Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abstufung von Bundesfernstraßen
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Abstufung einer autobahnparallelen Bundesfernstraße zu einer Landesstraße ist das bundesweite Abstufungsprogramm der Bundesregierung auf den Prüfstand zu stellen. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt können erheblich sein, weil die mit der Abstufung verbundene Verlagerung der Straßenbaulast nun nicht mehr nur mit starker Verzögerung oder unter finanzwirksamen Bedingungen und in Abstimmung mit den Ländern stattfindet.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen7
Wie ist der Stand der Ausführung des Abstufungsprogramms der Bundesregierung?
Welche jährlichen Unterhaltskosten verursachen die zur Abstufung vorgesehenen Strecken?
Welche Haushaltsmittel wären notwendig, um diese Strecken im Sinne der ähnlich gelagerten Problematik beim Eisenbahnkreuzungsgesetz in einen ordnungsgemäßen und übergabefähigen Zustand zu versetzen?
Welche Auswirkungen hat die in Rede stehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die Abwicklung des bestehenden Abstufungsprogramms?
Welche Folgen hat die Entscheidung insbesondere für den Haushalt des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen?
Trifft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch rückwirkend auf bereits abgewickelte Projekte zu?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die durch eine Rüge des Bundesrechnungshofs ausgelöste Abstufung der Bundesfernstraßen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Rechte der Länder trotzdem zügig zu vollziehen?