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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Einfluss von Berechnungsmethodik und Qualitätsbereinigung auf die amtliche Preisstatistik - Reale Preisbelastung versus ausgewiesene Inflationsrate

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.08.2026

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

28.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/727222.07.2026

Einfluss von Berechnungsmethodik und Qualitätsbereinigung auf die amtliche Preisstatistik – Reale Preisbelastung versus ausgewiesene Inflationsrate

der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jan Feser, Achim Köhler, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Diese Kleine Anfrage thematisiert die Diskrepanz zwischen der amtlich ausgewiesenen Inflationsrate und der tatsächlichen finanziellen Belastung der Bürger in Deutschland. Im Fokus steht die Frage, in welchem Maße die hochkomplexe Berechnungsmethodik des Statistischen Bundesamtes, insbesondere durch die Auswahl des Warenkorbs, die Gewichtung der Güter, die Wahl des Basisjahres und die mathematischen Verfahren der Qualitätsbereinigung, die offizielle Teuerungsrate beeinflusst.

Da die amtliche Inflationsrate als direkte Stellschraube für Verträge, Sozialleistungen und die Steuerbelastung dient, haben bereits geringfügige statistische Verschiebungen weitreichende finanzielle Auswirkungen auf den Staat, die Wirtschaft und Millionen privater Haushalte. Dass die tatsächliche Belastung der Haushalte stark von der durchschnittlich ermittelten Rate abweichen kann, verdeutlicht auch das Statistische Bundesamt selbst, welches Bürgern den Vergleich ihrer individuellen Betroffenheit mit dem amtlichen Index ermöglicht (www.destatis.de/DE/Service/Statistik-Visualisiert/persoenlicher-inflationsrechner-uebersicht.html).

Die fundamentale Bedeutung der Berechnungsmethode zeigt sich konkret in verschiedenen zentralen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens. So dient der Verbraucherpreisindex (VPI) standardmäßig als Maßstab zur Anpassung und Absicherung regelmäßig wiederkehrender Zahlungen wie Mieten, Pachten oder Pensionen im Rahmen von Wertsicherungsklauseln in Verträgen (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/preisindizes-vertraege.html).

Darüber hinaus spielt die Preisentwicklung eine entscheidende Rolle bei der Fortschreibung der gesetzlichen Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII. Diese Fortschreibung erfolgt seit dem 1. Januar 2023 in einem zweistufigen Verfahren, bei dem die Basisfortschreibung zu 70 Prozent auf der regelbedarfsrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent auf der Nettolohnentwicklung basiert, während eine ergänzende Fortschreibung aktuelle Preissprünge noch zeitnäher berücksichtigen soll (www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Methodik-der-Regelbedarfsermittlung-FAQ/faq-sozialhilfe-regelbedarfsermittlung.html).

Auch im Hinblick auf eine steuerliche Mehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression ist die Preisentwicklung von fundamentaler Bedeutung, da das Bundesministerium der Finanzen diese als Steuermehreinnahmen definiert, die dann entstehen, wenn Einkommenserhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und es durch den progressiven Steuertarif bei unverändertem Realeinkommen zu einer höheren Durchschnittssteuerbelastung kommt (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/kalte-progression.html).

Die amtliche Inflationsmessung erfolgt dabei über den Verbraucherpreisindex, der die durchschnittliche Preisentwicklung von rund 700 repräsentativen Güterarten im Warenkorb abbildet (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html). Die Berechnung erfolgt als gewichteter Mittelwert auf Basis der Ausgabenanteile privater Haushalte (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/verbraucherpreisindex.html).

Wie massiv der Einfluss methodischer Änderungen auf dieses System ist, belegt die jüngste Revision, bei der mit dem Berichtsmonat Januar 2023 die Umstellung auf das neue Basisjahr 2020 erfolgte und die Ergebnisse rückwirkend neu berechnet wurden. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6263 sank die ausgewiesene Inflationsrate für das Krisenjahr 2022 allein durch diese methodische Umstellung von zuvor 7,9 Prozent auf Basis des Jahres 2015 auf nur noch 6,9 Prozent auf Basis des Jahres 2020 (Bundestagsdrucksache 20/6263). Zudem wendet das Statistische Bundesamt komplexe Verfahren der Qualitätsbereinigung an (www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Methoden/Erlaeuterungen/qualitaetsbereinigung.html).

Vor diesem Hintergrund besteht in den Augen der Fragesteller ein erhebliches öffentliches Interesse daran, die konkreten quantitativen Effekte dieser statistischen Anpassungen seit dem Jahr 2000 transparent zu machen und zu prüfen, ob die amtliche Statistik die reale Belastung der Bevölkerung noch ausreichend widerspiegelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche internen Analysen, Gutachten, Vermerke, Modellrechnungen oder sonstigen Bewertungen liegen der Bundesregierung (einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden wie dem Statistischen Bundesamt) seit dem Jahr 2020 dazu vor, in welchem Maße Änderungen des Warenkorbs, des Wägungsschemas, des Basisjahres oder der Qualitätsbereinigung die amtlich ausgewiesene Inflationsrate beeinflusst haben, und falls hierzu keine entsprechenden Unterlagen vorliegen, aus welchen Gründen wurden solche Prüfungen bislang nicht vorgenommen?

2

Wie hätte sich nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung die jährliche Inflationsrate in Deutschland seit dem jeweiligen Basisjahr entwickelt, wenn die Wägungsschemata der Basisjahre 2000, 2005, 2010, 2015 und 2020 jeweils unverändert bis zum aktuellen verfügbaren Berichtsjahr fortgeschrieben worden wären (bitte im Vergleich zur jeweils amtlich ausgewiesenen Inflationsrate darstellen)?

3

Welchen Einfluss hatten nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes Änderungen der Gewichte einzelner Gütergruppen im Verbraucherpreisindex seit dem Jahr 2000 auf die amtlich ausgewiesene Inflationsrate (bitte aufgeschlüsselt nach Basisjahr, Gütergruppe und Effekt in Prozentpunkten darstellen)?

4

Welchen quantifizierbaren oder geschätzten Einfluss hatten nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes Qualitätsbereinigungen seit dem Jahr 2000 auf die amtlich ausgewiesene Inflationsrate (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr, Gütergruppe, angewendetem Verfahren und Effekt in Prozentpunkten darstellen)?

5

Wie hätte sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes die jährliche Inflationsrate in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt, wenn bei der Berechnung des Verbraucherpreisindex vollständig auf Qualitätsbereinigungen verzichtet worden wäre (reiner Preisvergleich ohne Qualitätsanpassung), und wie stellt sich diese hypothetische Entwicklung im Vergleich zur amtlich ausgewiesenen Inflationsrate dar (bitte tabellarisch unter Angabe der jährlichen Abweichung in Prozentpunkten auflisten)?

6

Wie hätte sich nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes die jährliche Inflationsrate in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt, wenn ausschließlich Güter und Dienstleistungen des regelmäßigen oder täglichen Bedarfs berücksichtigt worden wären (bitte im Vergleich zur amtlich ausgewiesenen Inflationsrate darstellen)?

7

Wie hat sich die Preisbelastung verschiedener Haushaltsgruppen nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung beziehungsweise des Statistischen Bundesamtes seit dem Jahr 2000 im Vergleich zur amtlich ausgewiesenen Inflationsrate entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Einkommensgruppen, Haushaltstypen, Altersgruppen, Wohnstatus, Region und Pendelverhalten)?

8

Wie begründet die Bundesregierung die Gewichtung der tatsächlichen Wohnungsmiete im Wägungsschema 2020 des Verbraucherpreisindex mit 75,56 Promille, und auf welcher Datengrundlage beruht die Annahme, dass diese Gewichtung die tatsächliche Mietbelastung von Mieterhaushalten angemessen abbildet?

9

Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Ergebnisse des Pestel-Instituts, insbesondere des Sozialen Wohn-Monitors 2026, bei ihrer Bewertung, ob die im Verbraucherpreisindex ausgewiesenen Wohnkostenbestandteile die tatsächliche Wohnkostenbelastung privater Haushalte angemessen abbilden?

10

Welchen Beitrag leisteten staatlich veranlasste Kostenbestandteile nach Kenntnis oder Berechnung der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 beziehungsweise seit ihrer jeweiligen Einführung zur amtlich ausgewiesenen Inflationsrate, insbesondere die CO2-Bepreisung, Energiesteuern, Netzentgelte, Umlagen, Mautkosten, gesetzliche Mindestlohnanhebungen, regulierungsbedingte Kosten und sonstige staatliche Abgaben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Effekt in Prozentpunkten darstellen)?

11

In welchen konkreten Bereichen nutzt die Bundesregierung die amtlich ausgewiesene Inflationsrate seit dem Jahr 2000 als Grundlage oder Orientierung für politische Entscheidungen, insbesondere bei Rentenanpassungen, Sozialleistungen, steuerlichen Regelungen, Entlastungsmaßnahmen, Tarifbewertungen sowie Kaufkraftanalysen, und wurde jeweils geprüft, ob die amtlich ausgewiesene Inflationsrate die tatsächliche Preisbelastung der jeweils betroffenen Bevölkerungsgruppen ausreichend realitätsnah abbildet?

12

Plant die Bundesregierung die regelmäßige Veröffentlichung zusätzlicher, zielgruppenspezifischer Inflationsindikatoren, insbesondere für Güter und Dienstleistungen des regelmäßigen oder täglichen Bedarfs, für unterschiedliche Einkommensgruppen, Haushaltstypen, Rentnerhaushalte, Familien, Mieter, Pendler oder auf Grundlage unverändert fortgeschriebener früherer Wägungsschemata, und falls nein, aus welchen Gründen wird hiervon abgesehen?

13

Hält die Bundesregierung die amtlich ausgewiesene Inflationsrate für geeignet, die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten privater Haushalte angemessen abzubilden, insbesondere vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ausgabenstrukturen nach Einkommen, Wohnstatus, Mobilitätsbedarf sowie Haushaltsgröße, und worauf stützt sie diese Einschätzung?

14

Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der genannten Punkte Bedarf, die Transparenz der Inflationsmessung durch zusätzliche Veröffentlichungen, regelmäßige Gegenrechnungen oder haushaltsspezifische Inflationsindikatoren zu erhöhen, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 9. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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