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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Jugendverbandsarbeit im Konflikt mit Wettbewerbs- und Personenbeförderungsrecht (G-SIG: 14011461)

Verpflichtungen der Jugendverbände nach dem Personenbeförderungsgesetz, Kostenregelung für die Jugendverbände

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

27.10.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/431811. 10. 2000

Jugendverbandsarbeit im Konflikt mit Wettbewerbs- und Personenbeförderungsrecht

der Abgeordneten Klaus Haupt, Dirk Niebel, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Joachim Günther (Plauen), Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhard und der Fraktion der F.D.P

Vorbemerkung

Von Jungendverbänden wurde das Petitum vorgebracht, im Personenbeförderungsgesetz erleichternde Regelungen einzuführen, um sie von unangemessenen Auflagen und Verpflichtungen zu befreien, wenn Jugenderholungs- und Jugendbegegnungsmaßnahmen durchgeführt werden. Insbesondere bei öffentlich beworbenen Maßnahmen müssten Jugendverbände – wie alle Reiseveranstalter – eine Genehmigung für die Durchführung von Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen erwerben und selbst im Fall des gemeinsamen Transports mit Pkw müssten die Mitarbeiter des Jugendverbandes über eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung verfügen. Diese „Gleichbehandlung“ von kommerziellen Reiseanbietern und Jugendverbänden findet im Spannungsfeld von Zielen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes einerseits sowie der Verkehrssicherheit und eines fairen Wettbewerbsrahmens andererseits statt.

Um möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu ermitteln, fragen wir deshalb die Bundesregierung:

Fragen10

1

Unter welchen Bedingungen fallen Jugenderholungs- oder Jugendbegegnungsmaßnahmen unter die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes?

2

Welche Auflagen und Regeln sind in diesen Fällen zu erfüllen?

3

Welche Kosten entstehen einmalig oder mehrmals?

4

Liegen der Bundesregierung Daten vor, die Aufschluss über Zahl und Ausmaß der genehmigungspflichtigen Jugenderholungs- oder Jugendbegegnungsmaßnahmen im Bundesgebiet geben?

5

Welche Verbände, Vereine oder sonstige Organisationen werden von den Verpflichtungen nach dem Personenbeförderungsgesetz erfasst?

6

Welche gewerblichen und welche Sicherheitsinteressen werden durch die bestehenden Regelungen abgedeckt?

7

Gibt es bei diesen Organisationen unterschiedliche, möglicherweise verzerrende Möglichkeiten, die Kosten für die Auflagen und Genehmigungen durch öffentliche Zuschüsse, private Spenden oder durch Umlage auf die Reiseteilnehmer abzudecken?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der gewünschten Trägerpluralität die Situation von Jugendverbänden, die klein sind oder selten angesprochene Maßnahmen anbieten?

9

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Situation von Jugendverbänden zu Gunsten ihrer Jugenderholungs- und Jugendbegegnungsmaßnahmen zu verbessern?

10

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

Berlin, den 11. Oktober 2000

Klaus Haupt Dirk Niebel Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Joachim Günther (Plauen) Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Ina Lenke Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main) Detlef Parr Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Dr. Irmgard Schwaetzer Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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