Weiterleitung von Dokumenten Asylsuchender aus dem Iran durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
des Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wie amnesty international in seinem Jahresbericht 2000 darlegt, sind nichtmuslimische Gläubige im Iran besonderen Repressionen ausgesetzt und werden sogar mit der Todesstrafe bedroht. So waren im Berichtszeitraum bis zu 20 Mitglieder der religiösen Minderheit der Baha’i inhaftiert, fünf von ihnen waren mit der Todesstrafe bedroht. Im März 1999 wurden 13 Angehörige der Jüdischen Gemeinde in südiranischen Städten verhaftet. Ihnen wurde Spionage für Israel und den USA vorgeworfen.
In einem der Caritas Leipzig bekannten Fall leitete das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge – Außenstelle Chemnitz – die Taufurkunde eines vom Islam zum Christentum konvertierten Asylsuchenden an die iranische Botschaft in Berlin weiter. Auf Nachfrage der Caritas erklärte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, „dass bei einer Abschiebung die Originaldokumente gewöhnlicherweise an die zuständige Botschaft geschickt werden, und dass es keine Möglichkeit gibt, die Originaltaufurkunde von der Botschaft der Islamischen Republik Iran zurückzubekommen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation religiöser Minderheiten im Iran?
Wie groß ist die Zahl religiös Verfolgter aus dem Iran, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl suchen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Abschiebungen von Angehörigen religiöser Minderheiten in den Iran aufgrund der Menschenrechtslage in diesem Land nicht zu verantworten sind?
Wie groß ist die Zahl der Abschiebungen in den Iran (bitte für die letzten 10 Jahre aufschlüsseln)?
Ist es üblich, dass die Originaldokumente der Asylsuchenden, die das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Rahmen des Asylantragsverfahrens verlangt, so z. B. Taufurkunden religiös Verfolgter, an die jeweiligen ausländischen Botschaften weitergeleitet werden?
a) Wenn ja:
– Auf welche Herkunftsländer trifft dies zu?
– Zu welchem Zeitpunkt innerhalb des laufenden Asylverfahrens werden Dokumente der Botschaft des Herkunftslandes übermittelt?
– Seit wann wird dieses Verfahren angewandt?
b) Welcher Zweck wird damit erfüllt?
c) Wie wird dieses Verfahren unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten beurteilt?
Gibt es weitere Stellen, denen diese Unterlagen weitergereicht werden? Wenn ja, welche sind dies und zu welchem Zweck wird so verfahren?
Ist der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass im Iran nicht nur der Getaufte, sondern auch der Täufer Repressionen ausgesetzt ist, bekannt, dass die Weiterleitung von Namen an die iranische Botschaft auch weitere Menschenleben im Iran bedroht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit den Dokumenten Asylsuchender ausreichend sorgsam umgegangen wird?
Wenn nicht, welche Änderungen des Verfahrens werden in Betracht gezogen?