanismen des
Kyotoprotokolls auf nationaler wie auf internationaler Ebene zu verbinden
und in welcher Form sowie in welchem zeitlichen Rahmen soll dies
gegebenenfalls geschehen?
Die Frage der zielgerichteten Verknüpfung von ökologisch wirksamen
Instrumenten wie der Ökosteuer oder der Selbstverpflichtung (Vereinbarung zur
Klimavorsorge) mit einem nationalen Emissionshandelssystem ist ebenfalls
Gegenstand der laufenden Diskussionen in der gebildeten Arbeitsgruppe, die
sich mit den Möglichkeiten zur Einbindung eines Emissionshandelskonzepts in
die deutsche Klimaschutzpolitik beschäftigt. Auf die Antwort zu Frage 5 wird
verwiesen.
9. In welcher Weise und in welchem Umfang werden die so genannten
flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls gegenwärtig von den Partnern in
der Europäischen Union, insbesondere von den skandinavischen Ländern,
von Großbritannien und den Niederlanden, auf nationaler sowie auf
internationaler Ebene genutzt und eingesetzt?
Die flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls können derzeit noch nicht
genutzt werden, da das Protokoll – wie allgemein bekannt – noch nicht in Kraft
getreten ist.
Überlegungen zur Einführung nationaler Emissionshandelssysteme werden
derzeit in zahlreichen Ländern durchgeführt. Zu dieser Ländergruppe zählen
etwa Großbritannien, Kanada, Norwegen, Australien, Neuseeland, Frankreich,
Irland und die USA. An der aij-Pilotphase als Vorläufer für die
projektbezogenen Mechanismen des Kyotoprotokolls haben sich als Investorländer Staaten
wie Schweden, Dänemark, die Niederlande, Frankreich, die USA, Japan,
Norwegen und die Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Eine vollständige Liste
der beim UNFCCC-Sekretariat gemeldeten aij-Projekte (aij: activities
implemented jointly) wird vom UNFCCC-Sekretariat unter
http://www.unfccc.int/
program/aij der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Ein konkretes Konzept für ein nationales Emissionshandelssystem wurde
bislang in Großbritannien entwickelt, aber noch nicht eingeführt (siehe Antwort
zur Frage 10). Ein begrenztes Zertifikatshandelssystem existiert in den
Niederlanden für erneuerbare Energien und soll in Dänemark für den Bereich der
Stromwirtschaft eingeführt werden.
10. Wie bewertet die Bundesregierung das britische Konzept eines
Emissionsrechtehandels und dessen Verbindung mit der „Climate Change
Levy“?
Die britische Regierung hat am 14. August die endgültige Fassung des
Rahmenwerks für das britische Emissionshandelssystem veröffentlicht; die Regeln
des Handelssystems und des Versteigerungsprogramms sollen im Dezember
veröffentlicht werden. Das geplante Handelssystem ist Teil des britischen
Klimaschutzprogramms. Das britische Konzept für einen Emissionsrechtehandel
stellt den ersten umfassenden Versuch zum Aufbau eines derartigen Systems
dar. Das britische System bietet für die derzeit stattfindenden Diskussionen ein
interessantes Beispiel. Die Verknüpfung mit der Climate Change Levy soll
nach Informationen der Bundesregierung den wirtschaftlichen Anreiz zur
Beteiligung am nationalen Emissionshandel verstärken.
11. Hält die Bundesregierung dieses Konzept oder Bestandteile dieses
Konzepts für auf Deutschland übertragbar?
Das britische Emissionshandelskonzept dient den Beratungen innerhalb der
deutschen Emissionshandelsgruppe als Beispiel. Nach Auffassungen der
Bundesregierung kann das britische Konzept in seiner Gesamtheit nicht auf
Deutschland übertragen werden. Ob einzelne Elemente nutzbar sind, wird
derzeit in der bereits mehrfach genannten Arbeitsgruppe diskutiert. Hierzu wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
12. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, in welcher Form könnte dies gegebenenfalls geschehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung das niederländische Konzept zur
Umsetzung und Anwendung der flexiblen Mechanismen des
Kyotoprotokolls?
Das niederländische Konzept ist ein weiteres Beispiel zur Flexibilisierung der
Klimaschutzpolitik. Die holländische Regierung beabsichtigt, ihre
Treibhausreduktionsverpflichtung bis zur Hälfte durch Nutzung der Kyotomechanismen zu
erfüllen. Dabei konzentriert sich der niederländische Ansatz auf die
projektbezogenen Mechanismen (Joint Implementation, Clean Development Mechanism).
Die holländische Regierung erwirbt im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen
(Emission Reduction Unit Procurement Tender – ERUPT)
Treibhausgasreduktionseinheiten, die holländische Investoren in JI-Projekten in mittel- und
osteuropäischen Ländern im Zeitraum 2008 bis 2012 generieren werden. Für
Treibhausgasreduktionseinheiten aus Projekten, die bestimmte qualitative und quantitative
Mindestanforderungen erfüllen, ist die holländische Regierung bereit, schon
heute bis zu 80 % des vereinbarten Kaufpreises an die Investoren auszuzahlen.
14. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß und in welcher
Form die Niederlande an einer Verminderung von
Treibhausgasemissionen im Ausland beteiligt waren bzw. beteiligt sind und zu welchen
Grenz- bzw. Durchschnittskosten (bezogen auf eine Tonne CO2-
Äquivalent) diese Emissionsminderungen realisiert wurden bzw. werden?
Nach Informationen der Bundesregierung wird der niederländische Ansatz in
mehreren Tranchen umgesetzt. Die Grenz- bzw. Durchschnittskosten bezogen
auf eine Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent unterscheiden sich je nach Projekt
und Tranche. In der ersten Ausschreibungsrunde des holländischen ERUPT-
Programms wurde ein Durchschnittspreis von 8,5 Euro pro eine Tonne CO2
bzw. CO2-Äquivalent erzielt.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang sowie in welcher
Form und durch welche Einrichtungen die vorgenannten
Emissionsminderungen dokumentiert/zertifiziert wurden bzw. werden und wie mit
diesen Reduktionszertifikaten in den Niederlanden gegenwärtig verfahren
wird bzw. künftig verfahren werden soll?
Ja
16. In welcher Form und in welchem Ausmaß werden die vorgenannten
Verminderungen von Treibhausgasemissionen im Ausland zugunsten
niederländischer Reduktionsverpflichtungen angerechnet?
Da das Kyotoprotokoll gegenwärtig noch nicht in Kraft getreten ist und die
niederländische Regierung das Protokoll noch nicht ratifiziert hat, besteht
gegenwärtig noch keine völkerrechtlich verbindliche Reduktionsverpflichtung der
Niederlande, auf die die Emissionsminderung aus projektbezogenen
Mechanismen angerechnet werden könnte. Auch im Rahmen der europäischen
Lastenteilung gibt es keine Regelung, die eine derartige Berücksichtigung zulassen
würde.
17. Hält die Bundesregierung das niederländische Konzept oder Bestandteile
dieses Konzepts für auf Deutschland übertragbar?
Die Bundesregierung hält das niederländische Konzept in seiner Gesamtheit für
nicht auf Deutschland übertragbar. Ob und gegebenenfalls welche Elemente
möglicherweise in Deutschland genutzt werden könnten, wird derzeit auch
innerhalb der deutschen Emissionshandelsgruppe geprüft.
18. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, in welcher Form könnte dies gegebenenfalls geschehen?
Hier wird auf die Antwort zur Frage 17 verwiesen.
19. Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb weitere Beratungen über ein
Konzept der EU-Kommission vom 31. Mai 2001, in dem ein Rahmen für
den Handel mit Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen
Union vorgeschlagen wird, zunächst zurückgestellt wurden?
Bei dem in der Frage angesprochenen „Konzept der EU-Kommission vom
31. Mai 2001“ handelt es sich um einen kommissionsinternen
Richtlinienentwurf zur Einführung eines Rahmens für einen Handel mit
Treibhausgasemissionen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Nach Kenntnis der
Bundesregierung befindet sich dieser Richtlinienentwurf weiterhin im Abstimmungsprozess
innerhalb der Kommission. Die Kommission hat am 4. September 2001 und am
10. September 2001 Verbände und die Mitgliedstaaten zu Konsultationen über
den vorgesehenen Richtlinienentwurf eingeladen. Die Bundesregierung wird
dort ihre bis zu diesem Zeitpunkt abgestimmte Stellungnahme zu dem von der
Kommission geplanten Emissionshandel abgeben. Bislang existiert allerdings
noch keine abgestimmte Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem
Richtlinienentwurf.
20. War die Bundesregierung an der vorgenannten Entscheidung beteiligt
und welche Position hat die Bundesregierung in dieser Angelegenheit
aufgrund welcher Erwägungen vertreten?
Nein. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem fraglichen
Entwurf um ein kommissionsinternes Papier handelt, das der Bundesregierung
offiziell bislang nicht vorgelegt worden ist. Ergänzend wird auf die Antwort zur
Frage 19 verwiesen.
21. Wird die Bundesregierung die Initiative ergreifen, um den Vorschlag der
EU-Kommission vom 31. Mai 2001 zur Ratifizierung und Umsetzung
des Kyotoprotokolls auf europäischer Ebene in der vorliegenden oder in
einer geänderten Form zu realisieren bzw. voranzubringen?
Die Bundesregierung wurde von der Kommission zu einem
Gedankenaustausch über die Ausgestaltung eines möglichen Emissionshandels innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft zum 10. September 2001 nach Brüssel eingeladen.
Sie wird sich entsprechend ihrem Beschluss vom 18. Oktober 2000 prinzipiell
positiv für die Nutzung des Emissionshandels innerhalb Europas aussprechen
und im Detail ihre Vorstellungen über die konkrete Ausgestaltung eines solchen
Mechanismus äußern.
22. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
innerhalb welchen zeitlichen Rahmens in diesem Sinne ergreifen und welchen
Grundsatzvorstellungen und Konzepten folgt die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
23. Welchen Anteil der Verpflichtung Deutschlands zur Minderung von
Treibhausgasemissionen will die Bundesregierung durch
Klimaschutzaktivitäten im eigenen Land erfüllen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit den im Nationalen
Klimaschutzprogramm niedergelegten Maßnahmen das nationale Ziel einer Reduktion
der CO2-Emissionen bis 2005 um 25 % gegenüber 1990 erreicht wird. Damit
werden die Klimaschutzziele der Bundesregierung vollständig innerhalb
Deutschlands erfüllt werden. Auch hinsichtlich der Verpflichtung Deutschlands
entsprechend der EU-Lastenteilung, die Emissionen der sechs im
Kyotoprotokoll erfassten Treibhausgase bis 2012 um 21 % gegenüber 1990 zu verringern,
befindet sich die Bundesregierung auf dem Zielerreichungspfad.
Sie ist der Auffassung, dass dabei die Nutzung der flexiblen Mechanismen des
Kyotoprotokolls und die Anrechnung von im Ausland realisierten
Emissionsreduktionseinheiten einen Beitrag zur kosteneffizienten Erfüllung der Kyoto-
Verpflichtungen Deutschlands leisten können. Dies setzt allerdings voraus, dass es
gelingt, die Rahmenbedingungen für die Nutzung der flexiblen Mechanismen
nach dem Kyotoprotokoll zu verabschieden und das Protokoll selbst in Kraft zu
setzen.
24. Verfügt die Bundesregierung über Informationen bezüglich der Höhe der
Grenzkosten bzw. der erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben für eine
zusätzlich vermiedene Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent auf globaler
Ebene?
Ja
25. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der so
genannten ökologischen Steuerreform bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert
sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise
Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der
Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent
erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese
Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der so genannten ökologischen
Steuerreform erzielt wird?
26. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der gerade
beschlossenen Energieeinsparverordnung bis zum Jahr 2005 realisiert sein
wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben
zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission
einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen
Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in
Deutschland aufgrund der Energieeinsparverordnung erzielt wird?
27. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund des
„Förderungsprogramms zur Energieeinsparung im Gebäudebestand
einschließlich der Durchführung von Energiediagnosen“ bis zum Jahr 2005
realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise
Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der
Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent
erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese
Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der vorgenannten Maßnahmen erzielt
wird?
28. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund von
„Maßnahmen im Bereich Stromverbrauch“ bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird
und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur
Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer
zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen
Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in
Deutschland aufgrund vorgenannter Maßnahmen erzielt wird?
29. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund einer
„Förderung des Erdgaseinsatzes“ bis zum Jahr 2005 realisiert sein wird und
kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe
der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission einer
zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen
Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in Deutschland
aufgrund zugehöriger Maßnahmen erzielt wird?
30. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit u. a. aufgrund
emissionsorientierter Abgaben im Luftverkehr bis zum Jahr 2005 realisiert sein
wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben
zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission
einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen
Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in
Deutschland aufgrund vorgenannter Maßnahmen erzielt wird?
31. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund weiterer
Maßnahmen im Verkehrsbereich bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein
wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben
zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission
einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen
Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in
Deutschland aufgrund dieser Maßnahmen erzielt wird?
32. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der
Weiterentwicklung der „Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge“
(so genannte Selbstverpflichtung) bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert
sein wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise
Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der
Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent
erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese
Emissionsminderung in Deutschland aufgrund zugehöriger Maßnahmen erzielt wird?
33. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund weiterer
Maßnahmen im Industriebereich bis zum Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein
wird und kann die Bundesregierung zumindest näherungsweise Angaben
zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung der Emission
einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent erforderlichen
Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese Emissionsminderung in
Deutschland aufgrund der dort genannten Maßnahmen erzielt wird?
34. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund des
Markteinführungsprogramms für erneuerbare Energien, des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes und des so genannten 100 000-Dächer-Programms bis zum
Jahr 2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung
zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der
für die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw.
CO2-Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen,
sofern diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund vorgenannter
Maßnahmen erzielt wird?
35. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund weiterer
Maßnahmen im Bereich der Energiewirtschaft bis zum Jahr 2005 bzw. 2010
realisiert sein wird und kann die Bundesregierung zumindest
näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für die Verminderung
der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-Äquivalent
erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern diese
Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der dort genannten Maßnahmen
erzielt wird?
36. Auf welchen Annahmen und Berechnungen beruht die im
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spezifizierte Minderungsmenge an
Treibhausgasemissionen, welche nach Angaben des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund von
Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft und der Landwirtschaft bis zum Jahr
2005 bzw. 2010 realisiert sein wird und kann die Bundesregierung
zumindest näherungsweise Angaben zur Höhe der Grenzkosten bzw. der für
die Verminderung der Emission einer zusätzlichen Tonne CO2 bzw. CO2-
Äquivalent erforderlichen Grenzinvestitionsausgaben machen, sofern
diese Emissionsminderung in Deutschland aufgrund der dort genannten
Maßnahmen erzielt wird?
Die Beantwortung der Fragen 25 bis 36 wird zusammengefasst, da sich diese
Fragen auf die einzelnen Elemente des Klimaschutzprogramms der
Bundesregierung und auf die Annahmen und Berechnungen beziehen, die der Auswahl
dieser Maßnahmen zugrunde liegen.
Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung bilden verschiedene
wissenschaftliche Studien, die zum Teil schon von der früheren Bundesregierung
in Auftrag gegeben worden sind und die nach 1998 aktualisiert wurden. Im
Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Studien:
1. Stein, Gotthart und Strobel, Bernd (Hrsg.), Politikszenarien für den
Klimaschutz, Schriften des Forschungszentrums Jülich, Reihe Umwelt:
l Band 1: Szenarien und Maßnahmen zur Minderung von CO2-
Minderungen in Deutschland bis zum Jahr 2005, Jülich 1997
l Band 2: Emissionsminderungsmaßnahmen für Treibhausgase,
ausgenommen energiebedingtes CO2, Jülich 1997
l Band 3: Methodik-Leitfaden für Wirkungsabschätzung von Maßnahmen
zur Emissionsminderung, Jülich 1998
l Band 5: Szenarien und Maßnahmen zur Minderung von CO2-Emissionen
in Deutschland bis 2020, Jülich 1999;
2. Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie, Bewertungen eines
Ausstiegs aus der Kernenergie aus klimapolitischer Sicht, Wuppertal 2000;
3. Prognos (Hrsg.), Klimaschutz und Arbeitsplätze, Frankfurt/M. 2001. (Die
Ergebnisse der Studie lagen bereits im Jahr 2000 vor.);
4. Kleemann, Manfred, Heckler, Rainer, Kolb, Gerhard und Hille, Maren, Die
Entwicklung des Wärmemarktes im Gebäudesektor bis 2050, Schriften des
Forschungszentrum Jülich, Reihe Umwelt, Band 23, Jülich 2000;
5. Ökoinstitut, Berlin; DIW, Berlin; FFU, Berlin, Indikatoren für
Energieverbrauch und CO2-Emissionen von Ländern als methodische Grundlage zur
Konzipierung international vergleichbarer Reduktionsziele;
6. ecologic, Untersuchungen zur Umsetzung eines Protokolls zur
Klimarahmenkonvention: Auswirkungen von Aktivitäten und Regelungen der EU auf
die Emission klimawirksamer Gase, Berlin 1998;
7. Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., Stuttgart; Wuppertal-
Institut für Klima, Umwelt und Energie, Wuppertal; Zentrum für
Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung, Stuttgart; Internationales
Wirtschaftszentrum Regenerative Energien, Münster und Forum für Zukunftsenergien,
Bonn, Klimaschutz durch Nutzung Erneuerbarer Energien, Bonn, Münster,
Stuttgart, Wuppertal 1999;
8. Fischedick, Manfred, Langniß, Ole, Nietsch, Joachim, Nach dem Ausstieg:
Zukunftskurs Erneuerbare Energien, Stuttgart und Leipzig 2000.
Diesen wissenschaftlichen Untersuchungen sind die in den Fragen
angesprochenen Informationen zu entnehmen. Die Beantwortung der im Einzelnen
gestellten Fragen ist aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht
möglich.
37. Hat die Bundesregierung bisher von der im Kyotoprotokoll vorgesehenen
und schon seit Jahresende 2000 nutzbaren Möglichkeit Gebrauch
gemacht, im Ausland realisierte Emissionsminderungen mit Blick auf eine
Anrechnung bei deutschen Reduktionsverpflichtungen dokumentieren
und zertifizieren zu lassen?
Im Rahmen der vom Klimasekretariat anerkannten aij-Projekte hat die
Bundesregierung die realisierten Minderungen von Treibhausgasemissionen evaluieren
lassen. Dies geschah jedoch nicht mit Blick auf eine Anrechnung auf deutsche
Reduktionsverpflichtungen.
38. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, in welcher Form ist dies bisher geschehen und wie wurde mit
den insoweit dokumentierten Emissionsminderungen weiter verfahren?
Die Evaluierung erfolgte im Rahmen von projektbegleitenden
wissenschaftlichen Studien. Die Ergebnisse sind in entsprechenden Berichten dokumentiert.
39. Wie bewertet die Bundesregierung die klimapolitischen Aktivitäten der
Weltbank, insbesondere des „Prototype Carbon Fund“ und anderer
multilateraler Finanzinstitute, beispielsweise der Europäischen
Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung?
Positiv
40. An welchen klimapolitisch relevanten multilateralen Einrichtungen bzw.
Projekten ist die Bundesrepublik Deutschland in jeweils welcher Form
und in welchem Umfang beteiligt?
Die Bundesrepublik Deutschland ist an zahllosen klimapolitisch relevanten
Projekten beteiligt und engagiert sich in vielfältigster Art in klimapolitisch
relevanten multilateralen Einrichtungen. Im Einzelnen decken die Aktivitäten das
gesamte klimapolitisch relevante Spektrum von den Ursache-Wirkungs-
Zusammenhängen über die Auswirkungen des Klimawandels bis hin zu
instrumentellen Fragen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ab. So finanziert
die Bundesregierung beispielsweise im Rahmen internationaler Vereinbarungen
zum weltweiten Umweltschutz über die Globale Umweltfazilität (GEF) in
Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen Maßnahmen zur Eindämmung
des Treibhauseffektes. Die GEF hat dafür seit ihrem Bestehen bisher rund
1,3 Mrd. US-$ investiert. Deutschland ist drittgrößter Geber der GEF mit einem
Anteil an den Beiträgen von knapp 12 %. Die aus der GEF finanzierten
Maßnahmen werden zu rund 37 % für die Minderung von Treibhausgasemissionen
eingesetzt. Eine Darstellung im Detail ist aufgrund der Vielzahl der Aktivitäten
im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage verfügbaren Zeit nicht
möglich.
Die Bundesregierung hat sich seit Start der Pilotphase für sog. aij-Projekte
aktiv mit verschiedenen Projekten an dieser Pilotphase beteiligt. Die deutsche
Beteiligung an der aij-Pilotphase hat auch international für Aufmerksamkeit
gesorgt. Das von der Ruhrgas AG/RAO Gazprom durchgeführte aij-Projekt
wurde sogar mit zwei internationalen Preisen ausgezeichnet. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat für
ausgewählte Projekte Evaluierungsstudien durchgeführt, um Erfahrungen mit
erfolgreichen Projekten zu dokumentieren. Das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie die Deutsche
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) haben international
durchgeführte Nicht-Senken Projekte ebenfalls mit der gleichen Intention ausgewertet.
Dies ist hinsichtlich einer späteren Anwendung unter CDM/JI (Clean
Development Mechanismen/Jointly Implementation) sehr hilfreich.
41. Werden die auf solcher Ebene unter deutscher Beteiligung finanzierten
Minderungen globaler Treibhausgasemissionen im Sinne der flexiblen
Mechanismen des Kyotoprotokolls dokumentiert und zertifiziert?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
42. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, in welcher Form und durch welche Einrichtungen werden die
betreffenden Emissionsminderungen zu wessen Gunsten und nach
welcher Verfahrensregel dokumentiert bzw. zertifiziert?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
43. Beabsichtigt die Bundesregierung, die durch multilaterale Einrichtungen
mit deutscher Beteiligung finanzierten Minderungen globaler
Treibhausgasemissionen auf bestehende Reduktionsverpflichtungen Deutschlands
anrechnen zu lassen?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
44. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, in welcher Form soll dies gegebenenfalls geschehen?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.
45. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Transfer von
Humankapital und modernen Techniken zur Reduzierung von
Treibhausgasen in Entwicklungs- und Schwellenländer von erheblicher
klimapolitischer Bedeutung ist?
Ja
46. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, welche Aktivitäten hat die Bundesregierung zur Förderung des
Transfers von Humankapital und modernen Techniken beispielsweise für
die Energieumwandlung in Entwicklungs- und Schwellenländern bisher
unternommen?
Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung in der
Vergangenheit zahllose Projekte zur Förderung des Transfers von
Humankapital und modernen Techniken etwa auf den Feldern der Energieumwandlung,
des rationellen und sparsamen Energieeinsatzes und der Nutzung erneuerbarer
Energien durchgeführt. Diese Aktivitäten hier im Einzelnen zu nennen, würde
den Rahmen einer Kleinen Anfrage sprengen.
47. Sieht die Bundesregierung, dass in diesem Zusammenhang
Auslandsinvestitionen privater Unternehmen besonders zweckdienlich sein können,
deren Tätigkeitsfeld im Bereich der Entwicklung und der Nutzung
klimarelevanter Technologien liegt und in welcher Form hat die
Bundesregierung die Aktivitäten solcher Unternehmen bisher unterstützt?
Die Bundesregierung begrüßt Auslandsinvestitionen privater Unternehmen zur
Entwicklung und Nutzung klimarelevanter Technologien. Auch diese
Unternehmen werden von der Bundesregierung in vielfältiger Weise unterstützt. Ein
Beispiel hierfür ist die deutsch-chinesische Umweltkonferenz im Dezember
2000. Diese Konferenz wurde gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft
vorbereitet und durchgeführt. Zentraler Bestandteil war eine „Kontaktbörse“, auf der
bilaterale Aktivitäten initiiert werden sollten. Ähnlich wie in diesem Beispiel
bemüht sich die Bundesregierung in vielen anderen bilateralen Kontakten, den
Weg für klimafreundliche Technologien und den Transfer von „Humankapital“
zu ebnen.
48. Existieren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und geeigneten
Entwicklungs- oder Schwellenländern allgemeine bilaterale
Rahmenabkommen oder Memoranden auf Regierungsebene („Memorandum of
Understanding“), welche sich auf eine Durchführung privatwirtschaftlicher
klimarelevanter Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen
beziehen, und mit welchen Partnerländern wurden solche Rahmenabkommen
mit welchem konkreten Inhalt gegebenenfalls geschlossen, bzw.
beabsichtigt die Bundesregierung, solche Rahmenabkommen – mit
gegebenenfalls welchen Partnerländern und mit welchem Inhalt – zu schließen?
Nein. Dies ist im Grundsatz auch nicht erforderlich, da die notwendigen
Rahmenabkommen zur Durchführung von Projekten international abgestimmt wer-
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
den. Unautorisierte Versuche, derartige Memoranden zu formulieren und im
politischen Raum zu platzieren, haben sich in der Vergangenheit eher als
hinderlich für die bilaterale Zusammenarbeit erwiesen.
49. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die unternehmensseitige
Nutzung derartiger Memoranden durch allgemeine bilaterale
Rahmenvereinbarungen zu vereinfachen und die zugehörigen einzelwirtschaftlichen
Transaktionskosten für klimarelevante Investitionsprojekte zu senken?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 48 verwiesen.
50. Wurden in der laufenden Legislaturperiode unter Beteiligung des Bundes
Projekte im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
finanziert oder kofinanziert, die eine Verringerung von
Treibhausgasemissionen in Entwicklungs- oder Schwellenländern zum Ziel hatten bzw.
bewirkt haben und sind derartige Projekte für die Zukunft geplant?
Ja
51. Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei im Einzelnen, welche
Projektträger, Organisationen, Investoren und (Gast-)Länder waren bzw.
sind daran beteiligt und welche Emissionsminderungen wurden
hinsichtlich welcher Treibhausgase in jeweils welchem Umfang erzielt bzw.
stehen zu erwarten?
Angesichts der Fülle der unter deutscher Beteiligung durchgeführten Projekte
ist eine Darstellung im Detail im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich.]