Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/5886
14. Wahlperiode 12. 04. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. April 2001
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Günter Nooke, Ulrich Adam, Hartmut
Büttner (Schönebeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5502 –
Umsetzung der Beschlüsse der Föderalismuskommission
Am 27. Mai 1992 hat die Unabhängige Föderalismuskommission von
Deutschem Bundestag und Bundesrat eine Reihe von Vorschlägen für eine
ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer
Berücksichtigung der neuen Länder beschlossen. Zehn Jahre nach Wiederherstellung der
deutschen Einheit ist es an der Zeit, eine Bilanz über die Umsetzung dieser
Beschlüsse zu ziehen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund aktueller
Strukturreformen wie bei Bundeswehr und Bundesfinanzverwaltung, die
insbesondere auch für die neuen Länder von weitreichender Bedeutung sind.
1. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der Beschlüsse der
Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 in Bezug auf die
danach zu erfolgenden Verlagerungen von Bundesinstitutionen in die neuen
Länder?
Aufgrund der der Bundesregierung vorliegenden Informationen stellt sich der
Umzugsstand – nach Bundesländern geordnet und in der Reihenfolge der
Beschlussempfehlungen – wie folgt dar:
Brandenburg
Die Vorarbeiten zur Errichtung eines Service-Zentrums der
Bundesversicherungsanstalt (BfA) für ca. 1 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in
Brandenburg/Havel sind bis zur Vorbereitung des Grundstückserwerbs für den
geplanten Neubau gediehen. Die Gesamtbaukosten werden auf 125 Mio. DM beziffert.
Die Zusammenführung der Anstaltsteile Berlin-Dahlem und Kleinmachnow
der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in
Neubauten des Umwelttechnologieparks des Landes Brandenburg in Potsdam-
Wilhelmshorst wird vorbereitet. Die Dienstgebäude werden voraussichtlich
2005/2006 bezugsfertig sein.
Nach der Verlagerung der Außenstelle Berlin des Bundesrechnungshofs (BRH)
nach Potsdam hat sich die Zahl der Arbeitsplätze dort über die ursprüngliche
Planung hinaus von 100 auf 150 erhöht.
Mecklenburg-Vorpommern
Der Ausbau einer Leistungsabteilung der BfA in Stralsund nach der
Inbetriebnahme eines neuen Dienstgebäudes geht weiter voran. Bereits 954 Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen sind dort beschäftigt. Außerdem werden 533
Verwaltungsinspektoren und Auszubildende geschult.
Die – statt einer Verlagerung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
(LBG) – in Hönow errichtete Außenstelle der Landwirtschaftlichen Alterskasse
(LAK) wird zur Bearbeitung von Teilaufgaben auch Arbeitsplätze in Pasewalk
einrichten.
Im Zuge der Verlagerung von 150 Dienstposten des Bundesamts für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nach Rostock wird ein Ergänzungsneubau
errichtet, dessen Fertigstellung für September 2002 vorgesehen ist.
Sachsen-Anhalt
Zur Vorbereitung für den Umzug des Umweltbundesamtes (UBA) nach Dessau
wird in diesem Jahr mit dem Bau eines Dienstgebäudes begonnen, das
voraussichtlich Ende 2003 bezugsfertig sein wird.
Die Verlagerung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost (WSD Ost) nach
Magdeburg wird nach Abschluss der Sanierungs- und Umbauarbeiten des als
Amtssitz vorgesehenen Gebäudes voraussichtlich im November 2002
eingeleitet werden.
Zusätzlich zu diesen empfohlenen Verlagerungen wurde in Magdeburg 1998
ein Prüfungsamt des BRH mit 75 Arbeitsplätzen eingerichtet.
Sachsen
Nach Renovierung und Herrichtung des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes
wird die Verlagerung des Bundesverwaltungsgerichts einschließlich der beiden
Münchener Wehrdienstsenate nach Leipzig voraussichtlich Ende 2002/Anfang
2003 erfolgen.
In Leipzig arbeiten bereits der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) und
die ehemalige Dienststelle Berlin des Generalbundesanwalts (GBA). Die
Verlagerung des Bundeswehrdisziplinaranwalts nach Leipzig wird 2002 erfolgen.
Die vorgesehene Verlagerung des Oberbundesanwalts sowie des
Bundesdisziplinaranwalts beim Bundesverwaltungsgericht wird dagegen im Fall der
beabsichtigten Auflösung dieser Behörde nicht erfolgen.
Anstelle der Verlagerung des ehemaligen Zentrums für Telekommunikation
von Berlin nach Sachsen wurden 1994–1996 mehrere Bildungs- und
Dienstleistungseinrichtungen der Deutschen Telekom AG in Leipzig und Dresden
angesiedelt.
Die statt einer Berufsgenossenschaft in Dresden gegründete Akademie für
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Hauptverbandes der
gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-Akademie) hat nach der Fertigstellung
ihres Neubaus in diesem Jahr ihre Arbeit aufgenommen. Sie beschäftigt zz.
bereits 150 Mitarbeiter/-innen.
Das Zeitgeschichtliche Forum Leipzig hat sich statt einer zunächst
vorgesehenen Außenstelle des Bundesarchivs als Filiale des Bonner Hauses der
Geschichte etabliert und sein Personal auf 25 Arbeitsplätze aufgestockt.
Thüringen
Im Rahmen des 1999 abgeschlossenen Umzugs des Bundesarbeitsgerichts
(BAG) nach Erfurt wurden insgesamt 180 Arbeitsplätze verlagert.
Die im Aufbau begriffene Leistungsabteilung der BfA in Gera beschäftigt
inzwischen 429 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In der Ausbildung befinden
sich 298 Verwaltungsinspektorenanwärter und
Sozialversicherungsfachangestellte.
Die nach Jena verlagerte Dienststelle des Deutschen Patent- und Markenamtes
(DPMA) wurde am 1. September 1998 eröffnet. Sie verfügte seinerzeit über
186 Planstellen/Stellen.
In Ilmenau wird eine Außenstelle der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
ausgebaut, die bereits über die Hälfte der rd. 100 zu verlagernden Arbeitsplätze
verfügt.
2. Worin liegen die Probleme bei den Verlagerungsmaßnahmen begründet,
die bislang noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten, und wann
ist mit einem Vollzug zu rechnen?
In einigen Fällen verzögerten sich die empfohlenen Maßnahmen aufgrund von
Änderungen der Rahmenbedingungen (z. B. zeitweilige Tendenzen zur
Regionalisierung der Rentenversicherung und zur Fusion Berlin-Brandenburg im Fall
der BfA-Brandenburg, Verlegung der LBG aus Berlin nach Brandenburg und
Umstrukturierungsvorhaben für die landwirtschaftliche Sozialversicherung im
Fall der LAK). Mehrfach erschien eine Aufgabenänderung der zu verlagernden
Behörden zweckmäßig, die Neuplanungen erforderte (Leistungs- statt
Rehabilitationszentrum der BfA Gera, modifizierte Aufgabenstellung der BAW
unter Berücksichtigung der Funktion der Technischen Universität Ilmenau,
Unterbringung der BBA-Anstaltsteile Berlin und Kleinmachnow im
Technologiepark Brandenburg, Neukonzeption der BG-Akademie in Dresden). Weitere
Verzögerungen entstanden im Lauf des Grundstückserwerbs für künftige
Dienstgebäude (Beseitigung von Altlasten bzw. Sanierungskosten bei BfA-
Brandenburg, UBA ) und der Bauplanung (Alternativkonzepte für
Altbauliegenschaften oder Neubauten, z. B. bei WSD Ost).
Der Vollzug noch nicht abgeschlossener Bau- bzw. Verlagerungsmaßnahmen
ist wie folgt geplant:
2001: Baubeginn der Dienstgebäude des UBA in Dessau;
2002: Ergänzungsneubau des BSH in Rostock;
2002/2003: Umzug des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig;
2003: volle Arbeitsfähigkeit des BfA in Gera und Stralsund; Fertigstellung des
UBA-Dienstgebäudes;
2005/06: Fertigstellung der BBA-Gebäude im Technologiepark Potsdam-
Wilhelmshorst; Fertigstellung des Dienstgebäudes der BfA in Brandenburg;
2007: Abschluss der Dienstpostenverlagerung des BSH.
3. Bei welchen Maßnahmen haben sich die mit den Beschlüssen verbundenen
Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der verlagerten bzw. neu
entstandenen Arbeitsplätze erfüllt und bei welchen nicht?
Insgesamt haben die Verlagerungsmaßnahmen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen im erwarteten Umfang geführt. Da die Beschlussempfehlungen der
Föderalismuskommission 1992 jedoch nicht wieder zu besetzende Arbeitsplätze (KW-
Stellen) und generelle Stelleneinsparungen nicht berücksichtigen, konnten die
damaligen Planungen nicht in allen Fällen voll realisiert werden. Mehrtach
mussten die seinerzeitigen Erwartungen auch unter Berücksichtigung
veränderter Rahmenbedingungen und Aufgaben (s. Antwort zu Frage 2) angepasst
werden. Zurückgenommen wurden z. B. die Richtzahlen der Arbeitsplätze des BfA
in Brandenburg von 1 500 auf 1 000, des DPMA in Jena von 589 auf 186 und
des BAW in Ilmenau von 168 auf 110. Dagegen werden die BfA-Filialen in
Gera und Stralsund voraussichtlich die geplanten 1 000 bzw. 2 000
Arbeitsplätze einrichten. Auch die Verlagerung des 5. Strafsenats des BGH und der
GBA-Stelle entspricht der Planung. Vereinzelt ist eine Zunahme der
Arbeitsplätze über die ursprünglichen Vorgaben zu verzeichnen, z. B. beim BAG in
Erfurt von 140 auf 180 und bei der Außenstelle des BRH in Potsdam von 100
auf 150.
4. Wie viele der Arbeitsplatzinhaber sind mit den verlagerten Institutionen in
die neuen Länder umgezogen, und wie viele Arbeitsplätze werden von
Bediensteten aus der jeweiligen Region besetzt?
Umfassende Informationen hierzu liegen nicht vor; deshalb beschränken sich
die folgenden Angaben auf repräsentative Beispiele aus unterschiedlichen
Aufgabenbereichen.
Beim Aufbau der BfA-Einheiten in Gera wurden 88 %, in Stralsund 83 % aller
Arbeitsplätze von Mitarbeitern/-innen aus der Region besetzt. An der BG-
Akademie in Dresden sind überwiegend einheimische Bedienstete tätig. Das
Verhältnis von einheimischen zu zugezogenen Mitarbeitern/-innen beträgt bei der
Dienststelle des DPMA in Jena 128:55, bei der BAW Ost in Ilmenau 48:30.
Die entsprechende Relation ist beim BAG in Erfurt 50:80 und beim 5.
Strafsenat des BGH in Leipzig 10:13.
5. Welche neuen Bundeseinrichtungen und -institutionen sind gemäß dem
Beschluss der Föderalismuskommission, neue Einrichtungen vorrangig in
den neuen Ländern anzusiedeln, seitdem in den neuen Ländern angesiedelt
worden?
Hierzu zählen die Außenstellen des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (BAFI) in Eisenhüttenstadt, Jena, Kolm, Mühlhausen,
Nostdorf-Holst sowie des Technischen Hilfswerks in Chemnitz, Dresden,
Erfurt, Frankfurt/Oder, Halle, Leipzig, Magdeburg, Potsdam, Stralsund und
Schwerin. Zusätzlich wurde ein Prüfungsamt des BRH in Magdeburg errichtet.
Neu entstand die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe in Gülzow. Seit 1998
wurden als Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt zwei regionale
Vermögensverwertungs-Gesellschaften in Leipzig und jeweils eine in Schwerin und
Sömmerda eingerichtet.
Ergänzend zu der generellen Empfehlung der Föderalismuskommission ist der
Ausbau des Bundesgrenzschutz (BGS) zu berücksichtigen. In den neuen
Ländern wurden vier BGS-Ämter mit 40 regionalen Inspektionen aufgebaut und
über 5 000 Nachwuchskräfte für den Polizeivollzugsdienst rekrutiert.
6. Bei welchen seitdem neu geschaffenen Bundeseinrichtungen und -
institutionen ist eine Ansiedlung in den neuen Ländern nicht erfolgt, und wenn
nicht, aus welchen Gründen?
Im Rahmen ihrer Empfehlungen hat sich die die Föderalismuskommission
auch für eine Verlagerung von Bundesinstitutionen nach Bonn ausgesprochen.
Dementsprechend wurden z. B. 1993 die Verwaltung für
Bundeseisenbahnvermögen und das Eisenbahn-Bundesamt in Bonn angesiedelt. Mit Zustimmung
der Föderalismuskommission entstand 1994 das Bundesaufsichtsamt für den
Wertpapierhandel in Frankfurt als dem mit Abstand größten deutschen
Finanzplatz. Dieser Standort wurde auch für die „Bundesrepublik-Deutschland-
Finanzagentur“ vorgesehen, die das Schuldenmanagement des Bundes
übernehmen wird; sie soll Mitarbeiter und Gebäude der Bundesschuldenverwaltung
im benachbarten Bad Homburg übernehmen.
7. Zeichnet sich eine Ansiedlung neuer Einrichtungen des Bundes in den
neuen Ländern für die Zukunft ab, und wenn ja welcher?
Entsprechende Informationen liegen nicht vor.
8. Welche institutionell geförderten Zuwendungsempfänger des Bundes mit
technologischer oder innovativer Aufgabenstellung sind gemäß einer
entsprechenden Empfehlung der Föderalismuskommission nach
Mecklenburg-Vorpommern verlagert worden, und sind noch weitere
Verlagerungsmaßnahmen geplant?
Statt einer Gesamtverlagerung von institutionell geförderten
Zuwendungsempfänger mit technologischer oder innovativer Aufgabenstellung wurden zur
Förderung in Mecklenburg-Vorpommern neue Einrichtungen wie die Fachagentur
für nachwachsende Rohstoffe in Gülzow gegründet, Forschungsinstitute
aufgebaut oder teilweise verlagert (z. B. Max-Planck-lnstitut für demographische
Forschung in Rostock, Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (Teilinstitut) in
Greifswald) und Blaue-Liste-Einrichtungen unterstützt (z. B.
Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere in Dummersdorf, Institut für
Niedertemperatur-Plasmaphysik an der Universität Greifswald, Institut für
Atmosphärenphysik an der Universität Rostock; Institut für Ostseeforschung in
Warnemünde).
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bereits eine annähernd
ausgewogene Verteilung von Bundeseinrichtungen und -institutionen auf
alle Länder erreicht ist, und gegebenenfalls welche Maßnahmen sind zum
Erreichen dieses Zieles notwendig und geplant?
Die Bundesregierung ist weiterhin bestrebt, die Empfehlungen der
Föderalismuskommission zugunsten einer annähernd ausgewogenen Verteilung von
Bundeseinrichtungen und -institutionen auf alle Länder umzusetzen. Sie wird
diese Empfehlungen auch in Zukunft bei Entscheidungen über den Sitz neuer
Bundeseinrichtungen und -institutionen konsequent berücksichtigen.
10. Wie ist das Verhältnis der Verteilung von Bundeseinrichtungen und
-institutionen auf die neuen Länder zu der auf die alten Länder?
Da umfassende, aussagekräftige und vergleichbare Daten vorwiegend nur in
Teilbereichen vorliegen, wird die Verteilung an zwei unterschiedlichen
Bereichen dargestellt:
Bei einer verhältnismäßig weit verzweigten und tief gestaffelten
Bundesbehörde wie dem Bundesministerium für Finanzen stellt sich das Verhältnis von
Bundeseinrichtungen in den neuen und den alten Ländern wie folgt dar: bei
Oberbehörden 1:7, bei den Dienststellen der Zollverwaltung 111:482, bei den
Bundesvermögensämter 14:23; bei den Bundesforstämtern 20:16.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) liegen nicht nur der Hauptsitz des UBA sondern auch
dessen Außenstelle Bad Elster sowie die Außenstellen Vilm und Leipzig des
Bundesamtes für Naturschutz in den neuen Ländern.
11. Wo sind in den letzten Jahren Standorte von Bundeseinrichtungen in den
neuen Ländern geschlossen worden bzw. steht deren Schließung in
absehbarer Zeit bevor?
Die 1996 von der Bundesregierung beschlossene Verschlankung der
Bundesverwaltung und die Verpflichtung zu kontinuierlichen Personaleinsparungen
mussten bei der Umsetzung der Empfehlungen der Föderalismuskommission
berücksichtigt werden. Dies führte in Verbindung mit Anpassungen an
organisatorische Veränderungen in Teilbereichen auch in den neuen Bundesländern
zu Umstrukturierungen von Bundeseinrichtungen.
So sind seit 1993 im Bereich der Zollverwaltung an folgenden Orten insgesamt
42 Dienststellen geschlossen worden: in der Oberfinanzdirektion (OFD)
Chemnitz – Güterbahnhof Chemnitz, Freiberg, Schwarzenberg; Post Dresden,
Bischofswerda, Altstadt, Meißen, Zollamt Messe, Post Leipzig, Wurzen,
Döbeln, Bautzen, Zwickau, Auerbach, Zinnwald; in der OFD Cottbus –
Oderbrücke, Seelow, Hohensaaten, Bad Freienwalde, Mescherin, Luckenwalde,
Neuruppin, Wittenberge; in der OFD Erfurt – Gotha, Mühlhausen, Sömmerda,
Weimar, Bad Salzungen, Ilmenau, Walldort, Altenburg, Zeulenroda; in der
OFD Magdeburg – Bernburg, Halberstadt, Kalbe/Milde, Rothensee, Eisleben,
Merseburg, Wittenberg; in der OFD Rostock – Neustrelitz, Pasewalk, Rostock,
Güstrow, Malchin, Warnemünde, Wismar, Stralsund. Im gleichen Zeitraum
wurden an anderen Standorten 25 Dienststellen mit neuen
Aufgabenschwerpunkten eingerichtet. Bundesforstämter wurden in Jüterbog, Brück, Aue,
Weißwasser, Kammerforst, Sondershausen, Eggesin und Goldberg aufgelöst.
Geschlossen wurden das Bundesvermögensamt in Gera sowie die Außenstellen
Mühlhausen und Kollm des BAFI. Aufgelöst wurden weiterhin die
Außenstellen Müncheberg und Merbitz der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft,
Dresden-Pillnitz und Glaubitz der Biologischen Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft, Kauscha der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an
Kulturpflanzen und Oranienburg der Bundesanstalt für Milchforschung. Auch die
Außenstelle Potsdam des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG)
geschlossen, die Schließung der Außenstelle Leipzig ist für Ende 2005 geplant.
Die Außenstelle Potsdam der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und
Post (Reg TP) wurde aufgelöst und mit der Außenstelle Berlin zusammen
gelegt; bis 2006 sollen auch die Außenstellen Halle, Chemnitz, Cottbus und
Neubrandenburg durch Zusammenlegung umstrukturiert werden.
12. Welche Standorte der Bundesfinanzverwaltung in den neuen Ländern,
insbesondere der Zollverwaltung, sind nach dem aktuellen Stand der
Planung im Rahmen der vom Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel,
betriebenen Neustrukturierung der Bundesfinanzverwaltung von der
Schließung oder Zusammenlegung bedroht?
Es ist beabsichtigt, im zweiten Halbjahr 2001 das Hauptzollamt Schwerin
aufzulösen und die Aufgaben dem Hauptzollamt Stralsund zu übertragen. Von der
bundesweiten Integrierung der Hauptzollämter für Prüfungen in die
verbleibenden Hauptzollämter sind in den neuen Ländern die Standorte Rostock,
Magdeburg, Potsdam, Erfurt und Dresden betroffen. Im Rahmen der Straffung
der Zollfahndung ist die Auflösung der Standorte Rostock, Magdeburg bzw.
Erfurt vorgesehen. Nach der Osterweiterung der Europäischen Union ist die
Aufhebung der Hauptzollämter an folgende Orten geplant: Neubrandenburg,
Schwedt, Cottbus, Löbau, Pirna; Leipzig, Chemnitz, Plauen; diese
Dienststellen werden mit den Hauptzollämtern Stralsund, Frankfurt/Oder, Berlin,
Dresden und Erfurt zusammengelegt. Außerdem sollen an der
deutschpolnischen und deutsch-tschechischen Grenze in den neuen Bundesländer
31 Grenzzollstellen aufgehoben werden.
13. Auf welche Weise wird bei den beabsichtigten
Neustrukturierungsmaßnahmen den Beschlüssen und Empfehlungen der
Föderalismuskommission Rechnung getragen, und gibt es konkrete Beispiele für beabsichtigte
Standortentscheidungen, an denen sich eine Präferenz für die neuen
Länder jenseits von Fach- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten
festmachen lässt?
Die Organisation der Zollverwaltung muss die Wirtschaftsstruktur
berücksichtigen und ihre Serviceleistungen insbesondere an den Standorten im- und
exporttreibender Unternehmen erbringen. Standortfragen werden daher im
Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Wirtschaft und nach bundesweit
einheitlichen Parametern entschieden. In diesem Rahmen wird den
Empfehlungen der Föderalismuskommission Rechnung getragen. So ist in der
Zollverwaltung vorgesehen, zwei von vier vorgesehenen Service-Zentren für Beschäftigte
der Zoll- und Bundesvermögensverwaltung in Dresden und Rostock zu
unterhalten. Im Zuge der Neuorganisation des Kassenwesens des Bundes wird
zudem Halle als einer von vier langfristig verbleibenden Kassenstandorten
erhalten bleiben.
14. Verändert sich das Verhältnis der Verteilung von Bundeseinrichtungen
auf neue und alte Länder durch die im Rahmen der Neustrukturierung der
Bundesfinanzverwaltung vorgesehenen Maßnahmen?
In Folge der Neustrukturierung der Bundesfinanzverwaltung werden in den
alten Bundesländern im zweiten Halbjahr 2001 29 Hauptzollämter aufgehoben
und die Zahl der Binnenzollämter wird um rund ein Drittel reduziert. Ferner
werden nach der Osterweiterung der Europäischen Union weitere 3
Hauptzollämter und 14 Grenzzollämter an der deutsch-tschechischen Grenze
geschlossen. Zudem werden den alten Ländern 16 und in den neuen Ländern 5
Hauptzollämter für Prüfungen aufgelöst und deren Aufgaben in die bestehenden
Hauptzollämter integriert.
Nach Abschluss dieser Straffungsmaßnahmen wird sich der prozentuale Anteil
der in den neuen Bundesländern gelegenen Behörden und Dienststellen an der
Gesamtzahl wie folgt verändern: Hauptzollämter (ohne Hauptzollämter für
Prüfungen): von ca. 18 % auf ca. 14 %; Zollfahndungsämter: von ca. 24 % auf
25 %; Zollämter: von ca. 17 % auf ca. 16 %; Zollkommissariate (deren
Aufgaben nur an Drittlandsgrenzen erhalten bleiben): von 32 % auf 0 %;
Bundeskassen: von ca. 6 % auf 25 %; Bildungszentren: unverändert ca. 33 %.
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