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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schutz und Unterstützung für Opfer rechter Gewalt (G-SIG: 14012282)

Kriterien und Höhe der Entschädigung der Opfer rechter Gewalt

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

09.10.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/693419. 09. 2001

Schutz und Unterstützung für Opfer rechter Gewalt

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Trotz wachsender gesellschaftlicher Aufmerksamkeit gegenüber der Zunahme rechter Straf- und Gewalttaten in den letzten Jahren und einer zunehmenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit angesichts der Gefahren von rechts, wird den Opfern rechter Gewalt noch immer zu wenig Aufmerksamkeit und Unterstützung zuteil.

Inzwischen hat man zwar gesehen und auch anerkannt, dass viele rechtsextreme Straftaten nicht zur Anzeige kommen, weil die Opfer aus Angst vor möglichen Racheakten vor einer Anzeige zurückschrecken, über ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht informiert sind oder kein Vertrauen in das Rechtssystem haben oder weil sie als Flüchtlinge, Obdachlose, Punks nicht nur ermutigende Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben.

Infolge dieser Erkenntnis sind in den letzten Jahren einige Anlaufstellen für Opfer rechter Gewalt eingerichtet worden, deren Arbeit uneingeschränkte Anerkennung und Unterstützung verdient.

Bei der anhaltend hohen Zahl rechter Straf- und Gewalttaten sind die derzeit bestehenden Stellen aber bei weitem nicht ausreichend, ein flächendeckendes Angebot für Opfer rechter Gewalt ist mit den wenigen bestehenden Anlaufstellen nicht zu gewährleisten.

Zudem lässt die finanzielle und personelle Ausstattung der bestehenden Anlaufstellen in vielen Fällen eine umfassende und langfristige Betreuung und eine qualifizierte rechtliche sowie soziale Beratung der Opfer kaum zu. An über die persönliche Hilfe und Unterstützung hinausgehende Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit ist meist kaum noch zu denken, obwohl gerade diese Arbeit wichtig ist, um perspektivisch ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, dass Opfern nicht mehr das Gefühl gibt, von der Gesellschaft allein gelassen zu werden.

Bereits bestehende Anlaufstellen für Opfer rechter Gewalt fordern daher eine stärkere – nicht nur finanzielle – Unterstützung ihrer Arbeit, einschließlich einer längerfristigen Perspektive. Auf ein Jahr begrenzte Stellen und Mittel machen längerfristiges Planen kaum möglich, die beständige Unsicherheit über den Fortbestand des Projektes wie auch über die eigene berufliche Zukunft behindern die Arbeit zusätzlich.

Dieser Situation suchte der Deutsche Bundestag im März dieses Jahres Rechnung zu tragen, als er den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS „Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“ (Bundestagsdrucksache 14/5456) annahm und die Bundesregierung aufforderte,

„[…] als einen Beitrag in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus den Schutz potentieller Opfer von Straf- und Gewalttaten zu verbessern. Zur Einrichtung eines Härtefall-Fonds für Opfer rechter Gewalt wurden im Bundeshaushalt 2001 zehn Mio. DM zur Verfügung gestellt, für Maßnahmen der Opferbetreuung fünf Mio. DM. Dazu sollen neben anderen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen weitere Anlaufstellen modellhaft entwickelt und erprobt werden, die konkrete rechtliche und soziale Unterstützung bieten und die Öffentlichkeit über das Ausmaß von Diskriminierung und rechtsextremer Gewalt informieren können“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welcher Höhe ist der Härtefall-Fonds für Opfer rechter Gewalt aus Sicht der Bundesregierung im Jahr 2002 mit Finanzmitteln aus dem Bundeshaushalt auszustatten (bitte Antwort begründen)?

2

In welcher Höhe sind aus Sicht der Bundesregierung Finanzmittel aus dem Bundeshaushalt für Maßnahmen der Opferbetreuung und des Opferschutzes im Jahr 2002 bereitzustellen (bitte Antwort begründen)?

3

Wurden von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen weitere Anlaufstellen für Opfer rechter Gewalt modellhaft entwickelt?

a) Wenn ja, wann und wo wurden und werden weitere Anlaufstellen für Opfer rechter Gewalt eingerichtet?

b) Welche Konzeption liegt diesen Anlaufstellen zugrunde?

c) Wie sind diese Anlaufstellen personell ausgestattet?

d) Wie finanzieren sich diese Anlaufstellen und ist deren langfristige Finanzierung sichergestellt?

e) Wenn nein, warum ist dies sechs Monate nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages noch nicht erfolgt?

4

Welche Möglichkeiten haben Opfer rechter Gewalt derzeit, eine Entschädigung zu erhalten?

5

Nach welchen Kriterien werden Opfer rechter Gewalt bislang entschädigt?

6

Wie viele Opfer rechter Gewalt haben in den letzten zehn Jahren Anträge auf Entschädigung gestellt?

a) Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben?

b) Wie viele Anträge wurden mit welcher Begründung abgelehnt?

7

Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zu ergreifen, um Opfern rechter Gewalt eine umfassende, qualifizierte und langfristig gesicherte Unterstützung zu geben?

Berlin, den 14. September 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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