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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Sachstand der automatisierten Baucode-Prüfung und des Building Information Modeling-basierten Bauantrags in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

16.07.2026

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

17.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/685403.07.2026

Sachstand der automatisierten Baucode-Prüfung und des Building Information Modeling-basierten Bauantrags in Deutschland

der Abgeordneten Olaf Hilmer, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Digitalisierung des Bauwesens hat mit dem „Einer-für-Alle"-Dienst (EfA) des Digitalen Bauantrags eine erste Stufe erreicht. Die nächste logische Stufe wäre eine automatisierte, regelbasierte Prüfung der Einhaltung von Bauvorschriften direkt aus einem dreidimensionalen Gebäudedatenmodell (Building Information Modeling, BIM) – international als Automated Code Compliance Checking (ACCC) bezeichnet.

In den Vereinigten Staaten von Amerika hat das Department of Housing and Urban Development (HUD) hierzu mit der „Automated Permitting Systems Demonstration, NOFO" ein Demonstrationsprogramm aufgelegt, das den Echtbetrieb einer automatisierten Genehmigungsplattform in einer realen Genehmigungsumgebung testet. Ferner sollen empirische Erkenntnisse zu Bearbeitungszeit, Workflow-Effizienz, Personalrollen, Kosten, Governance-Anforderungen und Einsparpotenzialen gewinnen werden (www.huduser.gov/portal/ota/funding-opportunities.html).

In Deutschland bestehen mit Vorhaben wie dem „BIM-basierten Bauantrag", „MBO2BIM" des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Projekten der Forschungsinitiative „Zukunft Bau" des BBSR sowie dem EU-Horizon-Projekt „ACCORD" (Demonstrator Berlin-Tegel) vergleichbare Forschungsansätze.

Die Bundesregierung hatte 2023 eingeräumt, dass kein System aus einem BIM-Modell einen BIM-basierten Bauantrag generieren kann (Bundestagsdrucksache 20/7809).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche vom Bund geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur automatisierten bzw. regelbasierten Prüfung der Einhaltung von Bauvorschriften (ACCC) bestehen derzeit oder sind seit 2020 abgeschlossen, und mit welchem jeweiligen Fördervolumen (bitte je Vorhaben Titel, Träger, Laufzeit und Fördersumme angeben)?

2

Welche Ergebnisse liegen aus dem Vorhaben „MBO2BIM" des DIBt sowie aus den einschlägigen Vorhaben der Forschungsinitiative „Zukunft Bau" des BBSR zur maschinenlesbaren Abbildung bauordnungsrechtlicher Vorschriften vor?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das EU-Horizon-Projekt „ACCORD" und dessen deutschen Demonstrator (u. a. Tegel Projekt GmbH, XLeitstelle Hamburg, Fraunhofer IBP), und welche übertragbaren Erkenntnisse zieht sie daraus?

4

Plant die Bundesregierung ein eigenes Demonstrations- oder Reallabor-Vorhaben zur Erprobung automatisierter Baugenehmigungsverfahren im Echtbetrieb (vergleichbar der HUD-NOFO), und falls nein, warum nicht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Reifegrad verfügbarer Prüfsoftware für ein vollständig modellbasiertes Baugenehmigungsverfahren, und welche Funktionslücken bestehen aus ihrer Sicht?

6

Inwieweit ist die Erzeugung und automatisierte Prüfung eines BIM-basierten Bauantrags seit der Auskunft in Bundestagsdrucksache 20/7809 fortgeschritten, und welcher Stand wurde im dort genannten Teilprojekt erreicht?

7

Welche offenen Standards (insbesondere XBau, XPlanung, IFC/ISO 16739) legt die Bundesregierung der automatisierten Prüfung zugrunde, und wie stellt sie Herstellerneutralität und die Vermeidung von Anbietermonopolen sicher?

8

Auf welcher Rechtsgrundlage könnten automatisierte Prüfergebnisse im Baugenehmigungsverfahren verbindlich werden, und wie verhält sich dies zum Verbot des vollständig automatisierten Verwaltungsakts (§ 35a VwVfG) sowie zu Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung?

9

Wie sollen Verantwortlichkeit und Haftung bei fehlerhaften automatisierten Prüfungen verteilt werden (Behörde, Softwarehersteller, Entwurfsverfasser)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis eines bundesweit einheitlichen automatisierten Prüfsystems zum landesrechtlichen Bauordnungsrecht und zum kommunalen Selbstverwaltungsrecht nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes?

11

Welche Erkenntnisse aus bundesgeförderten Vorhaben oder Pilotprojekten (etwa BIM Deutschland, Zukunft Bau) liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen automatisierter Prüfung auf Bearbeitungszeiten, Verfahrenseffizienz und Personalbedarf vor, und plant sie eine Erhebung im Rahmen ihrer Zuständigkeit?

12

Welche Kosten und welche möglichen Einsparungen erwartet die Bundesregierung, und beabsichtigt sie – anders als beim digitalen Bauantrag – eine systematische, empirische Evaluierung (bitte begründen)?

13

Welche Qualifizierungs- und Schulungsangebote zur automatisierten Prüfung stellt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit bereit oder fördert er (etwa über BIM Deutschland oder den Bundesbau), und plant er, solche Angebote auszubauen?

Berlin, den 25. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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