Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin E. Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das 1919 gegründete Bauhaus gehört zu den international einflussreichsten deutschen Kunst-, Design- und Architekturschulen des 20. Jahrhunderts. Seine Vertreter entwickelten neue Ansätze zur Verbindung von Kunst, Handwerk, industrieller Fertigung und Architektur. Insbesondere seit der von Walter Gropius 1923 eingeleiteten stärkeren Hinwendung zu Rationalisierung und Serienproduktion verband sich mit dem Bauhaus das soziale Versprechen, moderne Wohn- und Lebensqualität – Licht, Luft, Hygiene, Heizung, Funktionalität und gutes Design – breiteren Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen.
Zugleich war das historische Bauhaus keine homogene Stil- oder Denkschule, sondern ein von unterschiedlichen künstlerischen und gesellschaftlichen Vorstellungen geprägtes Experimentierfeld.
Nach der Schließung des Bauhauses in Dessau 1932 und seiner endgültigen Auflösung 1933 verbreiteten emigrierte Bauhausangehörige dessen Ideen international. Das Bauhaus wurde damit zu einem deutschen Kulturexport von weltweiter Bedeutung. Seine Verfolgung durch die Nationalsozialisten gehört ebenso unzweifelhaft zu seiner Geschichte.
Im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt erklärte Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer, mit Blick auf einen Antrag der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt (Landtagsdrucksache 8/4681 vom 15. Oktober 2024), am 9. Juli 2025 im Deutschen Bundestag, wer die Bauhausästhetik als einen „Irrweg der Moderne“ bezeichne, verkenne eine bedeutende Leistung der deutschen kulturellen Avantgarde. Das Bauhaus sei eine deutsche „Weltmarke“.
Darüber hinaus sagte der Staatsminister: „Wer das also attackiert, der knüpft direkt an die Verfolgung der Bauhausträger durch die NSDAP an.“ Er verwies dabei auf die Verfolgung von Bauhausvertretern wie Lyonel Feininger, Wassily Kandinsky, Paul Klee und Oskar Schlemmer durch die Nationalsozialisten (Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, https://kulturstaatsminister.de/presse/bundestagsdebatte-zum-haushalt-2025; letzter Zugriff: 21. August 2026).
Diese Position wurde im August 2026 durch das auf Initiative des Kulturstaatsministers veröffentlichte „Bauhaus-Manifest 2026“ in einen breiteren kulturpolitischen Zusammenhang gestellt. Verbände und Institutionen aus Kultur, Design, Handwerk, Architektur und Kirchen treten darin für „Freiheit, Offenheit und Kreativität“ ein. Das Manifest versteht sich ausdrücklich als kultur- und gesellschaftspolitisches Bekenntnis zur Freiheit des künstlerischen Denkens, zur Offenheit gegenüber neuen Ideen und zur Überzeugung, dass kulturelle Innovation zur Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft beitragen könne. Zugleich sollen die Prinzipien des Bauhauses gegen „demokratiefeindliche Angriffe“ verteidigt werden (Staatsminister für Kultur und Medien: Bauhaus-Manifest 2026, 20. August 2026, https://kulturstaatsminister.de/bauhaus-manifest-2026; letzter Zugriff: 26. August 2026).
Der Architekturkritiker Dankwart Guratzsch hat diese politische Stilisierung des Bauhauses in der „Welt“ kritisiert und insbesondere auf die widersprüchliche politische Geschichte der Institution hingewiesen. Er hinterfragt die Erhebung des Bauhauses zum historischen Symbol für „Freiheit“ und „Offenheit“ sowie die Ableitung eines für die Gegenwart maßgeblichen „gesellschaftspolitischen Impetus“ aus seiner Geschichte (Dankwart Guratzsch: Warum es problematisch ist, das Bauhaus als Bollwerk der „Freiheit“ zu stilisieren, Die Welt, 26. August 2026, www.welt.de/kultur/plus6a858ffce532e82cc4f2a63d/sachsenanhalt-vor-der-wahl-warum-es-problematisch-ist-das-bauhaus-als-bollwerk-der-freiheit-zu-stilisieren.html; letzter Zugriff: 27. August 2026).
Die Fragesteller halten die historische Erinnerung an die nationalsozialistische Verfolgung des Bauhauses und seiner Vertreter für notwendig. Sie sehen jedoch die Gefahr, dass durch eine unmittelbare Verknüpfung gegenwärtiger Kritik am Bauhaus beziehungsweise an den Folgen der architektonischen Moderne mit der nationalsozialistischen Bauhausfeindschaft unterschiedliche Formen und historische Kontexte der Bauhauskritik nicht hinreichend voneinander unterschieden werden.
Nach Auffassung der Fragesteller bedarf auch die gegenwärtig teilweise vorgenommene Gleichsetzung des historischen Bauhauses mit „Freiheit“, „Offenheit“ und einer bestimmten gesellschaftspolitischen Haltung einer differenzierten historischen Betrachtung. Das von 1928 bis 1930 von Hannes Meyer geleitete Bauhaus war zeitweise von erheblichen politischen Auseinandersetzungen geprägt. Meyer bekannte sich zum Marxismus und Kommunismus und verlieh seiner Arbeit am Bauhaus ausdrücklich einen gesellschaftspolitischen Anspruch. Walter Gropius hatte demgegenüber darauf Wert gelegt, das Bauhaus nicht parteipolitisch festzulegen. Wassily Kandinsky zählte zu den Bauhausmeistern, die Meyers marxistisch geprägte Ausrichtung der Schule kritisch sahen. Die Geschichte des Bauhauses lässt sich daher nach Auffassung der Fragesteller ebenso wenig auf eine geradlinige Geschichte liberaler Freiheit reduzieren wie auf eine Geschichte politischer Radikalität (Guratzsch, a. a. O.).
Eine freiheitliche Erinnerungskultur sollte deshalb auch die politischen Spannungen und Widersprüche innerhalb des historischen Bauhauses berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aus dessen Geschichte ein gegenwärtiger „gesellschaftspolitischer Impetus“ abgeleitet und das Bauhaus zum Symbol aktueller politischer Auseinandersetzungen erhoben wird (Bauhaus-Manifest 2026, a. a. O.).
Kritik an bestimmten Prinzipien der architektonischen Moderne, insbesondere an Funktionstrennung, serieller Bauweise, autogerechter Stadtplanung, der Auflösung traditioneller Straßenräume, dem Verlust regionaler Eigenarten sowie einer als monoton empfundenen Gestaltung, ist nicht auf die nationalsozialistische Ablehnung des Bauhauses beschränkt. Auch nach 1945 wurden entsprechende Entwicklungen aus unterschiedlichen politischen, ästhetischen und kulturphilosophischen Perspektiven kritisiert. Die Kritik an den Folgen der Moderne kann deshalb nach Auffassung der Fragesteller nicht allein aufgrund historischer Überschneidungen einzelner Argumentationsmuster einer politischen oder ideologischen Tradition zugerechnet werden.
Hinzu kommt, dass grundlegende Kritik an bestimmten Folgen moderner Architektur auch von Walter Gropius selbst geäußert wurde. Guratzsch verweist darauf, dass Gropius 1953 rückblickend feststellte, seine Generation habe „wahre Greuel von reglementierten Wohnhaussiedlungen produziert“. Bereits 1952 hatte Gropius die „Krankheit unserer heutigen Städte und Siedlungen“ als Ergebnis eines Versagens bezeichnet, „menschliche Grundbedürfnisse über wirtschaftliche und industrielle Forderungen zu stellen“. Gropius warnte darüber hinaus vor einer Überhöhung der technischen Zivilisation und schrieb 1952, die Gesellschaft bete ihre „neuesten Idole, die Maschinen“ derart an, dass sie Gefahr laufe, ihre „echten Wertbegriffe zu verlieren“. Diese Selbstkritik spricht nach Auffassung der Fragesteller dafür, das Bauhauserbe als Gegenstand einer offenen und auch kritischen Auseinandersetzung zu behandeln (Guratzsch, a. a. O.).
Nach Auffassung der Fragesteller ist jedoch zu prüfen, ob sich ursprünglich experimentelle Methoden der Moderne im Verlauf des 20. Jahrhunderts zu institutionell verfestigten ästhetischen Leitbildern entwickelten. Kritiker verweisen in diesem Zusammenhang unter anderem auf Funktionstrennung, die Auflösung gewachsener Straßenräume, die Dominanz verkehrsgerechter Planung, den Verlust von Nutzungsmischung sowie auf eine Zurückdrängung von Ornament, regionaler Eigenart, handwerklicher Gestaltung und traditionellen Vorstellungen von Schönheit und Vertrautheit.
Die Fragesteller teilen insofern die Auffassung, dass nicht das historische Bauhaus als solches für sämtliche Fehlentwicklungen moderner Architektur verantwortlich gemacht werden kann. Eine kritische Auseinandersetzung sollte vielmehr danach fragen, inwieweit aus einem ursprünglich offenen Experiment im weiteren Verlauf eine normative Vorstellung davon entstand, welche Architektur als fortschrittlich und fachlich legitim zu gelten habe. Der Architekt Daniel Yakubovich fasst diese Unterscheidung mit der These zusammen: „Das Bauhaus war nicht der Irrweg der Moderne. Der Irrweg begann dort, wo aus dem Experiment Bauhaus ein Dogma der Moderne wurde“ (Daniel Yakubovich, Bauhaus deutsch denken, Junge Freiheit, Nr. 35/2026, 21. August 2026, S. 13).
Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für problematisch, wenn die historische Verfolgung des Bauhauses in der Zeit des Nationalsozialismus in der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung so herangezogen wird, dass der Eindruck entstehen kann, grundsätzliche Kritik am Bauhaus oder an dessen tatsächlichen oder vermeintlichen Nachwirkungen knüpfe bereits „direkt“ an die nationalsozialistische Verfolgung an (Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, a. a. O.).
Die notwendige historische Erinnerung darf nach Auffassung der Fragesteller nicht dazu führen, dass ästhetische, architekturhistorische oder städtebauliche Kritik politisch delegitimiert wird. Die Geschichte erklärt die besondere Sensibilität der Debatte, kann aber die inhaltliche Auseinandersetzung mit Architektur nicht ersetzen. In diesem Sinne darf die historische Parallele nicht zu einem Argument werden, das die Moderne gegen Kritik immunisiert.
Dies gilt umso mehr, weil der Kulturstaatsminister selbst zu Beginn seiner Amtszeit im Deutschen Bundestag für eine freiheitliche Kulturpolitik eintrat, die auf „Freiheit im Denken“ und die „Schönheit des Zweifels“ setze und Kultur nicht als Instrument staatlich vorgegebener politischer Zwecke verstehe (Staatsminister für Kultur und Medien, Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler mit anschließender Aussprache, Bundestagsdrucksachen 21/3, Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, 3. Sitzung, Berlin, Mittwoch, 14. Mai 2025, S. 111; letzter Zugriff: 20. August 2026). Aus Sicht der Fragesteller stellt sich daher die Frage, wie diese programmatische Offenheit mit der pauschalen Aussage vereinbar ist, gegenwärtige „Attacken“ auf das Bauhaus knüpften „direkt“ an dessen Verfolgung durch die NSDAP an (Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, a. a. O.).
Eine kritische Historisierung des Bauhauses darf nach Auffassung der Fragesteller weder dessen nationalsozialistische Verfolgung relativieren noch die politischen und ästhetischen Widersprüche seiner eigenen Geschichte ausblenden.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass weder eine staatlich privilegierte modernistische Ästhetik noch eine staatlich privilegierte traditionalistische Gegenästhetik Ziel einer freiheitlichen Kulturpolitik sein sollte. Die Alternative besteht nicht zwingend zwischen Bauhaus und Tradition, sondern zwischen ästhetischem Pluralismus und ästhetischem Dogmatismus. Moderne Architektur kann qualitätsvolle Stadträume hervorbringen, ebenso wie traditionelle oder historisierende Architektur misslingen kann. Entscheidend sind nach Auffassung der Fragesteller unter anderem Maßstab, Ortsbezug, handwerkliche und gestalterische Qualität, Funktionalität, Dauerhaftigkeit sowie die Fähigkeit von Architektur und Städtebau, Identifikation und Aufenthaltsqualität zu ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Teilt die Bundesregierung die am 9. Juli 2025 von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer im Deutschen Bundestag vertretene Auffassung, wonach derjenige, der das Bauhaus beziehungsweise dessen Ästhetik „attackiert“, „direkt an die Verfolgung der Bauhausträger durch die NSDAP“ anknüpft, und wenn ja,
a) wie begründet sie diese Aussage im Einzelnen,
b) welche konkreten Äußerungen, Forderungen oder Argumentationsmuster gegen das Bauhaus müssen nach ihrer Auffassung vorliegen, damit von einem solchen „direkten“ Anknüpfen gesprochen werden kann (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Unterscheidet die Bundesregierung zwischen a) nationalsozialistischer beziehungsweise völkischer Ablehnung des Bauhauses, b) kulturkonservativer Kritik an bestimmten Prinzipien der Moderne, c) architekturtheoretischer Kritik am Funktionalismus, d) städtebaulicher Kritik an den Folgen der Nachkriegsmoderne, und e) Kritik an einer möglichen institutionellen Dominanz modernistischer Gestaltungsprinzipien, und hält sie – wenn ja – Kritik an Funktionalismus, serieller Architektur, Flachdach, Ornamentverzicht, Funktionstrennung oder autogerechter Stadtplanung grundsätzlich für einen legitimen Gegenstand einer demokratischen kultur- und architekturpolitischen Debatte (bitte jeweils begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die nationalsozialistische Verfolgung des Bauhauses für dessen historische Bewertung von wesentlicher Bedeutung ist, daraus jedoch nicht folgt, dass gegenwärtige ästhetische oder städtebauliche Kritik an Bauhausprinzipien oder an späteren Erscheinungsformen der Moderne mit nationalsozialistischer Bauhausfeindschaft gleichgesetzt werden kann, und sieht sie umgekehrt die Gefahr, dass eine solche Gleichsetzung sachliche ästhetische, architekturhistorische oder städtebauliche Kritik politisch delegitimieren oder erschweren kann (bitte jeweils begründen)?
Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussage des Kulturstaatsministers, Angriffe auf das Bauhaus knüpften „direkt“ an dessen Verfolgung durch die NSDAP an, mit seinem im Deutschen Bundestag formulierten kulturpolitischen Anspruch, für „Freiheit im Denken“ und die „Schönheit des Zweifels“ einzutreten, und umfasst dieser Anspruch nach Auffassung der Bundesregierung auch eine grundsätzliche Kritik am Bauhaus und an den Folgen der architektonischen Moderne (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der unterschiedlichen politischen und künstlerischen Positionen innerhalb des historischen Bauhauses die im auf Initiative des Kulturstaatsministers veröffentlichten „Bauhaus-Manifest 2026“ vorgenommene Zuordnung des Bauhauses zu „Freiheit, Offenheit und Kreativität“ sowie die Berufung auf einen für die Gegenwart maßgeblichen „gesellschaftspolitischen Impetus“ der Bauhaus-Vordenker (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung die politische Entwicklung des Bauhauses unter seinem Direktor Hannes Meyer von 1928 bis 1930, insbesondere dessen Bekenntnis zum Marxismus und Kommunismus sowie die von Zeitgenossen, darunter Wassily Kandinsky, kritisierte Politisierung der Hochschule, und hält sie es angesichts der unterschiedlichen politischen und künstlerischen Positionen der Bauhausdirektoren Walter Gropius, Hannes Meyer und Ludwig Mies van der Rohe für historisch angemessen, dem Bauhaus insgesamt einen einheitlichen „gesellschaftspolitischen Impetus“ zuzuschreiben, und wenn ja, worin bestand dieser nach ihrer Auffassung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie bewertet die Bundesregierung die spätere Selbstkritik Walter Gropius’ an den Ergebnissen moderner Architektur und Stadtplanung, insbesondere seine Äußerungen von 1952 über die „Krankheit unserer heutigen Städte und Siedlungen“ und von 1953 über die „wahren Greuel von reglementierten Wohnhaussiedlungen“, welche Bedeutung misst sie diesen Aussagen für die heutige Bewertung des Bauhauserbes bei, und teilt sie die Auffassung, dass diese Selbstkritik zeigt, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den Folgen der architektonischen Moderne nicht grundsätzlich als Angriff auf das Bauhaus oder dessen historische Bedeutung verstanden werden kann (bitte jeweils begründen)?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den nach 1945 unter anderem von Wolf Jobst Siedler (z. B.: Die gemordete Stadt, 1964), Léon Krier (z. B.: Architecture: Choice or Fate, 1998, erweiterte Ausgabe 2007) und Roger Scruton (z. B.: Why Beauty Matters, 2009, https://vimeo.com/549715999; letzter Zugriff: 27. August 2026) vorgebrachten Einwänden gegen Funktionalismus und bestimmte Entwicklungen moderner Architektur und Stadtplanung für die deutsche Architekturgeschichte und eine pluralistische Architektur- und Kulturdebatte bei?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass insbesondere die Kritik an monotonen Großsiedlungen, der Funktionstrennung, der autogerechten Stadt, dem Verlust historischer Straßen- und Platzräume sowie regionaler Bautraditionen unabhängig von parteipolitischen oder ideologischen Positionierungen sachlich diskutiert werden kann, und wenn nein, warum nicht?
In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung das historische Bauhaus zu anderen Strömungen der architektonischen Moderne, insbesondere zum Deutschen Werkbund, zum Neuen Bauen und zu den Congrès Internationaux d’Architecture Moderne (CIAM), sowie zu späteren Entwicklungen des Städtebaus nach 1945, etwa Funktionstrennung, seriellem Wohnungsbau und autogerechter Stadtplanung?
Hält die Bundesregierung eine monokausale Herleitung problematischer Entwicklungen der Nachkriegsarchitektur aus dem historischen Bauhaus für architekturhistorisch angemessen, und wenn ja, wie begründet sie dies?
Sieht die Bundesregierung umgekehrt die Gefahr einer unkritischen Heroisierung des Bauhauses, wenn dessen internationale Bedeutung und Verfolgungsgeschichte dazu führen, dass Kritik an seinen ästhetischen, gesellschaftspolitischen oder städtebaulichen Vorstellungen nur eingeschränkt geführt wird, und wenn nein, warum nicht?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem ästhetischen Pluralismus in der Architektur- und Kulturpolitik bei, und sollte die öffentliche Hand bei eigenen Bauvorhaben grundsätzlich offen gegenüber modernen, klassischen, traditionellen und regional geprägten Architekturrichtungen sein?
Welche Rolle sollten nach Auffassung der Bundesregierung Kriterien wie regionale Bautradition, Ortsbezug, menschlicher Maßstab, Kleinteiligkeit, Materialqualität, handwerkliche Gestaltung, Schönheit und die Akzeptanz durch die örtliche Bevölkerung bei öffentlichen Bauvorhaben spielen?
Hält die Bundesregierung es für kulturpolitisch wünschenswert, dass auch die kritische Wirkungsgeschichte des Bauhauses – einschließlich der Debatten über Funktionalismus, Nachkriegsstädtebau, Großsiedlungen und die Kritik an der architektonischen Moderne – in öffentlich geförderten Ausstellungen, Veranstaltungen und wissenschaftlichen Projekten dargestellt wird, und wenn nein, warum nicht?
Welche Projekte beziehungsweise Institutionen fördert die Bundesregierung gegenwärtig oder plant sie zu fördern, die sich kritisch mit der Wirkungsgeschichte des Bauhauses und der architektonischen Moderne auseinandersetzen, und beabsichtigt sie dabei, neben der Würdigung der internationalen Bedeutung und der nationalsozialistischen Verfolgung des Bauhauses auch dessen innere politische Konflikte, die unterschiedlichen Positionen seiner Direktoren sowie die spätere Selbstkritik Walter Gropius’ an bestimmten Folgen der Moderne zu thematisieren (bitte jeweils begründen)?
Welche konkreten Maßnahmen sind mit der Ankündigung Staatsminister Weimers verbunden, das Kulturerbe des Bauhauses während der laufenden Legislaturperiode „in besonderer Weise pflegen und sichtbar machen“ zu wollen, und welche Haushaltsmittel sind hierfür vorgesehen (Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, Bundestagsdrucksache 21/17, Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, 17. Sitzung, Berlin, Mittwoch, 9. Juli 2025, S. 1615; letzter Zugriff: 20. August 2026)?
Teilt die Bundesregierung abschließend die Auffassung, dass eine freiheitliche Kulturpolitik sowohl die historische Verantwortung gegenüber den von den Nationalsozialisten verfolgten Künstlern und Institutionen wahrnehmen als auch eine offene, gegebenenfalls fundamentale Kritik an deren künstlerischem oder architektonischem Erbe ermöglichen muss, und wenn nein, warum nicht?