Kosten, Mietbindung, Betriebsdauer und Trägerschaft des Lernorts „Landshut“ in Friedrichshafen
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 13. Oktober 1977 wurde die Lufthansa-Maschine „Landshut“ entführt. Die Entführer wollten die Freilassung inhaftierter Mitglieder der Rote-Armee-Fraktion (RAF) erzwingen. Flugkapitän Jürgen Schumann wurde am 16. Oktober 1977 in Aden von den Entführern ermordet. In der Nacht zum 18. Oktober 1977 befreite die Grenzschutzgruppe 9 die Geiseln in Mogadischu. Die Entführung gehört zu den prägenden Ereignissen des `Deutschen Herbstes´. Im Jahr 2017 wurde das Flugzeug nach Deutschland zurückgeführt und nach Friedrichshafen gebracht.
Seit Ende des Jahres 2020 verfolgt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) federführend das Vorhaben „Lernort Landshut. Der Demokratieraum in Friedrichshafen“; institutioneller Träger ist das Dornier Museum Friedrichshafen. Als endgültiger Standort wurde im Jahr 2022 die Halle Q, eine ehemalige Flugzeugwerft am Rollfeld des Flughafens Friedrichshafen, festgelegt. Die bauliche Herrichtung läuft seit Januar 2024; das Flugzeug wurde am 22. Oktober 2024 in die Halle eingebracht (vgl. www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/lernort-landshut/).
Presseberichten zufolge hat der Bund für das Vorhaben 15 Mio. Euro bewilligt. Über die Halle sei ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren bei einer Monatsmiete von 47 000 Euro geschlossen worden. Seit dem Jahr 2020 seien rund 3,3 Mio. Euro für Transport, Hallenherrichtung und Konservierung sowie knapp 2,7 Mio. Euro für die Ausstellung verausgabt worden (Schwäbische Zeitung, „‚Lernort Landshut‘ kostet 47 000 Euro Miete im Monat“).
Nach Presseberichten hat der Präsident der bpb, Sönke Rix, den ehemaligen Geiseln mitgeteilt, ein Betrieb sei derzeit nur von Oktober 2027 bis April 2028 geplant; ein langfristiger Betrieb sei „aufgrund der angespannten Haushaltslage“ nicht möglich. Ein Träger für einen Dauerbetrieb sei bislang nicht gefunden worden. Die jährlichen Betriebskosten werden mit bis zu 800 000 Euro bei 10 bis 12 Beschäftigten angegeben, der Bedarf über zehn Jahre mit rund 8 Mio. Euro (Schwäbische Zeitung, „‚Landshut‘ soll nur ein halbes Jahr lang zu sehen sein“).
Bei einer Monatsmiete von 47 000 Euro ergibt sich über 15 Jahre nach Berechnung der Fragesteller eine Mietbindung von 8,46 Mio. Euro. Dieser Betrag überschreitet den für zehn Jahre Betrieb angegebenen Bedarf von rund 8 Mio. Euro. Nach Auffassung der Fragesteller stellt sich daher nicht die Frage, ob Mittel vorhanden sind, sondern die Frage, wie sie eingesetzt werden.
Regierungsamtlich belegt ist der Sachstand bislang im Wesentlichen nur bis zum Jahr 2023. Die Bundesregierung hat zu dem Vorhaben in den Antworten auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/21094 und 19/22721 sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/28566 und in mehreren Schriftlichen Fragen der Jahre 2021 bis 2023 Auskunft gegeben. In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5277 finden sich zum Lernort „Landshut“ ausschließlich Ausgaben für Begleitprodukte: 50 868,84 Euro für Öffentlichkeitsarbeit, 34 492,15 Euro für den Instagram-Kanal „@demokratieraumdielandshut“, 1 500 Euro für ein Bildungspaket und 296 198 Euro für ein Computerspiel mit dem Titel „6 Weeks“, das nach den dortigen Angaben ausdrücklich nicht als Lernspiel, sondern als Unterhaltungsspiel für die Vertriebsplattform Steam angelegt ist. Zu Bau, Miete und Betrieb des Lernorts enthält die Antwort der Bundesregierung keine Angaben.
Ein eigener Haushaltstitel für den Lernort „Landshut“ besteht nicht. Im Bundeshaushalt 2026 verfügt die bpb (Einzelplan 06, Kapitel 0635) unter anderem über 17,0 Mio. Euro im Titel 686 01 („Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus“) und über 34,3 Mio. Euro im Titel 532 02 („Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)“). Die mit dieser Kleinen Anfrage erbetenen Angaben sind nach Kenntnis der Fragesteller nicht veröffentlicht und lassen sich mangels eines eigenen Titels auch der Haushaltsrechnung des Bundes nicht entnehmen.
Die Fraktion der AfD hat mit dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/25313 vom 16. Dezember 2020 („Die Landshut endlich ausstellen – Ein Museum für die Opfer des RAF-Terrorismus errichten“) die Errichtung eines Erinnerungsortes gefordert. Der Deutsche Bundestag hat diesen Antrag am 20. Mai 2021 auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (Bundestagsdrucksache 19/28971) abgelehnt.
Halle, Flugzeug, Mietvertrag und Eröffnungstermin liegen vor. Nach Auffassung der Fragesteller ist daher zu klären, aus welchen Gründen der Publikumsbetrieb bereits nach sechs Monaten enden soll, obwohl der Bund sich über 15 Jahre gebunden hat, und wie sich dies zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verhält.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Ausgaben hat the Bund seit dem Jahr 2017 für die Rückführung, die Erhaltung und die Ausstellung des Flugzeugs „Landshut“ sowie für das Vorhaben „Lernort Landshut. Der Demokratieraum in Friedrichshafen“ insgesamt geleistet (bitte die Ist-Ausgaben für jedes Haushaltsjahr von 2017 bis 2025 sowie den Stand für das Haushaltsjahr 2026 zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils in Euro angeben)?
a) Welcher Anteil dieser Ausgaben entfiel auf Erwerb, Zerlegung, Transport und Rückführung des Flugzeugs (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
b) Welcher Anteil entfiel auf die konservatorische Sicherung, die Restaurierung und die Instandhaltung des Flugzeugs (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
c) Welcher Anteil entfiel auf die bauliche Herrichtung der Halle Q einschließlich Miete, Nebenkosten und technischer Ausstattung (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
d) Welcher Anteil entfiel auf die Konzeption und den Bau der Ausstellung einschließlich Medien- und Vermittlungstechnik (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
e) Welcher Anteil entfiel auf Personal- und Verwaltungsausgaben der Bundeszentrale für politische Bildung sowie auf externe Beratung und Projektsteuerung (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
f) Welcher Anteil entfiel auf Öffentlichkeitsarbeit und digitale Begleitprodukte (bitte je Haushaltsjahr angeben)?
g) Trifft es zu, dass für das Vorhaben insgesamt 15 Mio. Euro an Bundesmitteln bewilligt wurden, und wenn ja, wann, durch welche Stelle und auf welcher Grundlage wurde diese Bewilligung ausgesprochen (vgl. Vorbemerkung)?
h) In welcher Höhe sind von den bewilligten Mitteln bis heute Ausgaben geleistet und in welcher Höhe sind Verpflichtungen eingegangen worden?
Aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Titeln des Bundeshaushalts wurden die Ausgaben nach Frage 1 geleistet (bitte je Haushaltsjahr Einzelplan, Kapitel, Titel und Betrag angeben)?
a) Aus welchen Gründen wurde für das Vorhaben kein eigener Haushaltstitel eingerichtet?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Veranschlagung eines Vorhabens dieser Größenordnung ohne eigenen Haushaltstitel mit Blick auf den Grundsatz der Einzelveranschlagung nach § 17 Absatz 1 BHO?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Lernort „Landshut“ einen eigenen Haushaltstitel auszubringen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
d) Wann und in welcher Form wurde der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über das Vorhaben, über die eingegangenen Verpflichtungen und über den Mietvertrag über die Halle Q unterrichtet?
Welchen Inhalt hat der Miet- oder Nutzungsvertrag über die Halle Q am Flughafen Friedrichshafen?
a) Wer sind die Vertragsparteien, und welche Stelle trägt die Mietzahlungen?
b) Wann wurde der Vertrag geschlossen, und wann beginnt und endet die vereinbarte Laufzeit?
c) Wie hoch sind die vereinbarte monatliche Miete und die monatlichen Nebenkosten, und ab welchem Zeitpunkt sind sie erstmals fällig?
d) Welches Gesamtvolumen ergibt sich aus Miete und Nebenkosten über die vereinbarte Laufzeit?
e) Welche ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten bestehen, und welche Fristen gelten dafür?
f) Welche Rückbau-, Instandsetzungs- oder sonstigen Verpflichtungen bestehen bei Beendigung des Vertrags, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung hierfür?
g) In welcher Höhe wurden für den Vertrag Verpflichtungsermächtigungen nach § 38 BHO in Anspruch genommen, und in welchem Titel sind diese ausgebracht?
Für welchen Zeitraum ist der Publikumsbetrieb des Lernorts „Landshut“ geplant?
a) Zu welchem Datum soll die Ausstellung eröffnet und zu welchem Datum soll sie geschlossen werden?
b) Trifft es zu, dass ein Betrieb derzeit nur für den Zeitraum von Oktober 2027 bis April 2028 vorgesehen ist, und wenn ja, seit wann und auf welcher Entscheidungsgrundlage (vgl. Vorbemerkung)?
c) Welche Mittel sind für den Betrieb in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 sowie in der geltenden Finanzplanung des Bundes veranschlagt oder angemeldet (bitte je Haushaltsjahr, Kapitel und Titel angeben)?
d) Welchen Bedarf hat die Bundeszentrale für politische Bildung für den Betrieb ab dem Haushaltsjahr 2028 angemeldet, und wann und mit welchem Ergebnis wurde über diese Anmeldung entschieden?
Wie hoch sind die von der Bundesregierung oder der Bundeszentrale für politische Bildung kalkulierten jährlichen Betriebskosten des Lernorts „Landshut“?
a) Wie verteilen sich diese Kosten auf Personal, Miete, Nebenkosten und Betriebstechnik, konservatorische Betreuung, Sicherheit und Bewachung, Vermittlungsprogramm, Öffentlichkeitsarbeit sowie Versicherung?
b) Wie viele Planstellen, Stellen und sonstige Beschäftigungsverhältnisse sind für den Betrieb vorgesehen (bitte nach Entgelt- und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
c) Trifft es zu, dass von jährlichen Betriebskosten von bis zu 800 000 Euro, von 10 bis 12 Beschäftigten und von einem Bedarf von rund 8 Mio. Euro über zehn Jahre ausgegangen wird (vgl. Vorbemerkung)?
d) Welche Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Vermietung, Sponsoring oder Drittmitteln werden für den Betrieb erwartet (bitte je Jahr angeben)?
Welche Einrichtungen, Länder, Kommunen, Stiftungen, Verbände oder privaten Träger haben die Bundesregierung oder die Bundeszentrale für politische Bildung seit dem Jahr 2020 im Hinblick auf eine dauerhafte Trägerschaft des Lernorts „Landshut“ angesprochen (bitte jeweils Zeitpunkt, angesprochene Stelle und Ergebnis angeben)?
a) Welche Anforderungen wurden an einen künftigen Träger gestellt, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, der Personalausstattung und der inhaltlichen Ausrichtung?
b) Wurden das Land Baden-Württemberg, der Bodenseekreis oder die Stadt Friedrichshafen um eine Beteiligung an Trägerschaft oder Finanzierung gebeten, und mit welchem Ergebnis?
c) Wurde das Dornier Museum Friedrichshafen um die Übernahme der dauerhaften Trägerschaft gebeten, und welche Bedingungen hat es hierfür genannt?
d) Bis zu welchem Zeitpunkt soll über die dauerhafte Trägerschaft entschieden sein, und welche Schritte sind dafür vorgesehen?
Wer ist Eigentümer des Flugzeugs „Landshut“, und wie sind Eigentum, Besitz und Nutzung seit dem Jahr 2017 vertraglich geregelt?
a) Was soll nach dem Ende des Publikumsbetriebs mit dem Flugzeug geschehen?
b) Welche Optionen für Verbleib, Verlagerung, Übereignung, Einlagerung oder Verwertung werden geprüft, und mit welchen Kosten wird für die jeweilige Option gerechnet?
c) Welche Kosten entstünden für eine erneute Zerlegung, einen Transport und eine sachgerechte Einlagerung des Flugzeugs?
d) Bestehen aus Zuwendungsbescheiden, Verträgen oder denkmalschutzrechtlichen Auflagen Bindungen, die einer Veräußerung, Verlagerung oder Verwertung entgegenstehen?
Welche Ausgaben entstehen dem Bund in den Jahren, in denen die Bindung aus dem Mietvertrag über die Halle Q fortbesteht, ohne dass ein Publikumsbetrieb stattfindet (bitte für jedes Jahr der Vertragslaufzeit gesondert in Euro angeben)?
a) Welcher Gesamtbetrag ergibt sich für den Zeitraum ab Mai 2028 bis zum Ende der Mietlaufzeit aus Miete, Nebenkosten, Bewachung, Klimatisierung und konservatorischer Betreuung?
b) Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 BHO wurde vor Abschluss des Mietvertrags durchgeführt, wann, durch welche Stelle, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen (bitte das Ergebnis darstellen) und wurde diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fortgeschrieben, nachdem die Begrenzung des Publikumsbetriebs auf sechs Monate vorgesehen wurde, wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen einer Mietbindung von 15 Jahren und einem Publikumsbetrieb von sechs Monaten im Hinblick auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 7 Absatz 1 BHO?
d) Welche Nutzungsdauer wurde bei der Bewilligung der Investitionsmittel für die bauliche Herrichtung und die Ausstellung zugrunde gelegt, und wie bewertet die Bundesregierung eine lediglich sechsmonatige öffentliche Nutzung im Verhältnis zu der bei Bewilligung zugrunde gelegten Nutzungsdauer?
e) Welche Möglichkeiten einer anderweitigen Nutzung oder einer Untervermietung der Halle bestehen nach dem Mietvertrag, und welche Einnahmen wären damit zu erzielen?
f) Welche Kosten entstünden bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags, und hat die Bundesregierung eine solche Beendigung geprüft?
Aus welchen Erwägungen wurde die Bundeszentrale für politische Bildung mit der Federführung für das Vorhaben betraut?
a) Wann und durch welche Stelle wurde diese Entscheidung getroffen?
b) Wurden andere Einrichtungen des Bundes, insbesondere die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die Stiftung Deutsches Historisches Museum oder das Deutsche Museum, als federführende Stelle oder als Träger geprüft, und mit welchem Ergebnis?
c) Über welche Erfahrung verfügt die Bundeszentrale für politische Bildung im Betrieb musealer Dauerausstellungen sowie in der Bewahrung großformatiger technischer Museumsobjekte?
d) Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die Zuständigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung für Errichtung und Betrieb einer ortsfesten Dauerausstellung?
Welche Anteile des Ausstellungs- und Vermittlungskonzepts befassen sich mit der Entführung der „Landshut“, mit dem Terrorismus der Rote-Armee-Fraktion und mit den Opfern des `Deutschen Herbstes´ (bitte nach Ausstellungsfläche in Quadratmetern und nach Zahl der Ausstellungseinheiten angeben)?
a) Welche weiteren Themen behandelt die Ausstellung, und welche Anteile an Fläche und an den Ausstellungsausgaben entfallen jeweils darauf?
b) Wie ist die Bezeichnung „Demokratieraum“ im Titel des Vorhabens zu verstehen, und wer hat sie festgelegt (vgl. Vorbemerkung)?
c) Werden die Opfer des Linksterrorismus in der Ausstellung namentlich benannt und gewürdigt, und in welcher Form?
d) In welcher Weise werden andere Erscheinungsformen des Terrorismus behandelt, und aus welchen Erwägungen wurde diese Ausrichtung gewählt?
e) Welche Personen und Einrichtungen wirken an der inhaltlichen Konzeption mit, und welche Honorare und Auftragssummen wurden hierfür vereinbart oder gezahlt?
f) In welcher Weise wurden die ehemaligen Geiseln, die Angehörigen des ermordeten Flugkapitäns Jürgen Schumann sowie Angehörige weiterer Opfer des „Deutschen Herbstes“ in die Konzeption einbezogen?
Auf welche konkreten Tatsachen stützt sich die Aussage, ein dauerhafter Betrieb des Lernorts „Landshut“ sei aufgrund der Haushaltslage nicht möglich (vgl. Vorbemerkung)?
a) Welchen Anteil in Prozent hätten jährliche Betriebskosten von bis zu 800 000 Euro an den im Bundeshaushalt 2026 in Kapitel 0635 Titel 686 01 veranschlagten 17,0 Mio. Euro und an den in Titel 532 02 veranschlagten 34,3 Mio. Euro?
b) Aus welchen Gründen ist eine Umschichtung innerhalb des Kapitels 0635 zugunsten des Betriebs des Lernorts nicht möglich, und welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten außerhalb des Kapitels 0635 hat die Bundesregierung geprüft?
c) Hat die Bundeszentrale für politische Bildung eine Umschichtung geprüft oder vorgeschlagen, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
d) In welcher Höhe sind Mittel des Kapitels 0635 in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 nicht verausgabt worden (bitte je Titel und Jahr angeben)?
e) Welche Vorhaben der Bundeszentrale für politische Bildung wurden seit dem Jahr 2024 neu begonnen, deren jährliche Ausgaben die für den Lernort „Landshut“ angegebenen Betriebskosten erreichen oder übersteigen?
f) Hat die Bundesregierung geprüft, die dauerhafte Trägerschaft und Finanzierung des Lernorts künftig außerhalb der Bundeszentrale für politische Bildung, insbesondere im Geschäftsbereich des für Kultur und Medien zuständigen Bundesressorts, zu verorten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Ausgaben hat die Bundeszentrale für politische Bildung für digitale und mediale Begleitprodukte des Vorhabens geleistet, insbesondere für das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5277 mit 296 198 Euro angegebene Computerspiel „6 Weeks“, den mit 34 492,15 Euro angegebenen Instagram-Kanal, die mit 50 868,84 Euro angegebene Öffentlichkeitsarbeit und das mit 1 500 Euro angegebene Bildungspaket (bitte den Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung angeben)?
a) Welche Einnahmen wurden oder werden aus dem Vertrieb des Computerspiels „6 Weeks“ über die Vertriebsplattform Steam erzielt, wem fließen diese Einnahmen zu und wurden beziehungsweise werden diese Einnahmen bei der Finanzierung des Lernorts berücksichtigt?
b) Welche weiteren Begleitprodukte sind bis zum Jahr 2028 geplant, und mit welchen Ausgaben ist dafür zu rechnen?
c) Sollen diese Produkte nach dem Ende des Publikumsbetriebs fortgeführt werden, und mit welchen jährlichen Ausgaben?
d) Aus welchen Erwägungen werden Mittel für Begleitprodukte bereitgestellt, während ein dauerhafter Betrieb der Ausstellung nach den Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung an der Haushaltslage scheitert?
Hat der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorhaben geprüft oder gegenüber der Bundesregierung Feststellungen oder Bemerkungen dazu abgegeben, und wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
a) Wenn ja, welche Feststellungen des Bundesrechnungshofes liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zum Mietvertrag über die Halle Q, zur Kostenentwicklung und zur Betriebsplanung vor?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag vor der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Bundeshaushalt 2027 ein Betriebs- und Trägerschaftskonzept für die Zeit nach April 2028 vorzulegen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?