BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Fingerabdrücke als Voraussetzung für die Erteilung von Visa (G-SIG: 14011295)

Abnahme von Fingerabdrücken durch deutsche Auslandsvertretungen vor der Visaerteilung bei Personen, die Deutschland besuchen wollen, datenschutzrechtliche Aspekte, Einrichtung eines europäischen Systems zum Abgleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.08.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/386606. 07. 2000

Fingerabdrücke als Voraussetzung für die Erteilung von Visa

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Es mehren sich die Beschwerden darüber, dass auf deutschen Auslandsvertretungen Menschen, die Deutschland besuchen und dafür ein Visum erhalten wollen, zunächst ihre Fingerabdrücke hinterlassen müssen. Dies führt zumindest zu Verärgerungen, weil sich die betroffenen Personen kriminalisiert fühlen.

Es ist auch neu, dass ein Tourist, der die Loreley oder das Hambacher Schloss besichtigen möchte, hierfür Fingerabdrücke abgeben soll. Das Ansehen Deutschlands als gastfreundliches und für Touristen anziehendes Land dürfte durch diese Praxis Schaden erleiden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Abnahme von Fingerabdrücken durch deutsche Behörden und Auslandsvertretungen bei Personen, die für einen Besuch in Deutschland ein Visum beantragen?

2

Wann ist diese Praxis eingeführt worden, zu welchem Zweck und mit welcher genauen Begründung?

3

Wer bearbeitet die Datenblätter mit den Fingerabdrücken?

4

Wie lange werden die Datenblätter mit den Fingerabdrücken aufbewahrt?

5

An wen werden Erkenntnisse, die sich aus den Fingerabdrücken beziehungsweise ihrem Vergleich mit anderen Daten ergeben, weitergereicht?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten?

7

Werden von allen Personen, die Visa beantragen, Fingerabdrücke genommen, oder erfolgt eine Auswahl?

Wenn eine Auswahl erfolgt: Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der Personen, von denen Fingerabdrücke verlangt werden, durchgeführt?

8

Wird Personen, die die Abgabe von Fingerabdrücken ablehnen, die Erteilung des beantragten Visums verweigert?

Wenn ja: Erhalten diese Personen einen rechtsmittelfähigen Bescheid?

9

Wie ist der Sachstand bei der Einrichtung eines europäischen Systems zum Abgleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern (EURODAC)?

Berlin, den 6. Juli 2000

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen