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[Deutscher Bundestag
Drucksache
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14. Wahlperiode
22. 02. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft vom 15. Februar 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn,
Ulrike Flach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/4576 –
Diuroneinsatz auf Bahngleisen der Deutschen Bahn AG
Aufgrund eines 1996 von der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Auftrag
gegebenen Gutachtens des Öko-Instituts hatte die Bahn erklärt, diuronhaltige
Herbizide nicht mehr zur Bewuchsbekämpfung auf Bahngleisen einzusetzen. Laut
Öko-Institut seien Pflanzenschutzmittel nur noch für
Hochgeschwindigkeitsstrecken erforderlich, wobei empfohlen wurde, anstelle von Diuron ein
weniger grundwassergefährdendes Blattherbizid einzusetzen.
Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft entzog als
zuständige Bundesbehörde im April 1996 die Zulassung für den Einsatz von
Diuron auf Gleisanlagen.
Derzeit wird diskutiert, Diuron wieder zur Bewuchsbekämpfung auf den
Gleisen der DB AG einzusetzen. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft und das Umweltbundesamt haben der Bundesregierung
vorgeschlagen, sich dafür einzusetzen, das Unkrautbekämpfungsmittel Diuron für
die Anwendung auf Gleisanlagen wieder zuzulassen. Grundlage des
Vorschlags ist eine wissenschaftliche Studie des Instituts Fresenius, wonach die
Risiken der Anwendung von Diuron auf Gleisanlagen geringer seien als
befürchtet.
Diese Erkenntnisse stehen im Widerspruch zum bisherigen Kenntnisstand, der
sich über Jahre hinweg auf der Grundlage vielfältiger Untersuchungen
verfestigt hat. Danach gehört Diuron zu den Harnstoffherbiziden und wird als sog.
Totalherbizid auf Nichtkulturland eingesetzt. Außerdem besteht nach anderen
neueren Untersuchungen bei Diuron der Verdacht, hormonell wirksam zu sein
und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen.
Vo r b e m e r k u n g
Bei dem Wirkstoff Diuron handelt es sich um ein Bodenherbizid, das auch auf
Nichtkulturflächen angewandt werden darf, wenn von der zuständigen Behörde
eine entsprechende Genehmigung gemäß § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes
(PflSchG) unter Berücksichtigung der Vorschriften der Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung erteilt worden ist.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Seit vielen Jahren geben Funde von Diuron in Oberflächengewässern und
Grundwasser Anlass zur Besorgnis. Neben der Anwendung zur chemischen
Vegetationskontrolle auf Gleisanlagen wurde vor allem die Vegetationsbekämpfung im
urbanen Bereich als maßgebliche Belastungsquelle für Grund- und
Oberflächenwasser angesehen.
Die Deutsche Bahn AG verzichtete daher 1996 auf die künftige Anwendung
diuronhaltiger Pflanzenschutzmittel auf den Gleisanlagen.
Um vorsorglich eine Belastung des Grund- und Oberflächenwassers
auszuschließen, wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung 1997 die Anwendung von diuronhaltigen
Pflanzenschutzmitteln auf Gleisanlagen und auf Flächen, bei denen die Gefahr der mittelbaren
oder unmittelbaren Abschwemmung möglich ist, verboten.
Nach den Ergebnissen einer Langzeitstudie des Instituts Fresenius zu den
Auswirkungen des Herbizideinsatzes im Gleisbereich der DB AG unter besonderer
Berücksichtigung des Grundwasserschutzes 1993 bis 1998 (Fresenius-Studie)
sind bei einer sachgemäßen Anwendung diuronhaltiger Pflanzenschutzmittel auf
freien Strecken Belastungen des Grundwassers nicht zu befürchten. Experten
weisen aber daraufhin, dass vor allem in Verdichtungsräumen, z. B. Bahnhöfen
und Gleisknotenpunkten, wie auch Bahnstrecken im städtischen Bereich
Belastungen möglich bleiben.
Zurzeit liegen der Bundesregierung noch keine ausreichenden Erkenntnisse vor,
um die Aufhebung des Anwendungsverbots diuronhaltiger Pflanzenschutzmittel
auf Gleisanlagen zu rechtfertigen.
Insbesondere vor der gemäß § 6 Abs. 3 PflSchG gebotenen Abwägung besteht
weiterer Prüfungs-und Darlegungsbedarf zur Unabdingbarkeit des Einsatzes von
Bodenherbiziden auf Gleisanlagen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit,
zum Schutzkonzept für das Grund- und Oberflächenwasser einschließlich der
Überwachung und Auswertung der Fundmeldungen von Diuron im Grundwasser
sowie zur Einbindung des in den Ländern vorhandenen Fachwissens in die
Abwägungsentscheidung.
1. Worauf beruhen die neuen Erkenntnisse des Fresenius-Instituts im
Vergleich zum Gutachten des Öko-Instituts von 1996?
Das Gutachten des Öko-Instituts e. V., Freiburg, „Bewertung und Entwicklung
von Methoden zur Vegetationskontrolle im Gleisbereich – Projektbegleitung mit
Akteurskonferenzen“ (Schlussbericht, 18. Dezember 1996) hatte zum Ziel, unter
Heranziehung ökobilanzieller Methoden eine vergleichende Bewertung von
chemischen, physikalischen, mechanischen, biologischen und baulich-biologischen
Methoden zur Vegetationskontrolle durchzuführen.
Mit der Fresenius-Studie wurden dagegen umfangreiche experimentelle
Untersuchungen im Freiland und Labor mit dem Ziel durchgeführt, begründete
Aussagen zu erhalten, ob die Anwendung bestimmter Herbizide auf Gleisanlagen
außerhalb von Verdichtungsräumen zu einer Belastung des Grundwassers führt.
2. Trifft es zu, dass bei der Studie des Fresenius-Instituts an fünf Standorten
in Deutschland untersucht wurde, ob Diuron in das Grundwasser gelangt,
wenn es auf Gleisanlagen angewendet wird?
Im Rahmen der Fresenius-Studie wurde an fünf Standorten im Freiland und im
Labor untersucht, ob in der chemischen Vegetationskontrolle auf Gleisanlagen
angewandte Herbizide mit den Wirkstoffen Glyphosat und Diuron sowie ihre
Hauptmetabolite trotz der bestimmungsgemäßen und sachgerechten Anwendung
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in das Grundwasser gelangen können. Nach dem Verbot von Diuron für die
Anwendung auf Gleisanlagen durch die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
wurden diuronhaltige Pflanzenschutzmittel auf diesen Standorten mit
Genehmigung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft gemäß § 7
Abs. l in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitt A Nr. 2a der Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung für Versuchszwecke angewandt.
3. Welche Standorte waren dies im Einzelnen?
Die Untersuchungen des Instituts Fresenius wurden an den Standorten Prenzlau,
Celle, Kaiserslautern, Türkenfeld (München-Buchloe) und Immenstadt
durchgeführt.
4. Nach welchen Kriterien wurden die Standorte ausgewählt?
Die Standorte zur Untersuchung der möglichen Beeinträchtigung des
Grundwassers infolge der Herbizidanwendung auf Gleisanlagen sollten realistisch
ungünstigste Bedingungen aufweisen. Die Auswahl erfolgte daher nach
folgenden Kriterien:
– geringer Grundwasser-Flurabstand (max. 2 m),
– sorptionsschwache, d. h. humus- oder tonarme Böden,
– unterschiedlich hohe Sickerwasserraten, wodurch auch die
Berücksichtigung von Standorten mit hohen Niederschlagsraten bei gleichzeitiger
geringer Verdunstung ermöglicht wurde,
– Gebiete mit deutlich erkennbaren Grundwasserfließgeschwindigkeiten,
– Grundwasserfließrichtung möglichst senkrecht zum Gleis.
Darüber hinaus war eine Verteilung der Standorte möglichst im gesamten
Bundesgebiet vorzusehen, um unterschiedliche pedologische, hydrogeologische und
meteorologische Bedingungen zu berücksichtigen.
5. Wiesen die Standorte Besonderheiten im Hinblick auf mögliche
Auswirkungen des Diuroneinsatzes auf?
Es wurden möglichst Standorte ausgewählt, die insbesondere aufgrund ihres
hohen Grundwasserstandes und der Abdeckung des Grundwasserleiters mit
sorptionsschwachen Böden den realistisch ungünstigsten Bedingungen
entsprachen, so dass die Versickerung der in den Versuchen eingesetzten Wirkstoffe
nicht von vornherein ausgeschlossen werden konnte.
6. Trifft es zu, dass sich dabei an einem Standort Belastungen des
Grundwassers gezeigt haben?
Am Standort Immenstadt wurde ein Zusammenhang zwischen der Applikation
von diuronhaltigen Pflanzenschutzmitteln auf der Versuchsstrecke und dem
Auftreten des Wirkstoffs im Grundwasser direkt unterhalb des Bahnkörpers
(ca. 0,2
g/l) nachgewiesen. Für diesen Befund haben die Autoren der Studie
ungünstige bautechnische Randbedingungen sowie sehr hohe
Niederschlagsmengen vor allem im unmittelbaren Anschluss an eine Herbizidanwendung
verantwortlich gemacht.
Am Standort Türkenfeld zeigten sich im September 1993 in der Probe eines der
beiden Randwegpegel hohe Konzentrationen von Diuron und auch erhöhte
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Werte für Glyphosat. Dieser Befund konnte durch Farbmarkierung eindeutig auf
einen so genannten hydraulischen Kurzschluss, der durch einen
versuchstechnischen Fehler entstanden war, zurückgeführt werden. Behandlungsflüssigkeit war
durch eine Undichtigkeit der Pegelabdichtung an der Außenwand des Pegelrohrs
in das Grundwasser geraten. Ähnliche Ereignisse wurden 1996 an zwei weiteren
Standorten festgestellt. Durch Setzen von Schrägpegeln (Ende des Pegelrohrs
außerhalb der Behandlungsfläche, Grundwasserentnahme unterhalb der Gleise)
an den Standorten konnten derartige Ereignisse in der Folge vermieden werden.
Es konnte auch gezeigt werden, dass eine horizontale Ausbreitung des
diuronhaltigen Pflanzenschutzmittels mit dem Grundwasserstrom nicht stattfand.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Messstellen je Standort
vorhanden waren und wie viele Proben jeweils genommen wurden, und wenn ja,
wie viele waren es?
Pro Versuchsstandort wurden zwölf Grundwassermessstellen jeweils in einer
Doppelreihe eingerichtet, und zwar jeweils vier Messstellen im Anstrom zum
und acht Messstellen im Abstrom vom Gleis. Zusätzlich wurde 1997 je Standort
eine Schrägmessstelle installiert und beprobt. Je Messstelle wurden zwölf bis
vierzehn Proben im Jahr entnommen, aufbereitet und analysiert. Insgesamt
wurden über l 800 Wasserproben untersucht. Etwa 300 der Proben wurden parallel
durch ein zweites Laboratorium untersucht mit sehr guter Übereinstimmung der
Ergebnisse. Beide Laboratorien besitzen GLP-Zertifikate (Gute Laborpraxis).
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Herbizid bei allen
hydrologischen Gegebenheiten sicher anwendbar sein muss?
Die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln darf nicht zu schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser führen. Um
dies zu gewährleisten, ist eine Anwendung nur unter Beachtung der in der
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung festgelegten Einschränkungen und/oder der
im Rahmen der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels erteilten
Anwendungsbestimmungen und Auflagen zulässig. Im Übrigen ist gemäß § 6 Abs. 3 PflSchG für
die Anwendung auf Nichtkulturland – dazu gehören auch Gleisanlagen – generell
eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich. Für die Gleisanlagen
der DB AG ist dies das Eisenbahnbundesamt. Dieses kann in Absprache mit den
Ländern sensible Bereiche feststellen und von der Anwendung ausschließen.
9. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des
Öko-Instituts von 1996, dass nur Herbizide zum Einsatz kommen sollten,
die hinsichtlich ihres Verlagerungsverhaltens bessere Eigenschaften als
Diuron aufweisen?
Eine Empfehlung des Öko-Instituts, dass im Gleisbereich nur Herbizide zum
Einsatz kommen sollten, die hinsichtlich ihres Verlagerungsverhaltens bessere
Eigenschaften als Diuron aufweisen, ist dem vorgenannten Schlussbericht nicht
zu entnehmen, sondern nur eine allgemeine Wertung von Blatt- und
Bodenherbiziden dahingehend, dass Bodenherbizide eine höhere Grundwassergängigkeit als
Blattherbizide aufweisen (s. Schlussbericht Projekt „Vegetationskontrolle im
Gleisbereich“, 1996, S. 42). Diese Wertung des Öko-Instituts ist
widersprüchlich, denn eines von zwei als vergleichsweise günstig bewerteten Herbiziden ist
ein Bodenherbizid (s. Schlussbericht Projekt „Vegetationskontrolle im
Gleisbereich“, 1996, Anlage VI, Kapitel 3).
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10. Ist der Bundesregierung bekannt, welche möglichen Auswirkungen der
Einsatz von Diuron bei der Bewuchsbekämpfung auf Gleisanlagen der
DB AG auf das Grundwasser haben kann und kann die Bundesregierung
die Möglichkeit einer Grundwassergefährdung bei der
Diuronaufbringung auf Gleisanlagen ausschließen?
11. Welche Auswirkungen könnte der Einsatz von Diuron zur
Bewuchsbekämpfung auf Bahngleisen auf die Trinkwassergewinnung haben?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Belastungen des Grundwassers oberhalb des Trinkwassergrenzwertes von 0, l
g/l
werden unabhängig von den Eigenschaften eines Wirkstoffs gemäß § 15 Abs. 1
Nr. 3d PflSchG als schädlich gewertet. Aufgrund der derzeit vorliegenden
Informationen kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass der Einsatz von
diuronhaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Gleisanlagen zu Belastungen des
Grundwassers führt.
Obwohl eine weitere horizontale Ausbreitung von Diuron im Grundwasserleiter
im Rahmen der Fresenius-Studie nicht aufgezeigt wurde, ist gesichert, dass
Diuron unter bestimmten hydrogeologischen Bedingungen nicht im
unmittelbaren Gleisbereich verbleibt. Das gegenwärtige Verbot der Anwendung von
diuronhaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Gleisanlagen soll daher zunächst
bestehen bleiben.
Eine Änderung kommt erst dann in Betracht, wenn überzeugend dargelegt
werden kann, dass ohne den Einsatz von Bodenherbiziden auf Schienenwegen die
Betriebssicherheit der Bahn nicht zu gewährleisten ist und durch entsprechende
Einschränkungen der Schutz sensibler Bereiche, insbesondere des
Grundwassers, sichergestellt werden kann.
12. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zur Entfernung von
Diuron aus dem Trinkwasser aufwendige Filtrationsstufen mit
Aktivkohle eingesetzt werden müssen und deutsche Trinkwasserwerke jährlich
dreistellige Millionenbeträge ausgeben, um Diuron aus dem Rohwasser
zu filtern?
Verunreinigungen des Rohwassers mit Pflanzenschutzmitteln erfordern in der
Regel eine Aufbereitung mit Aktivkohle. Fälle, bei denen Aktivkohle allein aus
Gründen der Diuronentfernung eingesetzt werden muss, sind nicht bekannt. Um
Belastungsrisiken für das Rohwasser zu minimieren, bietet u. a. das
Wasserhaushaltsgesetz mit § 19 den Ländern die Möglichkeit auf dem Verordnungsweg
Wasserschutzgebiete festzusetzen.
13. Haben die Prüfungen des Umweltbundesamtes zur hormonellen Wirkung
von Diuron schon zu Ergebnissen oder Teilergebnissen geführt, und wenn
ja, wie sehen die Ergebnisse aus?
Ein direkter Nachweis der endokrinen Wirksamkeit von Diuron liegt bisher nicht
vor. Der Verdacht auf eine hormonelle Wirksamkeit wird derzeit nur durch eine
Strukturähnlichkeit mit anderen Stoffen (z. B. Linuron) begründet, für die eine
hormonelle Wirkung belegt ist.
Diuron ist nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch umfassend
untersucht. Aus den der Zulassungsbehörde und den Einvernehmensbehörden
vorliegenden toxikologischen Unterlagen ergeben sich keine Anhaltspunkte für
hormonelle bzw. hormonähnliche Wirkungen oder eine anderweitige
Beeinträchtigung des endokrinen Systems von Säugetieren. Eine Studie mit Diuron
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über drei Generationen an Säugetieren ergab keine Hinweise auf eine
Beeinträchtigung der Reproduktion, der Sexualfunktionen bzw. des
Geschlechterverhältnisses. Studien an anderen Organismen zur Abklärung des Verdachts der endokrinen
Wirksamkeit von Diuron wurden bisher nicht durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wie Diuron zu
den toxikologisch bestuntersuchten Chemikalien gehören. Die für diese
Substanzen vorliegende Datenbasis erlaubt in ihrer Gesamtheit eine wissenschaftlich
fundiertere Aussage als einzelne Untersuchungen in häufig nicht ausreichend
validierten Testsystemen.
14. Trifft es zu, dass die Gleisbeschädigung durch Wurzeln ein besonderes
Problem für die DB AG darstellt, und wenn ja, ist das Problem durch den
Einsatz von Diuron zu lösen?
Gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz besteht eine Verpflichtung, die
Gleisanlagen in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Da entstehender
Pflanzenbewuchs zu einer Beeinträchtigung der Wirkungsweise des Systems Schotterbett/
Gleis führt, sind sowohl der Gleiskörper als auch die Randwege der Gleisanlagen
von jeglichem Bewuchs freizuhalten. Nach Aussagen der DB AG treten infolge
vermehrten Pflanzenwachstums Veränderungen des Gleisbettes auf, die zu einer
Einschränkung der Streckenverfügbarkeit beitragen, weil Gleise nicht mehr mit
der planmäßigen Geschwindigkeit befahren werden können und sogar die
Gleislagestabilität beeinträchtigen können und damit die Betriebssicherheit gefährden.
Die Rotteprodukte der Pflanzen verstopfen die Hohlräume des Schotterbettes,
wodurch die Entwässerungsfähigkeit des Gleiskörpers herabgesetzt wird. Dies
wiederum führt zu stärkerem Pflanzenwuchs, der Verschmutzungsgrad des
Schotters nimmt zu und die Wasseraufnahmekapazität des Schotterbettes steigt weiter
an. Durch diesen werden der Querverschiebewiderstand des Gleisrostes
herabgesetzt sowie Scherfestigkeit und Elastizität des Schottergefüges beeinträchtigt.
Durch das gebundene Wasser kann es letztlich zu Frostaufbrüchen mit
wechselseitiger Gleishebung kommen. Bei Holzschwellen wird die Fäulnisbildung durch
die Umgebungsfeuchtigkeit beschleunigt.
15. Bis zu welcher Pflanzengröße/welchem (Wurzel-)Umfang ist Diuron
wirksam?
Diuron wird vornehmlich über das Wurzelsystem aufgenommen und somit auch
von keimenden Pflanzen. Von der Wurzel aus wird der Wirkstoff mit dem
Transpirationsstrom in die oberirdischen Pflanzenteile weitergeleitet. Diuron hemmt die
HILL-Reaktion und damit die Photosynthese der Pflanzen, so dass sie absterben.
Diuron wird im Boden sorbiert und ist über mehrere Monate pflanzenverfügbar.
Durch die Vorauflaufwirkung wird die Entwicklung von Pflanzenbeständen von
vornherein unterbunden. Das Wirksamkeitsspektrum von Diuron umfasst sowohl
Gräser als auch zweikeimblättrige Pflanzen und Laubmoose.
16. Wie und wo würde das Mittel konkret eingesetzt und aufgebracht?
Nach Aussage der DB AG werden auf Gleisanlagen Pflanzenschutzmittel mit
speziellen Schienenfahrzeugen ausgebracht, deren technische Ausrüstung
computergesteuert und geschwindigkeitsabhängig die Einhaltung der zulässigen
spezifischen Aufwandmenge pro Flächeneinheit garantieren und eine
randscharfe Benetzung nahezu ohne Abtrift sicherstellen. Die Ausbringung, die bei
stärkerem Wind und bei Regen eingestellt wird, erfolgt durch qualifizierte
Fachfirmen.
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17. In welchen Dosierungen würde das Mittel eingesetzt?
Eine hinreichende Wirksamkeit wäre gegeben bei einer einmaligen Applikation
pro Jahr mit einer maximalen Aufwandmenge von 5,6 kg Wirkstoff je ha.
18. Welche Gründe sprechen für den Einsatz speziell von Diuron?
Bodenherbizide wie Diuron ermöglichen bei präventiver Anwendung eine
effektive Aufwuchsbekämpfung im Gegensatz zu Blattherbiziden, weil diese die
Bildung von Rotteprodukten weder aus den ober- noch aus den unterirdischen
Pflanzenbestandteilen verhindern. Das ist von erheblicher Bedeutung, weil mehr
als 50 % der Biomasse einer Pflanze von den Wurzeln gebildet wird.
19. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Alternativen zum Einsatz
von Diuron, und wenn ja, welche?
Als Alternative zur chemischen Vegetationskontrolle wurden seit 1990
verschiedene mechanische und thermische Verfahren maschineller und manueller
Aufwuchsbekämpfung untersucht. Diese Verfahren sind jedoch infolge ihrer sehr
geringen Arbeitsgeschwindigkeit nur in betrieblich untergeordneten
Gleisbereichen einsetzbar und mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Darüber
hinaus sind die nichtchemischen Verfahren von deutlich geringerer Wirksamkeit.
Eine flächendeckende Alternative zum Ersatz der chemischen
Vegetationskontrolle im Gleisbereich steht nach Aussagen der DB AG derzeit nicht zur
Verfügung.
Für das chemische Verfahren steht ab 2001 ein neues Bodenherbizid (Herburan)
– allerdings nur bis 2003 – zur Verfügung, das jedoch eine geringere
Wirkungsbreite hat. Es kann derzeit noch nicht beurteilt werden, ob die
Vegetationskontrolle mit diesem Wirkstoff ausreicht, um die Verkehrssicherheit der
Gleisanlagen zu gewährleisten.
20. Trifft es zu, dass die Bahngesellschaften in Österreich und der Schweiz
bereits seit 1992 erfolgreich diuronfreie Verfahren auf ihren Gleisen
einsetzen, und wenn ja, welche Verfahren sind das?
21. Können diese Verfahren erfolgreich auch auf den Gleisen der DB AG
eingesetzt werden?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gleisbetreiber in Österreich und in der Schweiz setzen glyphosathaltige
Herbizide zur Vegetationskontrolle ein. Alternative Verfahren einschließlich
baulicher Maßnahmen wurden ebenfalls geprüft. Zu bemerken ist ferner, dass in der
Schweiz die Applikation größtenteils mit Rückenspritzen durchgerührt wird und
teilweise zwei Behandlungen im Jahr erfolgen. Inwiefern die alleinige
Anwendung glyphosathaltiger Herbizide langfristig erfolgreich ist, ist nicht bekannt.
Insgesamt geben die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) ca. 30 Mio. Franken
für die Vegetationskontrolle einschließlich der Böschungspflege aus, bei einem
Streckennetz, das etwa l0-mal kleiner ist als das der DB AG. Die von der DB AG
seit 1996 praktizierte Vegetationskontrolle an und auf Gleisanlagen hat auch auf
den mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelten Strecken zu einer
deutlichen Zunahme schwer bekämpfbarer Arten geführt. Eine zweimalige
Anwendung glyphosathaltiger Herbizide ist zurzeit durch die Zulassung nicht
abgedeckt.
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22. Ist der Bundesregierung bekannt, wie oft die DB AG
Vegetationskontrollen durchführt, und wenn ja, erachtet die Bundesregierung diese Anzahl
als ausreichend, um den sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten?
Die DB AG führte und führt die chemische Vegetationskontrolle auf
Gleisanlagen einmal pro Jahr durch. Ohne Verfügbarkeit eines Bodenherbizids ist damit
zu rechnen, dass künftig nur eine Behandlung pro Jahr nicht mehr ausreichend
sein wird. Mit einer Kombination von Boden- und Blattherbiziden wird eine
einmalige Anwendung auch künftig ausreichend sein.
23. Wie genau werden Vegetationskontrollen durch die DB AG
durchgeführt?
Durch die Verwendung von speziellen Spritzzügen oder Zweiwegefahrzeugen
mit einer speziellen Applikationstechnik ist eine sehr genaue und nahezu
abtriftfreie Anwendung der Herbizide möglich. Der Spritzwagen erlaubt ein
gleichzeitiges Spritzen mehrerer unterschiedlicher Herbizide in verschiedenen Zonen des
Gleiskörpers. Gleismitte, Flankenbereiche und Randwege können unabhängig
voneinander behandelt werden; die Wirkstoffmenge wird, über einen
Prozessrechner gesteuert, in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit genau dosiert.
An der Entwicklung optoelektronischer Verfahren zur Steuerung der Applikation
wird gearbeitet.
24. Gibt es über die durchgeführten Vegetationskontrollen Aufzeichnungen
seitens der DB AG?
Die DB AG hat mitgeteilt, dass Anwendungsort und -zeitpunkt, ausgebrachte
Produkte, eingesetzte Technik und die mit der Applikation befassten Fachleute
lückenlos dokumentiert werden. Eine jährliche zusammenfassende
Berichterstattung über behandelte Strecken- und Bahnhofsgleislängen sowie die
eingesetzten Wirkstoffmengen erhalten das Eisenbahn-Bundesamt, die Biologische
Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und das Umweltbundesamt.
25. Gibt es repräsentative Studien zur Wirksamkeit von Diuron im Vergleich
zu anderen Methoden zur Vegetationsbekämpfung?
Im Rahmen der Wirksamkeitsprüfung von Herbiziden für eine nichtselektive
Bekämpfung von Unkräutern im so genannten Total- und Semitotalbereich
werden diuronhaltige Herbizide häufig als Vergleichsmittel eingesetzt. Der Vorteil
diuronhaltiger Herbizide in diesen Anwendungsbereichen liegt in der fast
vollständigen und lang anhaltenden Bekämpfungswirkung sowie in dem weiten
Anwendungsfenster. Gegenüber nichtchemischen Verfahren kommen noch
Wirkungssicherheit, leichte Handhabbarkeit sowie die hohe Effizienz hinzu, die
aber generell für chemische Verfahren gelten.
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26. Wie kann sichergestellt werden, dass diuronhaltige Pflanzenschutzmittel
auf bestimmten sensiblen Abschnitten sowie Teilstrecken des
Schienennetzes (z. B. geringer Grundwasserabstand, Wasserschutzgebiete) unter
Berücksichtigung von Verdichtungsräumen (z. B. Bahnhöfe, städtische
Bereiche) und Versickerungsgräben aufgrund der bestehenden Gefahr der
Kontamination des Grundwassers nicht angewandt werden?
Allgemein gilt, dass für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf
Gleisanlagen gemäß § 6 Abs. 3 PflSchG eine Ausnahmegenehmigung bei der
zuständigen Behörde einzuholen ist. Zuständige Behörde ist für Gleisanlagen der DB
AG das Eisenbahnbundesamt. Dieses beteiligt die Landesbehörden, die ihre
Anforderungen in das Genehmigungsverfahren einbringen. Das
Eisenbahnbundesamt kann im Rahmen der Genehmigungspraxis sensible Abschnitte von der
chemischen Vegetationskontrolle ausnehmen. Aufgrund der verwendeten
Applikationstechnik ist die randgenaue Anwendung möglich. Im Zuge der
Technischen Aufsicht erfolgt eine stichprobenmäßige Kontrolle dieser Auflagen.
Dieses Verfahren würde auch für die Anwendung diuronhaltiger
Pflanzenschutzmittel gelten.
27. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, wie sich der Zustand
der Gleisanlagen der DB AG während des Zeitraums des Verzichts auf
Diuron gegenüber dem Zeitraum veränderte, in dem das Mittel eingesetzt
wurde?
28. Wenn ja, sind diese Veränderungen des Zustandes der Gleisanlagen nur
auf den Verzicht von Diuron zurückzuführen oder sind teilweise oder
ausschließlich andere Faktoren dafür ausschlaggebend?
Die Fragen 27 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Im Strecken- und Bahnhofsbereich der DB AG hat sich der Bewuchs erheblich
vermehrt. Die DB AG teilt mit, dass teilweise erhebliche
Betriebsbeeinträchtigungen, beispielsweise durch schlechte Sicht auf niedrig stehende Signale, durch
Bremsprobleme bei überwachsenen Schienenköpfen sowie durch mangelnde
Trittsicherheit auf den Randwegen entstanden sind. Auch habe der zunehmende
Bewuchs bereits zu Arbeitsunfällen geführt. Die Veränderungen seien
unmittelbar und mittelbar auf die fehlende Verfügbarkeit von Bodenherbiziden
zurückzuführen.
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