CIRR – Neue Regelung für Exportkredite für Schiffe
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Hans-Michael Goldmann, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Mit Inkraftsetzung der in Aussicht genommenen CIRR-Regelung (CIRR: Commercial Interest Reference Rate) zu Beginn des Jahres 2002 besteht die Gefahr, dass mit diesem Instrument neue internationale Wettbewerbsverzerrungen – sowohl innerhalb der EU als auch weltweit, d. h. insbesondere mit Korea – entstehen. Nach dem bisher bekannten Stand der Verhandlungen stehen wichtige, dafür relevante Detailregelungen aus bzw. sollen erst nach Inkraftsetzung festgelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Maßnahmen sind vorgesehen bzw. sollen ergriffen werden, um die Konditionen für CIRR-Finanzierungen einheitlich und damit nicht wettbewerbsverzerrend zu gestalten?
Welche Möglichkeiten bestehen sicherzustellen, dass die neue CIRR-Regelung erst in Kraft tritt, nachdem harmonisierte Vorschriften für CIRR-Kredite vorliegen?
Inwieweit ist eine Angleichung der Prämien der staatlichen Exportkreditversicherer vor Inkraftsetzung des neuen CIRR-Instruments gewährleistet und wer zahlt die Prämien?
Mit welcher Begründung wird erwartet, dass die Küstenländer sich an den Kosten für das CIRR-bedingte Zinsausgleichssystem beteiligen?
Inwieweit konterkariert das CIRR-System die Zielsetzungen von Basel II?