Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/5922
14. Wahlperiode 24. 04. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. April 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert
Blüm, Siegfried Helias, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5711 –
Aktuelle Lage im Sudan
Seit 1956 herrscht im Sudan, Afrikas größtem Flächenstaat, mit einer kurzen
Unterbrechung von 1972 bis 1983 ein Bürgerkrieg zwischen dem arabisch und
islamisch geprägten Norden und dem christlich bzw. animistisch
ausgerichteten Süden. Allein seit 1983 sind diesem Konflikt und den dadurch ausgelösten
Hungersnöten ca. 2 Millionen Menschen zum Opfer gefallen, während 4
Millionen zu Binnenvertriebenen wurden und ca. 1 Million Sudanesen das Land
verließen. Im Südsudan gibt es zz. eine der weltweit größten Hilfsoperation
für die dort lebende Bevölkerung.
Die Ursache für die fortwährenden Auseinandersetzungen liegt in der vom
Norden verfolgten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligung
des Südens, bei der insbesondere der Kontrolle der Bodenschätze des Südens
eine wichtige Rolle zukommt. Bisher haben sich weder die Regierung in
Khartoum noch die Rebellenarmee SPLA (Sudan People’s Liberation Army),
die gegenwärtig den größten Teil der südlichen Landeshälfte kontrolliert,
entscheidend durchsetzen können. Bisherige Friedensverhandlungen scheiterten
in der Vergangenheit insbesondere an der Unvereinbarkeit der islamisch
geprägten Rechtsordnung im Norden (Scharia) und der vom Süden geforderten
Säkularisierung.
Das islamistische Militärregime des Generals Omar al-Bashir regiert seit 1989
den Sudan mit harter Hand. Das Recht der freien Meinungsäußerung und die
politischen Gestaltungsmöglichkeiten der Opposition sind stark
eingeschränkt. Die Einführung einer neuen Verfassung im Jahr 1998, die eine
gewisse Liberalisierung im politischen Bereich zu versprechen schien, hat bisher
nicht zu einer weitergehenden politischen Öffnung geführt. Seit der
Verhängung des Ausnahmezustands im Dezember 1999 hat sich die Lage der
Menschenrechte noch mehr verschlechtert. Verschiedene Hilfs- und
Nichtregierungsorganisationen berichten von staatlichen Morden, auch an Zivilisten,
geheimen Verhaftungen, Haft ohne Anklage oder Gerichtsurteil, unfairen
Gerichtsverfahren, Folterungen und Misshandlungen in der Haft und von
extralegalen Hinrichtungen. Auch sollen heimlich Amputationsstrafen wieder
eingeführt worden sein. Sogar zivile Ziele, wie z. B. Krankenhäuser,
Flüchtlingslager oder sogar eine Schule in den Nuba-Bergen, wurden von der
sudanesischen Armee bombardiert. In den letzten Jahren mehren sich auch
Berichte über willkürliche Verschleppungen und Versklavung von den im
Südsudan lebenden Schwarzafrikanern durch nordsudanesische Truppen;
Frauen werden dabei immer wieder Opfer von Vergewaltigungen, unzählige
Kinder werden zu Soldaten rekrutiert. Ethnische Diskriminierungen und
Verfolgungen gehen einher mit Schikanen gegen Anhänger nichtislamischen
Glaubens, wie Christen und Animisten. Widersprüchlich ist die Haltung der
sudanesischen Regierung vor allem gegenüber dem Christentum, die im
Südsudan vorherrschende Religion. Auch Geistliche wurden überfallen und
festgenommen, sogar der katholische Erzbischof von Khartoum war 1999
verhaftet worden. Zudem wächst der Druck auf die katholischen justice-
andpeace-Gruppen. Immer wieder wird auch von Zwangsislamisierungen
berichtet. Kurz nach den im Dezember des Jahres 2000 durchgeführten Wahlen, die
von der Opposition boykottiert wurden, verlängerte der alte und neue
Präsident den Ausnahmezustand.
Der Sudan gehört weiterhin zu einem der ärmsten Länder der Welt, obwohl
sich das hoch verschuldete Land wirtschaftlich gesehen gegenwärtig auf
einem Wachstumskurs befindet, von dem die breite Bevölkerung allerdings
bisher nicht profitiert hat. Seit 1989 ist von deutscher Seite aus die staatliche
Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan faktisch eingestellt. Es gibt
allerdings zz. deutliche Anzeichen, dass die internationale Isolation, in der
sich der Sudan in der Vergangenheit befunden hat, langsam zu bröckeln
beginnt. Es gibt Beobachter, die nicht ausschließen, dass die weitere
Entwicklung im Sudan auf eine Spaltung des Landes oder auf Autonomielösungen
hinauslaufen könnte, wobei sich letzteres Szenario auf der internationalen
Ebene durchzusetzen scheint.
1. Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu starten, um dem
„vergessenen Krieg“ im Sudan wieder eine höhere Aufmerksamkeit in der
internationalen Öffentlichkeit und damit mehr Druck in Richtung einer
Friedenslösung zu verschaffen?
Die Bundesregierung hat am 20. und 21. März 2001 am Treffen des IGAD
(Intergovernmental Authority on Development) Partners Forums (IPF) in Rom
teilgenommen. Bei IGAD handelt es sich um einen regionalen
Zusammenschluss Kenias, Ugandas, Äthiopiens und Eritreas, der sich seit 1993 um die
friedliche Beilegung des Sudan-Konflikts bemüht. Im IPF haben sich die
meisten EU-Partner sowie Ägypten, Japan, Kanada, Norwegen, die Schweiz und die
USA sowie multilaterale Organisationen zusammengeschlossen, um die
Friedensbemühungen der IGAD finanziell und personell zu unterstützen. Ziel des
IPF-Treffens war es, dem Friedensprozess im Sudan neue Impulse zu geben.
Die EU-Präsidentschaft begrüßte im Namen aller Partner daher umso mehr die
Anfang April erfolgte Einigung zwischen dem kenianischen und sudanesischen
Staatspräsidenten, in nächster Zeit einen IGAD-Gipfel einzuberufen, um die
Friedensbemühungen voranzutreiben.
Die Bundesregierung wird sowohl bilateral als auch gemeinsam mit den EU-
Partnern die Konfliktparteien in ihren Bemühungen um einen Waffenstillstand
und eine Friedenslösung weiter unterstützen.
Der Dialog EU–Sudan wird seit November 1999 mit der sudanesischen
Regierung in Khartum auf Botschafterebene geführt. Der Dialog soll im zweiten Jahr
noch straffer und stärker ergebnisorientiert geführt werden. Dazu gehört eine
Evaluierung der Ergebnisse bereits im Sommer und nicht erst im November
2001. Auch mit der nord- und südsudanesischen Opposition wollen
Bundesregierung und EU-Partner den Dialog verstärken.
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung auf bilateraler, EU- und
multilateraler Ebene zu ergreifen, um das Zustandekommen eines
nachhaltigen Waffenstillstands, eines wirksamen Überwachungsmechanismus
sowie des dringend notwendigen Friedensabkommens zu unterstützen?
Wie bewertet die Bundesregierung hierbei ihre eigenen
Einwirkungsmöglichkeiten, wie diejenigen anderer wichtiger regionaler Akteure wie z. B.
Ägyptens und Libyens bzw. der europäischen Ebene und vor allem den
USA?
Die Bundesregierung wird sich weiterhin bilateral wie auch gemeinsam mit den
EU-Partnern in ihren Kontakten mit den Konfliktparteien schon aus
humanitären Gründen für das Zustandekommen nicht nur eines regional und zeitlich
begrenzten, sondern für einen möglichst umfassenden und nachhaltigen
Waffenstillstand einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt die mehrfach geäußerte
Bereitschaft der sudanesischen Regierung, einen Waffenstillstand einzugehen.
Sie wird sich weiter dafür einsetzen, dass dieses Angebot aufgegriffen wird.
Das IPF hat in der Abschlusserklärung seines Treffens vom 20. und 21. März
2001 die Konfliktparteien erneut dazu aufgerufen, einen umfassenden, durch
unabhängige Beobachter überwachten Waffenstillstand zu schließen. Das IPF
hat die Vermittler im IGAD-Rahmen mit Nachdruck gebeten, die
Möglichkeiten für die Umsetzung eines solchen Waffenstillstands im Kontext des
Verhandlungsprozesses zu prüfen.
Dabei sieht die Bundesregierung wirkliche Chancen für sowohl eigene
Einwirkungsmöglichkeiten wie auch EU-Bemühungen in dem Maße, wie sich der
Wille der Konfliktparteien zu einer Friedenslösung konkretisiert und die
Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, zunimmt. Gleiches gilt für die
Einwirkungsmöglichkeiten regionaler Akteure wie Ägypten und Libyen, die ebenfalls den
Abschluss eines Waffenstillstands und die Ausrichtung einer
Aussöhnungskonferenz anstreben. Die Bundesregierung begrüßt die verstärkten Bemühungen
insbesondere Ägyptens, die Konfliktparteien zusammenzuführen. Die
Bundesregierung misst auch dem Engagement der USA große Bedeutung im Rahmen
der Bemühungen um eine Konfliktlösung bei.
3. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu Forderungen nach einer
Spaltung des Sudans mit einem unabhängigen Süden bzw. einer
Autonomielösung für den südlichen Landesteil?
Die Bundesregierung begrüßt die im Mai 1998 im Rahmen der
Vermittlungsbemühungen der IGAD abgegebene Erklärung der Konfliktparteien, einem
Referendum des Südsudans unter internationaler Aufsicht über das
Selbstbestimmungsrecht des Südens zuzustimmen. Die Bundesregierung bedauert, dass es
bei den Verfahrensfragen für das Referendum und bei der geographischen
Definition des Südens noch keine Annäherung der Positionen gibt. Die
Bundesregierung wird bilateral wie auch mit den EU-Partnern weiterhin auf die
Konfliktparteien dahin gehend einwirken, sich möglichst bald über die Voraussetzungen
für ein solches Referendum zu einigen.
4. Inwieweit verfügt die Bundesregierung über Informationen zum Vorwurf
des Sudans gegen Uganda und Israel, diese würden die Rebellen im Süden
des Landes militärisch unterstützen?
Der Bundesregierung liegen zu diesem Vorwurf aktuell keine belastbaren
Erkenntnisse vor.
5. Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Meldungen zu, die
sudanesische Regierung arbeite gezielt an einer Verbesserung ihrer bislang
nicht immer ungetrübten Beziehungen zu Ägypten (angebliche Aufgabe
von Gebietsansprüchen an der Rotmeerküste durch den Sudan) und
Eritrea?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich die Beziehungen zwischen
Ägypten und Sudan deutlich verbessert. Der Sudan hat die Ägyptisch-Libysche
Initiative akzeptiert. Beide Länder haben gemischte Kommissionen eingesetzt,
die sich mit der Realisierung von Projekten zur Förderung von Handel und
Investitionen sowie Infrastrukturprojekten wie z. B. der grenzüberschreitenden
Anbindung des Straßen-, Eisenbahn- und Schiffsverkehrs befassen. Auch die
Beziehungen des Sudans zu Eritrea haben sich verbessert. Beide Länder haben
im Januar 2000 ihre diplomatischen Beziehungen wieder aufgenommen und
führen Gespräche über grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des Sudans in den
militärischen Auseinandersetzungen zwischen Eritrea und Äthiopien?
In der Vergangenheit gab es Behauptungen, dass die sudanesische Regierung
Äthiopien in seiner Auseinandersetzung mit Eritrea näher gestanden oder sogar
unterstützt habe. Nachweise für diese Behauptungen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Der Sudan zeigt gegenwärtig Interesse am Aufbau guter
Beziehungen zu beiden Staaten.
7. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu der aus dem EU-Dialog
mit dem Sudan herrührenden Feststellung, man könne dem Sudan trotz
anhaltender Bombardierungen von Zivilisten im Südsudan, einer rigiden
Anwendung des Scharia-Strafrechts (insbesondere in Form von
Amputationen, Genitalverstümmelungen) und neuerlicher Verhaftungen von
Oppositionellen und Journalisten Fortschritte bescheinigen?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
neuerliche begründungslose Verhängung des Ausnahmezustands durch
Präsident Omar al-Bashir für ein weiteres Jahr?
Die Feststellung von Fortschritten im Sudan bezog sich auf eine Reihe von
begrüßenswerten Entwicklungen im Jahr 2000. Es waren ermutigende Anzeichen
für eine Öffnung des Landes deutlich erkennbar. Nach einer Amnestie durch
Staatspräsident Bashir gab es vorübergehend keine politischen Gefangenen
mehr. Die Rückkehr von Sadiq al-Mahdi in den Sudan und ein neues
Parteiengesetz waren Hinweise auf eine mögliche Liberalisierung. Auch die Zulassung
zahlreicher neuer Presseerzeugnisse und eine großzügigere Handhabung der
Pressefreiheit bis Ende 2000 hat dies zum Ausdruck gebracht. Diese Lage
änderte sich Ende letzten Jahres. Hardliner in der Regierung setzten eine
Verschärfung der Sicherheitsgesetze, eine Verlängerung des Ausnahmezustands bis
Ende 2001 und Maßnahmen zur umfassenden Kontrolle der Presse durch. Die
Bundesregierung hat bilateral wie auch gemeinsam mit den EU-Partnern im
Rahmen des Dialogs EU–Sudan diese Bedenken erregende neue Entwicklung,
insbesondere auch die Verlängerung des Ausnahmezustands, zum Anlass
genommen, deutliche Kritik zu üben und die sudanesische Regierung
aufzufordern, zu den positiven Entwicklungen des Vorjahres zurückzufinden und die
Öffnung fortzuführen.
Die Verbesserung der Menschenrechtslage auch in den von der SPLM/A und
anderen Rebellengruppen kontrollierten Gebieten im Süd-Sudan wird ein ganz
besonderes Anliegen im Dialog der EU mit der südsudanesischen Opposition
sein.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es sich bei der
Genitalverstümmelung nicht um eine vom islamischen Strafrecht vorgesehene Form
der Körperstrafe handelt.
8. Welche Position bezieht die Bundesregierung angesichts der immer noch
eingefrorenen bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu der
Mitteilung, dass die EU Ende letzten Jahres die
Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan mittels eines Kooperationsprogramms in Höhe von
15 Mio. Euro bereits wieder aufgenommen haben soll?
Die EU hat während eines Troika-Besuchs am 6. und 7. Dezember 2000 in
Khartum lediglich ein humanitäres Hilfsprogramm („Humanitarian Plus“)
i. H. v. 15 Mio. € für die Bevölkerung in den nicht unmittelbar militärisch
betroffenen Gebieten angekündigt. Vorgesehen sind Maßnahmen u. a. in den
Bereichen Nahrungsmittelsicherheit, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
sowie der Gesundheitsversorgung. Mit der Umsetzung des Programms sollen
ausschließlich Nichtregierungsorganisationen betraut werden, die das
Memorandum of Understanding mit der Sudan Relief and Rehabilitation Association
(SRRA) nicht unterzeichnet haben. Staatliche Organisationen sind von der
Umsetzung ausgeschlossen.
Das Programm geht über die klassische humanitäre Hilfe insoweit hinaus, als
die Stärkung der Selbsthilfe- und Selbstversorgungsfähigkeit der lokalen
Gemeinschaft sowie die Stärkung basisnaher Strukturen integraler Bestandteil des
Programms sind. In dieser Hinsicht entspricht das Programm den in der
Entschließung des Bundestags vom 4. Juli 2000 formulierten Forderungen nach
einem fließenden Übergang von auf akute Notlagen ausgerichteten Maßnahmen
hin zu einer auf Langfristigkeit angelegten entwicklungspolitischen Förderung.
Es gleicht in seiner Ausrichtung den durch die Bundesregierung geförderten
Maßnahmen der kirchlichen Organisationen im Süd-Sudan. Erste
Auszahlungen werden für das laufende Jahr erwartet.
9. Welche konkreten Schritte hat der kürzlich zum Sonderbeauftragten der
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (VN) zur Lage der
Menschenrechte im Sudan ernannte Bundesminister a. D. Dr. Gerhart-
Rudolf Baum bislang nach Kenntnis der Bundesregierung unternehmen
können und mit welchem Ergebnis?
Das Mandat des Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage im Sudan
umfasst aufgrund Resolution 1993/60 der Menschenrechtskommission (MRK) im
Einzelnen Folgendes: Herstellung direkter Kontakte mit der Regierung und der
Bevölkerung des Sudans, Untersuchung der Menschenrechtslage im Sudan,
einschließlich der Fortschritte im Hinblick auf die vollständige Umsetzung der
Menschenrechte und der Übereinstimmung mit internationalen
Menschenrechtsinstrumenten und humanitärem Völkerrecht, Sammlung glaubwürdiger
Informationen seitens Regierung, Nichtregierungsorganisationen und weiterer
kundiger Stellen zu diesen Fragen. Über die Ergebnisse seiner Untersuchungen
und seine Empfehlungen berichtet der Sonderberichterstatter an die MRK. Ein
darüber hinaus gehendes Mandat hat der Sonderberichterstatter nicht.
Bundesminister a. D. Dr. Baum hat sich vom 9. bis 17. März 2001 in Khartum
und Nairobi aufgehalten. Auf der Grundlage seines Besuchs und seiner
Gespräche im Sudan und in Kenia hat er am 29. März 2001 der 57.
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen mündlich Bericht erstattet. Aufgrund der
vergleichsweise späten Nominierung von BM a. D. Dr. Baum ist sein Bericht
der MRK nicht – wie üblich – im Vorfeld der Beratungen schriftlich vorgelegt
worden. In seinem mündlichen Bericht konstatierte Dr. Baum eine nach wie vor
unbefriedigende Menschenrechtslage, für die nach seiner Darstellung alle
Konfliktparteien verantwortlich zeichnen. Die Bundesregierung teilt diese
Auffassung.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über von allen
Bürgerkriegsparteien einschließlich der sudanesischen Armee rekrutierte
Kindersoldaten?
Berichte über den Einsatz von Kindersoldaten durch alle Konfliktparteien
liegen der Bundesregierung vor. Kindersoldaten werden in der sudanesischen
Armee, regierungsnahen Milizen und in den südsudanesischen Rebellentruppen
eingesetzt. Aufgrund einer Vereinbarung mit UNICEF Ende 2000 hat die
SPLM/A nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile über 3000
Kindersoldaten (ca. ein Drittel der geschätzten Gesamtzahl von Kindersoldaten bei der
SPLA) demobilisiert und mit UNICEF aus den Kampfgebieten evakuiert mit
dem Ziel, ihre Familien ausfindig zu machen und sie in die Zivilgesellschaft zu
reintegrieren.
Die Bundesregierung hat sich sowohl bilateral als auch gemeinsam mit den
EU-Partnern und im VN-Rahmen gegenüber allen Konfliktparteien wiederholt
gegen den Einsatz und die Rekrutierung von Kindersoldaten ausgesprochen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Korrektheit und Aussagekraft der
Ende letzten Jahres durchgeführten Präsidenten- und Parlamentswahlen
angesichts der Tatsache, dass diese seitens der sudanesischen Opposition
als „Scheinwahlen“ und „Farce“ eingeschätzt und boykottiert worden
waren?
Die Opposition hat die Wahl boykottiert. Sie beklagte wie auch die
Bundesregierung und die EU-Partner u. a. eine viel zu kurzfristige Anberaumung der
Wahlen, die keine ausreichende Vorbereitung ermöglichte, Diskriminierung
beim Zugang zu den Medien und unzulässige Nutzung von
Regierungsstrukturen durch Kandidaten des regierenden Nationalkongresses. Die
Bundesregierung und die EU-Partner haben es aufgrund der absehbaren Mängel abgelehnt,
dem Wunsch der sudanesischen Regierung nach Entsendung von EU-
Wahlbeobachtern zu entsprechen.
12. Trifft es zu, dass Deutschland und anderen Gläubigerstaaten nahe gelegt
wurde, den Sudan in den Genuss der Erweiterten HIPC-
Entschuldungsinitiative (HIPC: heavily indebted poor countries – hochverschuldete
arme Länder) kommen zu lassen?
Wenn ja, welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein?
Der Sudan zählt aufgrund der von IWF und Weltbank festgelegten Kriterien zur
Gruppe der hoch verschuldeten armen Entwicklungsländer (Heavily Indebted
Poor Countries, HIPC). Er kommt damit grundsätzlich für eine Teilnahme an
der erweiterten HIPC-Initiative in Betracht. Die Bundesregierung würde
grundsätzlich die Teilnahme des Sudans an der erweiterten HIPC-Initiative ebenso
begrüßen wie für andere Länder, die sich dafür qualifizieren. Die erweiterte
HIPC-Initiative ist ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der
betroffenen Länder.
Die Entscheidung in den Direktorien von IWF und Weltbank über eine
Zugangsberechtigung zur erweiterten HIPC-Initiative ist jedoch an mehrere
Bedingungen geknüpft. Der Grundsatz guter Regierungsführung ist eine
Grundvoraussetzung für die Qualifikation zur Teilnahme an der erweiterten
HIPC-Initiative. So muss das betreffende Land Wirtschaftsreformen im
Rahmen eines regulären IWF-Programms durchführen sowie eine
Armutsbekämpfungsstrategie (Poverty Reduction Strategy Paper, PRSP) – unterstützt von
IWF und Weltbank und unter Beteiligung von Vertretern der Zivilgesellschaft –
erarbeiten. Außerdem ist für „in Konflikte verwickelte Länder“ eine
Einstellung des militärischen Konflikts und Konzentration aller Kräfte auf
Entwicklungsziele zwingende Voraussetzung, um an der HIPC-Initiative teilhaben zu
können.
In Okinawa haben die G8-Regierungschefs beschlossen, die in Konflikte
verwickelten HIPC-Länder zu ermuntern, auch die notwendigen
friedenspolitischen Voraussetzungen zu schaffen, um eine möglichst baldige Teilnahme an
der HIPC-Entschuldung zu ermöglichen. Im Rahmen dieser abgestimmten
Initiative hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, dahin gehend Kontakt mit
der Regierung des Sudans aufzunehmen.
13. Wie ist die Position der Bundesregierung gegenüber einer
Normalisierung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit dem Regime
im Sudan?
Welche politischen Bedingungen knüpft sie an eine Wiederaufnahme der
Entwicklungszusammenarbeit mit dem Land?
Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit dem Sudan wurde 1989
aufgmnd der sich rapide verschlechternden Menschenrechtssituation eingestellt.
Die Bundesregierung strebt zwar, ebenso wie die EU-Partner, langfristig eine
Normalisierung der Beziehungen zum Sudan an, sieht jedoch die hierfür
erforderlichen Bedingungen derzeit als nicht gegeben an. Wichtige Voraussetzungen
sind substanzielle Fortschritte im Menschenrechtsbereich und Fortschritte bei
Beendigung des Bürgerkriegs.
14. Welche entwicklungspolitische Kategorisierung würde eine
Normalisierung der Beziehungen mit dem Sudan hinsichtlich der Einordnung in die
regionale Schwerpunktsetzung des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach sich ziehen?
Im Falle einer deutlichen und nachhaltigen Verbesserung der
Rahmenbedingungen für entwicklungspolitische Zusammenarbeit im Sudan würde die
Kategorisierung auf der Basis folgender Kriterien zu gegebener Zeit erfolgen:
Erforderlichkeit der Zusammenarbeit im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale,
ökologische und politische Gestaltungsziele und Interessen; unsere
Möglichkeiten, hierzu einen relevanten Beitrag zu leisten; Leistungen anderer
bilateraler und multilateraler Geber sowie interne Rahmenbedingungen im Land.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der jüngst
begonnenen Erdölförderung für die weitere Entwicklung des Landes?
Besitzt sie Informationen darüber, wofür die daraus gewonnenen
Einnahmen verwandt werden bzw. wie diese Profite den einzelnen Landesteilen
zugute kommen sollen?
Wie soll mittel- und langfristig sichergestellt werden, dass das
wirtschaftliche Wachstum auch der breiten Bevölkerung, insbesondere dem
südlichen Landesteil, zugute kommt und damit die Ursachen des Konflikts
entschärft werden?
Die Bundesregierung sieht – wie auch der IWF – die Chancen, die die
sudanesische Erdölförderung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landes
bietet. Allerdings stehen den Einnahmen aus der Erdölförderung steigende
Militärausgaben des Sudans gegenüber. Es gibt Anzeichen dafür, dass es den
Konfliktparteien im Bürgerkrieg auch um die Verfügungsgewalt über die
Erdölvorkommen geht.
Der IWF hat es der sudanesischen Regierung im Rahmen des laufenden
stabsüberwachten Programms zur Auflage gemacht, größere Anteile der Einkünfte
aus dem Erdölgeschäft im sozialen und im Entwicklungsbereich sowie zu
Zwecken der Armutsbekämpfung im Nord- und Südsudan einzusetzen. Dies
entspricht auch wiederholten Forderungen der Bundesregierung und der EU-
Partner.
Die Bundesregierung sieht mittel- und langfristig nur dann eine Möglichkeit,
nachhaltig sicherzustellen, dass das wirtschaftliche Wachstum der breiten
Bevölkerung in allen Landesteilen zugute kommt, wenn eine politische Lösung
des Bürgerkriegs gefunden wird.
16. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch deutsche
Firmen sich an der Ölförderung und dem Ölexport aus dem Sudan beteiligen
wollen?
Über eine Beteiligung deutscher Firmen an Erdölförderung und -export im und
aus dem Sudan liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Wie schätzt die Bundesregierung im Sudan die Problematik der
Binnenvertriebenen bzw. eine mögliche Rückkehr der Flüchtlinge ein?
Welche Maßnahmen sollen unternommen werden, um diese
Bevölkerungsgruppen wieder in die Gesellschaft zu integrieren und welchen
Beitrag könnten diese zu einem möglichen Friedensprozess leisten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es im Sudan die weltweit höchste
Anzahl von Flüchtlingen, wobei Schätzungen zwischen 3,5 und 5 Millionen
schwanken. Dazu zählen auch die Internally Displaced Persons (IDP), die
Binnenvertriebenen. Die Bundesregierung sieht in der Zahl der
Binnenvertriebenen und in deren immer wiederkehrenden Fluchtbewegungen innerhalb des
Sudans ein großes Problem. Aufgrund der Flüchtlingsbewegungen kann das an
sich fruchtbare Ackerland im Südsudan zu einem großen Teil nicht bestellt
werden. Dies führt in Verbindung mit den schlechten klimatischen
Bedingungen und der Bürgerkriegssituation zu einer quasi permanenten
Nahrungsmittelkrise im Sudan.
An eine Rückführung der Binnenvertriebenen an ihre Heimatorte ist erst bei
Ende der fortdauernden kriegerischen Handlungen zu denken. Zwischenzeitlich
gibt es erste Hilfsprogramme, die die Ansiedlung und Schaffung neuer
Lebensgrundlagen für die Binnenvertriebenen, v. a. die Eingliederung der Betroffenen
auch in anderen ethnischen Umgebungen, vorsehen. Damit konnten bereits
beachtliche Erfolge erzielt werden, so beispielsweise in dem vom Deutschen
Entwicklungsdienst unterstützten Wiederansiedlungsprogramm „Sanam al-Naga“
in Süd-Darfur.
Die erfolgreichen Bemühungen um Ansiedlung der Binnenvertriebenen an
solchen Aufenthaltsorten belegen, dass es keine unüberwindbaren Probleme im
Zusammenleben der verschiedenen Ethnien im Sudan gibt. Dies ist ein Beweis
dafür, dass eine Aussöhnung im Sudan und auch innerhalb des Südsudans
möglich sein sollte.
18. Wann wird die Bundesregierung den neuen Bericht über die asyl- und
abschieberelevante Lage im Sudan vorlegen?
Auf welcher Grundlage basieren die Erkenntnisse?
Ein aktueller Bericht des Auswärtigen Amts zur asyl- und
abschiebungsrelevanten Lage im Sudan wird den Empfängern noch im April 2001 zugehen. Der
Bericht beruht vornehmlich auf Recherchen und Kontakten der Botschaften in
Khartum und – für die Situation im Südsudan – Nairobi. Zu den dabei
herangezogenen Erkenntnisquellen gehören u. a. lokale Menschenrechtsgruppen,
Oppositionskreise, Rechtsanwälte, Botschaften westlicher Partnerstaaten und
internationale Organisationen (UNHCR, IKRK). Der Bericht wertet zudem den
Jahresbericht von Amnesty International, den Menschenrechtsbericht des US
State Department sowie die Erkenntnisse des Sonderberichterstatters der
Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen für den Sudan aus.
19. Wie beurteilen die Bundesregierung und ihre Vertreter in Khartoum und
in Nairobi die Repressalien gegenüber den christlichen Kirchen?
Auf welche Weise kann den Diskriminierungen gegenüber
nichtmuslimischen Religionen nach Ansicht der Bundesregierung entgegengewirkt
werden?
Der Bundesregierung liegen Berichte über Repressalien der sudanesischen
Regierung gegenüber christlichen Kirchen vor. Schwerpunkt der Vorwürfe ist die
Nichterteilung von Baugenehmigungen für den Bau neuer Kirchen. Weiteren
Schwierigkeiten begegnen die Aktivitäten der sudanesischen Kirchen im
Bildungssektor sowie bei Fragen der Religionsausübung (kirchliche Feste und
Umzüge, Gebrauch von Messwein). Strafverfolgungsmaßnahmen gegen
Einzelpersonen wegen Ausübung ihres christlichen Glaubens sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Gleiches gilt für zum christlichen Glauben konvertierte
Moslems, obwohl auf den Übertritt eines Moslems zum Christentum nach der
1983 eingeführten Sharia die Todesstrafe steht.
Die Bundesregierung und die EU-Partner haben im Dialog EU–Sudan die
sudanesische Regierung wiederholt dazu aufgefordert, die in Artikel 24 der
sudanesischen Verfassung verankerte Glaubensfreiheit und Freiheit der
Religionsausübung umzusetzen und werden dies auch weiterhin tun. Der Dialog wird sein
Interesse verstärkt auf die Lösung konkreter Einzelfälle richten.
Insgesamt kann nach Auffassung der Bundesregierung den bestehenden
Diskriminierungen jedoch letztlich nur durch die Fortsetzung des Dialogs der
sudanesischen Kirchen mit den betroffenen sudanesischen Regierungsstellen
abgeholfen werden.
20. Wie schätzt die Bundesregierung die Warnung der VN und der
Welternährungsorganisation (FAO) ein, wegen einer aktuellen Dürre im
Sudan seien dort mehr als 1 Million Menschen vom Hungertod bedroht?
Die für die Einschätzung der Ernährungslage zuständigen Organisationen der
Vereinten Nationen, WFP und FAO, berichten über eine zunehmende
Verknappung von verfügbaren Grundnahrungsmitteln aufgrund zu geringer Regenfälle
und der Bürgerkriegssituation in einigen Regionen im Sudan, insbesondere
Nord-Kordofan, Nord-Darfur und Ost-Äquatoria. Den Angaben von WFP und
FAO zufolge sind ca. 3 Millionen Menschen auf Hilfe von außen angewiesen.
Auch wenn diese Zahl schwer verifizierbar ist, nimmt die Bundesregierung die
Lage sehr ernst und verfolgt mit großer Besorgnis die weitere Entwicklung. Für
die Versorgung der betroffenen Menschen hat die Bundesregierung dem WFP
aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung bereits Anfang dieses Jahres 2 Mio. DM bereitgestellt.
21. Welche Bedeutung wird der Befriedung und Entwicklung dieses Landes
für die Region und den afrikanischen Kontinent beigemessen?
Dem Sudan kommt allein aufgrund seiner kontinentalen Größe und seiner Lage
an der Nahtstelle zwischen der arabischen Welt und Afrika südlich der Sahara
zentrale Bedeutung zu. Eine friedliche Beilegung des Konflikts im Sudan wäre,
ebenso wie die bereits erfolgte Beendigung des Kriegs zwischen Äthiopien und
Eritrea, ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der gesamten
Region.
22. Wie bewertet die Bundesregierung Vorwürfe gegen die sudanesische
Regierung, terroristische Organisationen zu unterstützen und auf dem
Staatsgebiet des Sudans zu tolerieren?
Die USA warfen dem Sudan im Juli 2000 u. a. vor, dass die Unternehmen
Usama Bin Ladens auch nach dessen Ausreise aus dem Land im Mai 1996
weitergeführt würden und militant-islamistische Organisationen dort weiter
präsent seien. Diese Vorwürfe kann die Bundesregierung aus eigener Kenntnis
weder bestätigen noch widerlegen. Khartum hat nach Erkenntnissen der
Bundesregierung die direkte Unterstützung ausländischer Islamisten und den
Export radikal-islamistischer Ideologie deutlich reduziert. Die Schließung der
„Popular Arabic Islamic Conference“ (PAIC), eines internationalen
Zusammenschlusses islamistischer Gruppierungen und Parteien, die in Opposition zu
ihren Regierungen stehen (z. B. die ägyptischen Gama’a Islamiyya, die
palästinensische Hamas und die tunesische Enahda) im Februar 2000 ist nach
Auffassung der Bundesregierung Signal für eine solche Politik der sudanesischen
Regierung.
Ob der Unterzeichnung der Anti-Terrorismus-Konventionen der Vereinten
Nationen und der Arabischen Liga durch die sudanesische Regierung auch deren
Ratifizierung und Umsetzung folgen wird, ist erst in Zukunft nachprüfbar.
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