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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Internationaler Führungskräfteaustausch mit den Vereinigten Staaten (G-SIG: 14011866)

Erteilung von Arbeitserlaubnissen für US-amerikanisches Fachpersonal, Straffung der aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Regelungen, Verabschiedung gemeinsamer europäischer Regelungen, Neuregelungen auch für andere Staaten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

05.04.2001

Aktualisiert

29.07.2022

Deutscher Bundestag14/559914. 03. 2001

Internationaler Führungskräfteaustausch mit den Vereinigten Staaten

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dirk Niebel, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Gerhard Schüßler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Insbesondere aus transatlantischer Perspektive richten sich immer mehr große und mittelständische Unternehmen international aus. Amerikanische Unternehmen gründen und erweitern ihre Niederlassungen in Deutschland, ebenso wie dies deutsche Unternehmen in den Vereinigten Staaten tun. Im Rahmen des Transatlantic Business Dialog (TABD) finden schon seit langem intensive Gespräche darüber statt, wie der Austausch von Führungspersonal in diesem Zusammenhang erleichtert werden kann. Der Austausch von Führungspersonal ist für beide Seiten vorteilhaft. Förderliche Rahmenbedingungen für den Austausch machen Deutschland als Investitionsstandort für ausländische Unternehmen attraktiver. Der Austausch von internationalem Führungspersonal bringt neue Kenntnisse sowohl in technischer wie beispielsweise in organisatorischer Hinsicht unmittelbar nach Deutschland und ist insofern innovationsfördernd. Der TABD hat seit langem einige wesentliche Hindernisse benannt, die der Intensivierung eines solchen Personalaustausches in Deutschland und in den USA im Wege stehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Arbeitserlaubnisse für ausländisches Fachpersonal sind für US-amerikanische Staatsbürger für Deutschland seit 1995 jährlich beantragt worden und wie viele dieser Anträge wurden genehmigt?

2

Liegen der Bundesregierung Zahlen über den Führungskräfteaustausch deutscher Unternehmen mit den USA vor?

3

Wann gedenkt die Bundesregierung die in der Broschüre „Arbeitsgenehmigung für neu einreisende ausländische Arbeitnehmer“ der Bundesanstalt für Arbeit aufgeführten Verordnungen zu straffen und zu einem widerspruchsfreien Regelwerk umzugestalten?

4

Trifft es zu, dass die Bundesregierung den internationalen Personalaustausch erst dann reformieren möchte, wenn die Ergebnisse der von ihr eingesetzten Zuwanderungskommission vorliegen?

5

Wird die Bundesregierung den Vorschlag aufgreifen, die Befristung der Genehmigung für einen konzerninternen Austausch nach § 4 Abs. 7 Anwerbestoppausnahme-Verordnung (ASAV) von zwei Jahren auf eine Grundgewährung von drei Jahren mit einer Option für eine Verlängerung um weitere zwei Jahre auszuweiten?

6

Ist die Bundesregierung bereit, eine Ehegatten-/Lebenspartner-Arbeitserlaubnis in der ASAV zu verankern, um damit ein wesentliches Hindernis für den Führungskräfteaustausch aus der Welt zu schaffen?

7

Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer Intensivierung des Führungskräfteaustausches auch kurzfristig der Verabschiedung gemeinsamer europäischer Regelungen vorzugreifen?

8

Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag des TABD aufzugreifen, beschleunigte Prozeduren für den internationalen Personalaustausch in Eigenveranwortung der Wirtschaft bei sehr kurzfristigen und zeitlich befristeten Austauschen vorzusehen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das britische Pilotprogramm einer „Self-Certification“ solcher Austauschprogramme innerhalb eines Unternehmens?

10

Ist die Bundesregierung bereit, die Antragsprivilegien nach § 9 ASAV für einen US-amerikanischen Staatsbürger im Rahmen der ASAV auch auf Drittstaaten-Angehörige auszuweiten, sofern diese im Rahmen einer Entsendung von ausländischen Konzernteilen als Spezialisten befristet beschäftigt werden?

11

Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer Intensivierung des Führungskräfteaustausches die Fristen für eine erneute Erteilung der Arbeitserlaubnis nach § 4 Abs. 10 ASAV auf ein Jahr zu verkürzen?

12

Ist die Bundesregierung bereit, auch andere Staaten außer den USA (z. B. Israel, Australien, Südafrika) in derartige Neuregelungen einzubeziehen?

Berlin, den 13. März 2001

Rainer Brüderle Dirk Niebel Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Rainer Funke Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Günther Friedrich Nolting Detlef Parr Gerhard Schüßler Dr. Hermann Otto Solms Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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