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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) und mögliche Erweiterung der Fördergebietskulisse um Regionen in Baden-Württemberg

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

09.09.2026

Aktualisiert

10.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/794309.09.2026

Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und mögliche Erweiterung der Fördergebietskulisse um Regionen in Baden-Württemberg

der Abgeordneten Marc Bernhard, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Christian Douglas, Reinhard Mixl, Diana Zimmer, Gerrit Huy und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie das zentrale regionalpolitische Leitinstrument von Bund und Ländern. Ziel ist es, Investitionen von Unternehmen, in die wirtschaftsnahe Infrastruktur und regionale Daseinsvorsorge sowie bestimmte nicht-investive Maßnahmen in strukturschwachen Regionen zu ermöglichen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/Regionalpolitik/fokus-strukturschwache-regionen.html).

Seit Anfang der 1970er Jahre haben Bund und Länder im Rahmen der GRW gemeinsam Mittel in Höhe von rund 82 Mrd. Euro eingesetzt, um damit Investitionen im Umfang von etwa 390 Mrd. Euro anzustoßen und insgesamt 4,9 Millionen Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern. Dies entspricht einem Investitionshebel von annähernd Faktor fünf. Die Finanzierung der GRW teilen sich Bund und Länder jeweils hälftig; im Jahr 2026 stehen von beiden insgesamt etwa 1,3 Mrd. Euro zur Verfügung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/01/20260106-regionale-wirtschaftshilfen-weiterentwickelt-bund-und-laender-beschliessen-neuaufstellung-der-regionalen-foerderung.html).

Am 30. Dezember 2025 haben die Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesminister der Finanzen die Neuaufstellung der GRW beschlossen. Die Umsetzung durch die Länder soll im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Eine neue GRW-Fördergebietskulisse soll nach Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Kraft treten (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2026/02/04-gemeinschaftsaufgabe-grw.html).

Die Bundesregierung begründet die Neuaufstellung unter anderem mit der Notwendigkeit, auf die Transformation der Wirtschaft, Digitalisierung, demografische Veränderungen und geopolitische Entwicklungen zu reagieren und die Fähigkeiten strukturschwacher Regionen zur Anpassung an den Strukturwandel zu stärken (ebd.). Es stellt sich vor diesem Hintergrund den Fragestellern die Frage, ob die GRW künftig weiterhin vorrangig zusätzliche wirtschaftliche Dynamik und Beschäftigung schaffen, also technologieoffen wirtschaftsschwache Regionen strukturell fördern soll, oder ob sie stärker für Transformationszwecke instrumentalisiert werden soll.

Kern der Neuaufstellung ist u. a. die Einführung eines neuen dritten Kriteriums für die Förderung gewerblicher Investitionen. Während bisher Investitionen nur dann gefördert werden konnten, wenn sie mindestens zehn Prozent neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder wenn das Investitionsvolumen die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigt, sollen Unternehmen künftig – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2028 – auch dann förderfähig sein können, wenn die Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent erhöht wird und Beschäftigung oder Gesamtbruttolohnsumme dabei mindestens auf gleichem Niveau gehalten werden (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2026/02/04-gemeinschaftsaufgabe-grw.html). Es erscheint den Fragestellern insbesondere klärungsbedürftig, ob eine Förderung nach diesem Kriterium auch dann möglich ist, wenn die Zahl der Beschäftigten sinkt, solange die Gesamtbruttolohnsumme unverändert bleibt.

Zugleich wird in der politischen Debatte gefordert, die GRW künftig an soziale Kriterien, insbesondere die Tarifbindung von Unternehmen, zu koppeln. In einem nicht beschlossenen Antrag an die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/10745) wurde gefordert, die Wirtschaftsförderung des Bundes an die Zahlung von Tariflöhnen durch die geförderten Unternehmen zu binden. In der Begründung wird ausdrücklich Bezug auf die GRW genommen und erklärt, die Reform der GRW sei die „Chance“, Wirtschaftsförderung an „gute Arbeit“ und damit an Tarifverträge zu binden. Eine solche Kopplung der Förderpolitik an sozioökonomische Kriterien (www.ibb.de/de/foerderprogramme/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-grw.html) ist nach Auffassung der Fragesteller grundsätzlich problematisch, da sie beispielsweise mit erheblichem bürokratischem Mehraufwand auf Seiten der Wirtschaft und der Verwaltung einher geht und so die Fördereffizienz senkt.

Darüber hinaus hat das Land Baden-Württemberg in einem Schreiben der dortigen Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut an die zuständigen EU-Kommissare Teresa Ribera und Raffaele Fitto Interesse an einem künftigen Zugang zu GRW-Fördermöglichkeiten angemeldet. Baden-Württemberg könne bisher keine Regionalfördergebiete im Rahmen der GRW ausweisen. Das Land verweist auf den tiefgreifenden industriellen Strukturwandel insbesondere in der Automobil- und Maschinenbauindustrie und warnt davor, dass einst starke Standorte im nationalen und internationalen Wettbewerb ins Hintertreffen geraten. Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut betonte: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Regionen mit erheblichen Herausforderungen weiterhin von zentralen Fördermöglichkeiten ausgeschlossen bleiben“ (www.stuttgarter-zeitung.de/wirtschaft/kampf-um-eu-subventionen-stuttgart-fordert-eine-reform-der-eu-foerderung-79241675.html).

Baden-Württemberg gilt seit Jahrzehnten als eine der wirtschaftsstärksten Regionen Europas und war zu keinem Zeitpunkt seit Bestehen der GRW in deren Fördergebietskulisse berücksichtigt. Dass nun ausgerechnet dieses Bundesland Förderbedürftigkeit geltend macht, ist in den Augen der Fragesteller ein wirtschaftspolitisches Signal von alarmierender Tragweite: Es dokumentiert nach Auffassung der Fragesteller, dass strukturelle Standortprobleme und Transformationsbelastungen inzwischen auch Regionen erfassen, die bislang als Anker der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands galten.

Die vorstehenden Fragen zur Ausweitung der GRW auf bislang wirtschaftsstarke Regionen werfen für die Fragesteller zugleich einen grundsätzlichen Blick auf die historische Bilanz der GRW-Förderung in den neuen Bundesländern. Seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 haben die ostdeutschen Bundesländer im Rahmen der GRW über mehr als drei Jahrzehnte erhebliche Fördermittel erhalten. Den Fragestellern erscheint vor diesem Hintergrund die Frage nach der Nachhaltigkeit dieser jahrzehntelangen Förderung von grundsätzlicher Bedeutung. Wenn die neuen Bundesländer nach mehr als 30 Jahren intensiver GRW-Förderung noch immer großflächig als strukturschwach eingestuft sind (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/grw-fordergebiete-2022-2027.pdf?__blob=publicationFile&v=1), stellt sich den Fragestellern die Frage, ob dieses Instrument tatsächlich zur dauerhaften wirtschaftlichen Eigenständigkeit der geförderten Regionen beiträgt, ob langjährige Förderabhängigkeiten fortbestehen oder ob die Strukturförderung zweckentfremdet wird.

Vor diesem Hintergrund stellt sich ihnen auch die Frage, welche Bedeutung die Bundesregierung angebotsorientierten Maßnahmen wie bezahlbare Energie, niedrige Steuern und Abgaben, Bürokratieabbau sowie technologischer Offenheit gegenüber einer Ausweitung staatlicher Zuschussförderung beimisst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welche konkreten Änderungen des GRW-Koordinierungsrahmens wurden mit dem Beschluss der Wirtschafts- und Finanzminister von Bund und Ländern vom 30. Dezember 2025 beschlossen, und welche dieser Änderungen sind bereits in Kraft getreten (vgl. Vorbemerkung)?

2

Welche Änderungen der GRW sind gegebenenfalls noch von einer Notifizierung oder Genehmigung durch die Europäische Kommission abhängig, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss dieses Verfahrens?

3

Wann genau plant die Bundesregierung das Inkrafttreten der neuen GRW-Fördergebietskulisse?

4

Auf welchem konkreten Gesetz, welcher Verordnung oder welchem Koordinierungsrahmen basiert das neu eingeführte dritte Kriterium für die Förderung gewerblicher Investitionen?

5

Kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Förderung nach dem neuen dritten Kriterium auch dann gewährt werden, wenn die Zahl der tatsächlich besetzten Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte sinkt, die Gesamtbruttolohnsummer jedoch unverändert bleibt?

6

Mit welcher Arbeitsdefinition arbeitet die Bundesregierung bei dem Begriff „Arbeitsproduktivität" im Rahmen des dritten Kriteriums, auf welcher Datengrundlage wird die geforderte Steigerung von mindestens zehn Prozent geprüft, und wie werden dabei Preissteigerungen, reine Umsatzeffekte und Einmaleffekte berücksichtigt?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die geforderte Produktivitätssteigerung von zehn Prozent im Wesentlichen durch Stellenabbau oder Automatisierung bei gleichzeitiger Personalreduzierung erreicht wird und wenn ja, inwiefern?

8

Für welchen Zeitraum nach Bewilligung der Förderung müssen Beschäftigung, Gesamtbruttolohnsumme und Produktivitätssteigerung von den geförderten Unternehmen nachgewiesen werden, zu welchen Nachweiszeitpunkten erfolgt die Prüfung, und welche Behörde ist für die Kontrolle und Dokumentation zuständig?

9

Hat der Bund bei der Neuaufstellung darauf gedrungen, einheitliche Standards (z. B. für die Prüfung der Arbeitsproduktivität) vorzugeben, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern zu vermeiden und wenn ja, inwieweit?

10

Welche konkreten Rückforderungsmechanismen greifen auf welcher Rechtsgrundlage, wenn ein nach dem dritten Kriterium gefördertes Unternehmen die vereinbarten Zielwerte nicht erreicht, und welche Behörde entscheidet über Rückforderung, Verzinsung und mögliche Ausnahmen?

11

In welchen Fällen kann nach Auffassung der Bundesregierung von einem Widerruf des Zuwendungsbescheides und einer Rückforderung der Fördermittel abgesehen werden, wenn ein nach dem Produktivitätskriterium gefördertes Unternehmen die erforderliche Produktivitätssteigerung wegen wegfallender Dauerarbeitsplätze oder sonstiger marktbedingter Veränderungen nicht erreicht?

12

Ist das dritte Kriterium nach derzeitiger Planung befristet bis zum 31. Dezember 2028, und plant die Bundesregierung eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus?

13

Nach welchen messbaren Kriterien wird die Bundesregierung entscheiden, ob das dritte Kriterium verlängert, geändert oder gestrichen wird?

14

Wie hoch sind die für die GRW verfügbaren Haushaltsmittel in den Jahren 2025, 2026, 2027 und nach aktueller Finanzplanung 2028, bitte jeweils nach Bundes- und Länderanteil aufgeschlüsselt?

15

Welche Annahme legt die Bundesregierung hinsichtlich der Finanzierbarkeit der hälftigen Bund-Länder-Finanzierung der GRW für die Jahre 2026 bis 2028 zugrunde, und geht sie von Kürzungen, Aufstockungen oder Umschichtungen der Mittel aus?

16

Gibt es eine gesetzliche oder haushälterische Obergrenze für den Gesamtumfang der GRW-Mittel?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass eine Ausweitung der GRW-Fördergebietskulisse auf bislang wirtschaftsstarke Regionen nicht zulasten der bisherigen Förderempfänger in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, geht?

18

Wie viele Unternehmen und Investitionsvorhaben wären nach Einschätzung der Bundesregierung durch das neue dritte Kriterium zusätzlich förderfähig, und welches zusätzliche Bewilligungs- beziehungsweise Fördervolumen erwartet die Bundesregierung hierdurch?

19

Plant die Bundesregierung, die GRW-Förderung an die Zahlung von Tariflöhnen oder die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband mit Tarifbindung zu koppeln?

a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll eine solche Kopplung erfolgen, und wie bewertet die Bundesregierung deren Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der negativen Koalitionsfreiheit, der Tarifautonomie, der Wettbewerbsneutralität und den Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen?

b) Wenn nein, warum nicht?

20

Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, zu einer Koppelung der GRW-Förderung an Tarifbindung vor dem Hintergrund der beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission, insbesondere im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot und die Kohärenz mit den EU-Beihilfeleitlinien für Regionalbeihilfen?

21

Wie will die Bundesregierung gegebenenfalls verhindern, dass eine Kopplung von GRW-Förderung an Tarifbindung kleine und mittlere Unternehmen, Familienunternehmen und Handwerksbetriebe systematisch benachteiligt?

22

Gilt eine etwaige Tarifbindungspflicht als Fördervoraussetzung auch für ausländische Investoren, die in Deutschland Standorte errichten wollen?

23

Welche Gespräche oder Schriftwechsel hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 gegebenenfalls mit der Landesregierung Baden-Württemberg über eine mögliche künftige Einbeziehung badenwürttembergischer Regionen in die GRW-Fördergebietskulisse geführt (bitte einzeln aufschlüsseln nach Datum, Gesprächsart und Teilnehmern)?

24

Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission hinsichtlich der Forderung Baden-Württembergs, künftig stärker von regionalen Fördermöglichkeiten zu profitieren?

25

Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um zu beurteilen, ob bisher wirtschaftsstarke Industrieregionen, künftig als förderfähig im Sinne der GRW oder vergleichbarer EU-Regionalförderinstrumente eingestuft werden könnten?

26

Welche weiteren bislang nicht in die GRW-Fördergebietskulisse einbezogenen Regionen oder Bundesländer haben gegenüber der Bundesregierung Interesse an einer künftigen Förderung angemeldet?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der GRW-Förderung in den neuen Bundesländern vor dem Hintergrund, dass weite Teile Ostdeutschlands seit der Wiedervereinigung, also seit mehr als 30 Jahren, kontinuierlich als strukturschwach eingestuft sind und in der Fördergebietskulisse verbleiben?

28

Welche ostdeutschen Regionen oder Bundesländer sind nach Einschätzung der Bundesregierung durch die jahrzehntelange GRW-Förderung wirtschaftlich so weit erstarkt, dass sie mittelfristig ohne GRW-Förderung auskommen können, und welche Regionen sind über die Laufzeit der GRW wieder aus der Förderkulisse entfernt worden?

29

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ostdeutsche Regionen, die die GRW-Fördergebietskulisse in den vergangenen Jahrzehnten dauerhaft verlassen haben, weil sie wirtschaftlich eigenständig geworden sind?

30

Welche konkreten wirtschaftlichen Kennzahlen legt die Bundesregierung zugrunde, um zu beurteilen, ob eine ehemals strukturschwache Region dauerhaft wirtschaftlich eigenständig geworden ist?

31

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der von ihr genannten Erfolgskennzahlen der GRW, insbesondere geschaffener oder gesicherter Arbeitsplätze, im Verhältnis zur fortdauernden Förderbedürftigkeit zahlreicher Regionen über mehrere Förderperioden hinweg?

32

Welche Kriterien verwendet die Bundesregierung, um festzustellen, ob eine langjährige GRW-Förderung strukturelle Förderabhängigkeiten verringert, unverändert lässt oder verstärkt?

33

Anhand welcher wirtschaftlichen und regionalpolitischen Kennzahlen beurteilt die Bundesregierung die Zielerreichung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und wirtschaftlicher Selbständigkeit in Ostdeutschland?

34

Sieht die Bundesregierung die Zielerreichung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und wirtschaftlicher Selbständigkeit in Ostdeutschland als erreicht an?

a) Wenn ja, in welchen Gebieten Ostdeutschlands (bitte einzeln nach Region aufschlüsseln)?

b) Wenn nein, welche strukturellen Ursachen sind nach Auffassung der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass dieses Ziel bislang nicht erreicht wurde?

35

Plant die Bundesregierung, für einzelne ostdeutsche Regionen oder Bundesländer einen verbindlichen Zeitplan für den Ausstieg aus der GRW-Fördergebietskulisse festzulegen?

a) Wenn ja, wie ist dieser gestaltet?

b) Wenn nein, warum nicht?

36

Nach welchen Kriterien stuft die Bundesregierung eine Region als strukturschwach ein, und plant sie im Rahmen der Fördergebietskulisse ab 2028 zusätzliche Kriterien wie Transformationsbetroffenheit oder Industrieabhängigkeit zu berücksichtigen?

37

Gibt es eine Exit-Strategie für Regionen, die über einen langen Zeitraum GRW-Förderung erhalten haben, aber weiterhin als strukturschwach gelten?

38

Welche unabhängigen Evaluierungen zur Wirksamkeit der GRW liegen der Bundesregierung seit 2010 vor, und welche konkreten Änderungen des Koordinierungsmechanismus wurden jeweils aus diesen Evaluierungen abgeleitet?

39

Welche Evaluations-, Kontroll- und Nachsteuerungsmechanismen sind vorgesehen, falls die mit der Neuaufstellung der GRW verfolgten Ziele bis zum 31. Dezember 2028 nicht erreicht werden?

40

Hält die Bundesregierung eine konsequente Senkung von Unternehmenssteuern, Energiekosten und Bürokratiebelastungen für ein wirksames Instrument zur Stärkung strukturschwacher Regionen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Berlin, den 13. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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