Extreme Zunahme der Gerichtskosten beim Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen und ihre Hintergründe
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Internationale Suchdienst in Bad Arolsen und insbesondere sein Vorstand sind in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand kritischer Presseberichte gewesen.
Themen waren sowohl das schlechte Betriebsklima und der Umgang der Leitung des Suchdienstes mit Beschäftigten, Betriebsrat und gewerkschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern, als auch die schleppende Bearbeitung von Anträgen von Überlebenden der NS-Zwangsarbeit.
Gegen solche kritischen Presseberichte und Kritik aus der Belegschaft ging die Leitung des Suchdienstes wiederholt unter Einschaltung von Anwaltsbüros und von Gerichten vor.
In ihren Antworten auf Anfragen zum Ausmaß solcher arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen beim Suchdienst wie auch der anwaltlichen und Gerichtsverfahren gegen kritische Presseberichte hat die Bundesregierung die Zahl der jährlichen Abmahnungen als „nicht außergewöhnlich“ (Bundestagsdrucksache 14/7988 S. 3, Antwort auf Frage 2) eingestuft. Die Auseinandersetzungen der Leitung des Suchdienstes mit der Presse sollten sich auf durchschnittlich eine pro Jahr belaufen (ebenda S. 4, Antwort auf Frage 6). Um die Kosten dieser anwaltlichen und Gerichtsverfahren gegen kritische Presseberichte zu ermitteln, sei „ein aufwendiges Berechnungsverfahren“ erforderlich, dessen Kosten nicht vertretbar sei. Deshalb sei dazu eine Auskunft nicht möglich, hieß es in der gleichen Bundestagsdrucksache als Antwort auf Frage 7.
In seinen Haushalts- und Wirtschaftsplänen für die Jahre 1999 bis 2002 weist der Internationale Suchdienst entgegen diesen Darstellungen der Bundesregierung eine extreme Zunahme der Ausgaben unter Titel 52601 („Gerichts- und ähnliche Kosten“) aus.
Während sich diese Ausgaben in 1997 auf 3 000 DM beliefen, schnellten sie in 1998 auf 13 000 DM (Ist-Ausgaben; das Soll hatte bei 10 000 DM gelegen), für 1999 auf 36 000 DM (Ist; Soll: 10 000 DM) und für 2000 auf fast 340 000 DM bzw. umgerechnet 173 000 Euro (Ist; Soll: 8 000 DM) hoch. Für 2001 waren nach dem letzten vorliegenden Haushaltsplan Ausgaben von 20 000 Euro, d. h. umgerechnet fast 40 000 DM, für „Gerichts- und ähnliche Kosten“ eingeplant.
Zur Erläuterung der extrem hohen Ausgaben in 2000 heißt es im Haushaltsbericht des ISD lediglich: „Infolge der großen Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Abwicklung des deutschen Fonds versuchen verschiedene internationale Stellen, auch über die Medien, auf die ISD-Geschäftspolitik einzuwirken. Der Suchdienst muss sich deshalb ungewollt mit den diesbezüglich extern geführten Debatten auseinandersetzen …“ Damit wird der Eindruck erweckt, als müsse sich der Suchdienst ohne eigenes Verschulden gegen boshafte und falsche Presseberichte wehren und habe im Wesentlichen dafür 340 000 DM Steuergelder, das hundertfache des drei Jahre vorher benötigten Betrags, verbraucht.
Auch der Etatansatz für 2001 von 20 000 Euro bedeutet einen Anstieg der Ausgaben für Gerichts- und ähnliche Kosten auf das 13fache des 1997 benötigten Betrags.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie erklärt die Bundesregierung die Überschreitung der Ausgaben für „Gerichts- und ähnliche Kosten“ beim Internationalen Suchdienst gegenüber den jeweiligen Soll-Ansätzen – in 1998 um 3 000 DM – in 1999 um 26 000 DM – in 2000 um über 330 000 DM?
Welche anwaltlichen Verfahren, Gerichtsverfahren oder andere Auseinandersetzungen waren für diesen extremen Anstieg maßgeblich (bitte die Verfahren im Einzelnen auflisten)?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese mehr als Verhundertfachung der „Gerichtskosten und ähnliche Kosten“ beim Internationalen Suchdienst binnen drei Jahren?
Warum hat der Suchdienst nach Kenntnis der Bundesregierung in 2001 erneut den 13fachen Betrag der 1997 benötigten Mittel für „Gerichts- und ähnliche Kosten“ veranschlagt, und wie beurteilt die Bundesregierung eine solche Entwicklung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Leitung des Internationalen Suchdienstes angesichts einer solchen Explosion von Gerichtskosten und vergleichbarer Kosten durch Auseinandersetzungen mit Beschäftigten und kritischen Presseberichten, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um für die Zukunft eine Korrektur dieses Umgangs mit kritischen Presseberichten, mit Beschäftigten und mit den ihr zur Verfügung gestellten Steuergeldern durch die Leitung des Suchdienstes zu erreichen?