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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

21.08.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

28.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/750307.08.2026

Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Dr. Paul Schmidt, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons, Lukas Rehm, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Stefan Keuter, Thomas Dietz, Andreas Paul, Rocco Kever, Thomas Ladzinski, Edgar Naujok, Otto Strauß, Martina Uhr, Kurt Kleinschmidt, Kay-Uwe Ziegler, Iris Nieland und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Derzeit beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Der Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für ein Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes sieht erhebliche Einschnitte beim Wohngeld vor. Nach dem Entwurf sollen die Fortschreibung des Wohngeldes ausgesetzt, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel durch eine Erhöhung des Parameters „c“ geändert werden. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf die Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie auf Verwaltungsvereinfachungen (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/wohngeld-2026/kabinettsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Nach Berichten aus der Presse sollen insbesondere Haushalte betroffen sein, die bislang nur geringe Wohngeldbeträge von etwa 50 bis 60 Euro monatlich erhalten, sowie Haushalte, deren Einkommen bislang noch knapp innerhalb der wohngeldrechtlichen Anspruchsgrenzen liegt (www.allgemeine-zeitung.de/politik/politik-deutschland/einschnitte-beim-wohngeld-kabinett-beschliesst-entwurf-5851992; https://taz.de/Rolle-rueckwaerts-beim-Wohngeld/!6193752/; www.focusplus.de/politik/wohngeld-kuerzungen-koennten-menschen-in-grundsicherung-treiben-14599). Berichtet wird ferner, dass rund ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte künftig keinen Wohngeldanspruch mehr haben soll (s. o.). Die verbleibenden Wohngeldhaushalte müssten demnach mit geringeren Leistungen rechnen.

Der Kabinettsentwurf bestätigt erhebliche Leistungskürzungen durch die einmalige Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibung des Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung zum 1. Januar 2027, die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und die Änderung der Wohngeldformel. Zugleich geht die Bundesregierung selbst davon aus, dass die Kürzungen zu Wechseln in nachrangige Grundsicherungssysteme führen. Für das Jahr 2029 werden 68 000 Haushalte genannt, die in Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wechseln, sowie 75 000 Haushalte, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten (Kabinettsentwurf, S. 71).

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Nach den Angaben im Kabinettsentwurf sollen Bund und Länder beim Wohngeld im Jahr 2027 jeweils 738 Mio. Euro, im Jahr 2028 jeweils 1,018 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2029 jeweils 1,08 Mrd. Euro jährlich einsparen (Referentenentwurf, S. 68).

Das Wohngeld dient einkommensschwachen Haushalten, die keine Grundsicherung beziehen, als vorgelagerte Unterstützung zur Sicherung ihrer Wohnung. Es setzt unmittelbar bei den Wohnkosten an und kann dazu beitragen, den Wechsel in existenzsichernde Fürsorgeleistungen zu vermeiden. Gerade bei steigenden Mieten und hohen Wohnnebenkosten werfen Kürzungen beim Wohngeld daher die Frage auf, ob Einsparungen im Einzelplan des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lediglich in andere Sozialleistungssysteme, insbesondere in die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, verlagert werden.

Betroffen sein können vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende und Rentner mit kleinen Renten. Zudem steht zu befürchten, dass einzelne bisherige Wohngeldempfänger künftig weder weiterhin Wohngeld erhalten noch die Voraussetzungen für Leistungen der Grundsicherung erfüllen und damit ohne entsprechende staatliche Unterstützung verbleiben.

Der Kabinettsentwurf weist infolge der vorgesehenen Wohngeldkürzungen zugleich Mehrausgaben in den Grundsicherungssystemen aus. Für das Jahr 2029 werden Mehrausgaben von 504 Mio. Euro im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch genannt, von denen 74 Mio. Euro auf die Kommunen entfallen. Hinzu kommen Mehrausgaben von 254 Mio. Euro im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Referentenentwurf, S. 71).

Damit stellt sich die Frage, ob die vorgesehenen Einsparungen beim Wohngeld teilweise durch zusätzliche Belastungen anderer öffentlicher Haushalte, darunter der Kommunen, erkauft werden. Angesichts der bereits angespannten kommunalen Haushaltslage ist zudem aufklärungsbedürftig, welche Folgen die zusätzlichen Kosten der Unterkunft für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen und ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung pflichtiger und freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Wohngeldhaushalte verlieren nach den Berechnungen der Bundesregierung infolge der im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen ihren Wohngeldanspruch vollständig?

2

Wie viele Wohngeldhaushalte erhalten nach den Berechnungen der Bundesregierung infolge der im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen weiterhin Wohngeld, jedoch in geringerer Höhe?

3

Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt infolge der Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes?

4

Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt infolge der Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente?

5

Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt infolge der Änderung der Wohngeldformel durch die Erhöhung des Parameters „c“?

6

Welche Datengrundlagen, Modellrechnungen und Annahmen wurden zur Ermittlung der im Kabinettsentwurf genannten 74 000 Wechsel in Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und 89 000 Wechsel in Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verwendet?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

7

Wie verteilen sich die nach Frage 6 prognostizierten Wechsel in die Grundsicherung nach Rentnerhaushalten, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden, Erwerbstätigenhaushalten und Haushalten mit Menschen mit Behinderung?

8

Wie viele Haushalte verlieren nach den Berechnungen der Bundesregierung infolge der vorgesehenen Änderungen ihren Wohngeldanspruch, ohne anschließend einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu erhalten?

9

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob Vermögensgrenzen oder sonstige Zugangsvoraussetzungen der Grundsicherung dazu führen, dass bisherige Wohngeldempfänger künftig ohne staatliche Unterstützung verbleiben?

10

Welche Mehrausgaben erwartet die Bundesregierung infolge der vorgesehenen Änderungen in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils a) für die vom Bund zu tragenden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, b) für die vom Bund zu tragenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, c) für die von den Kommunen zu tragenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren und Ausgabearten?

11

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge zusätzlicher Kosten der Unterkunft auf die Haushalte der Kommunen und Landkreise, und hat sie untersucht, in welchem Umfang sich diese Mehrbelastungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auswirken? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen und wenn nein, warum wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen?

12

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die vorgesehenen Wohngeldkürzungen weiterhin für einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, obwohl der Referentenentwurf selbst erhebliche Mehrausgaben für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie kommunale Mehrausgaben ausweist?

13

Wie viele Familienhaushalte verlieren nach den Berechnungen der Bundesregierung infolge des Wegfalls des Wohngeldanspruchs zugleich den Anspruch auf Kinderzuschlag?

14

Welche regionalisierten Berechnungen zu den Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen liegen der Bundesregierung vor, und wie verteilen sich Leistungswegfälle, Leistungsminderungen sowie Wechsel in die Grundsicherung auf die Länder?

15

Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes auf den 1. Januar 2027 beschränkt bleibt und welche rechtlichen oder politischen Vorkehrungen bestehen, um eine erneute Aussetzung künftiger Fortschreibungen auszuschließen?

16

Wann wurde die im Kabinettsentwurf genannte Arbeitsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Wohngeldbehörden eingerichtet, welche Stellen gehörten ihr an, wie häufig hat sie getagt und welche Beratungsgegenstände wurden jeweils behandelt?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

17

Welche Unterlagen, insbesondere Sitzungsprotokolle, Ergebnisvermerke, Gutachten, Präsentationen oder sonstige Arbeitsdokumente, wurden im Rahmen der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft erstellt und beabsichtigt die Bundesregierung, diese zu veröffentlichen und wenn nein, warum nicht?

18

Welche fachlichen Alternativen zu den im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen wurden in der Arbeitsgemeinschaft geprüft, welche Vor- und Nachteile wurden jeweils festgestellt und aus welchen Gründen wurden diese Alternativen verworfen?

19

Welche Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie sonstiger beteiligter Stellen zu dem Kabinettsentwurf bei der Bundesregierung eingegangen, welche wesentlichen Einwendungen oder Änderungsvorschläge wurden jeweils erhoben und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung diesen Einwendungen oder Änderungsvorschlägen nicht oder nicht vollständig gefolgt?

20

Hat die Bundesregierung die eingegangenen Stellungnahmen sowie ihre Erwiderungen hierauf veröffentlicht oder beabsichtigt sie deren Veröffentlichung und wenn nein, warum nicht?

21

Welche Alternativen zu einer Aussetzung der Wohngeldfortschreibung, einer Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und einer Änderung der Wohngeldformel hat die Bundesregierung geprüft, um den Bundeshaushalt zu entlasten, und aus welchen Gründen wurden diese Alternativen verworfen?

Berlin, den 7. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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