Forderung nach Abschaffung der Sozialversicherungspflicht für das Ehrenamt
der Abgeordneten Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Mit Beschluss vom 5. Mai 2000 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder den Bundesminister des Innern gebeten, sich dafür einzusetzen, dass von der Bundesregierung umgehend eine Änderung der rechtlichen Bestimmungen auf den Wege gebracht wird, durch die ehrenamtlich Tätige, insbesondere bei den Freiwilligen Feuerwehren, mit ihren Aufwandsentschädigungen aus dem ehrenamtlichen Dienst von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung freigestellt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
Aus welchem Grunde behandelt derzeit eine immer größere Zahl von Versicherungsträgern ehrenamtlich Tätige als abhängig Beschäftigte und damit als Sozialversicherungspflichtige?
Hält die Bundesregierung diesen Rechtszustand vor dem Hintergrund der in der Koalitionsvereinbarung beschlossenen stärkeren Förderung des Ehrenamts für tragbar?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um ehrenamtlich Tätige von der Sozialversicherungspflicht freizustellen?