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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bestrafungen wegen Verstoßes gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern (G-SIG: 14012056)

Verstöße gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Ausländern 1999 und 2000, anschließende Ausweisungen, Härtefallregelung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.06.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/623730. 05. 2001

Bestrafungen wegen Verstoßes gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern, namentlich von Asylsuchenden, stellen sich verschiedene Fragen, die für die Meinungsbildung von Bedeutung sind. Verschiedentlich wird ein historischer Bezug zur Ausländerpolizeiverordnung von 1938 her gestellt, in der Regelungen enthalten waren, die den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland räumlich beschränkten oder eine Ermächtigung zur räumlichen Beschränkung enthielten; Ausländerinnen und Ausländer sind vor 1945 auch wegen des Verstoßes gegen die räumliche Beschränkung bestraft worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen3

1

a) Wie viele Verstöße gegen das Ausländergesetz das Asylverfahrensgesetz sind im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich des Bundesgrenzschutzes (BGS) im Jahre 1999 und im Jahre 2000 registriert worden?

b) Wie hoch war in den Jahren 1997 bis 2000 der Anteil der Verstöße (in absoluten Zahlen und in Prozentangaben auf der Grundlage der Gesamtzahl der vom BGS in seinem bahnpolizeilichen Aufgabenbereich festgestellten Delikte) gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts gemäß § 85 Nr. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) § 86 AsylVfG § 93 Abs. 3 Nr. 1 2. und 3. Alternative Ausländergesetz?

2

In wie vielen Fällen ist in den Jahren 1997 bis 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausweisung wegen Straf fälligkeit erfolgt, weil der oder die Betroffene (wiederholt) gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts verstoßen hat?

3

In wie vielen Fällen ist in den Jahren 1999 und 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung einer Ausländerin oder einem Ausländer die Begünstigung durch eine von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern vereinbarte „Härtefallregelung“ verweigert worden, weil der oder die Betroffene sich durch (wiederholte) Verstöße gegen räumliche Beschränkungen des Aufenthalts strafbar gemacht hatte?

Berlin, den 23. Mai 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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