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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Beurlaubung eines Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit bei der Firma Capgemini SE -Interessenkonflikte und Vergabepraxis

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.07.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

17.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/682402.07.2026

Beurlaubung eines Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit bei der Firma Capgemini SE – Interessenkonflikte und Vergabepraxis

der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Beurlaubung von Beamten des Auswärtigen Amts zur Tätigkeit in privatwirtschaftlichen Unternehmen" (Bundestagsdrucksache 21/5092) findet sich unter den aufgeführten Beurlaubungsfällen auf S. 2 folgender Eintrag: „2022 Capgemini SE Laufend"

Nach öffentlich zugänglichen Quellen – darunter die freie Enzyklopädie Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Hinrich_Thölken) – ist Herr Hinrich Thölken seit dem Jahr 2022 bei der Capgemini SE als „Vice President Global Public Sector" tätig. Derselben Quelle zufolge war Herr Thölken seit 2018 Beauftragter für die digitale Transformation im Auswärtigen Amt (AA) in Berlin. Damit war er in einer exponierten und strategisch bedeutsamen IT-Führungsfunktion im Auswärtigen Amt tätig, bevor er zur Capgemini SE wechselte.

Nach Einschätzung der Fragesteller handelt es sich bei dem in der Regierungsantwort genannten und seit 2022 zur Capgemini SE beurlaubten Beamten mit hoher Wahrscheinlichkeit um Herrn Hinrich Thölken.

Dieser Sachverhalt wirft nach Auffassung der Fragesteller grundlegende Fragen hinsichtlich der Vergabepraxis des Auswärtigen Amts gegenüber der Capgemini SE, der Begründung des dienstlichen Interesses an der Beurlaubung sowie möglicher Interessenkonflikte auf. Ein ehemaliger Beauftragter für die digitale Transformation dürfte über tiefgehende Kenntnisse interner IT-Strukturen, laufender Beschaffungsprojekte sowie des Netzwerks von Entscheidungsträgern im Auswärtigen Amt verfügen, die einem privatwirtschaftlichen Auftraggeber im Wettbewerb um öffentliche Aufträge einen erheblichen Vorteil verschaffen könnten.

Juristisch stützen sich Beurlaubungen von Beamten regelmäßig auf die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV), das Bundesbeamtengesetz (BBG) und das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Nach § 12 SUrlV kann Sonderurlaub ohne Bezüge gewährt werden, wenn ein dienstliches oder öffentliches Interesse vorliegt.

Gerade bei Tätigkeiten in privatwirtschaftlichen Unternehmen, die gleichzeitig Auftragnehmer des Auswärtigen Amts sind oder waren, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und wie ein solches öffentliches Interesse im Einzelfall begründet wurde und welche Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen wurden.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Handelt es sich bei dem in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/5092 unter dem Eintrag „2022 Capgemini SE Laufend" genannten beurlaubten Beamten um Herrn Hinrich Thölken, und wenn nein, um welche Person handelt es sich?

2

Wenn Frage 1 bejaht wird, hat sich Herr Thölken (bzw. der betreffende Beamte) auf eine öffentlich ausgeschriebene Stelle bei der Capgemini SE beworben, oder erfolgte die Aufnahme auf Initiative der Capgemini SE durch eine direkte Anwerbung, und auf welchem Wege wurde der Kontakt zwischen dem Beamten und dem Unternehmen hergestellt?

3

Wann erhielt die Capgemini SE – oder eines ihrer Tochter- bzw. Konzernunternehmen – erstmalig einen Auftrag vom Auswärtigen Amt, und um welchen Auftragsgegenstand handelte es sich dabei?

4

Wann endete die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auswärtigen Amt und der Capgemini SE sowie ihren Tochter- bzw. Konzernunternehmen, oder besteht diese Geschäftsbeziehung bis zum heutigen Tage fort (bitte mit aktuellem Stand angeben)?

5

Wie hat sich das jährliche Auftragsvolumen der Capgemini SE und ihrer Tochter- bzw. Konzernunternehmen mit dem Auswärtigen Amt seit Beginn der Geschäftsbeziehung bis heute entwickelt, und in welchem Umfang hat sich dieses Volumen insbesondere seit dem Jahr 2022 verändert (bitte tabellarisch nach Jahr und Auftragsvolumen in Euro aufschlüsseln sowie die prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr ausweisen)?

6

Worin liegt nach Einschätzung der Bundesregierung das konkrete dienstliche oder öffentliche Interesse an der Beurlaubung des betreffenden Beamten zur Capgemini SE im Sinne des § 12 SUrlV, und wie wurde dieses Interesse im Einzelfall objektiv und nachvollziehbar dargelegt (bitte den Begründungstext im Wortlaut oder in zusammengefasster Form wiedergeben)?

7

Sieht die Bundesregierung angesichts der früheren Tätigkeit des betreffenden Beamten als Beauftragter für die digitale Transformation im Auswärtigen Amt – verbunden mit dem daraus resultierenden Wissen über interne IT-Strukturen, Beschaffungsvorhaben und Entscheidungsprozesse – einen Interessenkonflikt oder die Gefahr der Weitergabe sensibler Informationen aus dem Auswärtigen Amt an die Capgemini SE, die dieser Firma einen Wettbewerbsvorteil gegenüber konkurrierenden Unternehmen bei der Akquisition öffentlicher Aufträge verschaffen könnte, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

8

Welche konkreten Maßnahmen hat das Auswärtige Amt ergriffen, um eine mögliche unzulässige Nutzung intern erlangter Kenntnisse durch den beurlaubten Beamten zu verhindern (bitte unter Angabe etwaiger Auflagen im Rahmen der Beurlaubungsgenehmigung, Verpflichtungserklärungen, Karenzzeiten für bestimmte Themenfelder oder anderer Compliance-Vorkehrungen)?

9

Hat das Auswärtige Amt im Rahmen der Beurlaubungsgenehmigung überprüft, ob und in welchem Umfang die Capgemini SE Aufträge beim Auswärtigen Amt oder nachgeordneten Behörden akquiriert hat oder anstrebt, und falls diese Prüfung stattfand, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt?

10

Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte des vorliegenden Falles die allgemeine Praxis, hochrangige IT-Führungskräfte des Auswärtigen Amt in Unternehmen zu beurlauben, die gleichzeitig oder in absehbarer Zeit Auftragnehmer des Auswärtigen Amts sind oder sein könnten, und plant sie, die hierfür geltenden Regelungen und Kontrollmechanismen zu verschärfen?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Berlin, den 30. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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