Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions- und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungsspielraum des Bundes
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Tobias Teich, Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Peter Boehringer, Dr. Alexander Wolf, Dr. Rainer Rothfuß, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Gerrit Huy, Matthias Rentzsch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 in erheblichem Umfang auf militärischer, finanzieller, humanitärer und ziviler Ebene. Umfang und Struktur der bislang geleisteten Unterstützung waren bereits Gegenstand verschiedener parlamentarischer Anfragen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30. April 2025“ (siehe Bundestagsdrucksache 21/408) bezifferte die Bundesregierung die bilateralen Unterstützungsleistungen für die Ukraine und Menschen aus der Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges zum Stand: 31. März 2025 auf knapp 48 Mrd. Euro. Den Wert der militärischen Unterstützung im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 bezifferte sie auf 15,6 Mrd. Euro.
Die Unterstützung wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind nach Angaben der Bundesregierung 11,6 Mrd. Euro für die Unterstützung der Ukraine vorgesehen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026). In der Finanzplanung des Bundes werden darüber hinaus unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ für die Jahre 2028, 2029 und 2030 jeweils erhebliche weitere Mittel berücksichtigt.
Für die Fragesteller besteht deshalb ein parlamentarisches Informationsinteresse daran, welcher Anteil dieser Mittel konkret der Ukraine zuzurechnen ist, welche Mittel bereits rechtlich oder vertraglich gebunden sind und welche längerfristigen finanziellen Verpflichtungen daraus für den Bund entstehen. Neben der laufenden Unterstützung stellt sich ihnen die Frage nach den mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen Deutschlands beim Wiederaufbau der Ukraine. Auch dieser Themenkomplex war bereits Gegenstand parlamentarischer Befassung, unter anderem auf Bundestagsdrucksache 21/2187.
Darüber hinaus können sich aus einem möglichen Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Europäischen Union und damit mittelbar auf Deutschland ergeben. Dies betrifft insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik, die europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und die Entwicklung des deutschen Nettobeitrags zum EU-Haushalt (vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. [2023]: Fiskalische Aspekte einer EU-Erweiterung – Folgen eines EU-Beitritts der Ukraine für den Haushalt und die Kohäsionspolitik, S. 6–13, www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2023/IW-Report_2023-EU-Erweiterung.pdf, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026). Gleichzeitig besteht in Deutschland ein erheblicher Investitions- und Modernisierungsbedarf der öffentlichen Infrastruktur. Der Bund hat hierzu ein Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd. Euro geschaffen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/SVIK/sondervermoegen-infrastruktur-klimaneutralitaet.html, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind allein aus dem Sondervermögen für 2027 unter anderem 17,7 Mrd. Euro für Verkehrsinfrastruktur, 3,5 Mrd. Euro für Krankenhausinfrastruktur, 1,4 Mrd. Euro für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und 9 Mrd. Euro für Digitalisierung vorgesehen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Neben dem Investitionsbedarf bestehen erhebliche finanzielle Herausforderungen für die sozialen Sicherungssysteme. Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat für die gesetzliche Krankenversicherung ohne Gegenmaßnahmen erhebliche Finanzierungslücken bis zum Jahr 2030 prognostiziert. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen eingeleitet (vgl. www.das-parlament.de/inland/gesundheit/66-vorschlaege-zur-stabilisierung-der-krankenversicherung, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein parlamentarisches Informationsinteresse an einer transparenten und möglichst vergleichbaren Darstellung der für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehenen beziehungsweise bereits eingegangenen finanziellen Verpflichtungen des Bundes im Zusammenhang mit der Ukraine einerseits und der bestehenden beziehungsweise noch ungedeckten Investitions- und Finanzierungsbedarfe innerhalb Deutschlands andererseits. Dabei wird nicht unterstellt, dass sämtliche Ausgabenpositionen haushaltsrechtlich unmittelbar gegeneinander austauschbar sind. Vielmehr soll festgestellt werden, welchen finanzpolitischen Handlungsspielraum die Bundesregierung angesichts gleichzeitig steigender Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben, erheblicher Investitions- und Sanierungsbedarfe, steigender Kredit- und Zinsbelastungen und der finanziellen Herausforderungen der sozialen Sicherungssysteme für die kommenden Jahre sieht.
Von besonderem parlamentarischem Interesse ist für die Fragesteller daher, welche mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen bereits eingegangen wurden, welche weiteren Belastungen die Bundesregierung erwartet, in welchem Umfang bestehende Investitions- und Finanzierungsbedarfe innerhalb Deutschlands durch die derzeitige Finanzplanung gedeckt sind und welche Folgen die Bundesregierung erwartet, wenn notwendige Investitionen und Sanierungsmaßnahmen nicht oder erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche finanziellen Mittel des Bundes sind nach gegenwärtigem Planungsstand für die Unterstützung der Ukraine in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 vorgesehen (bitte nach Haushaltsjahren sowie militärischer, finanzieller, humanitärer und sonstiger ziviler Unterstützung aufschlüsseln)?
In welcher Höhe bestehen zum Stichtag 31. Juli 2026 Verpflichtungsermächtigungen, vertragliche Verpflichtungen, internationale Zusagen oder sonstige finanzielle Bindungen des Bundes für Unterstützungsleistungen zugunsten der Ukraine für die Jahre 2027 bis 2030 und für die Zeit nach 2030 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Mit welchen zusätzlichen finanziellen Beiträgen Deutschlands zum Wiederaufbau der Ukraine rechnet die Bundesregierung nach gegenwärtigem Planungsstand bis zum Jahr 2030, und welche dieser Mittel sind bereits verbindlich zugesagt oder haushalterisch abgesichert?
Welche Szenarien, Berechnungen oder Planungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen Gesamtbelastung des Bundes durch die Unterstützung und den Wiederaufbau der Ukraine bis zum Jahr 2030 vor, und auf welche Gesamtsummen belaufen sich diese jeweils?
Welche Berechnungen, Schätzungen oder Szenarien liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den finanziellen Auswirkungen eines Beitritts der Ukraine zur Europäischen Union auf den EU-Haushalt vor?
Mit welcher Veränderung des deutschen Nettobeitrags zum Haushalt der Europäischen Union rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls bei einem Beitritt der Ukraine unter Zugrundelegung der derzeitigen Regelungen beziehungsweise entsprechender zukünftiger Regelungen des Mehrjährigen Finanzrahmens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Hat die Bundesregierung Berechnungen oder Einschätzungen dazu vorgenommen, welche Auswirkungen ein EU-Beitritt der Ukraine auf a) die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union, b) die Direktzahlungen und sonstigen Fördermittel für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, c) die europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und d) die Deutschland aus diesen Fonds zur Verfügung stehenden Mittel hätte und wenn ja, was besagen diese (bitte ausführen)?
Welche Übergangsregelungen oder dauerhaften Änderungen der europäischen Agrar-, Struktur- oder Kohäsionspolitik hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, um erhebliche finanzielle Verlagerungen zulasten bisheriger Empfängerstaaten im Falle eines EU-Beitritts der Ukraine zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung nach ihrer aktuellen Einschätzung den gesamten Investitions- und Sanierungsbedarf der öffentlichen Infrastruktur in Deutschland für den Zeitraum bis 2030 sowie, soweit entsprechende Berechnungen vorliegen, bis 2035?
Wie hoch ist dieser Investitions- und Sanierungsbedarf nach Kenntnis beziehungsweise eigener Einschätzung der Bundesregierung jeweils für a) Bundesautobahnen und Bundesstraßen, b) Straßenbrücken, c) Schienenwege und Eisenbahnbrücken, d) Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, e) Krankenhäuser, f) Pflegeeinrichtungen, g) Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie h) sonstige kommunale Infrastruktur (vgl. Frage 9)?
Auf welche eigenen Berechnungen, Gutachten, Untersuchungen oder Berechnungen Dritter stützt die Bundesregierung die Angaben zu den Fragen 9 und 10, und welche der dort ermittelten Bedarfe legt die Bundesregierung ihrer eigenen Finanz- und Investitionsplanung zugrunde?
Welcher Anteil der in den Fragen 9 und 10 genannten Investitions- und Sanierungsbedarfe ist nach gegenwärtigem Planungsstand durch a) den Kernhaushalt des Bundes, b) das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, c) weitere Sondervermögen, d) Haushaltsmittel der Länder, e) kommunale Haushaltsmittel und f) europäische Fördermittel bereits finanziell gedeckt?
Wie hoch ist nach Kenntnis beziehungsweise Einschätzung der Bundesregierung die nach Berücksichtigung der in ihrer Antwort auf Frage 12 genannten Mittel verbleibende Finanzierungslücke, aufgeschlüsselt nach den in Frage 10 genannten Bereichen?
Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die von der Bundesregierung anerkannten Investitions- und Sanierungsbedarfe nach gegenwärtiger Finanzplanung vollständig gedeckt beziehungsweise abgearbeitet werden (bitte ausführen)?
Welche Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen können nach Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, wenn über die derzeitige Finanzplanung hinaus keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden (bitte ausführen)?
Mit welcher jährlichen Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2027 bis 2030 nach vollständiger Berücksichtigung der bis zum 31. Juli 2026 beschlossenen oder konkret geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Mit welcher jährlichen Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2027 bis 2030 nach vollständiger Berücksichtigung der bis zum 31. Juli 2026 beschlossenen oder konkret geplanten Reformmaßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche zusätzlichen Bundesmittel wären nach Berechnung der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2027 bis 2030 erforderlich, um Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung über das zum 31. Juli 2026 bestehende Niveau hinaus vollständig zu vermeiden?
Mit welcher Entwicklung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes und der daraus resultierenden zusätzlichen Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2030, sofern keine über die derzeitige Finanzplanung hinausgehenden Bundesmittel zur Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung bereitgestellt werden?
Wie hoch ist nach gegenwärtigem Planungsstand die Gesamtsumme aller für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehenen, bereits zugesagten, vertraglich gebundenen oder von der Bundesregierung erwarteten finanziellen Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit a) der militärischen Unterstützung der Ukraine, b) der zivilen und humanitären Unterstützung der Ukraine, c) dem Wiederaufbau der Ukraine, d) sonstigen finanziellen Verpflichtungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine?
Wie hoch ist demgegenüber nach Kenntnis beziehungsweise Einschätzung der Bundesregierung für denselben Zeitraum die noch ungedeckte Finanzierungslücke für a) Straßen und Straßenbrücken, b) Schienenwege und Eisenbahnbrücken, c) Schulen und Bildungseinrichtungen, d) Krankenhäuser, e) Pflegeinfrastruktur, f) die gesetzliche Krankenversicherung, g) die soziale Pflegeversicherung, h) sonstige kommunale Infrastruktur?
Hat die Bundesregierung eine finanzpolitische Gesamtbetrachtung vorgenommen, in der die mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ukraine den noch ungedeckten Investitions- und Finanzierungsbedarfen innerhalb Deutschlands gegenübergestellt werden?
a) Wenn ja, wann wurde diese vorgenommen, welche Ressorts waren daran beteiligt und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gekommen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine solche Gesamtbetrachtung bislang nicht vorgenommen?
Wie hoch sind nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und dem Finanzplan des Bundes bis 2030 die für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 jeweils vorgesehenen Mittel für die Unterstützung der Ukraine, und welcher Anteil der unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ vorgesehenen Mittel entfällt jeweils unmittelbar oder mittelbar auf die Ukraine (bitte aufschlüsseln nach militärischer Unterstützung, finanzieller Unterstützung, humanitärer Unterstützung, sonstiger ziviler Unterstützung, Wiederaufbaumaßnahmen, Verpflichtungsermächtigungen sowie sonstigen finanziellen Zusagen oder Verpflichtungen)?
Welche der vorgenannten Mittel sind zum Stichtag 31. Juli 2026 bereits rechtlich, vertraglich oder durch internationale Vereinbarungen gebunden und bei welchen Mitteln besteht nach gegenwärtigem Stand noch keine entsprechende Bindung?
Welchen Beträgen entsprechen rein rechnerisch jeweils 10 Prozent, 25 Prozent und 50 Prozent der für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehenen, zum Stichtag 31. Juli 2026 aber noch nicht tatsächlich verausgabten Mittel für die Unterstützung der Ukraine (vgl. Vorfragen)?
Welchem rechnerischen Anteil entsprechen die in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 25 ermittelten Beträge von 10 Prozent, 25 Prozent und 50 Prozent jeweils an dem von der Bundesregierung beziehungsweise den zuständigen Bundesressorts festgestellten, bis zum Jahr 2030 noch ungedeckten Investitions-, Sanierungs- oder Finanzierungsbedarf für a) Bundesautobahnen und Bundesstraßen, b) Straßenbrücken, c) Schienenwege und Eisenbahnbrücken, d) Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, e) Krankenhäuser, f) Pflegeeinrichtungen und Pflegeinfrastruktur, g) die gesetzliche Krankenversicherung, h) die soziale Pflegeversicherung, i) die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, j) sonstige kommunale Infrastruktur?
Welche Berechnungen der Länder, kommunalen Spitzenverbände, Sozialversicherungsträger, öffentlichen Unternehmen, Sachverständigenräte oder wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit der Bundesregierung für einzelne Bereiche keine eigenen Berechnungen zum Gesamtbedarf beziehungsweise zur verbleibenden Finanzierungslücke vorliegen, sind ihr hierzu gegebenenfalls bekannt, und welche davon legt sie ihrer eigenen Haushalts-, Finanz- oder Investitionsplanung gegebenenfalls zugrunde (vgl. Frage 26)?
Wie hoch sind nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und dem Finanzplan bis 2030 in den einzelnen Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 jeweils a) die Ausgaben des Bundes für die Unterstützung der Ukraine, b) die Ausgaben unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ insgesamt, c) die Investitionsausgaben des Bundes für Verkehrswege und Verkehrsinfrastruktur, d) die Investitions- und Fördermittel des Bundes für Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, e) die Investitions- und Fördermittel des Bundes für Krankenhäuser, f) die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung, g) die Leistungen des Bundes an die soziale Pflegeversicherung, h) die Investitionsausgaben für sonstige öffentliche Infrastruktur, i) die Zinsausgaben des Bundes, j) die Nettokreditaufnahme des Bundes?
Wie haben sich die unter den Antworten der Bundesregierung auf die Teilfragen a bis j der Vorfrage genannten Beträge gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 a) nominal in Euro, b) prozentual und c) preisbereinigt verändert?
Welchen prozentualen Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben des Bundes nehmen die in der Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 28a bis 28j genannten Ausgaben in den jeweiligen Haushaltsjahren ein?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für a) das reale Wirtschaftswachstum, b) die Produktivitätsentwicklung, c) private und öffentliche Investitionen, d) die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, e) Beschäftigung und Arbeitskosten sowie f) die Entwicklung der öffentlichen Haushalte, wenn die von der Bundesregierung anerkannten Investitions- und Sanierungsbedarfe bei Verkehrswegen, Schulen, Krankenhäusern und kommunaler Infrastruktur bis zum Jahr 2030 nicht vollständig gedeckt werden?
Mit welchen konkreten finanz- und haushaltspolitischen Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, dass die Erfüllung außen- und sicherheitspolitischer Verpflichtungen Deutschlands bei gleichzeitig steigenden Verteidigungs-, Kredit-, Zins- und Sozialausgaben nicht dazu führt, dass notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sowie die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme dauerhaft unterbleiben oder zeitlich verschoben werden (bitte ausführen)?