Diuroneinsatz auf Bahngleisen der Deutschen Bahn AG
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Cornelia Pieper, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P
Vorbemerkung
Aufgrund eines 1996 von der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Auftrag gegebenen Gutachtens des Öko-Instituts hatte die Bahn erklärt, diuronhaltige Herbizide nicht mehr zur Bewuchsbekämpfung auf Bahngleisen einzusetzen. Laut Öko-Institut seien Pflanzenschutzmittel nur noch für Hochgeschwindigkeitsstrecken erforderlich, wobei empfohlen wurde, anstelle von Diuron ein weniger grundwassergefährdendes Blattherbizid einzusetzen.
Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft entzog als zuständige Bundesbehörde im April 1996 die Zulassung für den Einsatz von Diuron auf Gleisanlagen.
Derzeit wird diskutiert, Diuron wieder zur Bewuchsbekämpfung auf den Gleisen der DB AG einzusetzen. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und das Umweltbundesamt haben der Bundesregierung vorgeschlagen, sich dafür einzusetzen, das Unkrautbekämpfungsmittel Diuron für die Anwendung auf Gleisanlagen wieder zuzulassen. Grundlage des Vorschlags ist eine wissenschaftliche Studie des Instituts Fresenius, wonach die Risiken der Anwendung von Diuron auf Gleisanlagen geringer seien als befürchtet.
Diese Erkenntnisse stehen im Widerspruch zum bisherigen Kenntnisstand, der sich über Jahre hinweg auf der Grundlage vielfältiger Untersuchungen verfestigt hat. Danach gehört Diuron zu den Harnstoffherbiziden und wird als sog. Totalherbizid auf Nichtkulturland eingesetzt. Außerdem besteht nach anderen neueren Untersuchungen bei Diuron der Verdacht, hormonell wirksam zu sein und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen28
Worauf beruhen die neuen Erkenntnisse des Fresenius-Instituts im Vergleich zum Gutachten des Öko-Instituts von 1996?
Trifft es zu, dass bei der Studie des Fresenius-Instituts an fünf Standorten in Deutschland untersucht wurde, ob Diuron in das Grundwasser gelangt, wenn es auf Gleisanlagen angewendet wird?
Welche Standorte waren dies im Einzelnen?
Nach welchen Kriterien wurden die Standorte ausgewählt?
Wiesen die Standorte Besonderheiten im Hinblick auf mögliche Auswirkungen des Diuroneinsatzes auf?
Trifft es zu, dass sich dabei an einem Standort Belastungen des Grundwassers gezeigt haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Messstellen je Standort vorhanden waren und wie viele Proben jeweils genommen wurden, und wenn ja, wie viele waren es?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Herbizid bei allen hydrologischen Gegebenheiten sicher anwendbar sein muss?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Empfehlung des Öko-Instituts von 1996, dass nur Herbizide zum Einsatz kommen sollten, die hinsichtlich ihres Verlagerungsverhaltens bessere Eigenschaften als Diuron aufweisen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche möglichen Auswirkungen der Einsatz von Diuron bei der Bewuchsbekämpfung auf Gleisanlagen der DB AG auf das Grundwasser haben kann und kann die Bundesregierung die Möglichkeit einer Grundwassergefährdung bei der Diuronaufbringung auf Gleisanlagen ausschließen?
Welche Auswirkungen könnte der Einsatz von Diuron zur Bewuchsbekämpfung auf Bahngleisen auf die Trinkwassergewinnung haben?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zur Entfernung von Diuron aus dem Trinkwasser aufwendige Filtrationsstufen mit Aktivkohle eingesetzt werden müssen und deutsche Trinkwasserwerke jährlich dreistellige Millionenbeträge ausgeben, um Diuron aus dem Rohwasser zu filtern?
Haben die Prüfungen des Umweltbundesamtes zur hormonellen Wirkung von Diuron schon zu Ergebnissen oder Teilergebnissen geführt, und wenn ja, wie sehen die Ergebnisse aus?
Trifft es zu, dass die Gleisbeschädigung durch Wurzeln ein besonderes Problem für die DB AG darstellt, und wenn ja, ist das Problem durch den Einsatz von Diuron zu lösen?
Bis zu welcher Pflanzengröße/welchem (Wurzel-)umfang ist Diuron wirksam?
Wie und wo würde das Mittel konkret eingesetzt und aufgebracht?
In welchen Dosierungen würde das Mittel eingesetzt?
Welche Gründe sprechen für den Einsatz speziell von Diuron?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Alternativen zum Einsatz von Diuron, und wenn ja, welche?
Trifft es zu, dass die Bahngesellschaften in Österreich und der Schweiz bereits seit 1992 erfolgreich diuronfreie Verfahren auf ihren Gleisen einsetzen, und wenn ja, welche Verfahren sind das?
Können diese Verfahren erfolgreich auch auf den Gleisen der DB AG eingesetzt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie oft die DB AG Vegetationskontrollen durchführt, und wenn ja, erachtet die Bundesregierung diese Anzahl als ausreichend, um den sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten?
Wie genau werden Vegetationskontrollen durch die DB AG durchgeführt?
Gibt es über die durchgeführten Vegetationskontrollen Aufzeichnungen seitens der DB AG?
Gibt es repräsentative Studien zur Wirksamkeit von Diuron im Vergleich zu anderen Methoden zur Vegetationsbekämpfung?
Wie kann sichergestellt werden, dass diuronhaltige Pflanzenschutzmittel auf bestimmten sensiblen Abschnitten sowie Teilstrecken des Schienennetzes (z. B. geringer Grundwasserabstand, Wasserschutzgebiete) unter Berücksichtigung von Verdichtungsräumen (z. B. Bahnhöfe, städtische Bereiche) und Versickerungsgräben aufgrund der bestehenden Gefahr der Kontamination des Grundwassers nicht angewandt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, wie sich der Zustand der Gleisanlagen der DB AG während des Zeitraums des Verzichts auf Diuron gegenüber dem Zeitraum veränderte, in dem das Mittel eingesetzt wurde?
Wenn ja, sind diese Veränderungen des Zustandes der Gleisanlagen nur auf den Verzicht von Diuron zurückzuführen oder sind teilweise oder ausschließlich andere Faktoren dafür ausschlaggebend?