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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

DNA-Identifizierung und Speicherung so erhobener Daten wegen Verdachts auf politisch motivierte Straftaten (G-SIG: 14011790)

Anzahl und Art der seit 1998 angeordneten DNA-Analysen, differenziert nach Tätern, Art des Straftatverdachts, Anteil links- oder rechtsextremistischer Täter

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

20.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/541927. 02. 2001

DNA-Identifizierung und Speicherung so erhobener Daten wegen Verdachts auf politisch motivierte Straftaten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Verabschiedung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes im Jahre 1998 auf Betreiben des damaligen Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, ging eine breite Diskussion über die Verfolgung insbesondere von Sexualstraftätern voraus. Inzwischen mehren sich aber die Anzeichen, dass die tatsächliche Handhabung dieses Gesetzes zu ganz anderen Folgen führt als der ursprünglich bezweckten Erfassung von gefährlichen Wiederholungstätern. So gibt es inzwischen Berichte, wonach bei fast allen irgendwo in Strafregistern noch erfassten früheren Straftätern – selbst wenn sie seit Jahren keine weitere Straftat mehr begangen haben und keine einzige Wiederholungstat vorliegt, noch nicht einmal ein Verdacht darauf – eine DNA-Überprüfung angeordnet wird und so riesige DNA-Dateien aufgebaut werden (Wiesbadener Tagblatt, 6. Februar 2001).

Auf der anderen Seite mehren sich die Berichte, dass vermehrt Linke, insbesondere Mitglieder antirassistischer und antifaschistischer Initiativen und von Flüchtlingsgruppen, u. a. von Polizei und Staatsanwaltschaften zur Hinnahme von DNA-Analysen gezwungen werden.

So wurde kürzlich in Berlin eine in der Flüchtlingspolitik aktive Anwaltsgehilfin, gegen die seit über drei Jahren ein bis heute ergebnisloses Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zu Sachbeschädigungen am Fuhrpark einer Handelsgesellschaft läuft, auf Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Abgabe einer Speichelprobe zwecks DNA-Analyse gezwungen (taz, 16. Februar 2001).

Ein ehemaliges Mitglied der RAF musste kürzlich auf Anweisung des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof eine Blutabnahme zwecks DNA-Analyse machen, obwohl überhaupt kein Ermittlungsverfahren gegen diese Person läuft.

Anfang Dezember letzten Jahres wurde gegen mehrere Personen aus der Leipziger Antifa, gegen die seit April 2000 ermittelt wird, weil sie drei Neonazis in Leipzig verletzt haben sollen, ebenfalls eine DNA-Analyse angeordnet und gegen ihren Willen auch vollstreckt, obwohl sie einen Tag vorher gegen die angedrohte Maßnahme Klage vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen eingereicht hatten (Quelle: Flugblatt der Roten Hilfe OG Leipzig, 14. Februar 2001).

Nach einem Bericht der Initiative „Libertad“ wurden bereits im Frühjahr 2000 gegen vier Personen aus der Antifa Schwerin DNA-Analysen angeordnet. Vorwurf: Die vier Personen seien möglicherweise im Mai 1998 bei einem Überfall auf Naziskins in Schwerin beteiligt gewesen (Quelle: www.libertad.de, dort: So oder so Nr. 6, März 2000).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele DNA-Analysen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes von der Bundesanwaltschaft bzw. vom Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof angeordnet worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele dieser Anordnungen ergingen – wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 129a Strafgesetzbuch (StGB), – wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 129 Strafgesetzbuch (StGB), – wegen des Verdachts anderer Straftaten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3

Wie viele der unter Frage 2 genannten Anordnungen erfolgten – gegen nachweisliche Wiederholungstäter/Wiederholungstäterinnen, – wegen Verdachts auf eine Wiederholungstat, – ohne einen solchen Verdacht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

4

a) Wie viele der unter Frage 2 genannten Anordnungen erfolgten im Zusammenhang mit Ermittlungen, bei denen von der Bundesanwaltschaft ein linkssextremistischer politischer Hintergrund vermutet wird? b) Wie viele ergingen im Zusammenhang mit Ermittlungen, bei denen ein rechtsextremistischer Hintergrund vermutet wird? c) Wie viele ergingen im Zusammenhang mit Ermittlungen, bei denen kein politischer Hintergrund vermutet wird? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

5

Wie viele der unter den Fragen 4a) bis 4c) genannten Anordnungen erfolgten – gegen nachweisliche Wiederholungstäter/Wiederholungstäterinnen, – wegen Verdachts auf eine Wiederholungstat, – ohne einen solchen Verdacht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

a) Wie viele weitere Anordnungen zur Erstellung einer DNA-Analyse ergingen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1998 durch andere Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte im Zusammenhang mit Ermittlungen, bei denen ein linksextremistischer Hintergrund der Straftat vermutet wird? b) Wie viele dieser Anordnungen durch andere Staatsanwaltschaften etc. ergingen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Ermittlungen, bei denen ein rechtsextremistischer politischer Hintergrund vermutet wird? c) Wie viele dieser Anordnungen ergingen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen einer Sexualstraftat? d) Wie viele dieser Anordnungen ergingen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit anderen Ermittlungen ohne einen politischen Hintergrund der vermuteten Straftat?

7

Wie viele der unter den Fragen 6a) bis 6d) genannten Anordnungen ergingen – gegen nachweisliche Wiederholungstäter, – wegen Verdachts auf eine Wiederholungstat, – ohne einen solchen Verdacht?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklungen vor dem Hintergrund der Debatten von 1998 und den damaligen Erklärungen, die DNA-Identitätsfeststellung richte sich vor allem gegen Sexualstraftäter und die Gefahr von Wiederholungstaten in diesem Bereich?

Berlin, den 20. Februar 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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