BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Äußerungen des Staatssekretärs im Bundesministeriums des Innern zur Weiterentwicklung des Völkerrechts mit Blick auf die terroristische Bedrohung

Fortentwicklung des Völkerrechts hinsichtlich des Kombattantenstatus’ der Terroristen, Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Regelungslücken im geltenden Völkerrecht bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Unterschiede in der Interpretation des Völkerrechts zwischen USA und Europa, Stand der Diskussion und Zeitpunkt für Veröffentlichung der Ergebnisse, Definition des „äußeren Feindes“, mögliche europäische Vereinbarung über den Umgang mit Terrorverdächtigen

Fraktion

FDP

Datum

13.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/686124. 10. 2007

Äußerungen des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern zur Weiterentwicklung des Völkerrechts mit Blick auf die terroristische Bedrohung

der Abgeordneten Gisela Piltz, Florian Toncar, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Oktober-Ausgabe des „Berliner Behörden Spiegel“ plädiert Dr. August Hanning, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für eine Diskussion über die Fortentwicklung des Völkerrechts. Die asymmetrische Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus stelle bisherige Regelungen in Frage. Neue Bedrohungsszenarien erforderten neue Antworten und Strategien. Das Auswärtige Amt habe bereits damit begonnen, mit Völkerrechtlern aus Europa sowie den USA Diskussionen zu führen, um eine Fortentwicklung des Völkerrechts zu erreichen. Beispielsweise stelle sich die Frage nach dem Kombattantenstatus der Terroristen. Auch müsse eine Auseinandersetzung mit der Frage stattfinden, wie der „äußere Feind“ zu definieren sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Völkerrecht mit Blick auf die terroristische Bedrohung weiterentwickelt werden müsse, wenn ja, mit welchem Ziel und in welche Richtung, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

2. Welche konkreten Regelungsbereiche und Normen des Völkerrechts hat die Bundesregierung dabei im Sinn?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung eine andere Auslegung von Rechtsbegriffen des Völkerrechts, und wenn ja, an welche Begriffe denkt sie dabei, und in welche Richtung sollen diese entwickelt werden?

4. Welche Regelungslücken sieht die Bundesregierung im geltenden Völkerrecht im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

5. Worin bestehen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus die wesentlichen Unterschiede in der Interpretation des Völkerrechts in den USA einerseits und in Europa und insbesondere in Deutschland andererseits?

6. Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt mit Völkerrechtlern aus Europa sowie aus den USA über eine Fortentwicklung des Völkerrechts diskutiert, und wenn ja, mit wem, seit wann und mit welchem Ziel?

7. Wie stellt sich der gegenwärtige Diskussionsstand dar?

8. Innerhalb welchen Zeitraums sollen die Diskussionen abgeschlossen sein, und wie sollen die Diskussionsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

9. Welche Vorteile bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ergäben sich nach Ansicht der Bundesregierung, wenn man Terroristen einen Kombattantenstatus zuerkennen würde, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

10. Welche zusätzlichen Eingriffsbefugnisse erhofft sich die Bundesregierung darüber hinaus aus der Anwendung völkerrechtlicher Vorschriften auf die Terrorismusbekämpfung?

11. Ist die Frage des Kombattantenstatus von Terroristen Gegenstand der Erörterungen zwischen dem Auswärtigen Amt und Völkerrechtlern, und wenn ja, wie stellt sich der gegenwärtige Diskussionsstand dar?

12. Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung der „äußere Feind“, von dem in dem Interview mit dem „Berliner Behörden Spiegel“ die Rede ist?

13. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Feind“?

14. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es angesichts der terroristischen Bedrohung des Begriffs des Feindes bedarf, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

15. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Terrorist“?

16. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Gefährder“?

17. Wird bei den Gesprächen mit Völkerrechtlern darüber diskutiert, Terroristen, „Feinde“ oder „Gefährder“ einem spezifischen Rechtsregime zu unterstellen, wenn ja, welche Auswirkungen hätte dies auf deren Stellung als Rechtssubjekt, auf die Menschenwürde und auf den Schutz der Grundrechte?

18. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch Anwendung des Völkerrechts, auch des Kriegsvölkerrechts, auf die als Straftaten zu beurteilenden und zu verfolgenden Handlungen von Terroristen die innerstaatliche Rechtsordnung einschließlich der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes zurückgedrängt wird?

19. Will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der Kriegsfall völkerrechtlich neu definiert wird, und sieht sie dies als im Einklang mit dem Grundgesetz stehend an, falls ja, wie gelangt sie zu dieser Auffassung?

20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass terroristische Angriffe nach dem geltenden Völkerrecht als kriegerische Handlung eingestuft werden können? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Falls nein, will sie eine entsprechende Änderung bewirken?

21. Sofern die Bundesregierung der Auffassung ist, dass terroristische Angriffe bereits heute als kriegerische Handlung eingestuft werden können oder zukünftig als solche eingestuft werden sollten, wie ist dies ihrer Ansicht nach mit dem Grundgesetz zu vereinbaren?

22. Trifft es zu, dass Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble eine europäische Vereinbarung über den Umgang mit Terrorverdächtigen, die mangels Beweisen nicht in Haft genommen werden können, anstrebt und in eine solche Vereinbarung auch die Vereinigten Staaten von Amerika einbeziehen möchte?

23. Wenn ja, was soll in einer solchen Vereinbarung geregelt werden?

Fragen23

1

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Völkerrecht mit Blick auf die terroristische Bedrohung weiterentwickelt werden müsse, wenn ja, mit welchem Ziel und in welche Richtung, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

2

Welche konkreten Regelungsbereiche und Normen des Völkerrechts hat die Bundesregierung dabei im Sinn?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung eine andere Auslegung von Rechtsbegriffen des Völkerrechts, und wenn ja, an welche Begriffe denkt sie dabei, und in welche Richtung sollen diese entwickelt werden?

4

Welche Regelungslücken sieht die Bundesregierung im geltenden Völkerrecht im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

5

Worin bestehen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus die wesentlichen Unterschiede in der Interpretation des Völkerrechts in den USA einerseits und in Europa und insbesondere in Deutschland andererseits?

6

Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt mit Völkerrechtlern aus Europa sowie aus den USA über eine Fortentwicklung des Völkerrechts diskutiert, und wenn ja, mit wem, seit wann und mit welchem Ziel?

7

Wie stellt sich der gegenwärtige Diskussionsstand dar?

8

Innerhalb welchen Zeitraums sollen die Diskussionen abgeschlossen sein, und wie sollen die Diskussionsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

9

Welche Vorteile bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ergäben sich nach Ansicht der Bundesregierung, wenn man Terroristen einen Kombattantenstatus zuerkennen würde, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

10

Welche zusätzlichen Eingriffsbefugnisse erhofft sich die Bundesregierung darüber hinaus aus der Anwendung völkerrechtlicher Vorschriften auf die Terrorismusbekämpfung?

11

Ist die Frage des Kombattantenstatus von Terroristen Gegenstand der Erörterungen zwischen dem Auswärtigen Amt und Völkerrechtlern, und wenn ja, wie stellt sich der gegenwärtige Diskussionsstand dar?

12

Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung der „äußere Feind“, von dem in dem Interview mit dem „Berliner Behörden Spiegel“ die Rede ist?

13

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Feind“?

14

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es angesichts der terroristischen Bedrohung des Begriffs des Feindes bedarf, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

15

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Terrorist“?

16

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Gefährder“?

17

Wird bei den Gesprächen mit Völkerrechtlern darüber diskutiert, Terroristen, „Feinde“ oder „Gefährder“ einem spezifischen Rechtsregime zu unterstellen, wenn ja, welche Auswirkungen hätte dies auf deren Stellung als Rechtssubjekt, auf die Menschenwürde und auf den Schutz der Grundrechte?

18

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch Anwendung des Völkerrechts, auch des Kriegsvölkerrechts, auf die als Straftaten zu beurteilenden und zu verfolgenden Handlungen von Terroristen die innerstaatliche Rechtsordnung einschließlich der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes zurückgedrängt wird?

19

Will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der Kriegsfall völkerrechtlich neu definiert wird, und sieht sie dies als im Einklang mit dem Grundgesetz stehend an, falls ja, wie gelangt sie zu dieser Auffassung?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass terroristische Angriffe nach dem geltenden Völkerrecht als kriegerische Handlung eingestuft werden können? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Falls nein, will sie eine entsprechende Änderung bewirken?

21

Sofern die Bundesregierung der Auffassung ist, dass terroristische Angriffe bereits heute als kriegerische Handlung eingestuft werden können oder zukünftig als solche eingestuft werden sollten, wie ist dies ihrer Ansicht nach mit dem Grundgesetz zu vereinbaren?

22

Trifft es zu, dass Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble eine europäische Vereinbarung über den Umgang mit Terrorverdächtigen, die mangels Beweisen nicht in Haft genommen werden können, anstrebt und in eine solche Vereinbarung auch die Vereinigten Staaten von Amerika einbeziehen möchte?

23

Wenn ja, was soll in einer solchen Vereinbarung geregelt werden?

Berlin, den 24. Oktober 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen