Altfett-Diebstähle als neues Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4576)
der Abgeordneten Rainer Galla, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing, Kay-Uwe Ziegler, Tobias Teich, Thomas Dietz, Kerstin Przygodda, Robin Jünger, Kay Gottschalk, Thomas Ladzinski, Stefan Keuter, Achim Köhler, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Dr. Christoph Birghan, Udo Theodor Hemmelgarn, Lukas Rehm, Marcel Queckemeyer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Alte Speisefette und -öle sind inzwischen nicht nur ein gefragter Sekundärrohstoff, sondern auch zunehmend das Ziel von Diebstählen, die nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (BDE) und betroffener Entsorgungsunternehmen vermutlich dem Bereich der (grenzüberschreitenden) Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind.
Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Altfett-Diebstähle als neues Geschäftsfeld der Organisierten Kriminalität“ (Bundestagsdrucksache 21/4199) hat die Bundesregierung am 5. März 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/4576 geantwortet und hierbei in weiten Teilen auf fehlende Erkenntnisse oder Zuständigkeiten der Länder verwiesen.
Für die Fragesteller ergeben sich aus der Antwort weitere Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche „bisher verfügbaren Informationen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/4576) zum Gegenstand der Kleinen Anfrage liegen dem Bundeskriminalamt vor (bitte ausführen)?
Ist das Bundeskriminalamt im Sinne der Frage 13 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4576 zu einer vorläufigen Bewertung bzw. Zwischenbewertung gelangt? Wenn ja, zu welcher?
Wurden beim Bundeskriminalamt zur Frage der Bewertung der „bisher verfügbaren Informationen“ Aktenvermerke, Berichte, Zusammenfassungen oder sonstige Schriftstücke gefertigt (wenn ja, bitte auflisten nach Datum, erstellender Organisationseinheit, ggf. Adressat und schlagwortartiger Angabe des Inhalts)?
Ist der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Hubig bekannt, mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „Organisierte Kriminalität“ das Bundeskriminalamt arbeitet und diesen insbesondere im Rahmen seines Internetauftritts darstellt (vgl. www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Aussage des Bundeskriminalamts im Rahmen seines Internetauftritts, wonach das dort angeführte Begriffsverständnis des Begriffs „Organisierte Kriminalität“ von einer „bundesweiten Gemeinsamen Arbeitsgruppe Justiz/Polizei (GAG) im Jahr 1990 entwickelt“ worden sei, zutrifft?
Ist nach der Auffassung der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Hubig die in Frage 5 in Bezug genommene Arbeitsdefinition des Begriffs „Organisierte Kriminalität“ auch im Kontext strafrechtlicher Sachverhalte und Fragestellungen anwendbar? Wenn ja, warum wurde in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 21/4576 mitgeteilt, dass der Begriff „Organisierte Kriminalität“ einen strafrechtlich nicht definierten Phänomenbereich beschreibe und wenn nein, warum nicht?
Bedarf die in Frage 5 in Bezug genommene Arbeitsdefinition des Begriffs „Organisierte Kriminalität“ nach der Auffassung der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Hubig einer Neubewertung bzw. Korrektur (wenn ja, bitte ausführen)?
Verstehen die Fragesteller die Antwort der Bundesregierung auf Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/4576 zutreffend dahin, dass Abgabe, Erwerb, Weiterverarbeitung und Inverkehrbringung nach Weiterverarbeitung von Altfetten und -ölen aus ursprünglichen Speisefetten und -ölen keinerlei Nachweis-, Kennzeichnungs- und sonstigen Pflichten aufgrund europarechtlicher oder bundesrechtlicher Rechtsnormen unterliegen und damit vorbehaltlich der Bundesregierung nicht bekannter landesrechtlicher Bestimmungen frei von rechtlicher Regulierung sind?
Wie wurde bisher beim Einsatz von Bio-Diesel, bei der nach geltendem Recht unter Verwendung von Altfetten hergestellter Bio-Diesel eine Doppelanrechnung auf die Treibhausminderungs-Quote erfährt (vgl. §§ 37a ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG); zur möglicherweise künftigen Rechtslage vgl. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, Drucksache 21/4083) ein korrekter Gesetzesvollzug sichergestellt, wenn der Bundesregierung ausweislich ihrer Antwort auf Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 21/4576 keine Erkenntnisse zur Menge der anfallenden Altfette bzw. -öle vorliegen?
Wie wurde bisher mit Mengenangaben von Inverkehrbringern von Kraftstoffen in Bezug auf den Einsatz von Bio-Diesel, der unter Verwendung von Altfetten hergestellt wurde, umgegangen und diese Angaben zumindest auf Plausibilität überprüft?
In welchem Umfang wurde seit dem 1. Januar 2017 den Inverkehrbringern von Kraftstoffen ggf. eine Doppelanrechnung auf die Treibhausminderungs-Quote im Hinblick auf die Inverkehrbringung von Bio-Diesel, der unter Verwendung von Altfetten bzw. -ölen hergestellt wurde, zugebilligt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Inverkehrbringer [ggf. anonymisiert als Inverkehrbringer 1, Inverkehrbringer 2 usw.], Menge des Kraftstoffs mit Doppelanrechnung)?
Wie viele Rechtshilfeersuchen auf justitieller Ebene wurden durch das Bundesamt für Justiz ggf. seit dem 1. Januar 2017 insgesamt eingeleitet (bitte aufschlüsseln nach Jahr der Einleitung des Verfahrens unter jeweiliger Angabe der Zahl der zum Zeitpunkt der Antwort erledigten bzw. noch offenen Verfahren?
Wie viele dieser möglichen Rechtshilfeersuchen (vgl. Vorfrage) entfallen auf Mitgliedstaaten der EU (bitte getrennt nach Ländern aufschlüsseln, im Übrigen aufschlüsseln wie zuvor)?
Wie viele Ersuchen an das Europäische Justizielle Netz wurden durch das Bundesamt für Justiz ggf. seit dem 1. Januar 2017 insgesamt gestellt (bitte aufschlüsseln nach Teilnehmerländern des Europäischen Justiziellen Netzes sowie zusätzlich nach dem Jahr des Ersuchens unter jeweiliger Angabe der Zahl der zum Zeitpunkt der Antwort erledigten bzw. noch offenen Ersuchen?
Wie viele Ersuchen an Eurojust wurden durch das Bundesamt für Justiz ggf. seit dem 1. Januar 2017 insgesamt gestellt (bitte aufschlüsseln nach Teilnehmerländern von Eurojust sowie zusätzlich nach dem Jahr des Ersuchens unter jeweiliger Angabe der Zahl der zum Zeitpunkt der Antwort erledigten bzw. noch offenen Ersuchen?
Wie viele Unterrichtungen aufgrund von Unterrichtungspflichten sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2017 an Eurojust erfolgt oder wurden pflichtwidrig unterlassen (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Gegenstand der erfolgten bzw. unterlassenen Unterrichtungen)?