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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

10.09.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

11.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/774827.08.2026

Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung

der Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Ein Jahr nach Schaffung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zeigt sich eine ernüchternde Zwischenbilanz: Zwar wurden zahlreiche digitalpolitische Vorhaben angestoßen, jedoch sind lediglich rund 9 Prozent vollständig abgeschlossen, während ein erheblicher Teil noch nicht einmal begonnen wurde. (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Ein-Jahr-Digitalministerium-Viel-erreicht-viel-zu-tun)

Zugleich offenbaren aktuelle Analysen erhebliche strukturelle Defizite: Das BMDS kontrolliert lediglich etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes. (https://table.media/berlin/news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-prozent-der-digitalausgaben-des-bundes) Der Großteil der Mittel verbleibt weiterhin in anderen Ressorts oder in sog. Sondervermögen, wodurch eine wirksame zentrale Steuerung der Digitalpolitik erheblich behindert wird (https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/trotz-ministerium-viele-verteiltetoepfe). Experten weisen darauf hin, dass dabei nicht primär ein Mangel an finanziellen Ressourcen besteht, sondern vielmehr Defizite bei deren strategischer Verwendung, Koordinierung und Bündelung. (https://table.media/berlin/news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-prozent-der-digitalausgaben-des-bundes) Gleichzeitig fehlt es laut der aktuellen Berichterstattung an klaren Zielvorgaben sowie an einer kohärenten Gesamtsteuerung der IT-Ausgaben des Bundes (www.zeit.de/digital/internet/2026-04/digitalausgaben-bundesregierung-digitale-transformation-ausgaben-sondervermoegen). Per Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhielt das BMDS eine Zustimmungsvorbehalt bei wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Vor diesem Hintergrund stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich der tatsächlichen Autonomie des BMDS, der Effektivität der gegenwärtigen Digitalpolitik der Bundesregierung sowie der fortbestehenden Parallelstrukturen innerhalb der Bundesverwaltung (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/251127_Vereinbarung_Zustimmungsvorbehalt_final_gezeichnet.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Besitzt das BMDS derzeit konkrete Kompetenzen zur verbindlichen Steuerung digitalpolitischer Maßnahmen in anderen Bundesministerien und wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?

2

In welchem Umfang kann das BMDS derzeit tatsächlich von seinem IT-Zustimmungsvorbehalt Gebrauch machen bzw. hat es bereits Gebrauch gemacht?

3

Welche Gründe liegen aus Sicht der Bundesregierung dafür vor, dass das BMDS derzeit nur etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes kontrolliert?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die finanzielle und operative Autonomie des BMDS zu stärken und wenn ja, welche und innerhalb welchen Zeitraums und wenn nein, warum nicht?

5

Aus welchen Gründen wurde bislang keine vollständige organisatorische Bündelung der Digitalausgaben im BMDS umgesetzt?

6

Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Effizienzverluste aufgrund der Verteilung digitalpolitischer Zuständigkeiten und Budgetkompetenzen auf verschiedene Bundesministerien?

7

Wurden bislang Fortschritte infolge der Einführung eines zentral über das BMDS gesteuerten IT-Einkaufs (z. B. für Softwarelizenzen) erzielt und wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Deutschland im internationalen Vergleich weiter an digitaler Wettbewerbsfähigkeit verliert, und welche Rolle misst sie dabei dem BMDS bei?

9

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu möglichen Effizienzverlusten durch konkurrierende Zuständigkeiten im Bereich der Digitalisierung in der Bundesverwaltung erarbeitet und wenn ja, wie lautet diese und wenn nein, warum nicht?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um eine vollständige, für die Öffentlichkeit transparente und damit nachvollziehbare Erfassung aller Digitalausgaben des Bundes sicherzustellen und wenn ja, welche und innerhalb welchen Zeitraums und wenn nein, warum nicht?

11

Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitige Verlagerung von Digitalausgaben in sog. Sondervermögen für sachgerecht?

12

Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Kontrollmechanismen, um die Effizienz und Zielerreichung digitalpolitischer Ausgaben zu überprüfen, für angemessen und wenn nein, welche konkreten Nachbesserungen strebt sie innerhalb welchen Zeitraums an?

13

Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die bisherige Wirksamkeit des BMDS hinsichtlich der Erreichung digitalpolitischer Vorhaben und an welchen konkreten Ergebnissen macht sie dies fest?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung strukturelle Reformen, um die Digitalpolitik effizienter und innovationsfähiger zu gestalten und wenn ja, welche und innerhalb welchen Zeitraums und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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