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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Wirksame Bekämpfung des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs (G-SIG: 14011284)

Kritik der EU-Kommission an der Kontrolle innergemeinschaftlicher steuerbefreiter Umsätze innerhalb der EU in Deutschland, Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/382904. 07. 2000

Wirksame Bekämpfung des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs

der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Jochen-Konrad Fromme, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Ursula Heinen, Dr. Michael Luther, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Hans Michelbach, Hans-Peter Repnik, Norbert Schindler, Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen waren bis 1993 Gegenstand förmlicher Grenzkontrollen durch die Zollverwaltung. Durch den Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten zum 1. Januar 1993 müssen die steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Umsätze, deren Wert die EU-Kommission auf 930 Mrd. Euro schätzt, durch die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten kontrolliert werden. Die EU-Kommission bezweifelt in ihrem Bericht vom 28. Januar 2000 – KOM (2000) 28 – endgültig, dass es die Mitgliedstaaten mit der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ernst meinen. Sie wirft den Mitgliedstaaten vor, dass sich trotz der neuen Herausforderungen durch den Binnenmarkt an der Umsatzsteuerkontrolle in der Gemeinschaft nichts Wesentliches geändert habe. Die Mitgliedstaaten würden ihre Kontrolltätigkeit im Übrigen nicht am tatsächlichen Kontrollbedarf, sondern allein an den verfügbaren Mitteln orientieren. Nur wenige Mitgliedstaaten würden über klare Kontrollziele und Kontrollstrategien verfügen.

Nach Presseberichten hat es im Bereich der Umsatzsteuer in jüngster Zeit wiederholt Betrugsfälle mit erheblichen Steuerausfällen gegeben. Die Umsatzsteuer ist neben der Lohnsteuer die bedeutendste Einnahmequelle des Bundes und der Länder.

Nach einem französischen Parlamentsbericht aus dem Jahr 1999 wird der Umsatzsteuerausfall durch Betrugsfälle in Frankreich auf jährlich 60 Mrd. Francs geschätzt. Dies entspricht ca. 9,2 % des Umsatzsteueraufkommens in Frankreich.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Teilt die Bundesregierung den Vorwurf der EU-Kommission, an der Umsatzsteuerkontrolle in der Gemeinschaft habe sich nichts Wesentliches geändert, in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

2

Trifft es zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend Betrugsfälle auftreten, in denen durch EU-weit operierende kriminelle Organisationen gezielt Vorsteuerbeträge in Millionenhöhe erschlichen werden?

3

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie sich der Umsatzsteuerbetrug in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU entwickelt hat?

4

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich das Ausmaß des Umsatzsteuerbetrugs in der Bundesrepublik Deutschland in ähnlichen Größenordnungen, wie für Frankreich geschätzt, bewegt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

5

Können grenzüberschreitende Betrugsfälle nach Auffassung der Bundesregierung auch ohne entsprechende Gesetzänderungen wirkungsvoll verhindert werden?

Wenn ja, wie?

6

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber welche Maßnahmen die für die Verwaltung der Umsatzsteuer zuständigen Länder in den vergangenen Jahren zur Verbesserung der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ergriffen haben?

Wenn nein, warum nicht?

7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bisher ergriffen bzw. sollen kurzfristig realisiert werden?

8

Hat sich der durch den Wegfall der Grenzkontrollen erhöhte Kontrollbedarf im Bereich der Umsatzsteuer und die Entwicklung des Umsatzsteuerbetrugs bisher in der personellen Ausstattung der Umsatzsteuer-Referate der Steuerabteilungen des Bundesministeriums der Finanzen niedergeschlagen bzw. ist beabsichtigt, die personelle Ausstattung im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung des Umsatzsteuerbetrugs zu erhöhen?

9

In welchem Umfang muss nach Auffassung der Bundesregierung das Bundesamt für Finanzen in die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (z. B. als koordinierende Stelle für bundesweite Maßnahmen) einbezogen werden?

10

Sind die hierfür notwendigen rechtlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen bereits geschaffen worden?

Berlin, den 27. Juni 2000

Gerda Hasselfeldt Heinz Seiffert Norbert Barthle Otto Bernhardt Leo Dautzenberg Jochen-Konrad Fromme Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) Ursula Heinen Dr. Michael Luther Erich Maaß (Wilhelmshaven) Hans Michelbach Hans-Peter Repnik Norbert Schindler Diethard Schütze (Berlin) Wolfgang Schulhoff Klaus-Peter Willsch Elke Wülfing Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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