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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der internationalen Aktionen gegen den Terrorismus (G-SIG: 14012522)

Mittel und Maßnahmen des BMZ für die Bekämpfung des Terrorismus, Länder, Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätspakts Afghanistan, Schwerpunktsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

21.01.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/785111. 12. 2001

Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der internationalen Aktionen gegen den Terrorismus

der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Joachim Hörster, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Rahmen der internationalen Bemühungen um eine Bekämpfung des Terrorismus wird eine Verstärkung der Anstrengungen in der Entwicklungszusammenarbeit gefordert. Diese Notwendigkeit ergibt sich zusätzlich dadurch, dass nach den Einschätzungen der Weltbank die Auswirkungen der Folgen aus der aktuellen Terrorismusbekämpfung für die wirtschaftliche Entwicklung der Entwicklungsländer besonders negativ sind.

Im Bundeshaushalt 2002 hat die Bundesregierung vorgesehen, dass dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Einzelplan 60 (allgemeine Finanzwirtschaft), Titel 971 03 (Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung) Barmittel in Höhe von 102 258 000 Euro zur Bewirtschaftung für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind in demselben Titel 80 Mio. Euro für einen Stabilitätspakt Afghanistan vorgesehen. Gleichzeitig sollen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von mindestens 40 Mio. Euro durch das BMZ bewirtschaftet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Für welche Maßnahmen plant das BMZ die ihm im Einzelplan 60 zur Bewirtschaftung übertragenen Mittel im Rahmen der Maßnahmen im Zusammenhang der Terrorismusbekämpfung einzusetzen?

2

In welcher Höhe werden diese Mittel für Maßnahmen der humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe eingesetzt?

3

In welchem Umfang werden die Träger der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit Projekte aus diesem Haushaltstitel finanzieren können? Sind für die Maßnahmen und Projekte der Kirchen, der Nichtregierungsorganisationen, der Träger der Sozialstrukturhilfen und der politischen Stiftungen Finanzmittel aus den Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe?

4

Welche Bedingungen und welche Kriterien gelten für die Träger der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit für eine Inanspruchnahme von Mitteln aus den Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung?

5

Wie wird das BMZ die Absicherung mehrjährig laufender Projekte der Entwicklungszusammenarbeit vornehmen, wenn hierfür Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich nur in Höhe von 40 Mio. Euro bei einem Barmittelansatz von 102 Mio. Euro zur Verfügung stehen?

6

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Entsperrung der gemäß dem Haushaltsvermerk zum Einzelplan 60, Titel 971 03 gesperrten 5 Mio. Euro für das BMZ erfolgen kann?

7

Für welche Länder können die Mittel im Rahmen der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung für die Entwicklungszusammenarbeit zum Einsatz kommen?

8

Welche Bundesministerien werden in welcher Höhe die im Einzelplan 60, Titel 971 03, vorgesehenen 80 Mio. Euro für den Stabilitätspakt Afghanistan bewirtschaften können und welche hiervon zu finanzierenden Maßnahmen sind bereits konkret geplant?

9

Bis zu welcher Höhe können Mittel aus diesen für den Stabilitätspakt Afghanistan vorgesehenen 80 Mio. Euro für Projekte und Maßnahmen von Trägern der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden?

10

In welchem Umfang sollen Projekte des Zivilen Friedensdienstes in Afghanistan zur Anwendung kommen und welche Projekte hiervon sind bereits konkret begonnen worden?

11

In welchem Umfang sollen aus den im Einzelplan 60, Titel 971 03, angesiedelten 80 Mio. Euro für den Stabilitätspakt Afghanistan Entwicklungsprojekte realisiert werden, die auf mehrere Jahre angelegt sind, und in welcher Höhe ist hierfür eine Verpflichtungsermächtigung ausgewiesen?

12

Wird das Konzept des BMZ zur Schwerpunktsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit angesichts der Erfordernisse einer Verstärkung der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der internationalen Koalition gegen den Terrorismus verändert werden, und wenn ja, wie? Welche Veränderungen sind hinsichtlich der Einstufung einzelner Staaten als Schwerpunktpartnerländer, Partnerländer oder potentielle Kooperationsländer geplant? Soll insbesondere Afghanistan zu einem Schwerpunktpartnerland heraufgestuft werden? Welche Veränderungen sind hinsichtlich der sektoralen Schwerpunktsetzungen geplant?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts der Entwicklungsländer angesichts der weltweiten Veränderungen nach dem 11. September 2001?

14

Ist nach Auffassung der Bundesregierung noch die internationale Zielsetzung realistisch, die extreme Armut weltweit bis zum Jahr 2015 zu halbieren, wenn die Weltbank jetzt gegenüber den ursprünglichen Prognosen einen Anstieg der absolut Armen bereits im Jahr 2002 um 5 bis 15 Millionen prognostiziert?

Berlin, den 11. Dezember 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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