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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ergebnisse der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz

<span>Anzahl der Aufenthaltsgestattungen und Duldungen nach den Bleiberechtsregelungen der Innenministerkonferenz, Anzahl der Antragstellungen auf Aufenthaltserlaubnis im Sinne des IMK-Beschlusses, Anzahl der Arbeitsmarktzugänge, erteilte Aufenthaltserlaubnisse anhand der Ausnahmeregelungen des IMK-Beschlusses, Begründung der erfolgten Ablehnungen, Ausschlussgründe wie Straftaten o. ä., Kriterien für Prüfung der Lebensunterhaltssicherung, mit Integrationsvereinbarungen und &ndash;gesprächen verbundene Aufenthaltserlaubnisse, Abschiebestoppregelungen der Bundesländer, Einsparungen öffentlicher Haushalte durch Arbeitsaufnahme von geduldeten Personen, Anzahl der Duldungen und Aufenthaltsgestattungen, Anzahl der Aufenthaltserlaubnisse nach gesetzlicher Altfallregelung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

13.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/683224. 10. 2007

Ergebnisse der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit großem Interesse hat die Öffentlichkeit im vergangenen Herbst die Debatte zur Schaffung einer Bleiberechtsregelung durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) verfolgt. Dabei gingen die Meinungen deutlich auseinander, wie viele der bisher in Deutschland nur geduldeten Menschen tatsächlich von dieser Regelung profitieren würden. Schätzungen, etwa der CDU-Innenminister Uwe Schünemann und Dr. Günther Beckstein, wonach 20 000 Menschen sofort und bis zu 40 000 weitere im Falle einer erfolgreichen Jobsuche bis Ende September 2007 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könnten (vgl. tz und Berliner Zeitung vom 18. November 2006), erweisen sich als zu hoch gegriffen: Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. wurden bis Ende Juni 2007 insgesamt nur 14 353 Aufenthaltserlaubnisse erteilt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/6251). Kritische Einschätzungen hingegen, etwa von PRO ASYL (vgl. Analyse vom 21. November 2006 zum Bleiberechtsschluss), wonach 80 bis 90 Prozent der Geduldeten aufgrund der „engherzigen Regelung“ keine Chance auf ein Bleiberecht hätten, waren offenkundig zutreffend. In der Kritik des IMK-Beschlusses standen in erster Linie die geforderten langen Aufenthaltszeiten, die strengen Bestimmungen zum Nachweis des selbständigen Lebensunterhalts und die zahlreichen Ausschlusstatbestände, etwa wegen verletzter Mitwirkungspflichten oder strafrechtlicher Verurteilungen bereits in Höhe von 50 Tagessätzen.

Obwohl die nunmehr in Kraft getretene gesetzliche Altfallregelung im Wesentlichen die gleichen Bedingungen beinhaltet wie der IMK-Beschluss vom November 2006, wurde vom Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble die Erwartung geweckt, „ungefähr 100 000“ Menschen könnten von der gesetzlichen Regelung profitieren (vgl. Plenarprotokoll 16/94, S. 9546). Zahlreiche Abgeordnete der SPD erklärten, dass ihre Zustimmung zu „einem ansonsten mit vielen Mängeln aus unserer Sicht behafteten Gesetz“ (dem EU-Richtlinienumsetzungsgesetz) im Interesse der „maximal circa 60 000“ Menschen, die nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis erhalten könnten, erfolgt sei (Erklärung der Abgeordneten Rüdiger Veit und anderer, Plenarprotokoll 16/103, S. 10639 f.). Diese Einschätzungen dürften aus Sicht der Fragesteller und -innen zu hoch gegriffen sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Personen besaßen zum Stichtag des 17. November 2006 eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl derer, die zudem die zeitlichen Voraussetzungen des IMK-Beschlusses erfüllten (sechs bzw. acht Jahre; bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

2

Wie viele Personen haben bis zum 30. September 2007 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des IMK-Beschlusses gestellt? Wie viele dieser Personen

a) haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten,

b) hatten zunächst eine Duldung bis zum 30. September erhalten, um die Voraussetzungen zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen zu können (eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts),

c) wurden bis zum 30. September abgelehnt,

d) erhielten bis zum 30. September keinen Bescheid, bzw. wie viele Anträge wurden nicht nach den Bestimmungen des IMK-Beschlusses beschieden und werden nun nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung beurteilt (bitte bei allen (Teil-)Antworten einbezogene/betroffene Familienangehörige gesondert aufführen und differenzieren nach Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern)?

3

Wie viele Personen haben bis zum 30. September einen Arbeitsmarktzugang unter Wegfall der Vorrang- und Dumping-Prüfung erhalten (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden unter Anwendung der Ausnahmeregelungen des IMK-Beschlusses zu 3.2.2. (Auszubildende, Alleinerziehende, Erwerbsunfähige usw. unter bestimmten Bedingungen) trotz eines (zeitweilig) fehlenden eigenständigen Lebensunterhalts erteilt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?

5

Wie viele der bis zum 30. September erfolgten Ablehnungen wurden begründet mit

a) unzureichenden Sprachkenntnissen,

b) nicht ausreichendem Wohnraum,

c) ungenügendem Schul- oder Kindergartenbesuch,

d) negativer „Schulabschlussprognose“,

e) unzureichender Aufenthaltsdauer,

f) unpassendem Aufenthaltstitel (bitte jeweils nach Bundesländern differenzieren und die Zahl der mitbetroffenen Familienangehörigen gesondert ausweisen)?

6

Wie viele Personen haben keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil Ausschlussgründe nach Nummer 6 des IMK-Beschlusses angenommen wurden, mit der Begründung, dass

a) sie nach Ansicht der zuständigen Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht hätten,

b) sie nach Ansicht der zuständigen Ausländerbehörde Abschiebemaßnahmen vorsätzlich behindert oder hinausgezögert hätten,

c) sie nach Ansicht der zuständigen Ausländerbehörde nicht ausreichend an ihrer Passbeschaffung mitgewirkt hätten,

d) Ausweisungsgründe nach §§ 53, 54, 55 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 8 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) vorlägen,

e) Verurteilungen wegen einer vorsätzlichen Straftat vorlagen (ausgenommen Geldstrafen bis 50 bzw. 90 Tagessätzen),

f) nach Ansicht der zuständigen Ausländerbehörde Bezüge zu Extremismus oder Terrorismus vorlägen,

g) Angehörige Straftaten begangen haben,

h) und wie viele der jeweils unter den Fragen 6a bis 6g genannten Personen wurden inzwischen abgeschoben (bitte bei allen (Teil-)Antworten einbezogene/betroffene Familienangehörige gesondert aufführen und differenzieren nach Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern)?

7

Welche genauen Kriterien galten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Prüfung, ob das Erfordernis einer dauerhaften eigenständigen Lebensunterhaltssicherung erfüllt ist (bitte – so weit möglich – nach Bundesländern differenzieren)?

8

In welchen Bundesländern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von dem Abschluss einer so genannten Integrationsvereinbarung oder einem Integrationsgespräch (bitte differenzieren) abhängig gemacht,

a) in wie vielen Fällen erfolgte dies jeweils, und

b) und in wie vielen Fällen wurde eine erteilte Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen eine Integrationsvereinbarung widerrufen (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

9

Wie viele Ablehnungen erfolgten aus sonstigen Gründen, und welche waren dies?

10

In welchen Bundesländern gab oder gibt es Abschiebestoppregelungen für Personen, die von der IMK-Bleiberechtsregelung oder von der gesetzlichen Altfallregelung begünstigt (gewesen) sein könnten?

11

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Erlassen der Bundesländer die Formulierung umgesetzt worden, dass „Rechtsmittel und sonstige auf weiteren Verbleib im Bundesgebiet gerichtete Anträge (…) innerhalb der Antragsfrist zum Abschluss gebracht werden“ (Nummer 8 der IMK-Bleiberechtsregelung) müssen?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Einsparungen für die öffentlichen Haushalte, die sich daraus ergeben, dass die IMK-Bleiberechtsregelung es Geduldeten ermöglicht hat, eine Arbeit unter faktischer Aufhebung des sonst üblichen Vorrangprinzips aufzunehmen und damit keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr in Anspruch nehmen zu müssen?

13

Wie viele Personen mit einer Duldung bzw. einer Aufenthaltsgestattung hielten sich zum 1. Juli 2007 (Stichtag für die gesetzliche Bleiberechtsregelung) bzw. zum 30. September 2007 (Ende der IMK-Bleiberechtsregelung) in Deutschland auf,

a) wie viele von ihnen lebten seit sechs,

b) wie viele von ihnen seit acht Jahren in Deutschland (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren)?

14

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl derer, die nach der gesetzlichen Altfallregelung

a) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 104a AufenthG,

b) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 104b AufenthG,

c) lediglich eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe (104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG) erhalten werden, und stimmt sie

d) der Einschätzung zu, wonach die Zahl der insgesamt potentiell von der gesetzlichen Altfallregelung Begünstigten aufgrund der mit der IMK-Bleiberechtsregelung vergleichbaren Bedingungen nicht wesentlich über der Zahl von gut 28 000 nach dem IMK-Beschluss zur Arbeitssuche erteilten Duldungen liegen kann (weil dieser Personenkreis in etwa die Bedingungen beider Regelungen, mit Ausnahme des Nachweises des eigenständigen Lebensunterhalts, erfüllt) bzw. eher darunter liegen wird, je nachdem, wie viele dieses Personenkreises aufgrund einer bis Ende September 2007 erfolgreichen Jobsuche doch noch eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der IMK-Bleiberechtsregelung erhalten konnten (wenn nein, bitte begründen)?

Berlin, den 22. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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