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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum (IMRF) 2026

Fraktion

AfD

Datum

09.07.2026

Aktualisiert

10.07.2026

BT21/702409.07.2026

Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum (IMRF) 2026

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/7024 21. Wahlperiode 09.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Gerold Otten, Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Rainer Rothfuß, René Springer, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum 2026 Vom 5. bis 8. Mai 2026 fand am Sitz der Vereinten Nationen in New York das zweite International Migration Review Forum (IMRF) statt. Das IMRF dient der Überprüfung der Umsetzung des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration – GCM). Der GCM wurde im Dezember 2018 in Marrakesch angenommen und umfasst 23 Ziele zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich Migration (vgl. https://germany.iom.int/de/news/regierungen-beraten-new-york-ueber-glo bale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026). Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) nahmen Regierungsvertreter zahlreicher Staaten am IMRF 2026 teil. Gegenstand der Beratungen waren demnach globale migrationspolitische Prioritäten bis 2030 sowie der Stand der Umsetzung des GCM. Grundlage des Forums waren u. a. 90 nationale Berichte zur Umsetzung des GCM. Am Ende des Forums wurde eine gemeinsame Abschlusserklärung mit 65 Punkten verabschiedet (vgl. ebd., zum Volltext der Abschlusserklärung siehe: https://documents.un.org/doc/undo c/ltd/n26/102/78/pdf/n2610278.pdf, zuletzt aufgerufen am 20. Mai 2026). „Die von den UN-Mitgliedstaaten ausgehandelte Erklärung bekräftigt das gemeinsame Engagement für den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM), zieht eine Bilanz der bisherigen Fortschritte und benennt die Prioritäten für die kommenden Jahre“ (https://germany.iom.int/de/news/regieru ngen-beraten-new-york-ueber-globale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026). Die IOM verweist im Zusammenhang mit dem IMRF 2026 ferner darauf, dass seit 2021 mehr als 450 sogenannte Pledges abgegeben worden seien. Darunter sind freiwillige Zusagen bzw. Selbstverpflichtungen von Staaten, internationalen Organisationen oder anderen Akteuren zur Umsetzung des GCM zu verstehen. Beim ersten IMRF im Jahr 2022 seien mehr als 150 solcher Pledges gezählt worden. Darüber hinaus besteht seit 2019 der Migration Multi-Partner Trust Fund. Dieser Fonds wurde im Zusammenhang mit dem GCM eingerichtet und dient der Finanzierung von Projekten zur Umsetzung migrationspolitischer Ziele (vgl. https://germany.iom.int/de/news/regierungen-beraten-new-york-ueb er-globale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026, zum Multi-Partner Trust Fund siehe www.iom.int/migration-multi-partner- trustfund, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026). Die Bundesregierung unterstützte den GCM im Jahr 2018. Im Vorfeld der Beschlussfassung und Veröffentlichung kam es zu deutlicher Kritik am GCM in Deutschland. Der „Tagesspiegel“ bemängelte in einem Artikel die in diesem Zusammenhang mangelnde Transparenz und die Verweigerung von Auskünften. Kritikpunkte waren zum einen die Vertraulichkeit der Informationen und die Begrenzung auf einen Pressehintergrund sowie die mangelnde Auskunft zu Zugeständnissen und eingegangenen Kompromissen bei den Verhandlungen zum GCM (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/regierung-verschweigt-zugestand nisse-beim-migrationspakt-4008667.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026). Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Dr. August Hanning, sah problematische Folgen für das Rechtssystem in Deutschland und führte dazu in einem Interview in der „Bild“-Zeitung aus, dieser politisch verpflichtende Vertrag würde dem [damaligen] deutschen Recht teilweise widersprechen und durch regelmäßige Kontrollen untermauert (vgl. www.bild.de/bild-plus/pol itik/inland/politik-inland/august-hanning-kritisiert-halbwahrheiten-bei-un-fluec htlingspakt-58547498.bild.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026). Die Fraktion der AfD hat u. a. die angesprochenen Kritikpunkte bezüglich der Verhandlungen zum GCM in einer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6659 thematisiert (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/066/1906659.pdf, zuletzt aufgerufen am 20. Mai 2026). Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nahm nach eigener Darstellung nicht am IMRF 2026 teil und unterstützt die gemeinsame Abschlusserklärung nicht. Im Gegenteil sei es Ziel der US-Regierung, „[…] not to ‚ manage‘ migration, but to foster remigration“ (www.state.gov/releases/office-of- thespokesperson/2026/05/the-united-states-rejects-international-migration- reviewforum/, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026). Das US-Außenministerium „[…] [is] accusing the U.N. of efforts to ‚advocate and facilitate replacement immigration in the United States and across the broader West‘“ (www.foxnews.com/ world/trump-administration-rejects-un-migration-declaration-says-mass-migrat ion-never-safe?msockid=27f62ab1f7ec672e16cb3deef6ef6677, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026). Auffällig ist in den Augen der Fragesteller in diesem Zusammenhang die unterschiedliche begriffliche und politische Einordnung vergleichbarer migrationspolitischer Begriffe. Die US-Regierung verwendet im Zusammenhang mit ihrer Ablehnung des IMRF den Begriff „replacement migration“ bzw. „replacement immigration“ und stellt diesem ausdrücklich das Ziel der „Remigration“ gegenüber (s. o.). Sie beschreibt damit ersichtlich eine migrationspolitische Entwicklung, bei der Zuwanderung als Mittel zur demografischen Stabilisierung westlicher Staaten verstanden wird. Demgegenüber ordnet das Bundesamt für Verfassungsschutz den Begriff des „Großen Austauschs“ als Narrativ der „Neuen Rechten“ ein. Nach Darstellung des Bundesamtes bezeichnet dieser Begriff die Vorstellung einer strukturellen Substitution der „autochthonen“ Bevölkerung Europas durch Zuwanderer aus Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten; dies werde teils als bewusst gesteuerter Prozess, teils als Ergebnis demografischer Entwicklungen dargestellt (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossar eintraege/DE/G/grosser-austausch.html, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2026). Seit der Annahme des GCM sind mehr als sieben Jahre vergangen. Zudem haben inzwischen zwei internationale Überprüfungsforen stattgefunden. Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein parlamentarisches Interesse daran, zu erfahren, welchen Stand die Umsetzung des GCM aus Sicht der Bundesregierung erreicht hat, welche Positionen die Bundesregierung beim International Migration Review Forum 2026 vertreten hat, ob Deutschland neue Zusagen oder Selbstverpflichtungen eingegangen ist und welche migrationspolitischen, demografischen, finanziellen und rechtlichen Folgerungen sich daraus ergeben. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Bundesregierung das Parlament „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über wesentliche internationale Verhandlungen zu unterrichten hat, damit es seine Integrations-, Kontroll- und Mitwirkungsverantwortung wirksam wahrnehmen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. April 2021 – 2 BvE 4/15). Die US- Regierung hat die „Progress Declaration" abgelehnt, weil sie Massenmigration fördere und einen Bevölkerungsaustausch („Replacement Migration“) begünstige; stattdessen fordert sie Rückführung („Remigration“, s. o.). In einem Bericht der „Tagesschau“ anlässlich des 77. Jahrestages des Grundgesetzes wurde die Bevölkerung begrifflich in „Migranten und Nicht-Migranten“ unterteilt (www.a rdmediathek.de/video/tagesschau/tagesschau-20-00-uhr-23-05-2026/das-ers-te/ Y3JpZDovL3RhZ2Vzc2NoYXUuZGUvOWVmNWRmMTItZDYxNy00OGI4 LWE0YTUtMGUzYTMzYzg5OGYxX2dhbnplU2VuZHVuZw-). Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas erklärte beim Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai 2026: „Wir wollen Farbe bekennen und wehren uns gegen dieses sogenannte Einheitsgrau – oder, manche würden sogar sagen, Einheitsbraun. [...] Wir brauchen die Menschen, die zu uns kommen, auch für die Vielfalt in unserer Gesellschaft, und das ist genauso wichtig“ (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/baerbel-bas-warnt-vor-einheit sbraun-ohne-migration/). Weder der Bundeskanzler Friedrich Merz noch ein anderes Mitglied der Bundesregierung beanstandeten oder widersprachen dieser Aussage. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand der Beratungen und vom Inhalt der „Progress Declaration of the International Migration Review Forum“ (bitte ausführen)?  2. In welchen konkreten Punkten planen die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU eine Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung des UN-Weltmigrationspakts, und welche Änderungen sollen vorgenommen werden (bitte ausführen)?  3. Wer hat für die Bundesrepublik Deutschland am IMRF 2026 teilgenommen (bitte nach Bundesministerien, nachgeordneten Bundesbehörden, sonstigen staatlichen Stellen sowie weiteren Organisationen aufschlüsseln)?  4. Welche dieser Teilnehmer (vgl. Frage 3) haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv an Round Tables, Policy Debates, Side Events oder sonstigen Veranstaltungen des IMRF 2026 teilgenommen, und zu welchen Themen (bitte nach Veranstaltung auflisten)?  5. Mit welchen Erwartungen, thematischen Schwerpunkten und Verhandlungspositionen ist die Bundesregierung in das IMRF 2026 gegangen (bitte ausführen)?  6. Wurde die deutsche Position zum IMRF 2026 vorab mit der Europäischen Union oder einzelnen EU-Mitgliedstaaten abgestimmt? a) Wenn ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn ja, welche Rolle spielte die Europäische Kommission bei der Positionsbildung? c) Wenn nein, warum nicht?  7. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag bzw. die zuständigen Ausschüsse erstmals über die deutschen Verhandlungspositionen, die Entwürfe der „Progress Declaration“ sowie die von Deutschland eingebrachten oder unterstützten Änderungsanträge im Rahmen des IMRF 2026 informiert, und wie bewertet sie die Vereinbarkeit einer etwaigen unterbliebenen oder verspäteten Unterrichtung mit den parlamentarischen Informationsrechten des Deutschen Bundestages (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?  8. Welche Positionen hat die Bundesregierung im Prozess zur Erarbeitung der „Progress Declaration“ vertreten (bitte ausführen)?  9. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung der Abschlusserklärung eigene Formulierungsvorschläge, Änderungswünsche oder Vorbehalte eingebracht, a) wenn ja, welche, b) wenn ja, welche davon wurden übernommen, c) wenn ja, welche wurden nicht übernommen, d) wenn ja, welche Kompromisse oder Zugeständnisse wurden seitens der Bundesregierung gegebenenfalls eingegangen, e) wenn nein, warum nicht? 10. Inwieweit hat die Bundesregierung die von der US-Regierung an der „Progress Declaration“ geübte Kritik zur Kenntnis genommen? 11. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu gebildet, inwieweit und durch welche Aussagen die „Progress Declaration“ die von den USA kritisierte Massenmigration und einen Bevölkerungsaustausch fördern könnte (vgl. Frage 10)? a) Wenn ja, wie lautet diese Auffassung? b) Wenn nein, warum nicht? 12. Welche politischen Ziele (z. B. demografische, wirtschaftliche, gesellschaftliche oder ideologische) werden mit einem möglichen Bevölkerungsaustausch nach Auffassung der Bundesregierung verfolgt (vgl. Frage 10 und Vorbemerkung der Fragesteller)? 13. Unterstützt die Bundesregierung die von der US-Regierung kritisierten Aussagen zum Bevölkerungsaustausch oder hat sie sie sogar vorgeschlagen? a) Wenn ja, in welchem Rahmen? b) Wenn nein, warum nicht? 14. Enthält die „Progress Declaration“ nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen und Maßnahmenvorschläge, um die Rückführung („Remigration“) von ausreisepflichtigen Ausländern zu erleichtern? a) Wenn ja, in welchem Rahmen? b) Wenn nein, warum nicht? 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Mitgliedern des Bundeskabinetts an den Verhandlungen über die „Progress Declaration“? a) Waren die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas persönlich oder Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den Verhandlungen über die „Progress Declaration“ oder an der Abstimmung der deutschen Verhandlungslinie beteiligt? b) Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Beitrags von Migration zur gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt in Deutschland, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Migrationspolitik? 16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine migrationspolitisch relevante Unterscheidung zwischen Migranten und Nicht-Migranten in der Bevölkerung sachlich gerechtfertigt ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche Kriterien legt sie dabei an, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Migrationspolitik? b) Wenn nein, warum nicht? 17. Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung zwischen einer sachlich-demografischen Beschreibung migrationspolitischer Folgen, einer politischen Bewertung von Migration und einem verfassungsschutzrelevanten Narrativ, wenn Begriffe wie „replacement migration“, „Ersatzmigration“, „Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“ verwendet werden (bitte jeweils einzeln ausführen)? 18. Verfolgt die Bundesregierung migrationspolitische Ziele, die ausdrücklich oder mittelbar auf den Ausgleich demografischer Entwicklungen in Deutschland gerichtet sind (Bevölkerungsaustausch), wenn ja, welche, welche Rolle spielen dabei gegebenenfalls Fachkräftemangel, Alterung der Bevölkerung und Stabilisierung der Sozialsysteme, und welche Alternativen zur Zuwanderung prüft die Bundesregierung gegebenenfalls (bitte jeweils einzeln ausführen)? 19. Welche anderen Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung einen solchen „Bevölkerungsaustausch“, und welche Positionen vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die Europäische Kommission und andere EU-Staaten? 20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zu erwartende Nettozuwanderung nach Deutschland in den nächsten fünf bis zehn Jahren ein (unter Berücksichtigung des UN-Migrationspakts und der „Progress Declaration“), und welche Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur, Sozialsysteme und kulturelle Identität erwartet sie (bitte jeweils einzeln ausführen)? 21. Hat die Bundesregierung im Rahmen des IMRF 2026 oder der Abschlusserklärung konkrete Zusagen, Selbstverpflichtungen oder politische Festlegungen übernommen, die Auswirkungen auf die deutsche Migrationspolitik oder andere Politikfelder haben können (bitte ausführen)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 22. Welche rechtliche oder politische Bindungswirkung misst die Bundesregierung dem GCM, den Pledges und der Progress Declaration des IMRF 2026 für die Bundesrepublik Deutschland bei (bitte ausführen)? a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung daraus unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Gesetzgebung, Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 23. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung Rückkehr, Rückführung, Remigration oder Reintegrationsprogramme im Rahmen der deutschen Positionierung zum IMRF 2026? a) Wenn ja, hat die Bundesregierung entsprechende Punkte eingebracht? b) Wenn nein, warum nicht? 24. Hat die Bundesregierung seit Annahme des GCM sogenannte Pledges (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) abgegeben? a) Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, und durch welches Ressort? b) Wenn nein, warum nicht? 25. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere deutsche staatliche oder nichtstaatliche Organisationen Pledges im Zusammenhang mit dem GCM abgegeben, wenn ja, welche Organisationen, wann wurden deren Pledges abgegeben, und welchen Inhalt hatten diese? 26. Welche Beiträge hat die Bundesregierung seit Bestehen des Migration Multi-Partner Trust Fund (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) an diesen Fonds geleistet (bitte nach Jahr, Ressort, Haushaltstitel und Summe aufschlüsseln)? 27. Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit deutschen Beiträgen zum Migration Multi-Partner Trust Fund gefördert (bitte nach Jahr, Projekt, Empfänger, Zielland und Fördersumme aufschlüsseln)? 28. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit deutschen Beiträgen zum Migration Multi-Partner Trust Fund Projekte mit Bezug zu Klimaschutz, Klimamigration oder den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen gefördert? 29. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig weitere Beiträge zum Migration Multi-Partner Trust Fund zu leisten, a) wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Haushaltstiteln, b) wenn nein, warum nicht, c) wenn noch keine Entscheidung getroffen wurde, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? 30. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nichtstaatliche Organisationen, Stiftungen, internationale Organisationen oder wissenschaftliche Einrichtungen in die deutsche Vorbereitung des IMRF 2026 oder die Umsetzung des GCM einbezogen, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl? b) Wenn ja, wurden hierfür Bundesmittel verwendet? c) Wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Haushaltstiteln? 31. Bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des GCM in Deutschland, und wenn ja, auf welcher Datenbasis? a) Wenn ja, welche Indikatoren werden verwendet? b) Wenn ja, welche Bundesministerien oder untergeordneten Bundesbehörden liefern die zugehörigen Daten? c) Wenn ja, werden auch negative Auswirkungen von Migration erfasst, etwa auf innere Sicherheit, Wohnungsmarkt, Schulen, Sozialleistungen oder gesellschaftlichen Zusammenhalt (bitte ausführen)? d) Wenn nein, warum nicht? 32. Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Bewertung des GCM die Belastungen von Ländern und Kommunen durch Migration? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? 33. Wurden die Länder und Kommunen in die Vorbereitung des IMRF 2026 einbezogen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? 34. Teilt die Bundesregierung die im GCM angelegte Auffassung, Migration zu einem positiven Faktor für nachhaltige Entwicklung machen zu wollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? b) Wenn nein, warum nicht? c) Welche konkreten politischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ab? 35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ziele des GCM mit einer Politik der Begrenzung, Reduzierung oder Rückabwicklung irregulärer Migration vereinbar sind? a) Wenn ja, wie begründet sie dies? b) Wenn nein, warum nicht, und welche Folgerungen zieht sie daraus? 36. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der GCM überarbeitet oder weiterentwickelt werden sollte? a) Wenn ja, in welchen Punkten? b) Wenn nein, warum nicht? c) Welche Rolle sollten dabei nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls die Europäische Union und die Vereinten Nationen spielen (bitte ausführen)? 37. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ablehnung des IMRF 2026 und der Abschlusserklärung durch die Vereinigten Staaten von Amerika für ihre eigene Bewertung des GCM und dessen künftige Weiterentwicklung? 38. Plant die Bundesregierung, im Lichte der US-Position und der Ergebnisse des IMRF 2026 ihre eigene Haltung zum UN-Weltmigrationspakt zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf nationale Souveränität und den Schutz der einheimischen Bevölkerung? Berlin, den 16. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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