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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet
Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum (IMRF) 2026
Fraktion
AfD
Datum
09.07.2026
Aktualisiert
10.07.2026
ThemenMigration & Integration
BT21/702409.07.2026
Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum (IMRF) 2026
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7024
21. Wahlperiode 09.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Gerold Otten, Uwe Schulz, Dr. Malte
Kaufmann, Dr. Rainer Rothfuß, René Springer, Dr. Alexander Wolf und
der Fraktion der AfD
Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for
Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum 2026
Vom 5. bis 8. Mai 2026 fand am Sitz der Vereinten Nationen in New York das
zweite International Migration Review Forum (IMRF) statt. Das IMRF dient
der Überprüfung der Umsetzung des Globalen Pakts für sichere, geordnete und
reguläre Migration (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration –
GCM). Der GCM wurde im Dezember 2018 in Marrakesch angenommen und
umfasst 23 Ziele zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich Migration
(vgl. https://germany.iom.int/de/news/regierungen-beraten-new-york-ueber-glo
bale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026).
Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) nahmen
Regierungsvertreter zahlreicher Staaten am IMRF 2026 teil. Gegenstand der
Beratungen waren demnach globale migrationspolitische Prioritäten bis 2030
sowie der Stand der Umsetzung des GCM. Grundlage des Forums waren u. a.
90 nationale Berichte zur Umsetzung des GCM. Am Ende des Forums wurde
eine gemeinsame Abschlusserklärung mit 65 Punkten verabschiedet (vgl. ebd.,
zum Volltext der Abschlusserklärung siehe: https://documents.un.org/doc/undo
c/ltd/n26/102/78/pdf/n2610278.pdf, zuletzt aufgerufen am 20. Mai 2026). „Die
von den UN-Mitgliedstaaten ausgehandelte Erklärung bekräftigt das
gemeinsame Engagement für den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre
Migration (GCM), zieht eine Bilanz der bisherigen Fortschritte und benennt die
Prioritäten für die kommenden Jahre“ (https://germany.iom.int/de/news/regieru
ngen-beraten-new-york-ueber-globale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen
am 18. Mai 2026).
Die IOM verweist im Zusammenhang mit dem IMRF 2026 ferner darauf, dass
seit 2021 mehr als 450 sogenannte Pledges abgegeben worden seien. Darunter
sind freiwillige Zusagen bzw. Selbstverpflichtungen von Staaten,
internationalen Organisationen oder anderen Akteuren zur Umsetzung des GCM zu
verstehen. Beim ersten IMRF im Jahr 2022 seien mehr als 150 solcher Pledges
gezählt worden. Darüber hinaus besteht seit 2019 der Migration Multi-Partner
Trust Fund. Dieser Fonds wurde im Zusammenhang mit dem GCM eingerichtet
und dient der Finanzierung von Projekten zur Umsetzung migrationspolitischer
Ziele (vgl. https://germany.iom.int/de/news/regierungen-beraten-new-york-ueb
er-globale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026, zum
Multi-Partner Trust Fund siehe www.iom.int/migration-multi-partner-
trustfund, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026).
Die Bundesregierung unterstützte den GCM im Jahr 2018. Im Vorfeld der
Beschlussfassung und Veröffentlichung kam es zu deutlicher Kritik am GCM in
Deutschland. Der „Tagesspiegel“ bemängelte in einem Artikel die in diesem
Zusammenhang mangelnde Transparenz und die Verweigerung von
Auskünften. Kritikpunkte waren zum einen die Vertraulichkeit der Informationen und
die Begrenzung auf einen Pressehintergrund sowie die mangelnde Auskunft zu
Zugeständnissen und eingegangenen Kompromissen bei den Verhandlungen
zum GCM (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/regierung-verschweigt-zugestand
nisse-beim-migrationspakt-4008667.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026).
Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Dr. August Hanning,
sah problematische Folgen für das Rechtssystem in Deutschland und führte
dazu in einem Interview in der „Bild“-Zeitung aus, dieser politisch
verpflichtende Vertrag würde dem [damaligen] deutschen Recht teilweise widersprechen
und durch regelmäßige Kontrollen untermauert (vgl. www.bild.de/bild-plus/pol
itik/inland/politik-inland/august-hanning-kritisiert-halbwahrheiten-bei-un-fluec
htlingspakt-58547498.bild.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026). Die
Fraktion der AfD hat u. a. die angesprochenen Kritikpunkte bezüglich der
Verhandlungen zum GCM in einer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6659
thematisiert (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/066/1906659.pdf, zuletzt
aufgerufen am 20. Mai 2026).
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nahm nach eigener
Darstellung nicht am IMRF 2026 teil und unterstützt die gemeinsame
Abschlusserklärung nicht. Im Gegenteil sei es Ziel der US-Regierung, „[…] not to ‚
manage‘ migration, but to foster remigration“ (www.state.gov/releases/office-of-
thespokesperson/2026/05/the-united-states-rejects-international-migration-
reviewforum/, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026). Das US-Außenministerium „[…]
[is] accusing the U.N. of efforts to ‚advocate and facilitate replacement
immigration in the United States and across the broader West‘“ (www.foxnews.com/
world/trump-administration-rejects-un-migration-declaration-says-mass-migrat
ion-never-safe?msockid=27f62ab1f7ec672e16cb3deef6ef6677, zuletzt
abgerufen am 20. Mai 2026).
Auffällig ist in den Augen der Fragesteller in diesem Zusammenhang die
unterschiedliche begriffliche und politische Einordnung vergleichbarer
migrationspolitischer Begriffe. Die US-Regierung verwendet im Zusammenhang mit ihrer
Ablehnung des IMRF den Begriff „replacement migration“ bzw. „replacement
immigration“ und stellt diesem ausdrücklich das Ziel der „Remigration“
gegenüber (s. o.). Sie beschreibt damit ersichtlich eine migrationspolitische
Entwicklung, bei der Zuwanderung als Mittel zur demografischen Stabilisierung
westlicher Staaten verstanden wird. Demgegenüber ordnet das Bundesamt für
Verfassungsschutz den Begriff des „Großen Austauschs“ als Narrativ der „Neuen
Rechten“ ein. Nach Darstellung des Bundesamtes bezeichnet dieser Begriff die
Vorstellung einer strukturellen Substitution der „autochthonen“ Bevölkerung
Europas durch Zuwanderer aus Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten; dies
werde teils als bewusst gesteuerter Prozess, teils als Ergebnis demografischer
Entwicklungen dargestellt (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossar
eintraege/DE/G/grosser-austausch.html, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2026).
Seit der Annahme des GCM sind mehr als sieben Jahre vergangen. Zudem
haben inzwischen zwei internationale Überprüfungsforen stattgefunden. Vor
diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein parlamentarisches Interesse
daran, zu erfahren, welchen Stand die Umsetzung des GCM aus Sicht der
Bundesregierung erreicht hat, welche Positionen die Bundesregierung beim
International Migration Review Forum 2026 vertreten hat, ob Deutschland neue
Zusagen oder Selbstverpflichtungen eingegangen ist und welche
migrationspolitischen, demografischen, finanziellen und rechtlichen Folgerungen sich daraus
ergeben.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die
Bundesregierung das Parlament „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“
über wesentliche internationale Verhandlungen zu unterrichten hat, damit es
seine Integrations-, Kontroll- und Mitwirkungsverantwortung wirksam
wahrnehmen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. April 2021 – 2 BvE 4/15). Die US-
Regierung hat die „Progress Declaration" abgelehnt, weil sie Massenmigration
fördere und einen Bevölkerungsaustausch („Replacement Migration“)
begünstige; stattdessen fordert sie Rückführung („Remigration“, s. o.). In einem Bericht
der „Tagesschau“ anlässlich des 77. Jahrestages des Grundgesetzes wurde die
Bevölkerung begrifflich in „Migranten und Nicht-Migranten“ unterteilt (www.a
rdmediathek.de/video/tagesschau/tagesschau-20-00-uhr-23-05-2026/das-ers-te/
Y3JpZDovL3RhZ2Vzc2NoYXUuZGUvOWVmNWRmMTItZDYxNy00OGI4
LWE0YTUtMGUzYTMzYzg5OGYxX2dhbnplU2VuZHVuZw-). Die
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas erklärte beim Aktionstag
„Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai 2026: „Wir wollen Farbe bekennen und
wehren uns gegen dieses sogenannte Einheitsgrau – oder, manche würden sogar
sagen, Einheitsbraun. [...] Wir brauchen die Menschen, die zu uns kommen,
auch für die Vielfalt in unserer Gesellschaft, und das ist genauso wichtig“
(https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/baerbel-bas-warnt-vor-einheit
sbraun-ohne-migration/). Weder der Bundeskanzler Friedrich Merz noch ein
anderes Mitglied der Bundesregierung beanstandeten oder widersprachen
dieser Aussage.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand der
Beratungen und vom Inhalt der „Progress Declaration of the International
Migration Review Forum“ (bitte ausführen)?
2. In welchen konkreten Punkten planen die Bundesregierung oder nach
Kenntnis der Bundesregierung die EU eine Überarbeitung bzw.
Weiterentwicklung des UN-Weltmigrationspakts, und welche Änderungen sollen
vorgenommen werden (bitte ausführen)?
3. Wer hat für die Bundesrepublik Deutschland am IMRF 2026
teilgenommen (bitte nach Bundesministerien, nachgeordneten Bundesbehörden,
sonstigen staatlichen Stellen sowie weiteren Organisationen
aufschlüsseln)?
4. Welche dieser Teilnehmer (vgl. Frage 3) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung aktiv an Round Tables, Policy Debates, Side Events oder
sonstigen Veranstaltungen des IMRF 2026 teilgenommen, und zu welchen
Themen (bitte nach Veranstaltung auflisten)?
5. Mit welchen Erwartungen, thematischen Schwerpunkten und
Verhandlungspositionen ist die Bundesregierung in das IMRF 2026 gegangen
(bitte ausführen)?
6. Wurde die deutsche Position zum IMRF 2026 vorab mit der Europäischen
Union oder einzelnen EU-Mitgliedstaaten abgestimmt?
a) Wenn ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn ja, welche Rolle spielte die Europäische Kommission bei der
Positionsbildung?
c) Wenn nein, warum nicht?
7. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag
bzw. die zuständigen Ausschüsse erstmals über die deutschen
Verhandlungspositionen, die Entwürfe der „Progress Declaration“ sowie die von
Deutschland eingebrachten oder unterstützten Änderungsanträge im
Rahmen des IMRF 2026 informiert, und wie bewertet sie die Vereinbarkeit
einer etwaigen unterbliebenen oder verspäteten Unterrichtung mit den
parlamentarischen Informationsrechten des Deutschen Bundestages (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Welche Positionen hat die Bundesregierung im Prozess zur Erarbeitung
der „Progress Declaration“ vertreten (bitte ausführen)?
9. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung der
Abschlusserklärung eigene Formulierungsvorschläge, Änderungswünsche oder
Vorbehalte eingebracht,
a) wenn ja, welche,
b) wenn ja, welche davon wurden übernommen,
c) wenn ja, welche wurden nicht übernommen,
d) wenn ja, welche Kompromisse oder Zugeständnisse wurden seitens
der Bundesregierung gegebenenfalls eingegangen,
e) wenn nein, warum nicht?
10. Inwieweit hat die Bundesregierung die von der US-Regierung an der
„Progress Declaration“ geübte Kritik zur Kenntnis genommen?
11. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu gebildet,
inwieweit und durch welche Aussagen die „Progress Declaration“ die von
den USA kritisierte Massenmigration und einen Bevölkerungsaustausch
fördern könnte (vgl. Frage 10)?
a) Wenn ja, wie lautet diese Auffassung?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Welche politischen Ziele (z. B. demografische, wirtschaftliche,
gesellschaftliche oder ideologische) werden mit einem möglichen
Bevölkerungsaustausch nach Auffassung der Bundesregierung verfolgt (vgl.
Frage 10 und Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Unterstützt die Bundesregierung die von der US-Regierung kritisierten
Aussagen zum Bevölkerungsaustausch oder hat sie sie sogar
vorgeschlagen?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Enthält die „Progress Declaration“ nach Kenntnis der Bundesregierung
Maßnahmen und Maßnahmenvorschläge, um die Rückführung
(„Remigration“) von ausreisepflichtigen Ausländern zu erleichtern?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von
Mitgliedern des Bundeskabinetts an den Verhandlungen über die „Progress
Declaration“?
a) Waren die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas persönlich oder
Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den
Verhandlungen über die „Progress Declaration“ oder an der Abstimmung
der deutschen Verhandlungslinie beteiligt?
b) Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des
Beitrags von Migration zur gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt in
Deutschland, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre
Migrationspolitik?
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine migrationspolitisch
relevante Unterscheidung zwischen Migranten und Nicht-Migranten in
der Bevölkerung sachlich gerechtfertigt ist (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Kriterien legt sie dabei an, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Migrationspolitik?
b) Wenn nein, warum nicht?
17. Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung zwischen
einer sachlich-demografischen Beschreibung migrationspolitischer
Folgen, einer politischen Bewertung von Migration und einem
verfassungsschutzrelevanten Narrativ, wenn Begriffe wie „replacement migration“,
„Ersatzmigration“, „Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“
verwendet werden (bitte jeweils einzeln ausführen)?
18. Verfolgt die Bundesregierung migrationspolitische Ziele, die ausdrücklich
oder mittelbar auf den Ausgleich demografischer Entwicklungen in
Deutschland gerichtet sind (Bevölkerungsaustausch), wenn ja, welche,
welche Rolle spielen dabei gegebenenfalls Fachkräftemangel, Alterung
der Bevölkerung und Stabilisierung der Sozialsysteme, und welche
Alternativen zur Zuwanderung prüft die Bundesregierung gegebenenfalls (bitte
jeweils einzeln ausführen)?
19. Welche anderen Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung
einen solchen „Bevölkerungsaustausch“, und welche Positionen vertreten
nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die Europäische
Kommission und andere EU-Staaten?
20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zu erwartende
Nettozuwanderung nach Deutschland in den nächsten fünf bis zehn Jahren ein (unter
Berücksichtigung des UN-Migrationspakts und der „Progress Declaration“),
und welche Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur, Sozialsysteme
und kulturelle Identität erwartet sie (bitte jeweils einzeln ausführen)?
21. Hat die Bundesregierung im Rahmen des IMRF 2026 oder der
Abschlusserklärung konkrete Zusagen, Selbstverpflichtungen oder politische
Festlegungen übernommen, die Auswirkungen auf die deutsche
Migrationspolitik oder andere Politikfelder haben können (bitte ausführen)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
22. Welche rechtliche oder politische Bindungswirkung misst die
Bundesregierung dem GCM, den Pledges und der Progress Declaration des
IMRF 2026 für die Bundesrepublik Deutschland bei (bitte ausführen)?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung daraus unmittelbare oder
mittelbare Auswirkungen auf die Gesetzgebung, Verwaltungspraxis oder
Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja,
welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
23. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung Rückkehr,
Rückführung, Remigration oder Reintegrationsprogramme im Rahmen
der deutschen Positionierung zum IMRF 2026?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung entsprechende Punkte eingebracht?
b) Wenn nein, warum nicht?
24. Hat die Bundesregierung seit Annahme des GCM sogenannte Pledges
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller) abgegeben?
a) Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, und durch welches Ressort?
b) Wenn nein, warum nicht?
25. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere deutsche staatliche
oder nichtstaatliche Organisationen Pledges im Zusammenhang mit dem
GCM abgegeben, wenn ja, welche Organisationen, wann wurden deren
Pledges abgegeben, und welchen Inhalt hatten diese?
26. Welche Beiträge hat die Bundesregierung seit Bestehen des Migration
Multi-Partner Trust Fund (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) an diesen
Fonds geleistet (bitte nach Jahr, Ressort, Haushaltstitel und Summe
aufschlüsseln)?
27. Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit
deutschen Beiträgen zum Migration Multi-Partner Trust Fund gefördert (bitte
nach Jahr, Projekt, Empfänger, Zielland und Fördersumme aufschlüsseln)?
28. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit
deutschen Beiträgen zum Migration Multi-Partner Trust Fund Projekte mit
Bezug zu Klimaschutz, Klimamigration oder den Sustainable
Development Goals der Vereinten Nationen gefördert?
29. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig weitere Beiträge zum
Migration Multi-Partner Trust Fund zu leisten,
a) wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Haushaltstiteln,
b) wenn nein, warum nicht,
c) wenn noch keine Entscheidung getroffen wurde, wann ist mit einer
Entscheidung zu rechnen?
30. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nichtstaatliche
Organisationen, Stiftungen, internationale Organisationen oder wissenschaftliche
Einrichtungen in die deutsche Vorbereitung des IMRF 2026 oder die
Umsetzung des GCM einbezogen, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl?
b) Wenn ja, wurden hierfür Bundesmittel verwendet?
c) Wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Haushaltstiteln?
31. Bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des GCM in Deutschland,
und wenn ja, auf welcher Datenbasis?
a) Wenn ja, welche Indikatoren werden verwendet?
b) Wenn ja, welche Bundesministerien oder untergeordneten
Bundesbehörden liefern die zugehörigen Daten?
c) Wenn ja, werden auch negative Auswirkungen von Migration erfasst,
etwa auf innere Sicherheit, Wohnungsmarkt, Schulen, Sozialleistungen
oder gesellschaftlichen Zusammenhalt (bitte ausführen)?
d) Wenn nein, warum nicht?
32. Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Bewertung des GCM die
Belastungen von Ländern und Kommunen durch Migration?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
33. Wurden die Länder und Kommunen in die Vorbereitung des IMRF 2026
einbezogen?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
34. Teilt die Bundesregierung die im GCM angelegte Auffassung, Migration
zu einem positiven Faktor für nachhaltige Entwicklung machen zu wollen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche konkreten politischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung
gegebenenfalls daraus ab?
35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ziele des GCM mit einer
Politik der Begrenzung, Reduzierung oder Rückabwicklung irregulärer
Migration vereinbar sind?
a) Wenn ja, wie begründet sie dies?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
36. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der GCM überarbeitet oder
weiterentwickelt werden sollte?
a) Wenn ja, in welchen Punkten?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche Rolle sollten dabei nach Auffassung der Bundesregierung
gegebenenfalls die Europäische Union und die Vereinten Nationen
spielen (bitte ausführen)?
37. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ablehnung des
IMRF 2026 und der Abschlusserklärung durch die Vereinigten Staaten
von Amerika für ihre eigene Bewertung des GCM und dessen künftige
Weiterentwicklung?
38. Plant die Bundesregierung, im Lichte der US-Position und der Ergebnisse
des IMRF 2026 ihre eigene Haltung zum UN-Weltmigrationspakt zu
überprüfen, insbesondere im Hinblick auf nationale Souveränität und den
Schutz der einheimischen Bevölkerung?
Berlin, den 16. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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