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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bewertung der VVN-BdA durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angesichts von Aussagen zu Entstehungsbedingungen und Ursachen von Rechtsextremismus (G-SIG: 14012119)

Aussagen der VVN-BdA und der PDS zum Rechtsextremismus, Recht auf freie Meinungsäußerung und Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit gegen die PDS

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/638915. 06. 2001

Bewertung der VVN-BdA durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angesichts von Aussagen zu Entstehungsbedingungen und Ursachen von Rechtsextremismus

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, hat auf dem Höhepunkt der Diskussionen über die Ursachen von Rechtsextremismus am 9. November 2000 in Berlin die kurz zuvor von der CDU/CSU initiierte Debatte um eine angebliche „deutsche Leitkultur“ öffentlich scharf kritisiert: „Was soll das Gerede um die Leitkultur? Ist es etwa deutsche Leitkultur, Fremde zu jagen, Synagogen anzuzünden, Obdachlose zu töten?“

Er kritisierte auch die Diskussion der Regierungsparteien, der CDU/CSU, der Wirtschaft und anderer um angeblich „nützliche“ und angeblich „unnütze“ Ausländer:

„Was nützt es, in einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages nach den Attentaten auf die Synagogen in Düsseldorf und Berlin in wohl klingenden Reden den Antisemitismus zu verdammen, wenn einige Politiker am nächsten Tag Worte wählen, die missverstanden werden? Wenn sie die Zuwanderungsfrage heute aus taktischen Gründen zum Wahlkampfthema machen wollen, von so genannten ,nützlichen‘ und ,unnützen‘ Ausländern faseln.“

Der Rechtsextremismus-Experte Prof. Dr. Reinhard Kühnl hat in seiner Stellungnahme zu einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses und des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags zu Rechtsextremismus im Oktober vergangenen Jahres unter anderem ausgeführt, eine soeben fertig gestellte Doktorarbeit an der Universität Marburg habe vergleichend dreizehn europäische Länder untersucht und dabei festgestellt,

„… dass Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sich besonders in den Ländern verschärft haben, in denen bei Regierungen und öffentlicher Meinung bestimmte Reaktionsformen dominierten: a) Über Jahrzehnte hin wurde an der These festgehalten, das eigene Land sei kein Einwanderungsland, die Eingewanderten seien also Ausländer, Fremde, die nicht dazugehörten.“ (zit. nach dem Protokoll der Anhörung, Seite 116f.).

Weiter stellte er fest:

„Marktwirtschaft und Konkurrenzkampf produzieren, wenn sie sich ungehemmt entfalten können, enorme soziale Ungleichheit und soziale Zerklüftungen im eigenen Land wie auch weltweit. Für die Individuen bedeutet dies die alltägliche Erfahrung, dass der Stärkere sich eben durchsetzt und der Schwächere auf der Strecke bleibt … Dies ist die Erfahrungswelt, aus der der Sozialdarwinismus, der das Recht des Stärkeren als Naturgesetz proklamiert, seine Glaubwürdigkeit bezieht. Auf dieser Grundlage entwickelt die extreme Rechte von jeher ihre Ideologie …

Ideologie und alltägliche Erfahrung des von sozialstaatlichen Hemmungen befreiten Kapitalismus legen also die Folgerung nahe, dass das Leben ein permanenter Kampf ist, in dem der Stärkere und Rücksichtslosere siegt. Die extreme Rechte ist in dieser Hinsicht diejenige Kraft, die die brutalen Konsequenzen aus diesen Erfahrungen zieht – ideologisch und in ihren Kampfmethoden.“ (ebenda).

Der Rechtsextremismus-Experte Prof. Dr. Hajo Funke widmete in seiner Stellungnahme für die gleiche Anhörung dem Problem staatlicher Verharmlosung und Bagatellisierung des Rechtsextremismus, der geistigen Brandstifterrolle bestimmter Politiker und politischer Parteien für den grassierenden Rechtsextremismus und der Ermunterung rechtsextremer Gewalttäter sogar einen ganzen Abschnitt. Unter der Überschrift „Die Verantwortung ,der‘ Politik“ schrieb er darin:

„Die zweite Empfehlung richtet sich an die politische Klasse und die politische Öffentlichkeit, alles zu unterlassen, was potentielle Opfer mittelbar oder unmittelbar in den Augen des rechten Mobs zusätzlich zu stigmatisieren vermag. Sei es, Ausländer und Asylbewerber in die Nähe der Kriminalität zu rücken, Skater und Jugendliche in die Nähe von Drogen und ,Kiffern‘ und Linke und Demokraten als vermeintliche ,Linksextreme‘ abzuwerten. Es wäre ein Moratorium insbesondere für Wahlkampfzeiten zu überlegen, mindestens solange die Reden von einer ,Einwanderungsgesellschaft wider Willen‘, ,90 % Scheinasylanten‘, Parolen des ,Das Boot ist voll‘ zu unterbrechen … Solche Redeweisen sind geeignet, mittelbar rassistische Gewalt zu befördern.“ (Anhörungsprotokoll, S. 145).

Weiter kritisiert Prof. Funke:

„… die gegenwärtig von Polizei und Ausländerbehörden praktizierte Politik der Abschreckung gegenüber Asylbewerbern …, die geeignet sind, für die rechte Szene negativen Vorbildcharakter zu haben …“ (ebenda).

Im Editorial auf der Titelseite des Sonderdrucks der „Frankfurter Rundschau“, in dem diese Zeitung gemeinsam mit dem Berliner „TAGESSPIEGEL“ im Herbst letzten Jahres 93 Todesopfer rechtsextremer Gewalttäter seit 1990 dokumentierte und damit eine breite Debatte über Rechtsextremismus in dieser Gesellschaft auslöste, wird Innenministerien, Verfassungsschutz und Polizei ein jahrelanges „schuldhaftes Desinteresse“ bei der Bekämpfung rechter Gewalt vorgeworfen. Gleichzeitig wird der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Siegfried Vergin zitiert, der – wie vor und nach ihm viele andere – öffentlich darauf hingewiesen hat,

„dass Rassismus, Anti-Semitismus und Ausländerfeindlichkeit seit Jahren in der Mitte der Gesellschaft etabliert sind“.

In Kenntnis und vor dem Hintergrund dieser breiten gesellschaftlichen Debatte über Ausmaß und Ursachen von Rechtsextremismus und den damit verbundenen Vorwürfen gegenüber der offiziellen Politik, Sicherheitsbehörden und Verfassungsschutzämtern ist es ein erstaunlicher Vorgang, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Verfassungsschutzbericht 2000 genau solche Ursachenerklärungen und Kritik an staatlichen Stellen zum Anlass nimmt, um Verbände und Parteien, die diese Kritik formulieren, als „verfassungsfeindlich“ bzw. „extremistisch“ zu bezeichnen. So zitiert das Bundesamt in seinem Jahresbericht eine längere Passage aus einem Leitantrag der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN- BdA) zum Rechtsextremismus. Wörtlich heißt es in der auf Seite 141 dokumentierten Passage des Leitantrags der VVN-BdA:

„Zum Nährboden des Rechtsextremismus gehören – neben der Fortdauer und Erneuerung von Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus – ein rigoroser kapitalistischer Marktradikalismus mit seinen asozialen Folgen und Auswirkungen sowie neoliberale Strategien, die ihn fördern statt bekämpfen. Zum Nährboden des Rechtsextremismus gehört eine Gesetzesverachtung, wie sie in den Schwarzgeldpraktiken der CDU – und dem damit verbundenen Kauf politischer Macht – ebenso zum Ausdruck wie im Hinwegsetzen über Grundgesetz und Völkerrecht bei der Führung des Krieges gegen Jugoslawien. (…) Zum Nährboden geworden sind Beiträge und Stichworte aus der offiziellen Politik. Erklärungen von angeblich drohender ‚Überfremdung‘, ‚Überbelastung‘ durch Flüchtlinge, von Ausländer-‚Flut‘ und -‚Schwemme‘, von ‚vollem Boot‘, ‚Ausländerkriminalität‘ und ‚unnützen‘ Menschen, die ‚schnell raus zu werfen‘ seien, gaben letztlich die Stichworte und Anstöße für die rechtsradikale Gewalt.“

Diese Passage aus einem Leitantrag an den Bundeskongress der VVN-BdA vom 7./8. Oktober 2000, abgedruckt in der „antifa-rundschau“ Nr. 44, Oktober bis Dezember 2000, soll nun angeblich eine extremistische bzw. verfassungsfeindliche Ausrichtung der VVN-BdA belegen.

Eine ähnliche Meinungsäußerung dient dem Verfassungsschutz dazu, behauptete extremistische bzw. verfassungsfeindliche Bestrebungen auch in der PDS nachzuweisen. Wörtlich heißt es auf Seite 161 des Verfassungsschutzberichtes 2000:

„Auch die ‚Partei des Demokratischen Sozialismus‘ (PDS) unterstellt, Neonazismus, rechte Gewalt, Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus seien ‚stets wesentliche und mehr oder weniger legale Bestandteile des politischen Systems der Bundesrepublik gewesen.‘. Diese habe im Vergleich zur DDR einen weniger konsequenten Bruch ‚mit den gesellschaftlichen Grundlagen und den Eliten des NS-Diktatur‘ vollzogen.“

Mit der Bezeichnung solcher Meinungsäußerungen als „verfassungsfeindlich“ bzw. „extremistisch“ greift das Bundesamt für Verfassungsschutz in die öffentliche Debatte um Entstehungsbedingungen und Ursachen von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Teilt die Bundesregierung die oben genannten Beurteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu dem Leitantrag der VVN-BdA und dem Beschluss des PDS-Parteitags?

2

Was unterscheidet nach Ansicht der Bundesregierung die im Verfassungsschutzbericht 2000 zitierten Aussagen von VVN-BdA und PDS qualitativ von den Aussagen der oben genannten Rechtsextremismus-Experten bei der Anhörung im Deutschen Bundestag oder den Kritiken in der „Frankfurter Rundschau“ und anderen Zeitungen, von Paul Spiegel und anderen Persönlichkeiten an der jahrelangen Bagatellisierung rechtsextremer Gewalt, an der Förderung und Ermunterung rechter Gewalt aus der Mitte der Gesellschaft, z. B. durch die anhaltende Diskriminierung von Flüchtlingen und anderen Ausländern?

3

Welches Gesetz und/oder welche Gerichtsurteile erlauben dem Verfassungsschutz nach Ansicht der Bundesregierung, der VVN-BdA wie auch der PDS die oben genannten Zitate öffentlich vorzuwerfen und die VVN-BdA bzw. die PDS mit Verweis auf solche Zitate als extremistisch und verfassungsfeindlich zu bezeichnen (bitte für jedes Zitat einzeln darlegen)?

4

Sind die oben genannten Zitate der VVN-BdA und der PDS nach Ansicht der Bundesregierung durch das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt?

5

Sind die oben zitierten Äußerungen nach Ansicht der Bundesregierung generell „extremistisch“ oder „verfassungsfeindlich“ oder nur, weil sie von der VVN-BdA bzw. der PDS vorgebracht werden? Welche Gesetze oder Gerichtsurteile stützen diese Auffassung (bitte je Zitat einzeln darlegen)?

6

Welchen der in § 4 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) genannten Verfassungsgrundsätzen widersprechen die oben genannten Zitate der VVN-BdA und der PDS (bitte für jedes Zitat einzeln darlegen)? Auf welche Gesetze und/oder Gerichtsurteile stützt die Bundesregierung ihre Auffassung (bitte genaue Fundstelle angeben)?

7

Inwiefern stellen die oben genannten Zitate der VVN-BdA und der PDS eine „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ (§ 3 Abs. 1, 1 BVerfSchG) gerichtete Bestrebung dar (bitte für jedes Zitat einzeln darlegen)? Auf welche Gesetze und/oder Gerichtsurteile stützt die Bundesregierung ihre Auffassung (bitte genaue Fundstelle angeben)?

8

Falls ein Beamter die oben zitierten Meinungen äußert, wird dies als Dienstvergehen gewertet? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

9

Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit in Zukunft nicht mehr mit den oben genannten Zitaten begründet wird? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. Juni 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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