Beobachtung von Abschiebungen algerischer Staatsangehöriger
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach hier vorliegenden Informationen wurde im Herbst 1999 am Flughafen Frankfurt/M. damit begonnen, abzuschiebende algerische Staatsangehörige nicht mehr – wie bisher – durch den Bundesgrenzschutz (BGS) in eigener Verantwortung auszufliegen, sondern die Personen auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der algerischen Staatsführung auf deutschem Boden an der Flugzeugtür auf dem Flughafen Frankfurt/M. an Angehörige des algerischen Sicherheitsdienstes Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSM) zu übergeben.
Seit einiger Zeit ist es an einigen Flughäfen möglich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ehrenamtlicher Organisationen Abschiebevorgänge auf deutschen Flughäfen vor Ort beobachten. Entsprechende Vereinbarungen waren getroffen worden, nachdem Flüchtlinge Vorwürfe gegen Angehörige des BGS erhoben hatten, während des Abschiebungsvorgangs misshandelt worden zu sein. Diese Beobachtung soll auch von Beamtinnen und Beamten des BGS ausdrücklich begrüßt worden sein.
Im Falle der algerischen Staatsangehörigen soll eine Beobachtung durch Dritte jedoch von der zuständigen Stelle des BGS mit der Begründung verweigert worden sein, die algerische Seite lehne die Anwesenheit von Zivilpersonen bei Abschiebungsvorgängen ausnahmslos ab.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele algerische Staatsangehörige sind in den Jahren 1998, 1999 und 2000 von deutschen Flughäfen aus nach Algerien abgeschoben worden (bitte nach Jahren und Flughäfen getrennt ausweisen)?
Trifft es zu, dass seit Herbst 1999 algerische Staatsangehörige, die auf dem Luftweg abgeschoben werden sollen, an der Flugzeugtür Angehörigen des algerischen Sicherheitsdienstes DGSM übergeben werden?
Wenn ja: Wie ist der Wortlaut der entsprechenden Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der algerischen Regierung?
An welchen Flughäfen gibt es Vereinbarungen, die sicherstellen, dass Angehörige von Menschenrechts- und ähnlichen Organisationen Abschiebungsvorgänge beobachten können?
Trifft es zu, dass im Falle der algerischen Staatsangehörigen eine Beobachtung durch Dritte von der zuständigen Stelle des BGS mit der Begründung verweigert worden ist, die algerische Seite lehne die Anwesenheit von Zivilpersonen bei Abschiebungsvorgängen ausnahmslos ab?
Wenn ja:
a) Wann hat welche algerische Stelle in welcher Form und mit welcher Begründung der Bundesregierung diese ablehnende Haltung mitgeteilt?
b) Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung diese ablehnende Haltung der algerischen Stellen für die deutschen Behörden verbindlich mit der Folge, dass auch im Flughafen und auf dem Flugfeld keine Zivilpersonen die Abschiebevorgänge beobachten dürfen?
c) Inwieweit wird das Verhalten der algerischen Beamten durch Angehörige des BGS oder einer anderen deutschen Stelle beobachtet und ausgewertet?
d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass algerische Staatsangehörige, die abgeschoben werden, nicht durch Angehörige der DGSM oder eines anderen Sicherheitsdienstes physisch oder psychisch misshandelt werden?
Ist die Bundesregierung bereit, Forderungen von Menschenrechtsorganisationen zu entsprechen, eine neutrale und kompetente Beobachtung problematischer Abschiebungsvorgänge, die von Deutschland aus vorgenommen werden, zu institutionalisieren und nicht allein dem ehrenamtlichen Engagement zu überlassen?