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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zahl, Ausmaß und Dauer von Einkesselungen von Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in den letzten Jahren (G-SIG: 14011787)

Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen Demonstranten, Beschwerden bzw. Strafanzeigen gegen Polizeibeamte, rechtliche Bewertung der Einkesselung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/541601. 03. 2001

Zahl, Ausmaß und Dauer von Einkesselungen von Demonstrationen gegen Rechtsextremismus in den letzten Jahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit Demonstrationen, Kundgebungen und anderen Protestaktionen gegen Rechtsextremisten kommt es immer wieder zur Einkesselung der Teilnehmer an solchen Protestaktionen durch die Polizei und/oder Beamte des Bundesgrenzschutzes. So wurden in Düsseldorf am 28. Oktober letzten Jahres eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen zum Teil stundenlang eingekesselt und nachher zur Aufnahme ihrer Personalien und Einleitung von Strafverfahren zur Polizei verbracht. Nach Berichten der Eltern dieser Kinder wurde dabei eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen zum Teil stundenlang gefesselt, selbst 12-jährige Kinder polizeilich vernommen und verhört. Die Eltern sollen von der Polizei zu keiner Zeit über die Festnahme ihrer Kinder informiert worden sein. Gegen Kinder seien ohne jeden Anhaltspunkt wahllos Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet worden, minderjährige Mädchen bis auf die Unterwäsche ausgezogen und in Räumen mit sexistischen Kalenderbildern vernommen worden, werfen die Eltern der Polizei weiter vor.

Sechs Wochen später wurden bei einer weiteren Protestaktion gegen Rechtsextremismus in Dortmund erneut etwa 200 Kinder und Jugendliche sowie weitere 400 Erwachsene unter ähnlichen Bedingungen eingekesselt und später vernommen.

Die Betroffenen bzw. die Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen haben sich in beiden Fällen bereits mit Dienstaufsichtsbeschwerden, Anzeigen gegen die verantwortlichen Einsatzleiter und Beschwerden beim Landtag gegen diese Übergriffe gewehrt, ein erstes Gespräch im Landtag mit Abgeordneten hat stattgefunden. Von der Polizei gibt es nach Angaben der Eltern und Betroffenen keine ernsthafte Entschuldigung, geschweige denn eine Wiedergutmachung für die Übergriffe.

Immer wieder kommt es sogar vor, dass Demonstrationen und Kundgebungen von antifaschistischen Bündnissen und/oder Organisationen von Anfang an eingekesselt und zum Teil sogar am Demonstrieren selbst gehindert werden, angeblich aus Gründen der Prävention, d. h. der Vermeidung von Straftaten.

Diese angeblich „präventive“ Einkesselung verstößt gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und kommt praktisch einer Aufhebung des Demonstrationsrechts gleich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Drucksache 14/5416 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44 ISSN 0722-8333

Fragen10

1

Wie viele solcher „Einkesselungen“ von Demonstrationen, Kundgebungen oder anderen Protesten gegen Rechtsextremismus durch Polizei und/oder Beamte des Bundesgrenzschutzes hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren gegeben (bitte die Einkesselungen einzeln aufführen, nach Ort und Datum, Zahl der Eingekesselten, Dauer der Einkesselung, Zahl der dabei eingesetzten Beamten, Zahl der festgestellten Personalien sowie später eingeleiteten Strafverfahren gegen die Eingekesselten)?

2

Wie viele Ermittlungs- bzw. Strafverfahren wurden im Zusammenhang mit solchen Einkesselungen gegen wie viele Teilnehmer solcher Protestaktionen eingeleitet?

3

Mit welchem Ergebnis endeten diese Ermittlungs- und Strafverfahren (bitte nach Einstellungen bzw. Art der verurteilten Straftaten und Ausmaß der verhängten Strafen aufschlüsseln)?

4

Wie viele der dabei eingesetzten bzw. anwesenden Beamte haben im Zusammenhang mit solchen Einkesselungen gegen dieses Vorgehen demonstriert?

5

Wie viele Beschwerden, Strafanzeigen oder ähnliche Proteste der Betroffenen solcher Einkesselungen gegen die beteiligen Beamten und die Einsatzleitung von Polizei bzw. Bundesgrenzschutz hat es nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte nach Art der Beschwerde, Strafanzeige usw. und nach Ort und Datum der jeweiligen Einkesselung aufschlüsseln)?

6

Wie viele Vorermittlungen, Verfahren oder disziplinarische Ermittlungen gegen Beamte oder Einsatzleiter solcher Einkesselungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegeben und wie endeten diese Vorermittlungen, Verfahren usw. (bitte nach Ort und Datum der jeweiligen Einkesselung und nach Ergebnis der jeweiligen Vorermittlungen bzw. Ermittlungen und Verfahren aufschlüsseln)?

7

Waren die Einkesselungen in den oben genannten Fällen auch bei nachträglicher Prüfung das einzige Mittel, um den polizeilichen Erfolg zu erreichen?

8

Widersprechen Einkesselungen nicht dem Einsatzkonzept der Beweis- und Festnahmeeinheiten und warum wurde nicht deren Einsatzkonzept angewandt?

9

Hält die Bundesregierung die Einkesselung von Demonstrationen zur „Prävention“, d. h. zur Vermeidung angeblich drohender Straftaten, für vereinbar mit dem Grundrecht der Demonstrationsfreiheit?

10

Hält die Bundesregierung die Einkesselung von Demonstrationen und anderen Protesten gegen Rechtsextremismus für eine mit ihrer Forderung nach einem „Aufstand der Anständigen“ zu vereinbarende und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang stehende Vorgehensweise von Polizei und Bundesgrenzschutz?

Wenn nein, was will sie ggf. im Benehmen mit den Ländern, auf jeden Fall aber für die ihr unterstellten Beamten des Bundesgrenzschutzes unternehmen, um solche Übergriffe in Zukunft vermeiden?

Berlin, den 26. Februar 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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