Folgen einer möglichen Abschaffung der Minijobs für den Arbeitsmarkt und die Betroffenen
der Abgeordneten Thomas Stephan, Gerrit Huy, Birgit Bessin, Hauke Finger, Kay Gottschalk, Rainer Groß, Achim Köhler, Jörn König, Andreas Mayer, Reinhard Mixl, Kerstin Przygodda, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission („Rentenkommission“) unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Die Kommission schlägt in ihrer 26. Empfehlung vor, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. „Die Kommission schließt sich damit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und der Kommission zur Sozialstaatsreform an, die beitragsrechtliche Begünstigung von Minijobs zu reduzieren, diese verstärkt in die Sozialversicherung zu überführen und Anreize für die Ausübung einer vollzeitnahen Beschäftigung zu setzen.“
Gemäß dem Quartalsbericht 1. Quartal 2026 der Minijobzentrale (www.minijob-zentrale.de/DE/service/minijob-statistik/Digitaler_Quartalsbericht_/node) gibt es aktuell ca. 6,8 Millionen Minijobs. Die führenden anbietenden Branchen sind der Handel und die Gastronomie.
Ca. 4,7 Millionen Minijobber haben zusätzlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (https://de.statista.com/infografik/1171/erwerbstaetige-in-deutschland-mit-nebenjob/). Ca. 900 000 Rentner (www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/rentner-arbeit-102.html) und eine hohe, unbekannte Zahl der Studenten (www.studierendenwerke.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/presse-statement-studierende-muessen-weiterhin-minijobs-machen-koennen) üben Minijobs aus.
Nach Ansicht der Fragesteller ist davon auszugehen, dass ein Teil der Minijobber zugleich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt. Für Teilzeitbeschäftigung besteht nach § 9 TzBfG zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes mit höherer Arbeitszeit; daraus folgt jedoch nicht in jedem Fall ein unmittelbarer Anspruch auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung.
Nach Ansicht der Fragesteller wird der Entfall der Minijobregelung besonders Haushalte finanziell stark belasten, deren verfügbares Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Minijobs nach Abzug der Haushaltskosten bereits sehr gering ist. Haushalte mit hohem verfügbarem Einkommen werden möglicherweise zukünftig auf zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse verzichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Beschäftigte mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis üben nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich ein Minijob aus (bitte aufschlüsseln nach der Wochenarbeitszeit des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses: von bis 10 Stunden, 10 bis 20 Stunden, 20 bis 30 Stunden, über 30 Stunden)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bruttoeinkommen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem zusätzlichen Minijob (bitte aufschlüsseln nach der Anzahl und nach dem Bruttoeinkommen: bis unter 1 500 Euro, bis unter 2 500 Euro, bis unter 3 500 Euro, bis unter 4 500 Euro, bis unter 5 500 Euro, über 5 500 Euro)?
Wird es nach Planung der Bundesregierung ein Sonderkündigungsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, wenn die Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übergehen?
Welche zusätzlichen Kosten pro Minijobber könnten nach Berechnung der Bundesregierung Arbeitgebern entstehen, wenn die Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übergehen?
Wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung die ungefähre Nettolohnänderung bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Minijob, wenn die Minijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übergehen (bitte aufschlüsseln nach dem Bruttoeinkommen: bis unter 1 500 Euro, bis unter 2 500 Euro, bis unter 3 500 Euro, bis unter 4 500 Euro, bis unter 5 500 Euro, über 5 500 Euro) und nach der Steuerklasse)?
Wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung die ungefähre Nettolohnänderung pro Minijobber bei der aktuellen Minijob-Grenze von monatlich 603 Euro pro Monat, wenn daraus ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird (bitte aufschlüsseln nach der Steuerklasse)?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung das gesamte Jahresarbeitsvolumen der ca. 6,8 Millionen Minijobber in Stunden?
Wie viele 40-Wochenstunden-Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse könnten theoretisch nach Berechnung der Bundesregierung aus dem Jahresarbeitsvolumen gemäß Frage 8 entstehen?
Wie viele Minijobs werden nach Einschätzung der Bundesregierung gekündigt werden, wenn die Minijobregelung entfällt (bitte aufschlüsseln nach Branchen)?
Wie viele Minijobs werden nach Einschätzung der Bundesregierung in Arbeitsverhältnisse der Steuerklasse VI übergehen, wenn die Minijobregelung entfällt?
Wie viele Minijobs werden nach Einschätzung der Bundesregierung in Arbeitsverhältnisse der Steuerklassen I bis V übergehen, wenn die Minijobregelung entfällt (bitte aufschlüsseln)?
Mit wie vielen neuentstehenden Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung (bitte aufschlüsseln nach der Wochenarbeitszeit: von bis 10 Stunden, 10 bis 20 Stunden, 20 bis 30 Stunden, über 30 Stunden und nach Branchen)?
Mit wie vielen neuentstehenden Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung (bitte aufschlüsseln nach Branchen)?
Mit wie vielen neuentstehenden Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen aus bestehenden Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung (bitte aufschlüsseln nach Branchen)?
Welche Modellannahmen legt die Bundesregierung den in den Fragen 9 bis 14 genannten Einschätzung zugrunde, insbesondere hinsichtlich Arbeitsangebot, Arbeitsnachfrage, Lohnnebenkosten, Arbeitszeitpräferenzen und regionale Arbeitsmarktlage?
Welche sozialökonomischen Folgen hat der Entfall der Minijobregelung nach Einschätzung der Bundesregierung für betroffene Personengruppen wie
a) Studenten?
b) Rentner und Erwerbsminderungsrentner?
c) ALG-I-Empfänger?
d) SGB-II-Leistungsberechtigte?
e) Grundsicherungsempfänger im Alter?
f) Ehrenamtlich Tätige?
Wie viele Haushalte liegen nach Kenntnis der Bundesregierung ohne Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle und mit diesem Einkommen oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle?
Stimmt die Bundesregierung der These der Fragesteller zu, dass der Entfall der Minijobregelung besonders Haushalte finanziell stark belasten wird, deren verfügbares Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Minijobs nach Abzug der Haushaltskosten bereits sehr gering ist?
Mit welcher Veränderung des jährlichen Lohnsteueraufkommens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung?
Mit welcher Veränderung des jährlichen gesetzlichen Krankenversicherungsbeitragsvolumens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung?
Mit welcher Veränderung des jährlichen gesetzlichen Pflegeversicherungsbeitragsvolumens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung?
Mit welcher Veränderung der jährlichen gesetzlichen Rentenversicherungsbeitragsvolumens rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung?
Mit welcher Veränderung des jährlichen Beitragsaufkommens zur Arbeitslosenversicherung rechnet die Bundesregierung nach dem Entfall der Minijobregelung?
Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Minijobs nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Lohnstückkosten in Branchen mit hohem Minijob-Anteil, wie etwa dem Einzelhandel, der Gastronomie oder der Gebäudereinigung?
Welche Schätzungen der Bundesregierung gibt es gegebenenfalls, inwieweit der Wegfall des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs zu Ausweichreaktionen in Form von Schwarzarbeit, informeller Beschäftigung oder Scheinselbständigkeit führen könnte (bitte aufschlüsseln nach Branchen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines Wegfalls des Minijob Sonderstatus auf Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner, insbesondere hinsichtlich Nettozuverdienst, Anreizsetzung und Arbeitsangebot im Alter?