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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bewertung der VVN-BdA durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angesichts der Ablehnung der Gleichsetzung von Links und Rechts (G-SIG: 14012117)

Aussagen der VVN-BdA, Positionen der Fraktionen von SPD, B90/GR, F.D.P. und PDS in der BT-Entschließung Drs. 14/5456, Wertung der VVN-BdA als verfassungsfeindlich und extremistisch

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

06.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/638615. 06. 2001

Bewertung der VVN-BdA durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angesichts der Ablehnung der Gleichsetzung von Links und Rechts

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2000 ist im Rahmen der Argumentation, welche die behauptete extremistische Ausrichtung bzw. Verfassungsfeindlichkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) belegen soll, auf Seite 141 ausgeführt:

  • Die 132 Delegierten [auf dem Bundeskongress der VVN-BdA] verabschiedeten mit großer Mehrheit einen Leitantrag über die ‚Erfordernisse des Kampfes gegen Rechts‘, in dem der antitotalitäre – gleichermaßen gegen Rechts- wie Linksextremismus gerichtete – Konsens des Grundgesetzes abgelehnt wird.

Tatsächlich aber wird an keiner Stelle des Leitantrages eine Ablehnung des „antitotalitären Konsenses“ formuliert. In der im Verfassungsschutzbericht dahingehend umgedeuteten und auf Seite 141 zitierten Passage des Leitantrags wird stattdessen festgehalten:

„Wir wenden uns gegen jede Gleichsetzung von Nazigegnern mit Neonazis und Rechtsextremisten. Jede Gleichsetzung von links und rechts verharmlost die rechte Gewalt, schwächt die Kräfte des Widerstandes und begünstigt den Neonazismus.“

Vor wenigen Monaten wurde im Innenausschuss des Deutschen Bundestages das Ansinnen der CDU/CSU-Fraktion zurückgewiesen, einen gleichermaßen gegen Links- und Rechstextremismus gerichteten Antrag zu verabschieden. Damit trugen die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS auch der breiten öffentlichen Debatte der vorangegangenen Monate um den anwachsenden Rechtsextremismus Rechnung, in der einer Gleichsetzung von Links und Rechts ebenfalls eine Absage erteilt wurde. Der Aufruf von Bundeskanzler Gerhard Schröder richtete sich entsprechend gegen Rechts. Statt des von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagenen Antrages entstand im Innenausschuss so der „Antrag gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“, der gemeinsam von den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS (Bundestagsdrucksache 14/5456) getragen wird, ohne Zustimmung von CDU/CSU.

Gälte die oben zitierte Meinung der VVN-BdA generell als Ablehnung des antitotalitären Konsenses bzw. Beleg für eine extremistische oder verfassungsfeindliche Ausrichtung, müssten sich nun folgerichtig alle Fraktionen, die diesen Antrag unterzeichnet haben, den Vorwurf gefallen lassen, zumindest leichtfertig einen Verstoß gegen den antitotalitären Konsens des Grundgesetzes begangen zu haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass die Gleichsetzung von Nazigegnern mit Neonazis und Rechtsextremisten, gegen die sich die VVN-BdA wendet, zwingender Bestandteil des antitotalitären Konsenses des Grundgesetzes ist?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

b) Wenn ja, auf welche Gesetze und/oder Gerichtsurteile stützt die Bundesregierung die Auffassung, die Weigerung, Nazigegner mit Neonazis und Rechtsextremisten gleichzusetzen, sei eine Ablehnung des antitotalitären Konsenses des Grundgesetzes (bitte genaue Fundstelle angeben)?

c) Wenn nein, warum nicht?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass die Erklärung der VVN-BdA, sie wendete sich gegen jede Gleichsetzung von Nazigegnern mit Neonazis und Rechtsextremisten, geeignet ist, die verfassungsfeindliche bzw. extremistische Ausrichtung einer Organisation zu belegen?

a) Wenn ja, auf welche Weise und mit welcher Begründung?

b) Wenn ja, auf welche Gesetze und/oder Gerichtsurteile stützt die Bundesregierung die Auffassung, die Weigerung, Links und Rechts gleichzusetzen, sei eine Ablehnung des antitotalitären Konsenses des Grundgesetzes (bitte genaue Fundstelle angeben)?

c) Wenn nein, warum nicht?

3

Welchen der in § 4 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) genannten Verfassungsgrundsätzen widerspricht nach Information der Bundesregierung das oben genannte Zitat aus dem Leitantrag der VVN-BdA?

Auf welche Gesetze und/oder Gerichtsurteile stützt die Bundesregierung diese Auffassung (bitte genaue Fundstelle angeben)?

4

Inwiefern stellt das oben genannte Zitat aus dem Leitantrag der VVN-BdA nach Information der Bundesregierung eine „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ (§ 3 Abs. 1, 1 BVerfSchG) gerichtete Bestrebung dar?

Auf welche Gesetze und/oder Gerichtsurteile stützt die Bundesregierung diese Auffassung (bitte genaue Fundstelle angeben)?

5

Welche Gesetze und/oder welche Gerichtsurteile erlauben nach Ansicht der Bundesregierung dem Verfassungsschutz, der VVN-BdA das oben genannte Zitat aus ihrem Leitantrag öffentlich vorzuwerfen und die Organisation als extremistisch und verfassungsfeindlich zu definieren (bitte genaue Fundstelle angeben)?

6

Ist das oben genannte Zitat aus dem Leitantrag der VVN-BdA nach Ansicht der Bundesregierung durch das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn nein, welche Gesetze und welche Gerichtsurteile stützen diese Auffassung (bitte genaue Fundstelle angeben)?

7

Wird die Äußerung der oben genannten, im Leitantrag der VVN-BdA formulierten Meinung nach Information der Bundesregierung generell als extremistisch oder verfassungsfeindlich gewertet oder nur, weil diese von der VVN-BdA formuliert wird?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

b) Wenn ja, welche Gesetze und welche Gerichtsurteile stützen diese Auffassung (bitte genaue Fundstelle angeben)?

c) Wenn nein, warum nicht?

8

Äußert ein Beamter diese Meinung, wird dies als Dienstvergehen gewertet?

a) Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

b) Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?

9

Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit in Zukunft nicht mehr mit dem oben genannten Zitat begründet wird?

Wenn nein, warum nicht?

10

Wird die Bundesregierung bei ihrer Haltung die Position der unterzeichnenden Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS, die sich in dem gemeinsamen „Antrag gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“, (Bundestagsdrucksache 14/5456) bewusst gegen eine Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus gewandt haben, berücksichtigen?

a) Wenn ja, in welcher Weise?

b) Wenn nein, warum nicht?

11

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass nun auch die unterzeichnenden Fraktionen des „Antrags gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“, der gemeinsam von den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS (Bundestagsdrucksache 14/5456) den antitotalitären Konsens des Grundgesetzes ablehnen und damit zumindest potentiell als verfassungsfeindlich anzusehen seien oder in die Nähe von Verfassungsfeindlichkeit kämen?

a) Wenn ja, wie bewertet sie dies?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Nimmt die Bundesregierung die Erwägungen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS im Innenausschuss im Vorfeld der Entschließung des gemeinsamen Antrags zum Anlass, jede Gleichsetzung von Links und Rechts ebenfalls abzulehnen?

Wenn nein, warum nicht?

13

Ist nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund anwachsender rechtsextrem, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierter Straftaten und vor dem Hintergrund von 93 tatsächlich oder zu vermutender rechtsextrem und fremdenfeindlich motivierter Tötungsdelikte seit 1990 eine Gleichsetzung von Nazigegner mit Neonazis und Rechtsextremisten überhaupt zu rechtfertigen?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

b) Wenn ja, auf welche Fakten stützt die Bundesregierung eine solche Bewertung?

Berlin, den 6. Juni 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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