Initiative „Anschluss statt Ausschluss – IT in der Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Birgit Homburger, Horst Friedrich (Bayreuth), Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Am 9. August 2000 hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, die Initiative „Anschluss statt Ausschluss – IT in der Bildung“ vorgestellt. Kern der Initiative ist der Aufbau einer netzbasierten IT-Infrastruktur an Schulen, Hochschulen und in der beruflichen Bildung. Das deutsche Bildungssystem soll den Umgang und die effiziente Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien durch Lehrende und Lernende selbstverständlich werden lassen, die für die Berufsausbildung immer wichtiger werdenden IT-Kompetenzen in Breite vermitteln und die Basis für die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen am Nutzen der Neuen Medien schaffen.
Dieses Ziel soll durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, in deren Zentrum die Ausstattung aller Schüler in Deutschland mit Laptops steht. Bis zum Jahr 2006 soll jeder Schüler über ein Laptop verfügen. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat darauf hingewiesen, daß die Initiative mit der Privatwirtschaft (Initiative D 21) gemeinsam gestartet werden soll, da die Kosten für die Laptops von der öffentlichen Hand allein nicht aufzubringen sind. Laut Presseberichten betragen die Kosten für die Ausstattung aller Schüler mit Laptops mehr als 80 Mrd. DM. Wenige Wochen später lag den Haushaltsberatungen der Fraktion der SPD ein Vorschlag der Bundesministerin für Bildung und Forschung vor, ab 2002 bedürftige Schüler mit einem Laptop zu versehen. Das Programm soll mit 50 Mio. DM starten und bis 2006 ein Volumen von 350 Mio. DM erreichen.
Das Ziel, Schulen und Schüler mit modernen Kommunikationsmitteln auszustatten, wird auch von der F.D.P.-Fraktion begrüßt. Angesichts der nicht unerheblichen Kosten, der organisatorischen Anforderungen und zwischenzeitlich von den Fachverbänden geäußerten pädagogischen Zweifel an dem IT-Konzept des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) betrachten wir die Umsetzung allerdings mit großer Skepsis.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Warum ist die Entscheidung der Bundesministerin auf die Anschaffung von Laptops gefallen, obwohl die Kosten stationärer Geräte deutlich unter denen von Laptops liegen?
Eragtet es die Bundesregierung für sinnvoll, einen Sechsjährigen mit einem Hochleistungscomputer auszustatten?
Soll das Programm ausschließlich mit Leasingverträgen laufen?
Falls ja, sollen die Schulträger die Leasingverträge abschließen und ist das mit dem kameralistischen System vereinbar?
Wie soll die Wartung der neuen Kommunikationsmittel aussehen und wie soll sie bezahlt werden?
Wer soll den Strom für die „Akkus“ zahlen?
Wer soll den Umbau bzw. die Vernetzung der Adapter in der Schule zahlen?
Wie wird sichergestellt, dass die Kommunen nicht mit den zu erwartenden Folgekosten allein gelassen werden?
Wie soll eine kontinuierliche Entwicklung gesichert werden, wenn die technische Entwicklung schon in wenigen Jahren die Laptops überholt haben dürfte?
In welchem zeitlichen Abstand sollen die Laptops an den aktuellen Stand der Technik angepasst oder gegebenenfalls ausgetauscht werden?
Ist beabsichtigt, auch den Lehrern Laptops zur Verfügung zu stellen?
Sind Einkommensgrenzen vorgesehen, unter denen die Anschaffungs- bzw. Leasingkosten für die Laptops vom Bund übernommen werden sollen?
Sollen die Leistungen der Privatwirtschaft im Rahmen des Sponsorings ebenfalls an Einkommensgrenzen gebunden werden?
Wenn ja, wie hoch sind diese Einkommensgrenzen?
In welchem Zeitraum ist eine steuerliche Abschreibung der Laptops für diejenigen Einkommensgruppe vorgesehen, die die Geräte nicht vom Bund und/oder der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellt bekommt?
Sind im Rahmen der Initiative „Anschluss statt Ausschluss – IT in der Bildung“ Peripheriegeräte vorgesehen: z. B. Drucker, Maus, Externe Tastatur, Scanner, Modem oder ISDN-Karte, Ersatzakku?
Wenn ja, welche Geräte sollen angeschafft werden, und welche Kosten werden dafür veranschlagt?
Wie sollen diese Peripheriegeräte finanziert werden?
Sollen auch diese Geräte im Rahmen des Sponsorings angeschafft werden bzw. steuerlich absetzbar sein?
Wie ist der gegenwärtige Sachstand der Verhandlungen mit der Initiative D 21 und liegen bereits verbindliche Zusagen seitens der Privatwirtschaft vor?
Wenn Zusagen vorliegen, für welchen Zeitraum?
Wird es Erleichterungen beim Werbeverbot an Schulen für solche Unternehmen geben, die eine Schulpartnerschaft übernehmen?
Ist dies im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung bzw. der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder thematisiert worden?
Ist vorgesehen, dass die Schüler die Laptops mit nach Hause nehmen?
Wenn ja, wie ist ein ordnungsgemäßer Umgang mit den Geräten sicherzustellen und sollen Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben werden?
Wenn ja, wer übernimmt die Kosten?
Welche Software soll genutzt werden?
Wer übernimmt die Kosten der Software?
Wer soll anfallende Onlinekosten beim Erledigen von Hausarbeiten übernehmen?
Mit welchem Betriebssystem soll gearbeitet werden?
Soll es eine Initiative des Bundes geben, mit dem Ziel, eine Vereinheitlichung der Lern-, Lehrmittel, Betriebssysteme und Software in allen Ländern zu erreichen?