Umsetzung der Beschlüsse der Föderalismuskommission
der Abgeordneten der Abgeordneten Günter Nooke, Ulrich Adam, Hartmut Büttner (Schönebeck), Kurt-Dieter Grill, Manfred Grund, Norbert Hauser (Bonn), Josef Hollerith, Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Paul Krüger, Dr. Michael Luther, Hans Michelbach, Christa Reichard (Dresden), Katherina Reiche, Hans-Peter Repnik, Dr. Rupert Scholz, Gerhard Schulz, Margarete Späte, Michael Stübgen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 27. Mai 1992 hat die Unabhängige Föderalismuskommission von Deutschem Bundestag und Bundesrat eine Reihe von Vorschlägen für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder beschlossen. Zehn Jahre nach Wiederherstellung der deutschen Einheit ist es an der Zeit, eine Bilanz über die Umsetzung dieser Beschlüsse zu ziehen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund aktueller Strukturreformen wie bei Bundeswehr und Bundesfinanzverwaltung, die insbesondere auch für die neuen Länder von weitreichender Bedeutung sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung der Beschlüsse der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 in Bezug auf die danach zu erfolgenden Verlagerungen von Bundesinstitutionen in die neuen Länder?
Worin liegen die Probleme bei den Verlagerungsmaßnahmen begründet, die bislang noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten, und wann ist mit einem Vollzug zu rechnen?
Bei welchen Maßnahmen haben sich die mit den Beschlüssen verbundenen Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der verlagerten bzw. neu entstandenen Arbeitsplätze erfüllt und bei welchen nicht?
Wie viele der Arbeitsplatzinhaber sind mit den verlagerten Institutionen in die neuen Länder umgezogen, und wie viele Arbeitsplätze werden von Bediensteten aus der jeweiligen Region besetzt?
Welche neuen Bundeseinrichtungen und -institutionen sind gemäß dem Beschluss der Föderalismuskommission, neue Einrichtungen vorrangig in den neuen Ländern anzusiedeln, seitdem in den neuen Ländern angesiedelt worden?
Bei welchen seitdem neu geschaffenen Bundeseinrichtungen und -institutionen ist eine Ansiedlung in den neuen Ländern nicht erfolgt, und wenn nicht, aus welchen Gründen?
Zeichnet sich eine Ansiedlung neuer Einrichtungen des Bundes in den neuen Ländern für die Zukunft ab, und wenn ja welcher?
Welche institutionell geförderten Zuwendungsempfänger des Bundes mit technologischer oder innovativer Aufgabenstellung sind gemäß einer entsprechenden Empfehlung der Föderalismuskommission nach Mecklenburg-Vorpommern verlagert worden, und sind noch weitere Verlagerungsmaßnahmen geplant?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bereits eine annähernd ausgewogene Verteilung von Bundeseinrichtungen und -institutionen auf alle Länder erreicht ist, und gegebenenfalls welche Maßnahmen sind zum Erreichen dieses Zieles notwendig und geplant?
Wie ist das Verhältnis der Verteilung von Bundeseinrichtungen und -institutionen auf die neuen Länder zu der auf die alten Länder?
Wo sind in den letzten Jahren Standorte von Bundeseinrichtungen in den neuen Ländern geschlossen worden bzw. steht deren Schließung in absehbarer Zeit bevor?
Welche Standorte der Bundesfinanzverwaltung in den neuen Ländern, insbesondere der Zollverwaltung, sind nach dem aktuellen Stand der Planung im Rahmen der vom Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, betriebenen Neustrukturierung der Bundesfinanzverwaltung von der Schließung oder Zusammenlegung bedroht?
Auf welche Weise wird bei den beabsichtigten Neustrukturierungsmaßnahmen den Beschlüssen und Empfehlungen der Föderalismuskommission Rechnung getragen, und gibt es konkrete Beispiele für beabsichtigte Standortentscheidungen, an denen sich eine Präferenz für die neuen Länder jenseits von Fach- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten festmachen lässt?
Verändert sich das Verhältnis der Verteilung von Bundeseinrichtungen auf neue und alte Länder durch die im Rahmen der Neustrukturierung der Bundesfinanzverwaltung vorgesehenen Maßnahmen?