Versorgungsauftrag zur Sicherstellung der ambulanten Pflege und Betreuung
der Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust, Eva-Maria Kors, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Ulf Fink, Ingrid Fischbach, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Hans-Peter Repnik, Heinz Schemken, Annette Widmann-Mauz, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste leisten den entscheidenden Beitrag zur medizinischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung. Diese Leistungen ermöglichen es, den Vorrang der ambulanten vor der stationären Versorgung überhaupt erst zu realisieren und umzusetzen. In den vergangenen Jahren wurden in diesem Bereich zahlreiche neue Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen und umfangreiche Investitionen mit einem hohen persönlichen Engagement der Träger von Pflegediensten und Pflegedienstinhabern getätigt, die hierbei tatkräftig durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt wurden.
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Vereinigung der privaten Pflegedienste sowie der Landesverband des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe Mecklenburg-Vorpommerns sehen unter den aktuellen Rahmenbedingungen und insbesondere durch das Verhalten der Krankenkassen, wie der AOK Mecklenburg-Vorpommers, den Versorgungsauftrag zur Sicherstellung der ambulanten Pflege und Betreuung nicht mehr gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Leistungseinschränkungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsauftrag zur Sicherstellung der ambulanten Pflege und Betreuung vor?
In welcher Höhe wurden pauschale Kürzungen, Kürzungen/Absetzungen von ausgehandelten Zuschlägen durch die Kostenträger vorgenommen?
In welchem Umfang wurden Kürzungen bzw. Streichungen der Wegepauschalen durch die Kostenträger vorgenommen?
Inwieweit und in welchem Umfang sind von diesen pauschalen Kürzungen, Kürzungen/Absetzungen von ausgehandelten Zuschlägen bzw. der Wegepauschalen jeweils private bzw. öffentliche und freigemeinnützige ambulante Pflegedienste betroffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Kürzungen von Zuschlägen, Streichungen von Wegepauschalen etc. im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen bei der qualitätsgerechten Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftigen?
In welchem Umfang sind der Bundesregierung Erkenntnisse über Betrugsvorwürfe und Klageandrohungen bzw. anhängige Klagen gegen ambulante Pflegedienste bekannt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Anhörungen bzw. Ermahnungen von ambulanten Pflegediensten durch die Kostenträger vor, und wenn ja, in welchem Umfang und aufgrund welcher Sachverhalte wurden Anhörungen/Ermahnungen vollzogen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Schadensersatzanforderungen und Verrechnungsandrohungen von Krankenkassen an Pflegediensten vor?
In welcher Höhe sind Schadensersatzforderungen und Verrechnungen vollzogen worden, und wurden hierdurch ambulante Pflegedienste in ihrer wirtschaftliche Existenz bedroht?
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um Irritationen bezüglich der zukünftigen Gestaltung der Vergütung der ambulanten Pflegedienste, insbesondere in den neuen Bundesländern, zu vermeiden?