Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/5434
14. Wahlperiode 05. 03. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28. Februar
2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Ruth Fuchs
und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/5362 –
Der Alkoholkonsum in Deutschland 2000
Der Alkoholkonsum in der Bundesrepublik Deutschland und seine Folgen
waren auch im Jahr 2000 wieder erschreckend. Weltweit mit an der Spitze liegt
die Bundesrepublik Deutschland nicht nur beim Pro-Kopf-Konsum von
alkoholischen Getränken, sondern auch bezüglich der Zahl der Geschädigten
durch den Genuss von alkoholischen Getränken. Die Zahl der
Alkoholabhängigen in der Bundesrepublik Deutschland ist sehr hoch; desgleichen die Zahl
derjenigen, die an den Folgen des Alkoholkonsums erkranken und sterben
bzw. derjenigen, die erwerbsunfähig und sozial deklassiert werden.
Trotz der Besorgnis erregenden Zahlen gibt die Bundesregierung keine
periodischen Darstellungen oder Berichte über das Ausmaß des Alkoholkonsums
und seiner medizinischen und gesellschaftlichen Folgeerscheinungen heraus.
Tatsache ist, dass der Staat aus dem Vertrieb des Alkohols steuerliche Vorteile
erzielt.
1. Wie hoch war nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der
Alkoholverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland 2000 sowohl in absoluten
Zahlen als auch nach dem Pro-Kopf-Verbrauch?
Für das Jahr 2000 gibt es noch keine konsolidierten Zahlen über den
Alkoholverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland.
Nach den zur Verfügung stehenden Zahlen ergibt sich in der Bundesrepublik
Deutschland für das Jahr 1999 folgender Alkoholkonsum:
Quellen: Statistisches Bundesamt, Ifo-lnstitut, Deutscher Brauer-Bund, Deutscher Weinbauverband,
Verband Deutscher Sektkellereien, Bundesverband der Deutschen Spirituosen-lndustrie und -
Importeure
Bei der Umrechnung des durchschnittlichen Alkoholgehaltes der Fertigwaren in
reinen Alkohol (100 Vol.-%) wurden die folgenden Alkoholgehalte unterstellt:
Spirituosen 33 Vol.-%, Wein und Schaumwein je 11 Vol.-% und Bier 4,8 Vol.-%.
2. Wie hat sich der Alkoholverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland in
den letzten zehn Jahren sowohl in absoluten Zahlen als auch pro Kopf
entwickelt?
Für das Jahr 2000 gibt es noch keine konsolidierten Zahlen über den
Alkoholverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland.
Alkoholkonsum
1999
Gesamtverbrauch
in Flaschen (Fl.)
Pro-Kopf-
VerbrauchinLiter
Fertigware
Pro-Kopf-Verbrauch
insges. in Liter
reinem Alkohol
Bier 21,3 Mrd. Fl. à 0,5 l 127,5 6,1
Wein 2,7 Mrd. Fl. à 0,75 l 18,0 2,0
Schaumwein 543 Mio. Fl. à 0,75 l 4,9 0,5
Spirituosen 734 Mio. Fl. à 0,7 l 5,9 2,0
Summe – – 10,6
Jahr Bier Wein
Gesamtverbrauch in
Mio.
Flaschen 0,5 l
Pro-Kopf-
Verbrauch
in l
Fertigware
Pro-Kopf-
Verbrauch l
reiner
Alkohol (r. A.)
Gesamtverbrauch in
Mio.
Flaschen 0,75 l
Pro-Kopf-
Verbrauch l
Fertigware
Pro-Kopf-
Verbrauch l
reiner
Alkohol (r. A.)
1988 17 698 143,0 5,7 1 876 20,9 2,1
1989 17 814 142,7 5,7 2 443 21,2 2,1
1990 20 013 142,7 5,7 1 726 22,0 2,2
1991 22 933 142,7 5,7 2 082 19,5 2,0
1992 23 329 144,2 5,8 2 358 19,0 1,9
1993 22 185 138,1 5,5 1 978 17,5 1,8
1994 22 665 138,0 6,6 2 205 17,5 1,8
1995 22 350 135,9 6,5 1 944 17,6 1,9
1996 21 644 131,9 6,3 2 132 18,2 2,0
1997 21 771 131,2 6,3 2 164 18,1 2,0
1998 21 119 127,4 6,1 2 536 18,1 2,0
1999 21 278 127,5 6,1 2 733 18,0 2,0
Anmerkung: Bis 1993 wurden zur Umrechnung des durchschnittlichen Alkoholgehaltes der
Fertigware folgende Ausgangszahlen verwendet, seit 1994 die Klammerwerte: Spirituosen: 36 Vol.-%
(33,0 Vol.-%); Wein und Schaumwein: 10,0 Vol.-% (11 Vol.-%); Bier: 4 Vol.-% (4,8 Vol.-%); Quelle
St. Bundesamt, Ifo-Institut, D. Brauer-Bund, Deutscher Weinbauverband, Verband Deutscher
Sektkellereien, Bundesverband der Deutschen Spirituosen-lndustrie und -Importeure.
3. Wie hoch war die Zahl der Alkoholabhängigen in der Bundesrepublik
Deutschland im Jahr 2000 (bitte die Vergleichszahlen der letzten zehn
Jahre angeben)?
Exakte jährliche Zahlen können nicht angegeben werden.
Vor 1997 galten die Angaben der Deutschen Hauptstelle gegen die
Suchtgefahren (DHS). Sie schätzte die Zahl der behandlungsbedürftigen
Alkoholabhängigen 1986 auf 1,5 bis 1,8 Millionen Personen (bezogen auf die alten
Bundesländer), seit 1993 wurde für die alten und neuen Länder die Zahl der
behandlungsbedürftigen Alkoholkranken auf 2,5 Millionen geschätzt.
Neuere Schätzungen auf der Grundlage der Bundesstudie von 1997 und der
Lübecker TACOS-Studie, die von der Arbeitsgruppe „Schätzwerteverfahren“
angegeben werden, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit die
verschiedenen Zahlen bewertet hat, ergeben folgende Werte:
– Schätzungen in der Allgemeinbevölkerung kommen auf etwa 1,6 Millionen
Personen mit einer nach DSM-IV (Diagnostische Kriterien des
diagnostischen und statistischen Manuals psychischer Störungen) innerhalb der
letzten 12 Monate ermittelten Alkoholabhängigkeit.
– Die Schätzung für DSM-IV-Missbrauchsdiagnosen ergibt etwa 2,7
Millionen Personen, so dass insgesamt bei etwa 4,3 Millionen Personen in
Deutschland eine aktuelle Alkoholabhängigkeit oder ein Alkoholmissbrauch
vorliegt.
– Eine remittierte Alkoholabhängigkeit liegt bei 3,2 Millionen Personen vor,
ein remittierter Alkoholmissbrauch bei 8,0 Millionen. Damit haben
insgesamt 4,8 Millionen im Verlauf ihres Lebens eine Alkoholabhängigkeit und
10,7 Millionen einen Alkoholmissbrauch durchlebt.
Jahr Schaumwein Spirituosen
Gesamtverbrauch in
Mio.
Flaschen 0,75 l
Pro-Kopf-
Verbrauch
in l
Fertigware
Pro-Kopf-
Verbrauch l
reiner
Alkohol (r. A.)
Gesamtverbrauch in
Mio.
Flaschen 0,75 l
Pro-Kopf-
Verbrauch l
Fertigware
Pro-Kopf-
Verbrauch l
reiner
Alkohol (r. A.)
1988 420 5,1 0,5 556 6,3 2,3
1989 416 5,0 0,5 536 6,2 2,2
1990 471 5,1 0,5 647 6,2 2,2
1991 495 4,7 0,5 864 7,5 2,7
1992 535 5,0 0,5 852 7,3 2,7
1993 549 5,1 0,5 833 7,0 2,5
1994 558 5,1 0,5 805 6,7 2,4
1995 521 4,9 0,5 790 6,5 2,2
1996 518 4,8 0,5 777 6,3 2,1
1997 530 4,9 0,5 755 6,0 2,0
1998 510 4,7 0,5 725 6,0 2,0
1999 543 4,9 0,5 734 5,9 2,0
Die Auswertung der Surveys sowohl des Bundesministeriums für Gesundheit als
auch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind noch nicht
abgeschlossen. Schätzungen über Abhängigkeit und Missbrauch liegen daher noch
nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass hinsichtlich des
Umfangs, der Geschlechts- und Altersverteilung keine signifikanten Abweichungen
von den aktuellen Schätzungen zu erwarten sind.
4. Wie hoch ist der Anteil
– von Frauen und
– von Jugendlichen
an den Alkoholabhängigen 2000, und wie hat sich deren Anteil in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Welche allgemeinen Entwicklungen und Trends hat die Bundesregierung
bezüglich der Alkoholabhängigkeit von Frauen und Jugendlichen in den
letzten zehn Jahren festgestellt?
Auch hier können nur ungefähre Schätzwerte angegeben werden.
Der Anteil von Frauen und Jugendlichen unter den behandelten
Alkoholabhängigen wird wie folgt geschätzt:
– Je nachdem, ob ambulante oder stationäre Rehabilitation zur Grundlage
gemacht wird, variiert der Anteil von behandelten alkoholkranken Frauen
zwischen 20 bis 30 %.
– Aus der EBlS-Statistik ergibt sich für das Jahr 2000 für Frauen unter den
behandelten Alkoholabhängigen ein Anteil von 21,9 %. Dieser Anteil variiert
seit 1992 zwischen 22 und 23 % und hat sich somit in den letzten Jahren
nicht verändert.
– Für jugendliche behandelte Alkoholabhängige (unter 18-jährige) ergibt sich
aus derselben Datenquelle für 2000 ein Anteil von 0,7 %. Auch hier liegen
seit 1992 keine systematischen Veränderungen vor.
5. Wie viele Personen sind in den Jahren 1990 bis 2000 durch die Folgen
des Alkoholkonsums gestorben?
Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem Jahre 1998
(Bundestagsdrucksache 14/2491) hingewiesen, ist es nicht möglich, eine genaue Zahl pro
Jahr von Menschen anzugeben, die an den Folgen des Alkoholkonsums
gestorben sind. Die amtliche Todesursachenstatistik lässt aus verschiedenen Gründen
nicht immer erkennen, dass Alkoholkonsum oder eine mit Alkoholkonsum in
Verbindung stehende Erkrankung ursächlich zum Tode geführt hat. Aufgrund
verschiedener Berechnungen und Schätzungen wird aber jährlich von etwa
42 000 Personen ausgegangen, deren Tod direkt oder indirekt mit
Alkoholkonsum in Verbindung steht.
6. Wie viele Personen mussten 2000 durch die Folgen des Alkoholkonsums
medizinisch versorgt werden (bitte nach langfristiger therapeutischer und
akuter stationärer Behandlung aufschlüsseln)?
a) Wie haben sich die vorgehaltenen medizinischen und psychosozialen
therapeutischen Kapazitäten für Alkoholkranke in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt?
b) Hält die Bundesregierung die derzeit für Alkoholkranke
vorgehaltenen medizinischen und psychosozialen therapeutischen Kapazitäten
für ausreichend, und wenn nein, welche Aktivitäten plant die
Bundesregierung zur Verbesserung des Therapieangebots für Alkoholkranke?
Die Zahl der Personen, die als Folge von Alkoholkonsum medizinisch betreut
werden müssen, ist nicht bekannt. Ausgewählt nach bestimmten
alkoholbedingten Erkrankungen ergibt sich Folgendes:
Nach den Diagnosedaten der Krankenhausbehandlung (Krankenhausfälle)
lauten die Zahlen für die Akutversorgung zu Lasten der Krankenversicherung:
Die Zahlen des Medizinsystems für 2000 liegen noch nicht vor.
Zu Lasten der Rentenversicherung (medizinische Rehabilitation) wurden im Jahr
1999 ambulant 10 285 Maßnahmen bewilligt; stationär wurden 34 669
Maßnahmen bewilligt und knapp 30 000 Maßnahmen durchgeführt.
zu a) Genaue Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor, da für die Schaffung
und den Ausbau des therapeutischen Angebotes in erster Linie die
Leistungsträger, die Länder und die freien Träger verantwortlich sind, und
diese auch in der Regel bei Bedarf tätig werden. Die Zahl der Betten in der
medizinischen Rehabilitation liegt seit einigen Jahren bei ca. 10 000
Betten; kleinere Einrichtungen sind in Einzelfällen geschlossen worden. Die
Zahl der Maßnahmen steigt weiterhin leicht, aber die Therapiedauer wurde
reduziert.
Die ambulante Rehabilitation zu Lasten der Rentenversicherung ist erst
seit 1991 möglich. Inzwischen sind ca. 350 Beratungsstellen als
Behandlungseinrichtungen anerkannt; als Folge davon hat sich die Zahl der
ambulanten Behandlungen kontinuierlich erhöht.
zu b) Nach einer aktuell durchgeführten Kurzumfrage bei den Ländern und der
Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren haben sich auch im
Vergleich zu der Antwort auf die Kleine Anfrage der PDS-Bundestagsgruppe
aus dem Jahre 1998 (Bundestagsdrucksache 14/2491) die Kapazitäten
weiterhin verbessert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass regional unterschiedlich
nicht noch Bedarf für spezielle Maßnahmen oder Zielgruppen gesehen
wird.
Insgesamt ist das Hilfesystem für Alkoholkranke in Gesamtdeutschland
weiter ausgebaut und differenziert worden.
Es besteht für die Bundesregierung deshalb kein Grund zu der Annahme,
dass ein genereller Versorgungsengpass bei Alkoholkranken besteht.
7. Wie viele Personen waren 2000 in Folge des Alkoholkonsums
– erwerbsunfähig,
– sozialhilfebedürftig,
– obdachlos,
und wie hat sich deren Zahl in den vergangenen zehn Jahren jeweils
entwickelt?
ICD 9 Behandlungsanlass 1994 1995 1996 1997
291 Alkoholpsychose 28 803 31 207 34 881 36 074
303 Alkoholabhängigkeit 164 804 167 303 169 790 177 364
980 Alkoholvergiftung 14 022 10 017 8 843 8 113
Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem Jahre 1998
(Bundestagsdrucksache 14/2491) dargestellt, ist es der Bundesregierung nicht möglich,
den Anteil an Personen anzugeben, der als Folge des Alkoholkonsums
erwerbsunfähig, sozialhilfebedürftig oder obdachlos geworden ist.
8. Wie viele Personen wurden durch alkoholbedingte Unfälle getötet (bitte
nach Todesfällen im Straßenverkehr und anderen Unfällen
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Personen wurden durch alkoholbedingte Unfälle
– schwer verletzt,
– leicht verletzt
(bitte die Verletztenzahlen nach Verkehrsunfällen und anderen Unfällen
aufschlüsseln)?
Die Zahlen der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden (Toten und
Verletzten) durch Alkoholeinfluss sind den beigefügten Tabellen zu entnehmen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
10. Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden 2000 bedingt
durch Alkoholkonsum verübt (bitte nach Tötungs- bzw.
Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigungen, Trunkenheit am Steuer und
sonstigen Delikten aufschlüsseln)?
Die Zahlen für die Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2000
liegen noch nicht vollständig vor, so dass eine Auswertung bislang nicht erfolgen
konnte.
Nachstehend werden daher die Zahlen des Jahres 1999 dargestellt. Es wird
darauf hingewiesen, dass nach der Polizeilichen Krimimalstatistik (PKS)
Alkoholeinfluss bei der Tatausführung dann angenommen wird, wenn dadurch nach
polizeilichem Erkenntnisstand die Urteilskraft des Tatverdächtigen während der
Tatausführung beeinträchtigt war. Maßgeblich ist ein offensichtlicher oder nach
den Ermittlungen wahrscheinlicher Alkoholeinfluss.
Nicht registriert werden in der PKS Trunkenheit am Steuer und andere
Verkehrsdelikte, die Bestandteil der beim Statistischen Bundesamt geführten
Straßenverkehrsunfallstatistik sind. Ordnungswidrigkeiten werden generell nicht erfasst.
Im Jahr 1999 wurden in 253 775 aller aufgeklärten Fälle, das sind 7,6 % (1998:
7,4 %, 1997: 7,1 %, 1996: 7,0 %) der Tatverdächtigen, Alkoholeinfluss bei der
Tatbegehung festgestellt. 25,3 % aller aufgeklärten Gewaltdelikte wurde von
Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss begangen (wie Vorjahr).
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden und Alkoholeinfluss
1995 1996 1997 1998 1999
insgesamt 36 966 34 468 32 884 28 736 28 350
Verunglückte 51 346 47 348 45 020 38 483 38 110
Getötete 1 716 1 472 1 447 1 114 1 114
Verletzte 49 630 45 866 43 573 37 369 36 996
Schwerverletzte 18 342 16 646 15 368 12 645 12 110
Leichtverletzte 31 288 29 230 28 205 24 724 24 886
Im Einzelnen wurden folgende aufgeklärte Straftaten 1999 unter
Alkoholeinfluss begangen:
Aufgeklärte Fälle verübt unter „Alkoholeinfluss“
Bereich: Bundesgebiet insgesamt
11. Wie hoch sind die Steuereinnahmen, die die Bundesregierung 2000 durch
den Alkoholverbrauch erzielen konnte (bitte auch die Vergleichszahlen
für die letzten zehn Jahre anführen)?
Die Steuereinnahmen des Bundes aus Branntwein-, Schaumwein- und
Zwischenerzeugnissteuer im Zeitraum 1990 bis 2000 sind in der folgenden Tabelle
dargestellt. Die Angaben erfolgen in Mio. DM.
* Ab 2. Halbjahr 1990 einschließlich Beitrittsgebiet
Schlüssel Straftaten(gruppen) aufgekl.
Fälle
insgesamt
1999
darunter: aufgeklärte Fälle
verübt unter Alkoholeinfluss
1999 in % 1998 in %
6745 Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel 300 181 60,3 59,6
6210 Widerstand gegen die Staatsgewalt 21 374 12 310 57,6 56,8
8920 Gewaltkriminalität 135 991 34 394 25,3 25,3
2150 – Zechanschlussraub 184 109 59,2 68,7
2210 – Körperverletzung mit
tödlichem Ausgang
189 76 40,2 33,7
0200 – Totschlag 1 799 703 39,1 40,7
2141 – Beraubung von Taxifahrern 112 38 33,9 35,6
1110 – Vergewaltigung und sexuelle
Nötigung nach §§ 177 Abs. 2, 3
und 4, 178 StGB (ges. Änd.
1998)
5 973 1 814 30,4 29,3
2220 – Gefährliche und schwere
Körperverletzung
96 125 27 240 28,3 28,4
0110 – Mord i. Z. m. Raubdelikten 895 219 24,5 22,9
Jahr
Branntweinsteuer
Schaumweinsteuer
Zwischenerzeugnissteuer
Gesamtsumme
1990* 4 229 966 – 5 195
1991 5 648 1 051 – 6 699
1992 5 545 1 083 – 6 628
1993 5 133 1 136 – 6 269
1994 4 889 1 150 29 6 068
1995 4 837 1 083 42 5 962
1996 5 085 1 064 52 6 201
1997 4 662 1 095 56 5 813
1998 4 426 1 028 68 5 522
1999 4 367 1 067 68 5 502
2000 4 207 934 67 5 208
12. Wie hoch sind die Kosten, die dem Bund, den Ländern und den
Kommunen 2000 durch die Folgen des Alkoholkonsums entstanden sind?
Es ist nicht möglich, einzelne Kosten anzugeben, die dem Bund, den Ländern
und den Kommunen im Jahre 2000 durch die Folgen des Alkoholkonsums
entstanden sind.
Im Mai 1996 hat das dem Bundesministerium für Gesundheit nachgeordnete
Robert-Koch-Institut in Kooperation mit der Kanadischen Addiction Research
Foundation ein Projekt zur Schätzung der gesamtgesellschaftlichen Kosten
alkoholassoziierter Krankheiten in Deutschland durchgeführt. Die Ergebnisse liegen
vor. Danach werden die Kosten für alkoholbezogene Krankheiten jährlich auf
knapp 40 Mrd. DM geschätzt. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei dieser
Schätzung tatsächlich um eine Unterschätzung der Gesamtkosten handelt, da
häufig keine oder keine aktuellen Daten als Schätzungsgrundlage vorliegen und
Kosten, die z. B. durch Kriminalität entstehen, unbekannt sind. Nach dieser
Studie entsteht der größte volkswirtschaftliche Schaden durch vorzeitige Mortalität,
deren Kosten sich auf knapp 14 Mrd. DM belaufen.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung 2000 ergriffen, um
aufklärerisch auf die Gefahren des Alkoholkonsums hinzuweisen, und wie
bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse ihrer präventiven
Maßnahmen?
Auf Bundesebene sind vorwiegend die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung im Auftrag des Bundesministers für Gesundheit und die Deutsche
Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, die vom Bundesministerium für
Gesundheit gefördert wird, tätig, um auf die Gefahren und Folgen des Alkoholkonsums
hinzuweisen. Beide Institutionen haben in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Trägerverbänden zahlreiche Aktivitäten im Jahre 2000 zum Thema Alkohol
durchgeführt. Zielgruppen waren dabei die Allgemeinbevölkerung, Jugendliche,
Eltern und Multiplikatoren – darunter insbesondere Ärzte.
Die Aufgabe der Suchtvorbeugung ist es, diejenigen Einstellungen, Fähigkeiten
und Verhaltensweisen zu fördern, die vor Suchtmittelgebrauch schützen. Dazu
gehört auch eine altersangemessene Auseinandersetzung mit dem Angebot von
Suchtmitteln. Deshalb ist die Aufklärung über die Wirkungsweisen und Risiken
von Suchtmitteln – insbesondere von Alkohol – ein fester Bestandteil der
Maßnahmen zur Suchtvorbeugung.
Im Jahr 2000 wurden insbesondere folgende alkoholspezifische
Präventionsmaßnahmen realisiert bzw. finanziell gefördert. Die bereits in der Antwort auf die
Kleine Anfrage aus dem Jahre 1998 (Bundestagsdrucksache 14/2491) genannten
Medien sind weiter im Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung und werden bundesweit gestreut.
Maßnahmen für die Zielgruppe Allgemeinbevölkerung
Drei Spots zum Thema Alkohol werden in Kinos, Discotheken und im Fernsehen
zur Schaltung angeboten. Die Broschüre „Alles klar – Tipps & Informationen für
den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol“ wurde erarbeitet, sie ist ein
Selbsthilfehandbuch zur Reflexion des persönlichen Alkoholkonsums. Darauf
aufbauend ist ein Ratgeber „Rat und Hilfe für Abhängige“ derzeit in der
Entwicklung.
Maßnahmen für Ärztinnen/Ärzte
Ein „Beratungsleitfaden zum Thema Früherkennung und – Intervention des
problematischen Alkoholkonsums“ wurde für niedergelassene Ärztinnen/Ärzte
entwickelt.
Maßnahmen für die Zielgruppe Schwangere/Gynäkologinnen und
Gynäkologen/Hebammen
Für die Zielgruppe Schwangere ist ein spezielles Medienpaket erarbeitet worden,
das sich mit einer Broschüre „Auf dein Wohl, mein Kind!“ an die schwangere
Frau wendet. Für Frauenärztinnen/Frauenärzte und Hebammen ist ein
Beratungsmanual entstanden, um Patientinnen durch sachkundige Beratung besser
unterstützen zu können, den Alkoholkonsum einzustellen. Das Medienpaket
kommt in diesem Jahr zum Einsatz.
Aktionsfeld Arbeitsplatz
Das Medienpaket „Schritt für Schritt“ bietet ein umfangreiches, bausteinartig
aufgebautes Interventionskonzept zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz mit
vielfältigen Informationen, Materialien und Handreichungen zur schrittweisen
Bewältigung des Alkoholproblems am Arbeitsplatz.
Maßnahmen für die Zielgruppe Jugendliche
Die Studie „Alkohol im Fernsehen – und wie Jugendliche damit umgehen“
untersucht derzeit, in welcher Weise Fernsehkonsum die Meinungsbildung von
Jugendlichen im Umgang mit Alkohol prägt und wieweit medienpädagogische
Projekte zu einer kritischen und reflektierten Haltung beitragen können.
Unterrichtsmaterialien
Seit Jahren gibt es Unterrichtsmaterialien für die Sekundarstufen I und II, die sich
umfassend mit den Themenkreisen Drogen und Sucht befassen. Es werden
sowohl suchtmittelunspezifische Aspekte aufgegriffen, als auch konkret auf legale
Suchtmittel wie Alkohol eingegangen. Ein Unterrichtsmaterial speziell zu
legalen Suchtmitteln für die Sekundarstufe I ist in Vorbereitung.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt in mehrjährigen
Abständen Wiederholungsbefragungen zur Drogenaffinität Jugendlicher in
Deutschland durch. Einstellungs- und Verhaltensdaten von jungen Menschen im
Alter von 12 bis 25 Jahren liegen in Form von Zeitreihen seit 1973 vor. Die
Ergebnisse zeigen, dass die Einstellung zu Alkohol gerade unter Kindern und
Jugendlichen kritischer und distanzierter geworden ist. Betrachtet man die
Entwicklung des Alkoholkonsums der letzten 25 Jahre, so zeigen sich bei dieser
Altersgruppe durchgängig rückläufige Werte. Die neueste Befragung zur
Drogenaffinität wurde im Jahre 2000 durchgeführt. Die Veröffentlichung der Daten
ist im 1. Halbjahr 2001 vorgesehen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Präventionsstrategie, die auf
Förderung der Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen abzielt, sich
bewährt hat. Der Leitgedanke der Maßnahmen der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung „Kinder stark machen“ hat nicht nur bundesweit viele
Aktivitäten zu diesem Thema angeregt, sondern ist auch im deutschsprachigen Ausland
viel beachtet worden und hat Nachahmer gefunden.
Die vielfältigen Maßnahmen und Ansätze des Bundes, der Bundesländer und der
Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren zum Themenfeld Jugend und
Alkohol wurden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf der
Europäischen Ministerkonferenz der WHO in Stockholm im Februar 2001
präsentiert.
14. Wieso gibt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung keine jährlichen
Darstellungen bzw. Berichte über das Ausmaß des Alkoholkonsums und
seiner Folgen heraus?
Gedenkt die Bundesregierung dies ab sofort zu tun, und wenn nein,
warum nicht?
Wie in den beiden Vorjahren wird die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in
ihrem Drogen- und Suchtbericht 2000 das Thema Alkohol ansprechen. Dabei
wird sie insbesondere auf das Ausmaß des Alkoholmissbrauchs und der
Abhängigkeit eingehen.
In dem Abschlussbericht einer Gruppe von Wissenschaftlern – veröffentlicht in
der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit Band 128 – wird sehr
umfassend zum Alkoholkonsum und den alkoholbezogenen Störungen in
Deutschland Stellung genommen. Es wurden und werden mit teilweiser
finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit Publikationen von
anderen Trägern und Organisationen unterstützt, die über das Ausmaß des
Alkoholkonsums und seiner Folgen berichten, so z. B. das Jahrbuch Sucht der
Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, der Suchtbericht Deutschland 1999
erschienen im Schneider Verlag.
Ebenfalls jährlich erscheinen die so genannten EBIS- und SEDOS-Statistiken.
EBIS ist ein Dokumentationssystem bei Suchtberatungsstellen. SEDOS stellt
eine Jahresstatistik der stationären Suchtkrankenhilfe dar. Beide
Dokumentationssysteme stellen die Situationen der Suchtkrankenhilfe sowie das Klientel dar,
das Hilfe in diesen Einrichtungen sucht, und werden mit Mitteln des BMG
gefördert. Die Ergebnisse des Jahres 1999 wurden im Sonderheft 1/2000 der
Zeitschrift Sucht publiziert.
15. Welche präventiven Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu
ergreifen, um die Folgen des Alkoholkonsums einzudämmen?
Die Bundesregierung legt bei der Eindämmung des Alkoholkonsums auch
weiterhin einen Schwerpunkt auf die Prävention. Die Entwicklung von
verschiedenen Medien und Projekten zum Thema Alkohol über die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren
wird deshalb fortgesetzt.
Die Drogen- und Suchtkommission, die insbesondere auch mit Experten aus dem
Bereich der legalen Suchtstoffe besetzt wurde, befasst sich mit dem
Themenschwerpunkt Prävention. Es ist zu erwarten, dass von ihr neue Impulse für die
Prävention ausgehen werden, die dann in Maßnahmen und Medien umgesetzt
werden müssen.
Auf der Ebene der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde mit
Unterstützung der Bundesregierung der zweite europäische Aktionsplan Alkohol
verabschiedet. Es ist jetzt zu prüfen, welche Maßnahmen aus diesem neuen
Aktionsplan Alkohol der WHO auf nationaler Ebene umgesetzt werden können. Im Juni
2000 hat das Bundesministerium für Gesundheit das Treffen der nationalen
Ansprechpartner der Mitgliedstaaten des Aktionsplanes Alkohol der
Weltgesundheitsorganisation Europa organisiert. Dies diente maßgeblich der Vorbereitung
der Ministerkonferenz „Jugend und Alkohol“ der Weltgesundheitsorganisation,
die vom 19. bis 21. Februar 2001 in Stockholm stattfand. Ziel der Konferenz war
eine Bestandsaufnahme, um darauf aufbauend Aktionen auszuarbeiten, wie die
alkoholbedingten Belastungen für die Gesellschaft verringert werden können. Es
wurden Maßnahmen beschlossen, um Jugendliche besser vor den mit dem
Alkoholkonsum verbundenen Risiken zu schützen.
Auch durch die Mitarbeit im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation sind
somit neue Impulse für die Prävention zu erwarten.
Der nationale Aktionsplan Alkohol, der auf der Konferenz der für das
Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren im Jahre 1997 verabschiedet
wurde, hat zu vielen verschiedenen präventiven Aktionen insbesondere auf der
Länderebene geführt. Die Bundesregierung hat mit Unterstützung der Länder im
Juni 2000 Gespräche mit den Vertretern der Alkoholindustrie und den Medien
geführt. Im Mittelpunkt der Erörterung stand ein Gedankenaustausch zum
Themenkomplex „Kinder/Jugendliche und Alkohol“. Im Ergebnis wurde vereinbart:
– die Bildung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Länder und
der Wirtschaft, die „Vorschläge zum verantwortungsvollen Umgang mit
alkoholhaltigen Getränken“ erarbeiten soll.
– die Vorbereitung eines Kongresses unter Beteiligung von Politik,
Wissenschaft und Wirtschaft zum Thema „Prävention im Zusammenhang mit
riskantem Alkoholkonsum“.
Mit der Umsetzung dieser Aufträge wurde im Oktober 2000 begonnen.
In Abstimmung mit den Bundesländern hat die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf zur Änderung des § 6 des Gaststättengesetzes ausgearbeitet. Der § 6 des
Gaststättengesetzes enthält bereits jetzt eine Bestimmung, nach der mindestens
ein alkoholfreies Getränk nicht teuerer sein darf als das alkoholhaltige Getränk.
In Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wird diese Vorschrift aber
einschränkend so ausgelegt, dass beim Angebot alkoholischer und alkoholfreier Getränke
in gleichen Mengen das alkoholfreie nur vom absoluten Preis nicht teurer sein
darf. Nunmehr ist im Gaststättengesetz klargestellt worden, dass die
vorgeschriebene Preisrelation sich auch auf eine gemeinsame Schnittmenge, nämlich den
Liter, beziehen muss, also zumindest ein alkoholfreies Getränk sowohl vom
spezifischen als auch vom absoluten Preis her nicht teurer als das billigste
alkoholische Getränk sein darf. Damit soll gerade Jugendlichen, die mit ihrem
Geld oft knapp kalkulieren müssen, ermöglicht werden, eher ein alkoholfreies
Erfrischungsgetränk als ein Bier zu wählen, das in Gaststätten zumeist als das
billigste Getränk angeboten wird.
Das Gesetz tritt mit der Einführung des Euro am 1. Januar 2002 in Kraft.
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ISSN 0722-8333]