Die Neonazi-Organisation „Blood & Honour“ nach dem Verbot (Nachfrage)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Vorbemerkung zu unserer Kleinen Anfrage „Die Neonazi-Organisation ,Blood & Honour‘ nach dem Verbot“ (Bundestagsdrucksache 14/5968) zitierten wir aus einem Artikel der „tageszeitung“ (taz) vom 31. Januar dieses Jahres folgende Einschätzung: „Das neonazistische Netzwerk für Skinheadmusik, Blood & Honour , existiert trotz des Verbots weiter – in Berlin wie im Rest der Republik.“ In demselben Artikel berichtete die taz, dass die Sprecherin des Berliner Verfassungsschutzes ihr gegenüber bestätigte, die personellen Strukturen von „Blood & Honour“ bestünden auch nach dem Verbot fort. Um nicht sofort als „Blood & Honour“ erkannt zu werden, verwende die Organisation laut Berliner Verfassungsschutz inzwischen verstärkt den szeneinternen Code. Es handle sich sich dabei um Zahlen, die für die Buchstaben des Alphabets stehen. „18“ bedeute „Adolf Hitler“, „88“ „Heil Hitler“, und „28“ nunmehr „Blood & Honour“. In Berliner Sicherheitskreisen mehrten sich daher laut taz die Stimmen, die der Ansicht seien, das Verbot hätte nichts gebracht.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage vom 22. Mai 2001 (Bundestagsdrucksache 14/6137) stellt die Bundesregierung nun fest, dass „Aktivitäten, die als Nachfolgeaktivitäten zu werten wären, fast vollständig zum Erliegen gekommen“ und „die früheren Strukturen, [...] entweder zerschlagen oder handlungsunfähig“ seien.
Die Bezeichnungen „28“ oder „28er“ seien „Verschlüsselungen für das Organisationskürzel ,B & H‘, die an den zweiten und achten Buchstaben des Alphabets anknüpfen. Sie haben keine organisatorische Bedeutung für ehemalige ‚Blood & Honour‘-Mitglieder.“ (ebd.)
Insgesamt bewertet die Bundesregierung das Verbot von „Blood & Honour“ „uneingeschränkt positiv. Es ist gelungen, die Struktur von ‚Blood & Honour‘ in Deutschland nahezu vollständig zu zerschlagen und ihre Aktivitäten, insbesondere bei der Organisation von Skinhead-Konzerten, zum Erliegen zu bringen. Insgesamt hat das Verbot nicht nur bei ehemaligen ‚Blood & Honour‘-Aktivisten, sondern auch in der rechtsextremistischen Skinhead-Szene und darüber hinaus im Rechtsextremismus zu starker Verunsicherung geführt.“ (ebd.)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Lagen der Bundesregierung vor Beantwortung der Kleinen Anfrage die Einschätzungen des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz vor?
a) Wenn ja, warum hält sie dennoch an ihrer Bewertung des Verbots fest?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die sehr unterschiedliche Einschätzung des Erfolgs des „Blood & Honour“-Verbots von dem Berliner Landesamt für Verfassungsschutz auf der einen und der Bundesregierung auf der anderen Seite?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der gegensätzlichen Bewertung des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz?
Nimmt die Bundesregierung die ihrer Einschätzung in Teilen widersprechende Bewertung des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz zum Anlass, ihre eigene Bewertung noch einmal zu überprüfen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf welche Untersuchungen, Daten und Informationen beruft sich die Bundesregierung bei ihrer Bewertung des „Blood & Honour“-Verbots?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse anderer Landesämter für die Beantwortung der Kleinen Anfrage herangezogen?
a) Wenn ja, von welchen?
b) Wenn ja, wie bewerten die anderen Landesämter das Verbot von „Blood & Honour“?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Wenn nein, will die Bundesregierung in Zukunft Erkenntnisse von Landesämtern heranziehen?