Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Verwaltungsvereinbarung 1999 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104a des Grundgesetzes heißt es im Zusammenhang mit dem Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“, dass das Bund-Länder-Programm mit „anderen stadtentwicklungspolitisch relevanten Politikfeldern zu einem neuen integrativen Ansatz verknüpft wird“. Weiter heißt es, dass „Bund und Länder deshalb alle für die Entwicklung dieser Gebiete erforderlichen und bereitstehenden Mittel und Maßnahmen des Bundes und der Länder bündeln und koordinieren“. Dazu zählen, so die Verwaltungsvereinbarung, insbesondere die Politikfelder Wohnungswesen, Verkehr, Arbeits- und Ausbildungsförderung, Sicherheit, Frauenförderung, Familien- und Jugendhilfe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele und welche Modellprojekte mit dem Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ inzwischen angelaufen sind und gefördert werden?
Welche Bundesmittel aus dem Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ wurden dafür aus den einzelnen Ländern abgerufen?
Welche Ländermittel aus dem Bund-Länder-Programm wurden nach Kenntnis der Bundesregierung, in welchen Ländern, für das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ ausgereicht?
Wie hoch liegen 1999 die Mittel des Bundes, die aus den Politikfeldern und Programmen wie z. B. der
a) Arbeits- und Ausbildungsförderung
b) Sicherheit
c) Frauenförderung
d) Familien- und Jugendhilfe
e) Verkehr
in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf in den einzelnen Ländern integrativ eingesetzt werden?
In welcher Höhe werden nach Schätzungen der Bundesregierung im Jahr 2000 die Mittel des Bundes liegen, die durch Bündelung und Koordinierung aus anderen Programmen wie z. B. der
a) Arbeits- und Ausbildungsförderung
b) Sicherheit
c) Frauenförderung
d) Familien- und Jugendhilfe
e) Verkehr
in Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf fließen?
Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung 1999 die Landesmittel, die im Rahmen der Bündelung und Koordinierung aus anderen Programmen wie z. B. der
a) Arbeits- und Ausbildungsförderung
b) Sicherheit
c) Frauenförderung
d) Familien- und Jugendhilfe
e) Verkehrsentwicklung
in Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf in den einzelnen Bundesländern fließen?
In welcher Höhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2000 die Mittel der einzelnen Länder geplant, die im Rahmen der Bündelung und Koordinierung aus anderen Programmen wie z. B. der
a) Arbeits- und Ausbildungsförderung
b) Sicherheit
c) Frauenförderung
d) Familien- und Jugendhilfe
e) Verkehr
für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf in den einzelnen Bundesländern bereitstehen?